AGB´s

AGB´s

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der ILS-Bau-Consulting UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“ genannt.

1.2. Die Leistungen des Auftragnehmers können insbesondere umfassen:

  • Sachverständigenleistungen,
  • Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen,
  • Schadensregulierungs-, Prüf-, Beratungs- und Dokumentationsleistungen,
  • Immobilienbewertungen und Objektbeurteilungen,
  • Maklertätigkeiten im Bereich Verkauf und Vermietung,
  • digitale Gebäudedokumentationen, virtuelle Rundgänge und digitale Gebäudeakten,
  • Seminare, Schulungen, Webinare, Vorträge und sonstige Bildungsleistungen.

1.3. Art, Umfang und Zweck der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Auftrag, Angebot, Sachverständigenvertrag, Maklervertrag, Objektdatenblatt, Seminarangebot, Anmeldeformular oder einer sonstigen schriftlichen bzw. textlichen Vereinbarung.

1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.


2. Durchführung der Leistungen

2.1. Der Auftragnehmer führt die beauftragten Leistungen fachlich sorgfältig, nachvollziehbar und nach bestem Wissen aus.

2.2. Sachverständigenleistungen erfolgen unabhängig, unparteiisch und nach den für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen fachlichen Grundsätzen.

2.3. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Schadensregulierungs-, Beratungs-, Bewertungs- oder Dokumentationsaufträgen tätig wird, handelt es sich grundsätzlich um eine fachliche, technische und/oder regulierungsnahe Einschätzung. Eine Rechtsberatung oder verbindliche rechtliche Entscheidung ist nicht Gegenstand der Leistung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Ortstermine, Besichtigungen, Messungen, Untersuchungen, Recherchen, Fotodokumentationen, Videoaufnahmen, 360°-Aufnahmen, digitale Scans, virtuelle Rundgänge, Drohnenaufnahmen und sonstige Dokumentationsmaßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, soweit dies für den Auftrag erforderlich oder zweckmäßig ist.

2.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Beteiligten, Behörden, Verwaltungen, Versicherern, Handwerkern, Dienstleistern, Maklern, Eigentümern, Mietern oder sonstigen Dritten Auskünfte einzuholen, soweit dies zur Auftragsdurchführung erforderlich ist. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer auf Anforderung eine hierfür erforderliche Vollmacht.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrages angemessen zu unterstützen.

3.2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugänge, Kontaktdaten, Objektangaben, Pläne, Verträge, Versicherungsscheine, Nachweise, Rechnungen, Angebote, Fotos, Protokolle und sonstigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

3.3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen während des vereinbarten Begutachtungs-, Bewertungs-, Dokumentations- oder Besichtigungszeitraums Zugang zu den erforderlichen Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Räumen, technischen Anlagen und Unterlagen erhalten.

3.4. Der Auftraggeber hat erforderliche Einverständniserklärungen Dritter, insbesondere für Grundstücksbetretungen, Objektzugänge, Drohnenflüge, Bild-, Video- und digitale Dokumentationen, rechtzeitig vor Auftragsbeginn einzuholen, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer selbst eingeholt werden.

3.5. Verzögerungen, Mehraufwendungen oder Zusatzkosten, die durch unvollständige Informationen, fehlende Mitwirkung, verweigerte Zugänge, kurzfristige Terminabsagen oder fehlende Zustimmung Dritter entstehen, können dem Auftraggeber gesondert berechnet werden.


4. Hinzuziehung von Hilfskräften, Sonderfachleuten und Dienstleistern

4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung seiner Leistungen geeignete Mitarbeiter, Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen, Drohnenpiloten, Fotografen, Messtechniker, IT-Dienstleister oder sonstige fachlich geeignete Personen einzusetzen.

4.2. Notwendige Messgeräte, digitale Erfassungssysteme, Softwarelösungen, Untersuchungsmethoden und Dokumentationsmittel bestimmt der Auftragnehmer nach fachlichem Ermessen.

4.3. Die Einschaltung von Sonderfachleuten, Laboren oder weiteren Sachverständigen erfolgt nur, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist. Sofern dadurch gesonderte Kosten entstehen, wird der Auftraggeber hierüber informiert, soweit nicht bereits eine entsprechende Beauftragung oder Kostenfreigabe vorliegt.

4.4. Werden Sonderfachleute oder weitere Sachverständige im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, haftet der Auftragnehmer nicht für deren Leistungen, Ergebnisse oder Verzögerungen.


5. Termine und Fristen

5.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

5.2. Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

5.3. Bei kurzfristigen Terminabsagen, fehlendem Zugang zum Objekt, fehlenden Ansprechpartnern vor Ort oder nicht rechtzeitig bereitgestellten Unterlagen kann der Auftragnehmer den entstandenen Zeitaufwand und angefallene Kosten berechnen.


6. Schweigepflicht, Vertraulichkeit und anonymisierte Nutzung

6.1. Der Auftragnehmer behandelt persönliche, geschäftliche, objektbezogene und vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht oder vertragliche Berechtigung zur Weitergabe besteht.

6.2. Eine Weitergabe von Informationen, Unterlagen, Gutachten, Dokumentationen, Fotos, Videos, Messdaten oder digitalen Gebäudedaten ist zulässig, soweit sie zur Durchführung des jeweiligen Auftrages, zur internen Dokumentation, zur Rechnungslegung, zur rechtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche oder zur Kommunikation mit den am Auftrag beteiligten Personen und Stellen erforderlich ist.

6.3. Objektive Erkenntnisse aus der Tätigkeit darf der Auftragnehmer in anonymisierter oder neutralisierter Form für berufliche, fachliche, wissenschaftliche, schulische, seminarbezogene oder unternehmensinterne Zwecke nutzen, soweit hierdurch kein Rückschluss auf Auftraggeber, betroffene Personen oder schutzwürdige Objekte möglich ist.


7. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

7.1. Der Auftragnehmer behält die urheber- und leistungsschutzrechtlichen Rechte an den von ihm erstellten Gutachten, Stellungnahmen, Berechnungen, Skizzen, Fotos, Videos, 360°-Aufnahmen, Drohnenaufnahmen, digitalen Gebäudedokumentationen, virtuellen Rundgängen, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Konzepten, Exposés, Checklisten und sonstigen Arbeitsergebnissen.

7.2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zweck.

7.3. Die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung der Arbeitsergebnisse ist nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zulässig. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu öffentlichen, werblichen, gewerblichen oder veröffentlichungsbezogenen Zwecken, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

7.4. Die Weitergabe an Versicherer, Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden, Käuferinteressenten, Verkäufer, Vermieter, Mieter, Verwaltungen, Notare, Finanzierungspartner oder sonstige am jeweiligen Auftrag beteiligte Stellen ist zulässig, soweit sie dem vereinbarten Vertragszweck dient.

7.5. Eine Veränderung, Bearbeitung, auszugsweise Veröffentlichung oder sinnentstellende Wiedergabe von Gutachten, Stellungnahmen, Bildern, Videos, digitalen Gebäudedokumentationen oder Schulungsunterlagen ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.


8. Bild-, Video-, Drohnen- und digitale Gebäudedokumentation

8.1. Im Rahmen von Gutachter-, Schadensregulierungs-, Beratungs-, Bewertungs-, Makler-, Dokumentations- und sonstigen Aufträgen können Bild-, Video-, Drohnen-, 360°-, Scan-, Mess- und sonstige digitale Gebäudedokumentationen erstellt werden.

8.2. Diese Dokumentationen dienen insbesondere der Auftragsdurchführung, Beweissicherung, Nachvollziehbarkeit, Qualitätssicherung, Objektbewertung, Schadenfeststellung, Objektvermarktung, internen Dokumentation, digitalen Archivierung und Erstellung bzw. Pflege einer digitalen Gebäudeakte.

8.3. Die Archivierung der im Rahmen des Auftrags erstellten Dokumentationen in einer digitalen Gebäudeakte oder vergleichbaren internen digitalen Dokumentationsstruktur kann Bestandteil der internen Auftragsdokumentation des Auftragnehmers sein.

8.4. Der Auftraggeber kann einer über die konkrete Auftragserfüllung hinausgehenden Nutzung zur Optimierung von Dienstleistungen, Arbeitsprozessen, Qualitätssicherung, Schulung, Produktentwicklung oder Auftragsabwicklung vor Auftragserteilung oder spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Auftragsbeginn in Textform widersprechen, soweit diese Nutzung nicht bereits zur Auftragserfüllung, Dokumentation, Nachvollziehbarkeit, Archivierung oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

8.5. Personenbezogene Daten, erkennbare Personen, private Lebensbereiche, sensible Objektinformationen oder schutzwürdige Inhalte werden nur im rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet und genutzt.

8.6. Eine werbliche, öffentliche oder social-media-bezogene Nutzung von Bild-, Video- oder Gebäudedokumentationen erfolgt nur, soweit hierfür eine gesonderte rechtliche Grundlage, Einwilligung oder anonymisierte Darstellung vorliegt.


9. Digitale Gebäudeakte

9.1. Die digitale Gebäudeakte kann entweder als eigenständige Leistung beauftragt oder als Bestandteil von Gutachter-, Schadensregulierungs-, Bewertungs-, Makler-, Beratungs- oder Dokumentationsaufträgen geführt werden.

9.2. Die digitale Gebäudeakte dient insbesondere der strukturierten Speicherung, Auswertung und Nachvollziehbarkeit objektbezogener Unterlagen, Bild- und Videodokumentationen, Messdaten, Objektinformationen, Schadenfeststellungen, Instandsetzungsinformationen, Bewertungsgrundlagen und sonstiger auftragsbezogener Daten.

9.3. Die digitale Gebäudeakte kann zur internen Dokumentation, Qualitätssicherung, Prozessoptimierung und späteren Nachvollziehbarkeit der beauftragten Leistungen genutzt werden.

9.4. Soweit der Auftraggeber eine eigenständige digitale Gebäudeakte mit Zugriffsmöglichkeit, fortlaufender Pflege oder gesonderten Auswertungsfunktionen beauftragt, ergeben sich Umfang, Zugriffsrechte, Laufzeit, Vergütung und technische Einzelheiten aus der jeweiligen gesonderten Vereinbarung.

9.5. Die Löschung oder Herausgabe einzelner Inhalte richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Dokumentationsinteressen, vertraglichen Vereinbarungen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.


10. Maklertätigkeiten Verkauf und Vermietung

10.1. Der Auftragnehmer kann im Rahmen gesonderter Vereinbarung Maklertätigkeiten im Bereich Verkauf und Vermietung von Immobilien übernehmen.

10.2. Der konkrete Maklerauftrag, das Objekt, die Auftraggeberseite, die Provisionshöhe, die Provisionsverteilung, die Laufzeit, etwaige Alleinauftragspflichten und weitere Einzelheiten werden objektspezifisch in einem gesonderten Maklervertrag geregelt.

10.3. Die Maklertätigkeit beginnt bereits mit der Nachweis-, Vermittlungs-, Zusammenführungs-, Vorbereitungs-, Objektaufbereitungs- oder Kommunikationstätigkeit. Hierzu zählen insbesondere die Zusammenführung möglicher Vertragsparteien, die Aufbereitung von Objektinformationen, die Erstellung oder Mitwirkung an Exposés, die Koordination von Besichtigungen, die Kommunikation mit Interessenten, Eigentümern, Mietern, Käufern, Verkäufern, Verwaltungen, Behörden, Notaren, Finanzierungspartnern sowie die Beschaffung und Auswertung objektbezogener Unterlagen.

10.4. Ein Anspruch auf Maklercourtage entsteht, wenn infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers ein Hauptvertrag zustande kommt. Hauptvertrag ist insbesondere ein Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag.

10.5. Die Courtage beträgt, soweit im jeweiligen Maklervertrag nicht abweichend vereinbart, jeweils 3,75 % inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer bezogen auf den notariell beurkundeten Kaufpreis oder die jeweils vereinbarte Bemessungsgrundlage. Bei Vermietungen richtet sich die Vergütung nach der jeweiligen gesonderten Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben.

10.6. Gesetzliche Formvorschriften, zwingende Verbraucherschutzvorschriften und zwingende Regelungen zur Verteilung der Maklercourtage bleiben unberührt.

10.7. Kommt der beabsichtigte Hauptvertrag nicht zustande, kann der Auftragnehmer Ersatz für gesondert beauftragte, veranlasste oder objektbezogen erforderliche Aufwendungen verlangen, soweit diese tatsächlich angefallen und nachweisbar sind.

10.8. Zu den ersatzfähigen Aufwendungen können insbesondere Kosten für Energieausweise, Bauakteneinsichten, Grundbuch- oder Registerauskünfte, behördliche Gebühren, externe Dienstleister, besondere Objektaufbereitungen, Fotodokumentationen, virtuelle Rundgänge, 360°-Aufnahmen, Drohnenaufnahmen, Unterlagenbeschaffungen, Exposé-Erstellungen oder vergleichbare objektbezogene Auslagen gehören.

10.9. Kommt der Hauptvertrag zustande, sind übliche vorbereitende Maklerleistungen mit der vereinbarten Courtage abgegolten. Gesondert beauftragte Leistungen außerhalb des üblichen Maklerauftrages bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich berechnet werden.

10.10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn ein Hauptvertrag mit einem vom Auftragnehmer nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten zustande kommt oder vorbereitet wird.

10.11. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen zustande kommt, die wirtschaftlich dem ursprünglich beabsichtigten Vertrag entsprechen oder wenn der Vertrag mit einem wirtschaftlich, rechtlich oder persönlich verbundenen Dritten abgeschlossen wird.


11. Exposés, Objektunterlagen und Vermarktungsunterlagen

11.1. Vom Auftragnehmer erstellte Exposés, Objektbeschreibungen, Fotos, Videos, Grundrissaufbereitungen, digitale Rundgänge, virtuelle Gebäudedokumentationen, Vermarktungstexte und sonstige Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers.

11.2. Die Nutzung dieser Unterlagen ist nur für den jeweiligen Vermarktungszweck zulässig.

11.3. Eine Weitergabe an Kauf- oder Mietinteressenten, Notare, Banken, Versicherer, Verwaltungen oder sonstige am Vermarktungsvorgang beteiligte Stellen ist zulässig, soweit sie dem vereinbarten Vermarktungszweck dient.

11.4. Angaben im Exposé beruhen regelmäßig auf Informationen des Auftraggebers, öffentlich zugänglichen Unterlagen, Objektunterlagen oder eigenen Feststellungen des Auftragnehmers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, soweit keine eigene Prüfung beauftragt wurde.


12. Seminare, Schulungen, Webinare und Bildungsleistungen

12.1. Der Auftragnehmer bietet Seminare, Schulungen, Webinare, Vorträge, Workshops und sonstige Bildungsleistungen an.

12.2. Inhalt, Ort, Dauer, Termine, Teilnahmegebühren, Zielgruppe, Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsbestandteile, Zertifikate und sonstige Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Seminarbeschreibung, der Buchungsseite, der Anmeldebestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

12.3. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald sie durch den Auftragnehmer bestätigt wurde oder der Teilnehmer bzw. Auftraggeber eine verbindliche Anmeldung über das vorgesehene Anmeldeformular abgegeben hat.

12.4. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

12.5. Seminarunterlagen, Präsentationen, Skripte, Checklisten, Prüfungsunterlagen, Zertifikatsunterlagen, digitale Inhalte, Aufzeichnungen und sonstige Bildungsunterlagen bleiben urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers oder der jeweiligen Rechteinhaber.

12.6. Teilnehmer erhalten ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Fortbildung. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung oder Nutzung zur Durchführung eigener Schulungen ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.


13. Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer bei Seminaren

13.1. Eine Stornierung durch den Teilnehmer oder Auftraggeber ist bis zwei Wochen vor Seminarbeginn möglich.

13.2. Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor Seminarbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtkosten an, sofern im jeweiligen Anmeldeformular oder Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

13.3. Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen kann der Auftragnehmer die vereinbarte Teilnahmegebühr abzüglich ersparter Aufwendungen berechnen. Dem Teilnehmer oder Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

13.4. Bereits tatsächlich entstandene und nachweisbare Kosten, insbesondere Raum-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Referenten-, Technik-, Prüfungs-, Unterlagen-, Plattform-, Verwaltungs- oder sonstige Vorbereitungskosten, können berücksichtigt werden, soweit sie durch die Stornierung nicht mehr vermieden werden können.

13.5. Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich, sofern fachliche, organisatorische oder prüfungsbezogene Gründe nicht entgegenstehen.

13.6. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

13.7. Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann im Falle eines späteren Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


14. Foto-, Video- und Testimonialnutzung bei Seminaren

14.1. Im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Webinaren, Vorträgen und sonstigen Bildungsleistungen können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zur Dokumentation, Qualitätssicherung, Nachbereitung, internen Archivierung oder Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden.

14.2. Die Teilnehmer werden vor oder zu Beginn der Veranstaltung auf geplante Aufnahmen hingewiesen.

14.3. Teilnehmer, die keine Aufnahme oder keine Nutzung ihrer erkennbaren Abbildung wünschen, haben dies dem Auftragnehmer vor Beginn der Veranstaltung in Textform oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

14.4. Eine gezielte werbliche Nutzung erkennbarer Einzelpersonen, Namensnennungen, Interviews, Statements oder Testimonials erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung der betroffenen Person.

14.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Übersichts-, Stimmungs-, Raum- oder Veranstaltungssituationen zu dokumentieren und zu nutzen, soweit Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstige berechtigte Interessen der Teilnehmer nicht entgegenstehen.


15. Absage, Verschiebung und Änderung von Seminaren

15.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Seminare, Schulungen oder Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in ein anderes zumutbares Format umzuwandeln, insbesondere bei Krankheit von Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl, behördlichen Einschränkungen, technischen Störungen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen.

15.2. Im Falle einer Absage durch den Auftragnehmer werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet, soweit kein Ersatztermin oder keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten und angenommen wird.

15.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.


16. Vergütung, Auslagen und Vorschüsse

16.1. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung, dem Angebot, der Preisliste, dem Maklervertrag, der Seminarbuchung oder den gesetzlichen Vorschriften.

16.2. Neben der Vergütung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz erforderlicher und nachweisbarer Aufwendungen, soweit diese beauftragt, veranlasst oder zur Auftragsdurchführung erforderlich waren.

16.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf Vergütung und Auslagen zu verlangen.

16.4. Bis zum Eingang angeforderter Vorschüsse ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zurückzustellen.

16.5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann nach Auftragserteilung eine Vorauszahlung von bis zu 60 % der Bruttoauftragssumme verlangt werden.

16.6. Soweit keine Pauschalvergütung, objektwertbezogene Vergütung oder sonstige Vergütungsregelung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen.

16.7. An- und Abfahrtszeiten gelten als vergütungspflichtiger Zeitaufwand, soweit nichts anderes vereinbart ist.

16.8. Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, behördliche Gebühren, Fremdkosten, Labor-, Technik-, Software-, Drohnen-, Scan-, Mess- und Dokumentationskosten können gesondert berechnet werden, soweit sie erforderlich, beauftragt oder veranlasst wurden.

16.9. Wünscht der Auftraggeber eine vorrangige Eilbearbeitung, kurzfristige Ortsbesichtigung, Wochenend-, Feiertags- oder Abendtätigkeit, können Zuschläge vereinbart oder nach vorherigem Hinweis berechnet werden.

16.10. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.


17. Zahlungen, Fälligkeit und Zurückbehaltung

17.1. Rechnungen, Teilrechnungen und Vorschussrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

17.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

17.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsergebnisse, Gutachten, Dokumentationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

17.4. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


18. Abnahme und Leistungsabschluss

18.1. Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn das vereinbarte Arbeitsergebnis übergeben, übermittelt, bereitgestellt, präsentiert oder die beauftragte Leistung erbracht wurde.

18.2. Der Auftraggeber hat Arbeitsergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Beanstandungen in Textform mitzuteilen.

18.3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine nachvollziehbare Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen, soweit eine Abnahme nach Art der Leistung erforderlich oder vereinbart ist.


19. Haftung

19.1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

19.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

19.3. Für einfache Fahrlässigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

19.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, Unterlagen, Angaben oder Daten, die vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellt wurden, soweit deren Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags war.

19.5. Überschlägige Einschätzungen, mündliche Ersteinschätzungen, Markteinschätzungen, Kostenrahmen, Orientierungswerte oder vorläufige Bewertungen stellen keine abschließenden Gutachten dar, soweit sie nicht ausdrücklich als solche beauftragt wurden.

19.6. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.


20. Kündigung

20.1. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.

20.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber erforderliche Unterlagen nicht bereitstellt, notwendige Mitwirkung verweigert, vereinbarte Vorschüsse nicht zahlt, erforderliche Zustimmungen nicht erteilt, den Zugang zum Objekt verhindert oder die Tätigkeit des Auftragnehmers erheblich behindert.

20.3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie Ersatz der angefallenen Aufwendungen.

20.4. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


21. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

21.1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

21.2. Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Widerrufsbelehrung.

21.3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und wird der Verbraucher ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen belehrt, kann der Auftragnehmer im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

21.4. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.


22. Datenschutz

22.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und sonstiger Beteiligter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der jeweils geltenden Datenschutzinformationen.

22.2. Die Datenverarbeitung kann insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Dokumentation, Rechnungslegung, Archivierung, Qualitätssicherung, Rechtsverfolgung, Kommunikation mit Beteiligten und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erfolgen.

22.3. Soweit besondere Einwilligungen erforderlich sind, insbesondere für werbliche Veröffentlichungen, erkennbare Personenbilder, Testimonials oder weitergehende Nutzungen, werden diese gesondert eingeholt.


23. Gerichtsstand und Erfüllungsort

23.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

23.2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

23.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


24. Schlussbestimmungen

24.1. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

24.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

24.3. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.