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Keine Renovierungspflicht der Mieter beim Auszug

Keine Renovierungspflicht der Mieter beim Auszug

Keine Renovierungspflicht der Mieter beim Auszug Der Dauerbrenner im Mietvertragsrecht. Muss ein Mieter seine Wohnung nach Auszug dem Vermieter im renovierten Zustand übergeben ? Diese Frage führt oft zum Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter nach Beendigung der Vertragsverhältnisses. Der BGH hat hier nunmehr erneut mit dem Urteil (Az. VIII ZR 277/16) für Klarheit gesorgt. Der Mieter ist nach Auszug nicht verpflichtet eine Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben. Selbst dann nicht, wenn er dieses sogar einmal zugesagt wurde. Im generellen sollte hier der Grundsatz gelten, die Wohnung ist dem Vermieter wie vor Vertragsabschluss zu übergeben. Kurz um erhält eine Mieter zum vertragsvereinbaren Zeitpunkt eine besenreine und nicht renovierte Wohnung, so muß er zum Zeitpunkt des Vertragsende auch seine Wohnung in dieser Form übergeben. Ebenfalls unzulässig sind turnusmäßige Renovierungsarbeiten, welche dem Mieter in Mietverträgen auferlegt werden. Diese Vereinbarungen wurden von zahlreichen Gerichten bereits als unzulässig erklärt, so das sich jeder Mieter diesbezüglich keine Sorgen machen sollte. Auch Mietkautionen dürfen für diese Belange nicht einfach einbehalten werden. Es muss durch den Vermieter ein unumstrittener Nachweis erbracht werden, dass die vorliegenden Ersatzansprüche unumstritten und nicht rechtswidrig sind. Anderweitig sind Kautionen in einer Frist von 6-8 Wochen zur Auszahlung zu bringen. Gefahr droht jedoch , wenn Mieter die Kaution ab wohnen, denn dieses ist rechtlich illegal

Nachtrag

Liebe Leserinnen und Leser,

ich freue mich, Ihnen heute eine zusätzliche Ressource zu meinem vorherigen Beitrag „Keine Renovierungspflicht der Mieter beim Auszug“ präsentieren zu können. Aufgrund einer Anfrage von mietrecht.com habe ich weitere Informationen zum Thema Mietrecht erhalten.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die folgenden Informationen von einer externen Quelle stammen und ich daher keine Garantie für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen kann. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die bereitgestellten Informationen kritisch zu prüfen und gegebenenfalls weitere Recherche durchzuführen. Die externe Webseite beschäftigt sich umfassend mit dem Thema Mietrecht und bietet eine Vielzahl von Ressourcen, die für Mieter und Vermieter gleichermaßen nützlich sein können. Ich empfehle Ihnen, sich selbst ein Bild von den angebotenen Inhalten zu machen und von dem umfangreichen Wissen zu profitieren, das dort zur Verfügung steht.

Sie können die zusätzlichen Informationen zum Thema Renovieren auf mietrecht.com finden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Beitrag und ich hoffe, dass die ergänzenden Informationen Ihnen weiterhelfen werden.

Mit freundlichen Grüßen, Stefan Lange

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