Archive : Versicherungsgutachter

Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

Dieser Betrag soll dazu dienen, mal wieder Licht ins Dunkel zu bringen.

Denn es ist ein Irrglaube, dass die Versicherungsgesellschaften oder dessen Auftragsgehilfen dazu verpflichtet sind einen Schaden in Ursache und Umfang für den Versicherungsnehmer zu erfassen.

Somit laufen Sie als Versicherungsnehmer große Gefahr, wenn Sie der Meinung sind, die Versicherungsgesellschaften ist hier in der Schuld schnellstmöglich zu agieren.

Sie als Versicherungsnehmer sollten zwei Grundsätze niemals aus den Augen verlieren nach Eintritt eines Schadensfalles.

  1. Erstellen Sie eine Fotodokumentation des Schadens.
    1. Auf meiner Internetseite in der Rubrik „Wissenswertes“ unter Versicherungsschaden – Was ist zu tun ? können Sie in Erfahrung bringen, auf was Sie alles achten sollten.
  2. Kommen Sie schnellst möglich ihrer Schadensminderungspflicht nach.
    1. Wenn eine aussagekräftige Fotodokumentation erstellt worden ist, ergreifen Sie Not-/Erstmaßnahmen um den Schaden so gering wie möglich zu halten oder weitere Schäden zu verhindern. (Diese Kosten sind durch den VR immer gedeckt)

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Baugutachter Stefan Lange abgeschlossen

Wie wir bereits Anfang des Jahres 2020 auf unseren Internetplattformen bekannt gegeben hatten, stand eine weitere Zertifizierung für mich als Sachverständiger an.

Nur diesmal sollte es eine Zertifizierung sein, welche auf EU-Ebene akzeptiert wird.

Was bedeutet diese Art der Zertifizierung

Bei der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024,  handelt es sich um eine personenbezogene Zertifizierung durch eine stattlich zugelassene Akkreditierungsstelle.

Die Zertifizierung selbst ist der öffentlichen Bestellung gleich zu stellen.

Die Berufsbezeichnung des öffentlich bestellten Sachverständigen ist jedoch nur in Deutschland eine geschützte und anerkannte Berufsbezeichnung.

Da im Ausland bzw. in anderen EU-Mitgliedsländern eine derartige geschützte Berufsbezeichnung nicht existiert, hat man sich auf EU-Ebene auf die DIN EN ISO/IEC 17024 als gleichwertige Zertifizierung geeinigt.

Somit handelt es sich um eine Art öffentliche Bestellung auf EU-Ebene.

Glückwünsche auch an das Büro Dr.-Ing. Henschel u. Partner

Der Zertifizierungstermin in Berlin ist erfolgreich absolviert worden.

Auch noch mal einen herzlichen Gruß bzw.  Glückwunsch an meinem Mitstreiter Dirk Lange aus Bremen vom Architektur und Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Henschel u. Partner.

Der ebenfalls seit Freitag letzter Woche seine Zertifizierungsprüfung, mit mir erfolgreich abgeschlossen hat.

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