Category : Baumängel & Bauschäden

Was hat Corona mit Feuchtigkeit in der Wohnung zu schaffen?

Dieser Frage musste ich mich in der jüngsten Vergangenheit, als beauftragter Baugutachter aus Iserlohn öfters stellen lassen.

Daher möchte ich diesen Beitrag dazu nutzen, um meine Erfahrungen aus den vergangenen Tagen kund zu tun und zur offenen Diskussion einzuladen.

Feuchtigkeit und Schimmelbefall in der Wohnung

Diese Art der Aufträge nahmen seit dem Jahr 2019/2020 vermehr zu. Auftraggeber beauftragten mich die Herkunft der Feuchtigkeit an Schlafzimmerdecken, Schlafzimmerwänden sowie Fenster – Bereiche auf den Grund zu gehen.

Feuchtigkeitsmessung in Wohnung

Durch Mieter oder Wohnungseigentümer wurden Wassertropfen an Zimmerdecken (besonders Schlafzimmerdecken) und Fensterscheiben festgestellt.

Aber auch der Schimmelbefall an Fußbodenleisten oder hinter Schlafzimmerschränken wurde vermehrt als Auftragsgrundlage genannt.

 

Richtig lüften und Schimmelbildung vermeiden

Diese Aussage hat wohl vermutlich jeder Mieter in solch einem Fall mit Feuchtigkeit in der Wohnung von seinem Vermieter zu hören bekommen.

Jedoch vergessen viele Vermieter und Hauseigentümer, dass ihre Mieter berufstätig sind und den Lüftungsempfehlungen des Umwelt Bundesamtes oder auch der Verbraucherzentrale nur sehr schwer gerecht werden können.

Es wird empfohlen 3- bis 4-mal täglich rund 10 bis 20 Minuten durch Stoßlüftung einen Luftaustausch in der gesamten Wohnung vorzunehmen.

Kann Nutzerverhalten vom Vermieter vorgeschrieben werden?

Vermieter hingegen erfahren oftmals kein Verständnis von ihren Mietern, da diese ja nun mal Miete bezahlen um die Wohnung nach ihren Vorstellungen nutzen zu können.

Auch Aussagen wie Zitat; „wer kommt dann bei den Energiekosten für das stetige wieder aufheizen der Wohnung auf?“ werden Vermietern sicherlich allzu bekannt sein.

Gerade jetzt wo diese Kosten exorbitant in die Höhe schnellen.

Im Allgemeinen wird es sich auch für den Vermieter als schwierig gestalten dem Mieter ein Nutzungsverhalten vorzuschreiben, solange dieses nicht von einer üblichen Nutzung abweicht oder strafrechtlicher Natur ist.

Mangelhafte Wohnung vs. Falsches lüften

Aber ist es tatsächlich nur dem falschen Nutzerverhalten bzw. dem falschen lüften oder der mangelhaften Wohnung geschuldet.

Dieses kann ich aus meiner deutschlandweit tätigen Baugutachter – Tätigkeit verneinen.

Denn es handelt sich zum überwiegenden Teil um ursachenübergreifende Schadensphänomene, die es in meiner Arbeit als Bausachverständiger zu ermitteln gilt.

Ursachen von Schimmel und Feuchtigkeit in Wohnungen

Die verschiedenen Ursachen für aufkommenden Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen sind;

  • Geometrische Wärmebrücken
  • Konstruktive Wärmebrücken
  • Positionierung u. Ausrichtung des Gebäudes
  • Unterdimensionierte bis fehlende Heizungsanlagen
  • Unterdimensionierte bis fehlende Lüftungsanlagen
  • Nutzerverhalten
  • Lüftungsverhalten
  • Konstruktive Gebäudemängel u. Gebäudeschäden

Wärmebrückendetail Raumklimamessung Oberflächentemperatur

Um nur mal einen kleinen Teil der Ursachen zu benennen, welche als Ursache zum Tragen kommen könnten.

Oberflächentemperaturmessung Taupunkttabelle

 

Was verursacht den Schimmelbefall in der Wohnung?

Um sich dieser Frage zu widmen, sollte man sich zuerst mit Grundsätzen der Bauphysik beschäftigen.

Zuerst einmal ist anzumerken, dass stetig Feuchtigkeit in unterschiedlicher Qualität und Quantität am Baukörper vorhanden ist und sich nicht gänzlich vermeiden lässt.

Diese entsteht im Baukörper bereits schon durch die normale Nutzung (kochen, baden, atmen…) und wird natürlich durch übermäßige Beanspruchung (nasse Wäsche aufhängen in der Wohnung etc.) erhöht.

Von außen wirken im allgemeinen witterungsbedingte Feuchtigkeit (Schlagregen, Nebel, Flugschnee etc.) sowie im Bodenbereich aufstauendes Sickerwasser, Spritzwasser oder sogar Grundwasser auf die äußere Gebäudehülle ein.

Diese besagte Feuchtigkeit wird durch die Umgebungsluft sowie den Baukonstruktionen selbst aufgenommen und gespeichert.

Warme Luft kann daher viel Feuchtigkeit im gasförmigen Aggregatzustand aufnehmen, welches auch für porenlastige Baustoffe (Mörtelfugen, mineralische Putze etc.)  gilt.

Jetzt geschieht folgendes;

  • Warme Raumluft nimmt viel gasförmige Flüssigkeit auf
  • Wärme wandert nunmehr zum kälteren Punkt
  • Warme Raumluft mit viel Feuchtigkeit wandern über die Gebäudehülle zum kälteren Äußeren (besonders in der Winterperiode) und verliert über jede Konstruktionsschicht an Temperatur (Transmissionsverlauf)
  • Kalte Luft kann jedoch nicht mehr so viel Feuchtigkeit speichern, sodass der Aggregatzustand von gasförmig in flüssig wechselt (der sogenannte Taupunkt) und Kondenswasser entsteht.
  • Dieser Taupunkt sollte daher soweit wie möglich an der äußeren Gebäudehülle positioniert werden, sodass durch Temperatur/Sonneneinwirkung eine Austrocknung der Gebäudehülle realisiert werden kann.

Aufgrund der zuvor benannten Ursachen, kann dieser Taupunkt immer mehr ins Gebäudeinnere positioniert werden.

  • Zum Beispiel, dass der Konstruktionsaufbau eine schnellen Temperaturabfall begünstigt (konstruktive Wärmebrücke)
  • Oder Gebäudeunterführungen/Gebäudeecken oder sonnenabgewandte Gebäudefronten einen schnelleren Temperaturabfall aufweisen (geometrische Wärmebrücke)
  • Durch das Nutzerverhalten mehr Feuchtigkeit im Gebäudeinneren produziert wird.
  • Durch unterdimensionierte Heizungsanlage keine ausreichende Raumtemperatur erzielt werden kann.
  • Das fensterlose Räume keine technische Belüftung aufweisen.

Um nur mal einen geringen Teil der Taupunktverschiebung zu benennen.

Taupunktverschiebung und sein Schimmelbefall

Wenn nunmehr aus den zuvor benannten Gründen keine ausreichende Austrocknung der Gebäudehüllen realisiert werden kann, beginnt der Prozess des Folgeschadens.

Denn Schimmel benötigt in erster Linie drei Grundlagen um zu gedeihen;

  • Temperatur
  • Feuchtigkeit
  • Nährboden

Da die Beeinflussung von Temperatur (behagliches Raumklima) und Nährboden (Tapeten, Holzbekleidungen etc.) eher kontraproduktiv zum Wohnbehagen führen, wäre der Augenmerk auf die Feuchtigkeit zu richten.

Daher ist es unabdingbar durch einen Fachmann die Gewichtung der Schadensursache bestimmen zu lassen, sodass durch diesen die geeigneten Maßnahmen empfohlen werden können um den Baukörper langfristig zu schützen.

Fazit

Bei allen Konstruktionen sollte die Taupunktposition soweit wie möglich vom Wohnbereich weg positioniert werden und so positioniert/konstruiert werden, dass eine eigenständige / bestmögliche Austrocknung (besonders in der warmen Jahreszeit) realisiert wird.

Und was hat Corona damit zu tun?

Hier geht es um das veränderte Nutzerverhalten. Auf Grund der pandemischen Lage und dem daraus resultierenden Home-Office, wurde dieses in vielen Fällen aus optischen Gründen in den kältesten Raum der Wohnung platziert.

  • Dem Schlafzimmer

Bei vielen meiner zu bewertenden Schimmelschäden konnte ich dieses feststellen, was somit zu einer höheren Feuchtigkeit auf Grund der Anwesenheit, sowie einem geringeren Heiz- und Lüftungsverhalten führte. (Denn niemand sitzt gerne im Kalten bzw. schläft gerne im zu Warmen).

Wenn nunmehr noch konstruktive Belange negativ auf die vorliegende Nutzung einwirkenden, war der Streit zwischen Mieter und Vermieter vorprogrammiert.

Zusammenfassend

Es ist also zu erkennen, dass es sich zum überwiegenden Teil immer um mehrere Faktoren handelt, die auf eine Schadens- oder Mangelsituation einwirken.

Daher ist es ratsam sich einen Fachmann in diesem Gebiet anzuvertrauen, der den Beteiligten klar darstellen kann, welche Ursache welcher Gewichtung zu zuordnen ist.

Denn nur dann sind alle in der Lage, konstruktive auf die vorherrschende Ursache Einfluss zu nehmen.

Wie ist eure Meinung zu diesem Thema bzw. welche Erfahrungen habt ihr in der Vergangenheit diesbezüglich gemacht.

Ich würde mich sehr über einen regen Austausch freuen.

Bis dahin verbleibe ich wie gewohnt mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland euer Stefan Lange

Wenn der Fassade die Luft ausbleibt

Was war passiert

Bei dem hier zu bewertenden Schadensbild handelt es sich um eine in Auftrag gegebene Fassadenbekleidung bestehend aus fasergebundene Fassadenpaneelen mit hinterlüfteten Konstruktionsaufbau.

Bereits kurz nach dem ersten Frostwechsel der Fertigstellung konnten durch die Auftraggeberseite Unregelmäßigkeiten durch Blasenbildung in der Paneeloberflächen der südlichen Fassadenbekleidungen festgestellt werden. Der ausführende Unternehmer wurde darüber informiert und ging von einem Produktionsfehler der Paneele aus. Die beeinträchtigten Profile wurden kurzerhand in Zusammenarbeit mit dem Hersteller ausgetauscht.

Im darauffolgenden Jahr wurden weitere Profile beeinträchtigt und auch die bereits ausgetauschten wiesen erneut Blasenbildungen auf.

Feststellungen im Ortstermin

Nach Inaugenscheinnahme durch meine Person als beauftragter Sachverständiger konnten Ablösungen der Farboberfläche sowie Blasenbildungen zwischen Profil und Oberflächenbeschichtung an Balkon- und Eingangsbekleidung erkannt werden.

Das Schadensbild selbst erstreckte sich zum überwiegenden Teil auf den östlichen und südlichen Brüstungsbereich des Balkons sowie den am Balkon anschließenden westlichen und südlichen Bekleidungsbereich des südlichen Eingangsbereichs.  

Ebenfalls konnte ober- und unterseitig der Bekleidung kein Lüftungsquerschnitt an Hand von Öffnungen und/oder Lüftungsprofilen erkannt werden. Im Bereich der balkonseitigen Brüstungsabdeckung wurde diese knirsch an die Bekleidungsebene anmontiert, eine Überdeckung der Metallabdeckung lag nicht vor.

Nach Demontage der Bekleidungspaneele in Teilbereichen war festzustellen, dass diese direkt auf einer Vordeckung verlegt wurden, welche auf die Tragekonstruktion getackert wurde wurde.

Ursache: Der Fassade wurde im wahrsten Sinne des Wortes die Luft abgeschnürt

Im Sinne der Dachdeckerfachregeln für Fassadenbekleidungen unter Punkt 5.10 sowie analog zur DIN 18516-1 unter 4.2.2 sind hier Lüftungsquerschnitte von mind. 20mm zwischen Bekleidung und Unterkonstruktion sowie 50 cm²/lfm Anschlusslängen sicherzustellen um eine ausreichende Kondensation des Deckmaterial und Ableitung des Tauwassers zu ermöglichen. Dieses wird ebenfalls durch die Herstellervorgaben eingefordert.

Das Deckmaterial erlitt somit eine stetige Durchfeuchtung, welche im Frostwechsel bzw. durch thermische Einwirkung zur Ablösung der Oberflächenbeschichtung führte.

Zusätzlich wird auf Grundlage der Fachregeln für Metallarbeiten nach Punkt 6.3.1 sowie den Abbildungen III.16 / Tabelle und Punkt 8 für Mauerabdeckungen ein Überstand der Abdeckung von mind. 2cm gefordert, um ein kapillares hinterlaufen von ableitenden Niederschlagswasser zu vermeiden.

Zusammenfassend konnte somit Niederschlagswasser oberhalb der Bekleidung kapillar in den Konstruktionsbereich eindringen und durch den fehlenden Lüftungsquerschnitt wurde zusätzlich eine Kondensation nicht mehr ermöglicht.

Die Instandsetzung

Zur Ursachenbehebung ist es daher erforderliche den vorhandenen Bekleidungsbelag zu demontieren um nachfolgend einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt sowie ausreichenden Überdeckungsabstand von Mauerabdeckung zur Bekleidung im Sinne der zuvor benannten Vorgaben sicherzustellen.

Die Kostenermittlung lag auf Grundlage des Baukostenindex  bei rund 15.500,- € brutto.

Daher immer schön darauf achten das eine hinterlüftete Fassadenkonstruktion, mit welchem Bekleidungsbelag auch immer einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt aufweist.

Das selbige gilt im Übrigen auch bei Dachkonstruktionen.

In diesem Sinne hoffe ich, einen informativen Beitrag veröffentlicht zu haben und würde mich natürlich über ein Feedback zur Motivation sehr freuen.

Schäden im WDVS durch Schlagregen und Kondensat

Bei dem zu bewertenden Objekt handelte es sich um ein in den 60er Jahren erstelltes Reihenendhaus.

Durch die Eigentümer wurde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist farbliche Abweichungen in einem vor 6 Jahren angebrachten Wärmedämmverbundsystems festgestellt.

Die Ausrichtung der Fassade war westlich und somit der Wetterschlagseite zugewandt.

Schadensbild durch Verfärbungen im WDVS

Das Schadensbild befand sich essenziell, mittig der benannten Westfassade zwischen dem Erd- und Obergeschoss nahe der Geschossdecke.

Keilförmig verliefen hier die verdunkelten Farbabsetzungen waagerecht und senkrecht im Bereich der darunter angeordneten Dämmplatten bestehend aus expandierte Polystyrolplatten in verklebter Form.

Zusätzlich konnte Hohlstellen und Putzausbrüche in unterschiedlicher Qualität und Quantität in diesen Bereichen festgestellt werden.

Schadensursache der Verfärbungen im WDVS

Bei der Schadensursache ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ursachenübergreifende Schadensphänomene handelt.

Denn verwunderlich sollte hier die fehlende Schlagregensicherheit nach bereits so kurzer Nutzungsphase des Oberflächenputzes sein.

Nach Aussage der der Eigentümer wurde das Wärmedämmverbundsystem direkt auf die ehemalige Fassadenbekleidung aufgebracht.

Hierbei handelte es sich um eine Spaltklinkerfassade in vollflächiger Verklebung.

Da sich das Schadensbild essenziell im Bereich der Geschossdecke befand, geht der beauftragte Sachverstände von einer zusätzliche Kondensatbelastung durch Wärmebrücken im Ischelbereich (Übergang Wand zur Decke) sowie Boden zur Wand aus.

Durch die unterschiedlichen Volumenveränderungen der eingelagerten Feuchtigkeit sowie unterschiedliche Trocknungsverhalten, kam es zusätzlich zu Oberflächenputzbeschädigungen.

Offene Putzstellen führten Weitergehens zu einem mangelhaften Schlagregenschutz und zu einer zusätzlichen Befeuchtung.

Weitere Vorgehensweise

Als weiterführende Untersuchungen werden hier nunmehr Bauteilöffnungen erfolgen einschl. Kondensationsberechnungen.

So dass nachträglich ermittelt werden kann in welchem Umfang bzw. in welchen Bereich des Konstruktionsaufbaus der Taupunkt angesiedelt ist.

Derzeit ist davon auszugehen, dass eine wertsteigernde Sanierung der gesamten Fassade als unumgänglich zu betrachten ist.

Schadensursache bei Verfärbungen und Rissbildungen im Sockelputzbereich

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen am Sockelputz

Am gesamten umlaufenden, einsehbaren Sockelbereich wurden Farbabweichungen bzw. dunkle Ränder im Sockelputz sowie Farbabblätterungen und Ausblühungen in unterschiedlicher Qualität und Quantität bis zu einer Höhe von rund 30cm über Geländeoberkante festgestellt.

Ein höherer Schadensumfang in Qualität und Quantität war besonders an den feuchtigkeitsbelasteten Gebäudeseiten der Nord- und Westansicht des Gebäudes zu erkennen.

Ebenfalls konnten in diesen Bereichen netzartige Rissbildungen mit einem Risspaltmaß von ≤ 0,7mm erkannt werden.

Die Schadensursache am Sockelputz

Das vorliegende Schadensbild war auf eine nicht funktionstüchtige Abdichtung im Sockelbereich sowie einem  stark saugenden Sockelputz zurückzuführen.

Durch den erhöhten Spritzwasseranfall der angrenzenden Geländeoberfläche kam es hier zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbelastung bzw. durch die Gebäudepositionierung (West- u. Nordansicht) zu einem verzögerten Trocknungs- bzw. Kondensationsverhalten.

Auf Grund einer freigelegten Anschlussstelle an der Terrassenausgangstür konnte bereits eine nicht funktionstüchtige Abdichtungsebene festgestellt werden.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Auf Grund des derzeit vorliegenden Schadensbildes ist davon auszugehen, dass eine umlaufende Sockelputzsanierung erforderlich ist um die Funktionstüchtigkeit der Sockelabdichtung sicherzustellen.

Weitergehens werden die bereits vorliegenden Putzrisse von ≤ 0,7mm zu weiteren frostbedingten Hohlstellen im Sockelputz führen und wären somit im Sinne des fehlenden Schlagregen- bzw. Spritzwasserschutz als Mangel zu beseitigen.

Schadensursache bei abgerissenen Sockeleinfassungen vom keramischen Bodenbelägen

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen keramischen Bodenbelägen

Im überwiegenden Teil der Raumeckbereiche im Erd- u. Obergeschoss der keramischen Bodenbeläge in Flur und Badezimmer wurden Fugenaufrisse in unterschiedlicher Qualität und Quantität mit einem mittleren Spaltmaß von rund ≥ 2mm bis ≤ 4mm zwischen Boden- und Sockelfliese festgestellt.

In Teilbereich des Flur- und Treppenhausbelags wurden sogar Sockelfliesen vom Wandbereich gänzlich abgelöst.

Dichtspritzstoffe wiesen in der Sockelkonstruktion der zuvor benannten Bereiche daher kein geschlossenes Deckbild mehr auf.

Die Schadensursache der abgerissenen Sockeleinfassung

Der vorbeschriebene Abriss bzw.  Klaffungen in den Randfugen der Bodenbeläge resultieren aus einem Schwindvorgang des Estrichs nach dem Einbau der Beläge.

Auf Grund der kraftschlüssigen Verbindung zwischen Belag und Estrich wurde dessen Möglichkeit zur Formänderung in seiner Ausdehnung behindert.

Die Verwölbung des Estrichbelags in Form seines Schwindverhaltens führte daher zum absinken der Ränder bzw. Abriss der Fugenkonstruktionen.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Eine Instandsetzung von nachträglich verformter Beläge erfolgt zweckmäßigerweise erst nach Abklingen der Verformungen.

Vielfach reicht eine Neuverfugung oder ein Tiefersetzen der Randeinfassungen bei solch einem Schadensbild aus.

In wie weit ein abschneiden der Randbereich des Estrichs erforderlich ist, wäre stetig nur an Hand einer Freilegung dieser Bereiche und Beurteilung der Einzwängungen abschließend zu beurteilen.

Steildachkonstruktionen und ihr fehlender Dichtigkeitsanspruch

Dachflächen sind im Generellen so zu konzeptionieren, dass Niederschläge ordnungsgemäß und schnellstmöglich abgeleitet werden können.

Dieses ist jedoch nicht immer auf Grund von konstruktiven Belangen oder örtlichen Gegebenheiten möglich.

Auf Grund dessen ist es erforderlich zwischen zwei Arten der Dachkonstruktionen, wie Eindeckungen und Abdichtungen wählen zu können.

Daher sollte sich ein Planer des Dilemmas bezüglich des fehlenden Dichtigkeitsanspruchs bei Steildacheindeckungen bewusst sein.

Fachregeln verweisen bereits darauf

In den Dachdeckerfachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird bereits in den „Grundregeln für Dacheindeckungen in Punkt 5.8 darauf verwiesen, dass;

Dacheindeckungen regensicher sein müssen……

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Regensicher bedeutet jedoch nicht regendicht. Daher wird auch weiterführend darauf hingewiesen, dass;

…… Durch extreme Witterungseinwirkungen, wie zum Beispiel Treibregen, Flugschnee, Vereisungen und Schneeablagerungen,…… kurzfristig bzw. vorübergehend  Niederschlagsfeuchte unter die Dacheindeckung gelangen kann und zur Durchfeuchtung der darunterliegenden Räume führen.

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Derartige Einwirkungen können nur ausgeschlossen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen w.z.B Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen geplant und funktionstüchtig ausgeführt werden.

Die örtlichen Gegebenheiten des zu bewertenden Objekts

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise einschl. einer Steildacheindeckung von rund 45° Dachneigung.

Die Dacheindeckung wiesen eine südliche und nördliche Ausrichtung auf.

Die Schleppdachgaube erfolgte mit geschwungenen Gaubenwangen, auch umgangssprachlich als Fledermausgaube bekannt.

Auf dem KVH-Dachstuhl wurde eine atmungsaktive Unterspannbahn (Delta SPF) verlegt und der Lüftungsquerschnitt mit DIN-Lattung 28/48cm, welche stumpfstoßend an der Traufkeilbohle endeten.

Die Trägerlattung an den Wangen wurde mit versetzt, angeordneten Spalierlatten bis auf einer Höhe von 3cm aufgeschichtet und miteinander mechanisch fixiert.

Die Dacheindeckung erfolgte mit einem Pressdachziegel einschl. Kopf- und Seitenfalz (Creaton Flachdachziegel).

Das Schadensbild am Objekt

Bereits bei der Begehung der Dachfläche konnte erkannt werden, dass auf Grund des plattenartigen Deckmaterials an den Wangenbereichen keine geschlossene Dacheindeckung realisiert werden konnte.

Im Übergang von der geschwungenen Wangenfläche zur Hauptdachfläche, lagen Spaltmaßen in der Seitenüberdeckung von rund 4-5cm vor.

Die klaffend, offenen Seitenüberdeckungen des Deckmaterials waren auf Grund der Gebäudepositionierung an der Norddachfläche nach Westen gerichtet, sodass Schlagregen ungehindert eindringen kann/konnte.

Zusätzlich wurde auf der östlichen Gaubenwange durch Windsogkräfte eine sturmzerstörende Bauteilöffnung auf rund 5m² festgestellt.

Bei der Freilegung der Gaubenwangen, konnte eine erhebliche Materialermüdung an der Unterspannbahn sowie der Holzlattenkonstruktion erkannt werden.

Was war die Schadensproblematik?

Durch eindringende UV-Strahlung und Niederschlagsfeuchtigkeit wurde die schützende Unterkonstruktion erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Die UV-Belastung führte zur Versprödung der Vordeckung, sodass durch diese keine ableitende Funktion in Teilbereichen mehr vorlag.

Durch die stumpf an der Keilbohle endenden Konterlatten, welche den Lüftungsquerschnitt sicherstellen sollten, staute sich die eingedrungene Feuchtigkeit in Foliensäcken und führte zur Dauerbefeuchtung des Kopfholzes der Konterlatten.

Auf Grund der nicht funktionstüchtigen Unterkonstruktion, wurde anfallendes Tageswasser ungehindert in das Gebäudeinnere geleitet und verursachte dort einen innenliegenden Nässeschaden.

Schadensbeseitigung

Da die Dacheindeckung aus Tondachziegel weiterhin erhalten bleiben sollte, konnte die Instandsetzung nur über zwei alternative Möglichkeiten realisiert werden.

Zum einen bestand die Möglichkeit, die Neigungen an den geschwungenen Gauben wesentlich flach, auslaufender zu gestalten, sodass ein geschlossenes Deckbild realisiert werden könnte.

Welches jedoch auf Grund seiner Unverhältnismäßigkeit und Optik verworfen wurde.

Daher wurde die Anordnung eines regedichten Unterdachs der gesamten Gaubenflächen empfohlen.

Die Unterspannung der Hauptdachfläche sollte so an das regendichte Unterdach angeordnet, dass ein aufstauen in den Übergang verhindert wird und ein schnellstmögliches Ablauf sichergestellt werden kann.

Die zu erwartenden Kosten wären hier bei rund 8.700,- € einzuordnen.

Mauerwerksrisse mit horizontalen und treppenartigen Verlauf auf Höhe der Geschossdecken

Bei dem zu bewertenden Schadensfall handelte es sich um ein 3-geschossiges Doppelhaus als Neubau aus dem Jahre 2016.

Die Geschossdecken wurden als über die Doppelhaushälfte durchlaufend auf den Außenwänden eingespannte Stahlbetondeckenkonstruktionen ausgeführt.

Die Erstellung der Außenwände erfolgte mit Porenbetonblöcken. Die Dachkonstruktion ist als Pultdachkonstruktion in Vollschalung auf Lagerpfetten mit Flachdachabdichtung errichtet worden.

Schadensbild

Das Schadensbild stellte sich durch treppenartige Rissflanken an der südwestlichen Außenwand des Dachgeschosses nach oben zur Dachkonstruktion verlaufend dar.

Auf der diagonal gegenüberliegenden Gebäudeaußenseite befanden sich die treppenartigen Risse in der Stoß- und Lagerfuge hingegen unterhalb der Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Obergeschoss in Richtung Gründung verlaufend.

Gleichermaßen waren umlaufende horizontale Risse in unterschiedlicher Qualität und Quantität an allen Mauerwerksscheiben im Ober- und Dachgeschoss Nahe der Geschossdecke festzustellen.

Abrisse der Türsturzbereiche lagen ebenfalls im gesamten Obergeschoss unterhalb der Geschossdecke vor.

Derzeitiger Untersuchungsstand

Da dem Hauseigentümer keine Gebäudeunterlagen zum Zeitpunkt des Ortstermins vorlagen werden diese nunmehr über den damaligen Verkäufer bzw. über das örtliche Bauamt und ausführenden Handwerksbetrieben angefordert.

An Hand einer vorliegenden Schnittzeichnung des Objekts konnte jedoch erkannt werden, dass in der Nordostansicht keine stützenden Wände berücksichtigt wurden, so dass derzeit von einem statischen Problem auszugehen ist.

 

rot = Rissbereiche in den Wänden 
blau = anzunehmender Durchhang an GS-Decke

Zu beweisen gilt nunmehr, dass durch den Deckendurchhang an der nordöstlichen Gebäudehälfte eine überverhältnismäßige Stauchung in den Wandscheiben zum benannten Schadensbild führte.

Des Weiteren wird durch die Bauherren eine erhöhte Schallübertragung, der die nachbarschaftliche Gebäudehälfte bekannt gegeben, welche vermutlich der durchlaufenden Geschossdecken geschuldet sein wird.

Da es sich derzeit jedoch nur um eine Schadenseinschätzung handelt, werden nunmehr nach Erhalt der Unterlagen und Ausführungsdetails weitere Untersuchungen erfolgen müssen.

Diese werden wir, soweit dieses möglich ist bzw. beauftragt wird, fortlaufend veröffentlichen.

Viel hilft nicht viel !!!

Bei dem hier zu beurteilenden Schadensbild, war der Ausführende tatsächlich der Meinung, dass einer der vielen aufgebrachten Bahnen schon die vorliegende Undichtigkeit beseitigen würde.

Bedauerlicherweise drang das anfallende Niederschlagswasser kapillar über den unzureichend thermisch verklebten Traufbereich ein.

Das Niederschlagswasser tropfte somit nicht in die vormontierte Dachrinne, sondern lief entgegengesetzt der Schwerkraft ins Konstruktionsinnere, sprich in den Wohnbereich ein.

Um diesen Fauxpas zu beseitigen, wurde ein weiterer Fachunternehmer angeheuert, welcher kurzum eine Dampfsperre (V60S4 Al01 talkumiert), eine Trennlage (G200S4 talkumiert) und eine Oberflächenbahn (PYE PV S5 beschiefert) auf den vorliegenden Bestand, in thermisch vollflächiger Verklebung, anbot.

Das dumme war nur, dass es sich um ein Badezimmer mit Zwischensparrendämmung  handelt.

Somit konnte die schon zu erkennende bauphysikalische Katastrophe noch abgewendet werden. Denn Dampfsperren gehören bei solch einem Konstruktionsaufbau vor die Dämmlage, sprich unterhalb der Sparren und nicht darüber.

Daher Augen auf beim Feuchtigkeitsverlauf.

 

Wenn man den Boden unter den Füßen verliert.

Die langanhaltenden Trockenperioden sowie Starkregensituationen binnen kurzer Zeitfenster, führen zu immer mehr unterspülen der Tragschichten oder lassen sie gar schrumpfen, so dass es zu lastenbedingten Verformungen bzw. punktuellen Belastungen am Baukörper kommt.

Endresultat sind Risse in der Gebäudehülle, sowie auch in diesem Falle.

Weiterführend werden wir hier einen Bodengutachter mit einbeziehen, um die weiteren Instandsetzungsmaßnahme und Bodenertüchtigungen mit diesem Abzustimmen.

Wann wird der Riss in der Wand zum Problem ?

Ein Riss in der Gebäudewand, kann beim Hauseigentümer schnell zur Verunsicherung führen. Doch nicht jeder Riss führt unweigerlich zum Zusammenbruch des Gebäudes. Auch die Schadensgründe könne so unterschiedlich wie banal sein.

Einer Vielzahl der Risse kann man jedoch mit einfachen Mitteln und Methoden entgegenwirken und vorbeugen.

Dazu ist es aber wichtig, die Ursache genau zu definieren und darauf aufbauend die Instandsetzungen und Präventionen zu bestimmen.

Ursachen der Risse

Die Schadensgründe sind in den unterschiedlichsten Ursachen zu finden. Von der Bodenbeschaffenheit eines Grundstücks bis hin zu angrenzende Bebauungen.

Auch aktuelle oder fehlerhaft, ausgeführte Baumaßnahmen sowie situativen Einflüsse können sich negativ auf die Gebäudehülle auswirken.

Die klimatischen Bedingungen tragen ebenfalls mittlerweile einen enormen Teil dazu bei. Kurzzeitige Starkregenereignisse führen zu Ausspülungen oder Aufschwemmungen der Bodenverhältnisse oder verändern Grundwasserstände.

Rissarten geben Auskunft über Ursache

An Hand der vorliegenden Riss – Charakteren kann jedoch der Fachmann bereits die Schadensursache genauestens bestimmen. Denn der Rissmechanismus und die dargestellten Rissflanken, geben Auskünfte über die einwirkenden Zug- oder Druckkräfte. Auch das gesamte Riss – Bild selbst, lässt schon Rückschlüsse auf die Schadensursache zu.

Die lastenunabhängige Rissbildung ist in erster Linie auf volumenbedingte Bauteilveränderung zurückzuführen, wie sie zum Beispiel bei feuchte- oder temperaturbedingter Ausdehnung stattfindet.

Während die lastbedingte Rissbildung zum Beispiel auf veränderte Bodenverhältnisse zurückzuführen sind und den daraus resultierenden, punktuellen auftretenden Belastungen im Baukörper.

Auch nachbarschaftlich ungesicherten Baumaßnahmen ( Baugruben etc.) führen zu unterschiedlichen Bodenbelastungen bzw. zum abgleiten des Bodengrunds. Was unweigerlich zur Folge hat, dass das Gebäude eine partielle Belastung erfährt.

Rissdiagnostik für das weitere Vorgehen

Die Rissdiagnostik ist nunmehr das wichtigste Bindeglied und erfolgt in mehreren Stufen, welches nachfolgend das Fundament zur Bestimmung der weiteren erforderlichen Schritte ist.

  • Im ersten Schritt wird das äußerliche Schadensbild bzw. die örtlichen Gegebenheiten einer optischen, visuellen Analyse unterzogen.
  • Der zweite Schritt umfasst die instrumentale Diagnostik durch Messungen und Prüfungen vor Ort und im Labor.
  • Im dritten und letzten Schritt erfolgt die bewertende und abschließende Beurteilung der diagnostischen Daten

Es ist zu erkennen, dass die Riss – Analyse nicht nur auf den Riss selbst zu beschränken ist. Eine Vielzahl von erforderlichen Daten w.z.B.

  • nachbarschaftliche oder grundstücksbedingte Gegebenheiten
  • Nutzung und Art des zu beurteilenden Gebäude
  • verwendete Baustoffe und Gebäudekonstruktionen
  • Zustand und beeinflussende Altschäden des Gebäudes
  • etc.

Bis hin zur eigentlichen Riss – Bild – Analyse, welche sich detaillierte mit der Riss – Darstellung befasst. In dieser werden ;

  • Rissbreiten und – tiefen ermittelt
  • Rissverteilungen und – verläufe erfasst
  • zeitliche Feststellung der Rissbildungen definiert
  • Darstellungen der Rissflanken aufgeführt
  • etc.

Im Abschluss werden alle ermittelten Daten zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammengetragen und bewertet.

An Hand dieser Vorgehensweise ist eine Bestimmung der Schadensursache sowie dessen weiteren Verlauf und Behebung erst möglich.

Instandsetzung von Ursache und Riss

Instandsetzungen dürfen sich daher nicht nur auf den Riss selbst beziehen. Die Schadensursache muss ebenfalls behoben werden um erneute Schäden zu verhindern.

Nachträgliche Baugrundverfestigungen und/oder Bodengrundverbesserungen können zum Beispiel bei Baugrundbelastungen / -störungen erforderlich werden.

Bei den Wandbrüchen oder -rissen ist in erster Linie maßgeblich, wie schwerwiegend dieser den Baukörper beeinflussen oder noch beeinflussen werden. Somit können tolerierbare Risse zwar eine optische Beeinträchtigung darstellen, haben aber eventuell keinen negativen Einfluss auf den Baukörper mehr. Solche Rissarten können mit geringem Aufwand verschlossen und beschichtet werden.

Auch größere Risskulturen oder mechanische Einwirkungen erfordern nicht unbedingt immer einen kompletten Rückbau oder Neuaufbau. Somit können Mauerwerksvernadelungen zu einer festen Fixierungsebene verwendet werden. Über Lochplatten werden Brüche mechanisch miteinander fixiert und über Entkopplungsschichten ( z.B. Wärmedämm-Verbundsystem, Fassadenkonstruktionen ) Schlagregesicher abgedeckt.

Injektionen sind ebenfalls ein anerkanntes Verfahren um Rissbildungen sach- und fachgerecht wieder zu verschließen. Gleichermaßen muss nicht unweigerlich bei erheblichen Mauerwerksbrüchen der gesamte Rück- und Neuaufbau als relevant betrachtet werden. Denn in den überwiegenden Fällen reicht auch eine partielle Instandsetzung aus.

Fazit

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, geraten Sie nicht in Panik, sondern informieren Sie sich. Sollten Sie sich unsicher sein, schreiben Sie uns unverbindlich eine kurze Mail ( info@ils-bau-consulting.de ) und schildern Sie uns ihre Problematik.

Diese Mail kostet ihnen nichts, außer ihrer Zeit.

Ich als Verfasser (Herr Stefan Lange) dieses Beitrages, würde mich wahrsinnig darüber freuen, wenn Sie mir eine kurze Bewertung und/oder ihre Meinung hinterlassen würden.

Auch konstruktive Kritik ist erwünscht.

In diesem Sinne verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.

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