2018 laufen viele Energieausweise ab

2018 laufen viele Energieausweise ab

Aktualisierung Energieausweise 2018

In diesem Jahr werden viele Energieausweise bei Gebäude die vor 1966 gebaut wurden bzw. dessen erforderliche Ausstellung ab dem Jahre 2008 verpflichtend war , ihre Gültigkeit verlieren.
Denn Energieausweise habe eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Ebenfalls sind Neubauten die seit Oktober 2007 errichtet bzw. Bestände die modernisiert wurden von den ablaufenden Energieausweisen betroffen.
Energieausweise sind immer dann erforderlich wenn Gebäude verkauft, vermietet und/oder verpachtet werden.
Dann sollten diese auch in aktueller und gültiger Form vorliegen. Parallel sind Behörden dazu angehalten stichpunktartig Kontrollen vorzunehmen und die Aktualität der Ausweise zu prüfen.
Sollte dieses nicht der Fall sein können Bußgelder bis 15.000 € verhängt werden.
Unterschieden wird in zwei Arten von Ausweisen nach Energiebedarf welcher nur durch Fachleute ermittelt werden kann und nach Energieverbrauch, welcher sich auf den Verbrauch der letzten 36 Monate bezieht.
Welche Ausweisart erforderlich ist, richtet sich nach dem Gebäudebestand einschl. dessen energetischen Zustand und die Anzahl der Wohneinheiten.
Aber auch die Ermittlung energetischer Schwachstellen können die Ausweisart beeinflussen

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