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Jahresrückblick 2021

Mit diesem Video möchten wir nicht nur einen kleinen Einblick in unser gleich ausklingendes Jahr 2021 ermöglichen, sondern auch ein dickes Dankeschön an unserer Mitmenschen da draußen.
Ich denke jeder von uns hat einen eigenen bitteren Beigeschmack für dieses Jahr.
Jedoch haben Adjektive, wie ich bereits einem Freund mitgeteilt hatte einen sehr angenehmen Vorteil, sie besitzen immer einen Gegensatz.Nach schlecht kommt gut, nach kalt kommt warm etc. somit kann das gute Jahr 2022 ruhig kommen.
Lasst usn die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam das Jahr 2022 gestaltet und zwar ganz nach unseren Vorstellungen.In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit und Optimismus.

Eure Langes

DANKE…….

Dieses Jahr war recht turbulent und das beziehen ich nicht auf unsere unternehmerischen Belange, sondern auf die äußeren Umstände.

Denn unser Geschäftsjahr war eines mit der erfolgreichsten der letzten Jahre und das verdanken wir jenen die uns ihr Vertrauen gewidmet haben.

„Dafür möchten wir uns ganz herzlichst bei euch bedanken!“

Im Ahrtal waren wir mit unserem Unternehmen nur ehrenamtlich für Betroffene und Berufskollegen im Einsatz und wir haben pingeligst darauf geachtet kein Geld am Leid anderer zu verdienen.

Dieses hat uns verändert, auch bezüglich unserer zukünftigen Firmenpolitik aber dazu mehr im Jahr 2022.

Zusammenfassend möchten wir uns daher nochmals bei jeden von Euch bedanken und freuen uns schon darauf mit euch gemeinsam die Normalität uns wieder zurückzuerobern.

In diesem Sinne eure Familie  Lange

Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 2

Im zweiten Teil der fortführenden Themenreihe der Gipskartonplattenwände möchten wir uns mit den Detailpunkten der zulässigen Wandhöhen und Dehnungsfugen befassen.

Diese sind jedoch in ihren Einbaubereichen wie im ersten Teil der Themenreihe zu unterteilen.

Zulässige Wandhöhen mit Metallständerwerken nach DIN 17183-1

Die zulässigen Wandhöhen, sind wie bereits zuvor benannt in ihre Einbaubereiche, Beplankung und ihre Ständerwerkausführung zu unterteilen.

Die nachfolgenden Tabellen sollen daher einen Überblick der zulässigen Höhe und Ausführungen ermöglichen.

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50/75CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm75 mm3,00 m2,75 m 2,60 m
CW 50/100CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm + 12,5mm100 mm4,00 m3,50 m 2,60 m
CW 75/100CW 75x50x0612,5 mm100 mm4,50 m3,75 m
CW 75/125CW 75x50x0612,5 mm + 12,5 mm125 mm5,50 m5,00 m
CW 100/125CW 100x50x0612,5 mm125 mm5,00 m4,25 m
CW 100/150CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm150 mm6,50 m5,75 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei zug- und druckfestverbundenen Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50/155CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm4,50 m4,00 m ❶
CW 75 + 75/205CW 75x50x0612,5 mm +12,5 mm< 500 mm6,00 m5,50 m
CW 100 + 100/255CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm6,50 m6,00 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

❶ Durchbiegung < h/350 bis ≤ h/200

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei getrennten Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50 / ….CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mmAbhängig von Ständerwerk-reihenabstand2,60 m—-
CW 75 + 75 / …..CW 75x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben3,00 m 3,50 m2,50 m 2,75 m    
CW 100 + 100 / ….CW 100x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben4,00 m 4,25 m3,00 m 3,50 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt der Trennfugen

Im Generellen müssen alle Baukörpertrennfugen in den Ständerwerkwänden mit übernommen werden.

Zusätzlich sind bei Wandlängen ≥ 15 m Bewegungsfugen mit zu berücksichtigen.

(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt Wandöffnungen

Wandöffnungen sind selbsterklärend so auszubilden, dass eine ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Kräfte an angrenzenden Bauteilen abgeleitet werden können.

Somit sind in den Randbereichen der Öffnung zwischen den Ständern zusätzliche Riegel und/oder Aussteifungen mit Stahlblechen erforderlich.

Dämmstoffe und Brandverhalten

Kommen Dämmstoffe zum Einsatz in den Ständerwerkwänden, sind diese bezüglich ihres Brandverhaltens zu berücksichtigen.

Im Sinne der DIN 4102-01 werden diese nach ihren Einsatzerfordernissen nach Klasse A1, A2, B1, B2 und B3 unterteilt.

In Montagewände sollten mindestens B2-klassifizierte Dämmstoffe mit d = ≥ 40 mm eingebaut werden.

Der Nachweis einer erreichten Feuerwiderstandsklasse kann an Hand der DIN 4102-4/-22 bezüglich der klassifizierten Normkonstruktionen erfolgen oder an Hand der Bauaufsichtlichen Zulassung des Produktes bzw. bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses.  

Verlegung der Platten

Die Platten sind auf Ständern oder Riegeln dicht gestoßen zu verlegen.

Bei einlagiger Beplankung sind die Stöße der Längstkanten um mindestens einen Ständer- bzw. Riegelabstand zu versetzen. Bei mehrlagigen Beplankungen auch innerhalb einer Beplankungsseite.

Stirnseitige Stöße sind bei einlagigen Beplankungen aus brandschutztechnischen Gründen mit Profilen zu unterlegen.

Fugen sind alle zu verspachteln. Auch bei mehrlagigen Beplankungen hat dieses zu erfolgen.

Ein weiteres Digitalisierungsprojekt mit dem Märkischen Kreis

Wie bereits in den vergangenen Tagen bekannt gegeben wurde auf unseren sozialen Plattformen, stehen noch einige Projekte zur Digitalisierung an.

In dieser Woche wurde das Verwaltungsgebäude des Märkischen Kreises erfasst und ausgewertet bzw. wird derzeit von mir ausgearbeitet.

Der Überflug wurde jedoch bereits durch das Unternehmen wirfliegendrohne.de in der 26.KW. erfüllt.

Die Auftragsgrundlage liegt hier in erster Linie in der Anfertigung des digitalen Twins für weitere An- und Umbaumaßnahmen.

Ein gleichartiges Projekt wird derzeit für die Schlossruine in Arnsberg mit uns geplant.

Es bleibt also spannend.

Digitalisierung von Bestandsimmobilien erzielt eine immer größer werdende Beliebtheit

Besonders zu Zeiten erhobener Kontakteinschränkungen ist es besonders hilfreich Projekte, Maßnahmen und Konzepte an Hand eines digitalen Twins via Homeoffice zu besprechen.

Auftraggeber bestimmt die zu ermittelnden Daten

Sowie ein virtuelles Gebäude erstellt wurde, bestimmt unser Auftraggeber, welche Informationen dem Objekt zugewiesen und ermittelt werden sollen.

Umstrukturiertes BuildingInformationModeling (BIM) für Bestandsimmobilien

Somit können von einfachen Bestandflächenermittlung bis hin zu Sanierungsüberlegungen alles angelegt werden.

Wenn wir ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen gerne alles weitere mit Ihnen bzw. stimmen uns mit Ihnen ab.

Wenn man den Boden unter den Füßen verliert.

Die langanhaltenden Trockenperioden sowie Starkregensituationen binnen kurzer Zeitfenster, führen zu immer mehr unterspülen der Tragschichten oder lassen sie gar schrumpfen, so dass es zu lastenbedingten Verformungen bzw. punktuellen Belastungen am Baukörper kommt.

Endresultat sind Risse in der Gebäudehülle, sowie auch in diesem Falle.

Weiterführend werden wir hier einen Bodengutachter mit einbeziehen, um die weiteren Instandsetzungsmaßnahme und Bodenertüchtigungen mit diesem Abzustimmen.

Partnerschaften trotz Corona-Krise

Die Gespräche und Verhandlungen für zukünftige Kooperationen laufen trotz Corona-Krise und Kontakteinschränkungen im vollem Umfang weiter.

Sicherlich verzichten wir derzeit auf unser allzeit bekanntes Handshake-Foto und daher auch auf unsere Beitragsveröffentlichungen.

Jedoch lässt die Zukunft wieder einige interessante Netzwerkpartnerschaften erwarten.

Neu Sachverständigenkollegen

Wie bereits in der Vergangenheit bekannt gegeben wurde, kamen wir auf Grund der hohen Nachfrage immer öfter an unsere Grenzen und mussten Aufträge ablehnen.

Damit wir aber auch zukünftig unseren Qualitätsansprüchen der ILS-Bau-Consulting UG. sicherstellen können, haben wir uns dazu entschlossen weitere spezialisierte Sachverständige zu verpflichten.

In Kürze wird uns daher ein weiterer Sachverständiger für den Bereich Glas und Fensterbau zur Verfügung stehen.

Für das Maler- und Lackiererhandwerk stehen wir mit einem Sachverständigenkollegen in Verhandlungen.

Des Weiteren werden zwei SV-Kollegen im Bereich des DEKRA-Projekts mit einbezogen.

Veröffentlichung der Kooperationen

Nach Lockerung der derzeitigen Kontakteinschränkungen durch die Corona-Krise, werde ich es mir jedoch nicht nehmen lassen den persönlichen Kontakt mit einem Handschlag, fotodokumentarisch festzuhalten und zu veröffentlichen.

Nur im Moment würde ein derartiges Foto mit Mundschutz und Handschuhe wohl befremdlich wirken.

Daher bitten wir um eure Geduld.

In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Leserinnen und Lesern eine angenehme Zeit trotz der derzeitigen Lage und bleiben Sie gesund.

Sturmtief „Sabine“

Das Sturmtief ist gerade vor ein paart Stunden über uns hinweggezogen.

Witziger Weise, hat es uns diesmal auch erwischt. Nach einem mächtigen Krachen, lag auch schon die Fichte des Nachbarn bei uns im Garten.

Was ist zu tun nach einem erlittenen Sturmschaden

Wie ich bereits in einem älteren Beitrag aus 2018 unterVersicherungsschaden – Was ist zu tun ?“

geschrieben hatte, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

  1. Melden Sie den Schaden ihrer Versicherung
  2. Machen Sie ausreichend Fotos
    1. Eine Gesamtaufnahme
    2. Eine Teilaufnahme in einem Sichtabstand von 2-4 m
    3. Eine Detailaufnahme in einem Sichtabstand von 0,5 – 1,0m
  3. Kommen Sie ihrer Schadensminderungspflicht nach, in dem Sie Notmaßnahmen beauftragen.
    1. Offene Dächer mit einer Plane abdecken
    2. Gefahrenstellen absichern
  4. Danach überlegen Sie sich, in welcher Form Sie den Schaden regulieren lassen wollen.
    1. Möchten Sie den Schaden selbst reparieren, dann machen Sie dem Versicherer eine Auflistung ihrer zu erwartenden Arbeitsstunden einschl. zu erwartenden Materialkosten.
    2. Möchten Sie das der Schaden durch einen Handwerker behoben wird, dann holen Sie sich schon einmal Angebote ein. Wichtig ist, dass sich die Kosten nur auf die erforderliche Instandsetzung beziehen.
    3. Möchten Sie den Schaden fiktiv, sprich in einer pauschalen Regulierungsvereinbarung abrechnen, dann sollten Sie sich ebenfalls Angebote durch den Handwerker organisieren. Denn die fiktive Regulierung bezieht sich auf rund 60-70% der schadensbedingten Aufwendungen durch einen Handwerker.

Wenn Sie gar nicht weiter kommen, schreiben Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen schnellst möglich antworten via Mail, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Hausratsschaden vs. Gebäudeschaden

Aus einem aktuellen Anlass aus unserem Tagesgeschäft, möchte ich das Thema aufgreifen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Denn kein Thema stiftet mehr Verwirrung als dieses.

Vorliegende Schadenssituation

Durch einen falsch angeschlossenen Warmwasseraufbereiter in einem Hochhaus, entstand ein Leitungswasserschaden über 4 Geschosse.

Bei der Wohnanlage handelte es sich um eine Eigentümergemeinschaft, welche teils selber im Objekt wohnten bzw. diese an Dritte vermietet hatten.

Gleiches Schadensbild mit unterschiedlichen Regulierungsgrundlagen

Das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser, hatte einen Nässeschaden an Wand, Boden und Mobiliar hinterlassen.

Doch jede Wohnung war in der Regulierung unterschiedlich zu bewerten.

  • Fall 1

Die schadensverursachende Wohnung, wurde gerade durch den neuen Eigentümer renoviert und umgebaut. Ebenfalls durch diesen wurde gerade ein schwimmend verlegter Laminatbodenbelag verlegt sowie ein Warmwasseraufbereiter in der Küche montiert.

  • Da der Bodenbelag durch den Eigentümer und Versicherungsnehmer eingebracht wurde und auch in der Eigentümergemeinschaft als Sondereigentum geführt wird, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden.
  • Zusätzlich war die Wohnung zum Zeitpunkt des Schadenshergangs noch nicht bezugsfertig, so dass im Sinne des vorliegenden Bedingungswerkes (VHB 2016) kein Deckungsschutz vorlag.
  • Fall 2

Die Wohnung im 3. OG unterhalb der schadensverursachenden Wohnung, wohnte ebenfalls eine Eigentümerin, die einen Nässeschaden am lose verlegten textilen Bodenbelag, welcher über einen Linoleumboden verlegt war, erlitt sowie aufquellende Tapeten an der Wohnzimmerwand sowie Beschädigungen am Mobiliar.

  • Da es sich um einen 2. begehbaren Bodenbelag handelte, welcher ebenfalls durch die Eigentümerin und Versicherungsnehmerin eingebracht wurde, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden. So dass die VN an die eigene Hausratsversicherung verwiesen wurde.
  • Gleiches bezog sich natürlich auch auf das beschädigte Mobiliar.

(bedauerlicherweise hatte die VN keine Hausratversicherung abgeschlossen und mussten den Schaden eigenverantwortlich tragen.)

  • Die Maler- u. Tapezierarbeiten hingegen wurden der Gebäudeversicherung zugeschrieben bzw. von dieser übernommen.
  • Fall 3

Die Wohnung im 2.OG. wurde von einer Mieterin bewohnt, welche ebenfalls einen Nässeschaden am Boden- und Wandbelag zu beklagen hatte. Möbel blieben diesbezüglich unbeschädigt. Der vorhandene 1. Bodenbelag bestehend aus Linoleum wurde durch die Mieterin bereits komplett entfernt und mit einem schwimmenden Laminat auf Trittschalldämmung verlegt. Das Material wurde durch den Vermieter getragen.

  • Diese Regulierung des beschädigten Bodenbelags erfolgte über das Teilabkommen zwischen Hausratversicherer und Gebäudeversicherer. Der Schaden wurde somit von der Gebäudeversicherung vorab übernommen. Sollte nunmehr der Schwellenwert von 1.000,- €, wie in diesem Falle überschritten werden, wird die Hausratversicherung in die Regulierung mit einbezogen.
  • Der Schwellenwert wurde hier auf Grund dessen überschritten, da die Maler- u. Tapezierarbeiten nach dem gleichen Teilungsabkommen reguliert wurden.
  • Fall 4

Die Wohnung im 1.OG wurde ebenfalls durch einen Mieter bewohnt, wobei dieser seinen textilen Bodenbelag auf dem noch vorhandenen Linoleumboden lose verlegt hatte. Die Tapete hingegen wurde durch den Mieter eingebracht und sollte nach Ende des Mietverhältnisses wieder entfernt werden.

  • Der Boden- und Wandbelag ist somit der Hausratversicherung zugeschrieben worden. Das Teilungsabkommen kommt hier nicht zum tragen, da die versicherte Gefahr auf Seitens des Mieters liegt.

Wie zu erkennen ist, trotz einheitlichem Schadensbild kommen unterschiedliche Regulierungsabwicklungen zum tragen.

Zum besseren Verständnis mal einer Übersicht

Bodenbeläge

Verlegeart

VN = Eigentümer

VN=Mieter, Bodenbelag von Mieter eingebracht

VN=Mieter, Bodenbelag von Vermieter

Fest verklebt auf unbewohnbarem Unterboden *

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

Lose verlegt auf bewohnbarem Unterboden (z.B. Parkett, Fliesen, PVC etc.)

Hausrat

Hausrat

Hausrat

Lose verlegt auf unbewohnbarem Unterboden *

(z.B. Estrich, Beton etc.)

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

*Als unbewohnbar gilt ein Bodenbelag auch dann, wenn er seine Eigenschaft als erster bewohnbarer Untergrund verloren hat. (z.B. Laminat lose auf Teppichboden, welcher wegen des schlechten Zustands nur noch als Trittschalldämmung fungiert.)

Tapeten u. Anstriche

VN = Eigentümer und selbstgenutzte Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude

VN = Eigentümer und vermietete Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

VN = Mieter, Ersteinbringung durch diesen da keine Tapeten bei Einzug vorhanden waren.

Hausrat

VN = Mieter, Ersteinbringung durch Vermieter (Tapeten bei Einzug vorhanden bzw. durch Mieter /VN ersetzt worden)

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

Fazit

Nicht umsonst werden Bausachverständige bzw. Versicherungssachverständige in diesem Bereich zum Einsatz gebracht.

Das Themengebiet ist so umfassend, dass selbst Fachleute schnell mal den Überblick verlieren können.

Daher scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Fragen haben die mit diesem Beitrag noch nicht beantwortet werden konnten, sich an uns vertrauensvoll zu richten.

Gerne nehmen wir ihre Fragen auch zur Anregung für neue zukünftige Beiträge auf.     

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