Archive : Juni

Kein versicherter Hagelschaden

Es ist gerade ein paar Stunden her, als die ersten Berichte über die verheerenden Unwetterereignisse in Bayern berichteten.

Und genauso schnell konnten wir in die ersten entsetzten Gesichter blicken, als die Worte fielen;

„Hierbei handelt es sich um keinen ersatzpflichtigen Schaden!“

Was war passiert……

Die Schadenssituation ergab sich wie folgt;

Durch den erheblichen Hagelniederschlag, war binnen Sekunden die gesamte Glasdachfläche eines Wintergartens bedeckt.

Durch die vorhandene Dachneigung und den vorliegenden warmen Temperaturen, rutschte die gesamte Hageldecke bis in die Rinne und verstopfte dort den Ablauf.

Das Niederschlagswasser staute sich ebenfalls binnen Sekunden auf und suchte sich den nächst möglichen Weg. Unglücklicherweise direkt in den Innenbereich des Wintergartens.

Dort verursachte das eindringende Niederschlagswasser einen immensen Nässeschaden an Gebäude und Hausratsgegenstände.

Ist das nicht ein Elementarschaden?

Irrtümlicherweise gehen aus unseren Erfahrungen heraus die Versicherungsnehmer grundsätzlich davon aus, dass es sich hierbei um einen versicherten Elementarschaden handelt.

Ein Elementarschaden bezieht sich aber nur auf die Beschädigungen durch Blitzeinschläge und dessen Überspannungsschäden oder aber wen stehende bzw. fliesende oberirdische Gewässer über die Ufer treten und das versicherte Grundstück überflutet wird.

Ein Rückstau der Dachrinne hingegen, stellt keinen Elementarschaden dar.

…..dann ist es ein versicherter Leitungswasserschaden!

Auch das ist weit gefehlt. Sicherlich beschreibt der ersatzpflichtige Leitungswasserschaden, dass das Wasser bestimmungswidrig aus den vorhandenen Gebäudeleitungen ausgetreten sein muss.

Doch der überwiegende Teil der Gebäudeversicherer grenzen Regenwasserleitungen im Deckungsschutz aus. Leitungen die sich außerhalb des Gebäudes befinden sind sogar bei fast allen Verssicherungsunternehmen ausgeschlossen.

Wenn man also Glück hat, genießen die innenliegenden Abwasserleitungen eventuell einen Deckungsschutz.

Hier könnte man dann prüfen, ob der verursachte Nässe- und Hausratsschaden eventuell Deckungsschutz genießt.

Was kann ich tun?

In erster Linie ist es als oberste Priorität für Verssicherungsnehmer darauf zu achten, dass der Rückstau nicht durch eine verunreinigte Rinne entstanden ist. Denn dann kommt auch noch eine Obliegenheitsverletzung dazu, welche den Versicherungsunternehmen das Recht einräumt, Regulierungen der schwere nach zu Quoteln , sprich in der Regulierung zu mindern.

Wenn möglich sollte man auf innenliegende und/oder verdeckte Entwässerungsanlagen verzichten. Sollte dieses aus baurechtlichen Gründen nicht möglich sein, sollte man besonders in den Wintermonaten eine Begleitheizung in der Rinne anbringen. Auch Schneefanggitteranlagen haben sich als nützlich erwiesen.

Auf Grund der klimabedingten Veränderungen, raten wir auch jeden Versicherungsnehmer sich ausgiebig von seiner Versicherung/Vertrauensmann detailliert beraten zu lassen und seine Policen auf die jeweilig erforderlichen Ansprüche anpassen zu lassen.

Sind noch Fragen offen?

Scheut euch nicht, eure Fragen an uns zu richten. Wir versuchen, soweit es uns möglich ist Rede und Antwort zu stehen.

Ebenfalls interessieren uns auch eure Erlebnisse. Schön wäre auch, wenn wir diese als Grundlage für weitere Beiträge nutzen dürften.

In diesem Sinne würden wir uns über eine rege Teilnahme von euch sehr freuen.

Die digitalisierte Gebäudeakte hat den Markt erreicht

Mittlerweile gehört der Bereich des BuildingInformationModeling (BIM) zum Studieninhalt des Ingenieurswesens und soll die potentiellen Fehlerlücken zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmer schließen.

Auch die Ministerien sowie öffentliche Hand fordern diese Art der Digitalisierung (siehe Koalitionsvertrag vom 07.02.2018) um zukünftige Planungs- und Gebäudebewirtschaftungsabläufe zu optimieren.

Momentan ist dieses Verfahren jedoch nur auf den Neubaubereich bzw. den Planungsprozess ausgerichtet.

Die Bestandgebäude bleiben derzeit unberücksichtigt

Da jedoch der größere Anteil von Bestandsimmobilien in Deutschland unberücksichtigt bleiben, haben sich die ILS-bau-consulting UG. und wirfliegendrohne zu einer Kooperation zusammengeschlossen, um sich dieser Aufgabe zu stellen.

 Mit namenhafte Auftraggeber w.z.B. Stadt Dortmund , Kreishandwerkerschaft des Märkischen Kreises, Volkswohl Bund Versicherungen und der Märkische Kreis , um nur einen kleinen Teil der namenhaften Auftraggeber zu nennen, wurde der Startschuss zur Erfassung von Bestandsimmobilien vorgenommen.

Die Erfassung von Basisdaten

Der überwiegende Teil der Auftraggeber beschränkt sich derzeit noch auf die Basisdaten der Bestandsimmobilien. Es handelt sich hierbei um die schwer zugänglichen Gebäudeteile/-hüllen welche meist nur durch Fachunternehmen (z.B.Dachdecker) beurteilt werden.

 

Die vorliegende Interessenkollision der involvierten Fachbetriebe, führt jedoch in den seltensten Fällen zu objektiven Bewertungen, so dass die Beauftragung eines unabhängigen Dritten als erforderlich betrachtet wird.

Der Trend lässt jedoch erkennen, dass die tiefgehenden Gebäudeinformationen eine immer größer werdende Beliebtheit erfahren.

Netzwerkpartnerschaften zahlen sich jetzt aus

Um den detaillierteren Gebäudedaten gerecht zu werden, profitieren unsere Auftraggeber jetzt von der Vernetzung von verschiedenen, spezialisierten Bausachverständigen. So können Fragen, Daten und Informationen w.z.B. im Bereich der Versorgungstechnik (Heizungsbau, Elektrik..etc.) fundiert bearbeitet und ausgewertet werden.

Auswertungen der Daten übernehmen Fachleute

Da jedoch kaum einer unserer Auftraggeber die Zeit hat, Bild- und Datenmaterial von erheblichen Umfang auszuwerten und/oder zu sichten, übernehmen das unsere Fachleute für Sie.

Die erfassten Daten werden nach Verarbeitung in schnell erkennbaren Darstellungen (Ampelprinzip rot/gelb/grün) und weiteren Handlungsempfehlungen dargestellt. So das unserer Auftraggeber schnell erkennen können, was kurzfristig (< 1Jahr), mittelfristig (1 – 5 Jahre) und langfristig (> 5 Jahre) an Instandsetzungsmaßnahmen anstehen.

 

Gleichermaßen erfahren Sie die überschlägige Kostennote unserer Handlungsempfehlungen auf Grundlage des aktuellsten Baukostenindex der jeweiligen Gewerkeverbände.

Wenn Sie noch Fragen haben oder sich genauer informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat in ihren Belangen zur Seite.

Anspruch an die Bestandsgebäude durch den Klimawandel

Die jüngste Vergangenheit zeigt, der Druck auf die politischen Entscheider steigt unentwegt an. Ob die Friday for future – Bewegung der Jugend oder der Wahlerfolg der Grünen in der Europawahl etc. das Klimathema rückt immer weiter in den Mittelpunkt.

Ob da die Gründung eines Klimakabinetts als ausreichend erachtet werden kann. Meiner Meinung nach, ist das als zweifelhaft zu bewerten.

Das Klimakabinett

Der Grundgedanke eines Klimakabinetts ist sicherlich löblich. Jedoch liegen die Schwierigkeiten doch schon auf der Hand, da alle Kabinettsmitglieder ihre persönlichen Amtsbelange einbringen werden.

Es wird jedoch nicht möglich sein allen Belangen gerecht zu werden.

Somit ist vorauszusehen, dass ein höherer Anspruch an den Klimaschutz auch Belastungen in der Wirtschaft verursachen werden.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, an welcher Ecke die Daumenschrauben angesetzt werden sollten.

Die Entscheidungen der Vergangenheit

Jetzt könnte man davon ausgehen, dass die politischen Entscheider mit einem guten Beispiel vorangehen wollten.

Der Grundgedanke war in der Vergangenheit auch vorhanden. So sollten bis 2025 alle kommunalen Bestandsgebäude auf die energetischen Vorgaben der EnEV gebracht werden.

Wobei die Öffentlichkeit dieses nur im Neubau zu beachten hatte.

Na das ist ja mal voll in die Hose gegangen.

Nach dem man erkannt hat, dass diese Ziele des selbst mitentworfenen Klimaschutzes nicht erreicht werden können bzw. erreicht werden, hat man einen erheblichen Teil der kommunalen Gebäude einfach privatisiert.

Somit sind zwar fast alle kommunalen Gebäude energetisch angepasst worden und die politischen Entscheider mit gutem Beispiel voran…………aber das Ziel ist weit verfehlt.

Dann mal zu den Fakten

Wenn wir jetzt mal nachfolgende Fakten zusammentragen und analysieren, zu welchem Ergebnis wird man da wohl kommen…….bezüglich der anzusetzenden Daumenschrauben?

  • Ein erheblicher Anteil der kommunalen Gebäude wurden energetisch saniert
    • Das energetischen Ziel jedoch nicht erreicht
      • Kommunale Gebäude wurden privatisiert
    • Energieausweise wurden von freiwillig auf verpflichtend umgestellt
      • Busgelder wurden zwar bestimmt aber es gab keine überprüfende Institution
        • Seit 2019 wurden überprüfende Institutionen errichtet
      • Klimaschutzziele werden gesetzlich normiert und zwar nicht in Zusammenarbeit mit Vertretern der betroffenen Verbände, sondern durchs Bundesministerium
        • Umweltbundesamt überprüft die jährlichen Emissionsdaten
          • Bundesministerium muss Gesetzes Lage anpassen.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt…..

Wenn man sich also einen Bruchteil der Fakten mal so auf der Zunge zergehen lässt, könnte man auf den unrealistischen Gedanken kommen, dass die Daumenschrauben mal wieder bei der breiten Massen zum Einsatz kommen.

Aber ein Schelm, der dabei böses denkt……….

Anspruch der Bestandsimmobilie anpassen

Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Klimaschutz zukünftig mehr Berücksichtigung bei uns allen finden muss um eine Zukunft für uns und unsere Kinder zu realisieren.

Warum also auf das schimpfen, was sowieso nicht mehr zu ändern ist.

Auf Grund dessen kann ich persönlich nur dazu anraten, die Ärmel hoch zu krempeln und die derzeit noch staatlich vergünstigten Kredite bzw. die generell günstigen Kredite dafür zu nutzen, dass zu realisieren, was einen Häuslebesitzer zukünftig sowie zu schultern hat.

Denn bis 2050 soll die Treibhausgasemission bis 95% in Gegenüberstellung zum Jahr 1990 gesenkt werden. Kurzum, auch Bestandsimmobilien werden immer mehr in Richtung niedrigenergieeffizientes Gebäude gedrängt werden.

In diesem Sinne würde ich mich über konstruktive Beiträge und eure Meinungen zu diesem Thema sehr freuen und bitte euch dieses immer mit dem erforderlichen Respekt aller Teilnehmer vorzunehmen.

Gruß aus dem Sauerland euer Stefan

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