Versicherungsschaden – Was ist zu tun ?

Versicherungsschaden – Was ist zu tun ?

Nach dem Schaden ist vor dem Schaden

Es ist nunmehr ein paar Tage das ein Tornado im Kreis Viersen eine Schneise der Verwüstung hinterlassen hat. Hunderte von Gebäude und Gebäudeteile sowie Grundstücksbestände erlitten erhebliche Schäden.
Aber was ist zu tun……….nach solch einem Ereignis.

Die Schadenereignisse werden immer heftiger, wir erinnern uns gerade sind die Sturmtiefs Hervard und Xavier im Osten, Kolle im Süden und Burgling und Friederike im Westen des Landes abgezogen und die Schäden sind immer noch nicht alle bearbeitet worden.
Schnell kommt man hier zu dem Entschluss, dass die Arbeitsmoral der Gesellschaften wohl zu wünschen übrig lässt.
Doch in den meisten Fällen entspricht dieses nicht der Richtigkeit.

Schnellstmögliche Schadensbearbeitung !…..aber wie ?

Mir als selbstständiger Bau- und Gebäudesachverständiger fällt es immer wieder auf, wenn ich in diesen Massenschadensituationen zum Einsatz komme, dass es stetig wiederkehrend die gleichen Fehler sind, die den Versicherungsnehmer in ein Dilemma bringen.
Durch banale aber fatale Fehler kommt es im Nachhinein zu erheblichen Schwierigkeiten sein Regulierungsbegehren gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.
Dabei ist es recht einfach diesen Dingen gerecht zu werden, wenn man nachfolgend, aufgeführten Aspekten Beachtung schenkt;

  1. In erster Linie ist der Schaden unmittelbar der Versicherungsgesellschaft zu melden, so dass man hier der Mitwirkungs- und Meldepflicht im Sinne des VVG gerecht wurde.
  2. Der zweite Schritt ist in der Nachweispflicht zu betrachten. Denn noch bevor Notmaßnahmen und/oder Schadensbeseitgungen im Sinne der Schadensminderungspflicht vorgenommen werden, müssen Sie in der Lage sein den ersatzpflichtigen Schaden in Ursache und Umfang nachweisen zu können.
    ( Wichtig : Aussagen von Zeugen und beauftragten Handwerker können auf Grund von bestehenden Interessenkollisionen zu Schwierigkeiten führen )
  3. Machen Sie Fotos !!!!!!!!
    aus der Totalen, so dass alles erkannt und/oder markiert werden kann .
    Machen Sie weiterhin Fotos in einem Sichtabstand von 5-6m, 2-3m und 1-0,5m
    und zu guter Letzt Fotos in der Detailansicht ( Sichtabstand >0,50m)
    Wenn Sie selbst keine Fotos erstellen können ( z.B. bei Dachbeschädigungen ) beauftragen Sie den Handwerker mit diesen Aufgaben.
    Die hieraus resultierenden Kosten sind oft gering und werden zu 99% von den
    Versicherungsgesellschaft erstattet.
  4. Nunmehr ist es an der Zeit ihrer Schadensminderungspflicht nachzukommen. Hier ist alles daran zu setzen den Schaden so gering wie möglich zu halten.
    Decken Sie oder lassen Sie beschädigte Dachbereiche mit Planen abdecken.
    Wenn möglich erstellen Sie oder der beauftragte Handwerker Notmaßnahmen, falls eine kurzfristige Instandsetzung nicht vorgenommen werden kann.
  5. Und zu Guter Letzt organisieren Sie Angebote für die zu erbringenden Instandsetzungsarbeiten, falls Sie die Arbeiten nicht in Eigenleistung vornehmen wollen.

Wenn Sie alle die benannten Punkte beachten, haben Sie bereits einen erheblichen Schritt für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung ihres Schadensfalls vorgenommen.

2 thoughts on “Versicherungsschaden – Was ist zu tun ?

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