Archive : Dezember

Hausratsschaden vs. Gebäudeschaden

Aus einem aktuellen Anlass aus unserem Tagesgeschäft, möchte ich das Thema aufgreifen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Denn kein Thema stiftet mehr Verwirrung als dieses.

Vorliegende Schadenssituation

Durch einen falsch angeschlossenen Warmwasseraufbereiter in einem Hochhaus, entstand ein Leitungswasserschaden über 4 Geschosse.

Bei der Wohnanlage handelte es sich um eine Eigentümergemeinschaft, welche teils selber im Objekt wohnten bzw. diese an Dritte vermietet hatten.

Gleiches Schadensbild mit unterschiedlichen Regulierungsgrundlagen

Das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser, hatte einen Nässeschaden an Wand, Boden und Mobiliar hinterlassen.

Doch jede Wohnung war in der Regulierung unterschiedlich zu bewerten.

  • Fall 1

Die schadensverursachende Wohnung, wurde gerade durch den neuen Eigentümer renoviert und umgebaut. Ebenfalls durch diesen wurde gerade ein schwimmend verlegter Laminatbodenbelag verlegt sowie ein Warmwasseraufbereiter in der Küche montiert.

  • Da der Bodenbelag durch den Eigentümer und Versicherungsnehmer eingebracht wurde und auch in der Eigentümergemeinschaft als Sondereigentum geführt wird, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden.
  • Zusätzlich war die Wohnung zum Zeitpunkt des Schadenshergangs noch nicht bezugsfertig, so dass im Sinne des vorliegenden Bedingungswerkes (VHB 2016) kein Deckungsschutz vorlag.
  • Fall 2

Die Wohnung im 3. OG unterhalb der schadensverursachenden Wohnung, wohnte ebenfalls eine Eigentümerin, die einen Nässeschaden am lose verlegten textilen Bodenbelag, welcher über einen Linoleumboden verlegt war, erlitt sowie aufquellende Tapeten an der Wohnzimmerwand sowie Beschädigungen am Mobiliar.

  • Da es sich um einen 2. begehbaren Bodenbelag handelte, welcher ebenfalls durch die Eigentümerin und Versicherungsnehmerin eingebracht wurde, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden. So dass die VN an die eigene Hausratsversicherung verwiesen wurde.
  • Gleiches bezog sich natürlich auch auf das beschädigte Mobiliar.

(bedauerlicherweise hatte die VN keine Hausratversicherung abgeschlossen und mussten den Schaden eigenverantwortlich tragen.)

  • Die Maler- u. Tapezierarbeiten hingegen wurden der Gebäudeversicherung zugeschrieben bzw. von dieser übernommen.
  • Fall 3

Die Wohnung im 2.OG. wurde von einer Mieterin bewohnt, welche ebenfalls einen Nässeschaden am Boden- und Wandbelag zu beklagen hatte. Möbel blieben diesbezüglich unbeschädigt. Der vorhandene 1. Bodenbelag bestehend aus Linoleum wurde durch die Mieterin bereits komplett entfernt und mit einem schwimmenden Laminat auf Trittschalldämmung verlegt. Das Material wurde durch den Vermieter getragen.

  • Diese Regulierung des beschädigten Bodenbelags erfolgte über das Teilabkommen zwischen Hausratversicherer und Gebäudeversicherer. Der Schaden wurde somit von der Gebäudeversicherung vorab übernommen. Sollte nunmehr der Schwellenwert von 1.000,- €, wie in diesem Falle überschritten werden, wird die Hausratversicherung in die Regulierung mit einbezogen.
  • Der Schwellenwert wurde hier auf Grund dessen überschritten, da die Maler- u. Tapezierarbeiten nach dem gleichen Teilungsabkommen reguliert wurden.
  • Fall 4

Die Wohnung im 1.OG wurde ebenfalls durch einen Mieter bewohnt, wobei dieser seinen textilen Bodenbelag auf dem noch vorhandenen Linoleumboden lose verlegt hatte. Die Tapete hingegen wurde durch den Mieter eingebracht und sollte nach Ende des Mietverhältnisses wieder entfernt werden.

  • Der Boden- und Wandbelag ist somit der Hausratversicherung zugeschrieben worden. Das Teilungsabkommen kommt hier nicht zum tragen, da die versicherte Gefahr auf Seitens des Mieters liegt.

Wie zu erkennen ist, trotz einheitlichem Schadensbild kommen unterschiedliche Regulierungsabwicklungen zum tragen.

Zum besseren Verständnis mal einer Übersicht

Bodenbeläge

Verlegeart

VN = Eigentümer

VN=Mieter, Bodenbelag von Mieter eingebracht

VN=Mieter, Bodenbelag von Vermieter

Fest verklebt auf unbewohnbarem Unterboden *

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

Lose verlegt auf bewohnbarem Unterboden (z.B. Parkett, Fliesen, PVC etc.)

Hausrat

Hausrat

Hausrat

Lose verlegt auf unbewohnbarem Unterboden *

(z.B. Estrich, Beton etc.)

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

*Als unbewohnbar gilt ein Bodenbelag auch dann, wenn er seine Eigenschaft als erster bewohnbarer Untergrund verloren hat. (z.B. Laminat lose auf Teppichboden, welcher wegen des schlechten Zustands nur noch als Trittschalldämmung fungiert.)

Tapeten u. Anstriche

VN = Eigentümer und selbstgenutzte Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude

VN = Eigentümer und vermietete Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

VN = Mieter, Ersteinbringung durch diesen da keine Tapeten bei Einzug vorhanden waren.

Hausrat

VN = Mieter, Ersteinbringung durch Vermieter (Tapeten bei Einzug vorhanden bzw. durch Mieter /VN ersetzt worden)

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

Fazit

Nicht umsonst werden Bausachverständige bzw. Versicherungssachverständige in diesem Bereich zum Einsatz gebracht.

Das Themengebiet ist so umfassend, dass selbst Fachleute schnell mal den Überblick verlieren können.

Daher scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Fragen haben die mit diesem Beitrag noch nicht beantwortet werden konnten, sich an uns vertrauensvoll zu richten.

Gerne nehmen wir ihre Fragen auch zur Anregung für neue zukünftige Beiträge auf.     

Sammelaktion „Ben hilft“

Im generellen sind wir keine Freunde von Sammel- u. Spendenaktionen in der vorweihnachtlichen Zeit. Denn davon gibt es im Allgemeinen jetzt schon mehr als genug und manchmal auch sehr dubiose.

Doch dieser Beitrag aus der Lokalzeit Südwestfalen vom 06.12.2019, ging auch an uns, als Unternehmer und Eltern nicht spurlos vorbei.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-mutter-sammelt-spenden-fuer-die-krebsforschung-100.html

Ohne gewinnbringende Geschäfte keine Lobby?

Nur weil nicht genügend Kinder an dieser Krebsart sterben und/oder erkranken, gibt es keine wirtschaftliche Unterstützung, die diese Forschung vorantreiben.

Für solche Arten von Machenschaften, haben weder meine Frau noch ich, als Geschäftsführer und Unternehmer Verständnis.

Denn keine Eltern sollten den Kummer ertragen müssen ihr Kind zu verlieren, nur weil die Betroffenenzahl zu gering sind.

Von unserem Erfolg, sollen daher auch andere profitieren.

Da unsere Geschäftsjahr 2019 ein sehr erfolgreiches Jahr war, werden wir in dieser Angelegenheit mit gutem Beispiel vorangehen und mit einer 100,- € Spende beginnen.

Ich hoffe das wir viele unserer Geschäftsfreunde, die dieses Jahr mit uns sehr erfolgreiche Projekte ins Leben gerufen haben bzw. Geschäfte realisieren konnte, uns hierbei unterstützen werden.

Es wird auch einen Mehrwert für uns Unternehmer/Spender geben

Von bereits guten Projekten auf Instagram inspiriert ( @versicherungenmitkopf @stabila­_official …etc.) haben wir uns entschlossen, auf unseren sozialen Medienplattformen ein Bild mit dem jeweiligen Logo oder Namen  des Spenders, zu posten und diesen in unseren Stories und Beiträgen zu verlinken bzw. zu erwähnen.

Am Ende der Sammelaktion, werden wir dann auch nochmals alle Spender namentlich und/oder via Logo erwähnen bzw. aufführen.

Auch Privatpersonen sind herzlichst dazu eingeladen, mit zu spenden und zu unterstützen.

Denn jede noch so geringe Spende ist willkommen

Wir haben diese Sammelaktion bis zum 31.12.2019 eingerichtet und jede noch so kleine Spende ist herzlichst Willkommen bei uns.

Für Transparenz ist auch gesorgt

Wie man es ja immer so hört und vermutet, wird fleißig gespendet und am Ende landet ein erheblicher Teil dann eventuell noch in den Taschen der Initiatoren.

Das soll hier nicht der Fall sein, daher kann auf dem nachfolgenden Link alles genau mit verfolgt werden.

https://www.paypal.com/pools/c/8kBtvKaV8C?_ga=1.187017960.1944350392.1575733220

Nach Abschluss der Aktion werden wir auch einen offiziellen Beitrag dazu posten, wie das Geld übergeben/übermittelt wurde.

Nun aber wacker……

Damit es jetzt losgehen kann, hier der Link zur Spenden-/Sammelaktion

https://paypal.me/pools/c/8kBtvKaV8C

Und wie gesagt, auch Kleinvieh macht Mist.

In diesem Sinne ein hoffentlich gutes Gelingen für den Antrieb einer vernachlässigten Forschung, für die sich bereits eine betroffene Mutter engagiert stark macht.

Was man alleine nicht schafft das schaffen wir dann zusammen.

Einen weiteren Sachverständigen-Kollegen als Teamverstärkung

Nun ist es amtlich, der Kollege Nils Krawczyk vom Garten-Landschaftsbau Unternehmer Brunnert aus Iserlohn, wird uns zukünftig mit seinem Fachwissen als Techniker unterstützend zur Seite stehen.

Warum war das jetzt mehr als nötig….

Wir konnten in diesem Jahr (2019) einen großen, namenhaften deutschen Paketzusteller als Auftraggeber für uns akquirieren. Für diesen sollen wir zukünftig Kfz-Anprallschäden aufnehmen und bewerten.

Gleichermaßen wurden verschiedene und sehr zukunftsorientierte Pilotprojekte mit der DEKRA Claims auf den Weg gebracht, welche mich persönlich (Herrn Stefan Lange) sehr stark eingebunden haben.

Oftmals kamen wir in diesem Jahr an unsere Grenzen und mussten Aufträge ablehnen.

Unsere Zukunft im Wandel

Da Herr Krawczyk auf ein fundamentales Wissen aus dem Bereich der Grün- und Außenanlagen sowie Grundstücksbestandteile und Grundstückszubehör zurückgreifen kann, ist er für unser Unternehmer eine willkommene Bereicherung.

Wir werden daher Herrn Krawczyk dahingehend unterstützen, den Weg vom freien, bis zum zertifizierten Sachverständigen zu durchschreiten.

Parallel kann Herr Krawczyk für uns bereits Aufträge aus dem Bereich der Gartenlandschaftsschäden übernehmen.

Das Puzzle wird immer mehr zum Bild

Wie bereits schon in vergangenen Beiträgen benannt, liegt unsere Intention darin für jede Frage den richtigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.

Unsere Auftraggeber können gespannt sein, denn es stehen noch weitere Kooperationen in naher Zukunft an.

Auch das Thema Digitalisierung wird im kommenden Jahr 2020 bei unserer Auftragsabwicklung eine große Rolle einnehmen.

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