Archive : Auszug

Keine Renovierungspflicht der Mieter beim Auszug

Keine Renovierungspflicht der Mieter beim Auszug

Keine Renovierungspflicht der Mieter beim Auszug
Der Dauerbrenner im Mietvertragsrecht.
Muss ein Mieter seine Wohnung nach Auszug dem Vermieter im renovierten Zustand übergeben ?
Diese Frage führt oft zum Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter nach Beendigung der Vertragsverhältnisses.
Der BGH hat hier nunmehr erneut mit dem Urteil (Az. VIII ZR 277/16) für Klarheit gesorgt.
Der Mieter ist nach Auszug nicht verpflichtet eine Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben.
Selbst dann nicht, wenn er dieses sogar einmal zugesagt wurde.
Im generellen sollte hier der Grundsatz gelten, die Wohnung ist dem Vermieter wie vor Vertragsabschluss zu übergeben.
Kurz um erhält eine Mieter zum vertragsvereinbaren Zeitpunkt eine besenreine und nicht renovierte Wohnung, so muß er zum Zeitpunkt des Vertragsende auch seine Wohnung in dieser Form übergeben.
Ebenfalls unzulässig sind turnusmäßige Renovierungsarbeiten, welche dem Mieter in Mietverträgen auferlegt werden.
Diese Vereinbarungen wurden von zahlreichen Gerichten bereits als unzulässig erklärt, so das sich jeder Mieter diesbezüglich keine Sorgen machen sollte.
Auch Mietkautionen dürfen für diese Belange nicht einfach einbehalten werden.
Es muss durch den Vermieter ein unumstrittener Nachweis erbracht werden, dass die vorliegenden Ersatzansprüche unumstritten und nicht rechtswidrig sind.
Anderweitig sind Kautionen in einer Frist von 6-8 Wochen zur Auszahlung zu bringen.
Gefahr droht jedoch , wenn Mieter die Kaution ab wohnen, denn dieses ist rechtlich illegal

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner