Das Sturmtief ist gerade vor ein paart Stunden über uns hinweggezogen.
Witziger Weise, hat es uns diesmal auch erwischt. Nach einem mächtigen Krachen, lag auch schon die Fichte des Nachbarn bei uns im Garten.
Was ist zu tun nach einem erlittenen Sturmschaden
Wie ich bereits in einem älteren Beitrag aus 2018 unter „ Versicherungsschaden – Was ist zu tun ?“
geschrieben hatte, gibt es ein paar Dinge zu beachten.
- Melden Sie den Schaden ihrer Versicherung
- Machen Sie ausreichend Fotos
- Eine Gesamtaufnahme
- Eine Teilaufnahme in einem Sichtabstand von 2-4 m
- Eine Detailaufnahme in einem Sichtabstand von 0,5 – 1,0m
- Kommen Sie ihrer Schadensminderungspflicht nach, in dem Sie Notmaßnahmen beauftragen.
- Offene Dächer mit einer Plane abdecken
- Gefahrenstellen absichern
- Danach überlegen Sie sich, in welcher Form Sie den Schaden regulieren lassen wollen.
- Möchten Sie den Schaden selbst reparieren, dann machen Sie dem Versicherer eine Auflistung ihrer zu erwartenden Arbeitsstunden einschl. zu erwartenden Materialkosten.
- Möchten Sie das der Schaden durch einen Handwerker behoben wird, dann holen Sie sich schon einmal Angebote ein. Wichtig ist, dass sich die Kosten nur auf die erforderliche Instandsetzung beziehen.
- Möchten Sie den Schaden fiktiv, sprich in einer pauschalen Regulierungsvereinbarung abrechnen, dann sollten Sie sich ebenfalls Angebote durch den Handwerker organisieren. Denn die fiktive Regulierung bezieht sich auf rund 60-70% der schadensbedingten Aufwendungen durch einen Handwerker.
Wenn Sie gar nicht weiter kommen, schreiben Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen schnellst möglich antworten via Mail, wie Sie am besten vorgehen sollten.