Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 1

Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 1

In der nachfolgenden Themenreihe „Gipskartonplattenwände“ möchten wir auf allgemeine Grundlagen sowie ausführliche Konstruktionsdetails immer tiefergehender Bezug nehmen.

Gerne nehmen wir diesbezüglich von unseren Lesern und Leserrinnen auch Anregungen, Fragen und/oder Praxistipps auf und veröffentlichen diese in unseren Themenreihen.

Was ist eine Montagewand?

Montagewände oder auch Ständerwerkwände sind meist aus Holz- oder Metallunterkonstruktionen bestehende Rippenkonstruktionen, welche mit verschiedensten Beplankungen ausgeführt werden können.

Welche Beplankungen sind für Montagewände möglich?

Im Generellen werden zur Beplankung Holzwerkstoffe oder Gipskartonplatten nach DIN 18180 bis 18183 zur Verwendung gebracht.

Die Ausführungen werden je nach Bedarfsfall in Einfachständerwerk mit einlagiger Beplankung bis hin zu doppelten Ständerwerken mit zug- und druckfesten Verbindungen verbaut.

Dieses richtet sich nach den geforderten Ausführungsdetails bzw.  nach schall- und brandschutztechnischen Anforderungen.

 

Einfachständerwände

Einfachständerwände bestehen aus einer beidseitig mit Gipsplatten beplankte Unterkonstruktion aus Metallständern nach DIN 18183.

Die Ständerachsabstände sind zwischen 31,3 bis max. 62,5 cm anzuordnen.

Doppelständerwände

Doppelständerwände hingegen, bestehen aus zwei parallel angeordneten Ständern mit einer außenseitigen Beplankung aus Gipskartonplatten sowie einem max. Ständerabstand von 62,5 cm.

Die parallel angeordneten Ständerprofile sind entweder z.B. mit einem Trennstreifen voneinander zu entkoppeln oder zug- und druckfest miteinander zu verbinden.

Was bedeuten die Begriffe Einbaubereich 1 und Einbaubereich 2

Der Anspruch an Trennwänden wird oftmals auch von der Nutzung der Räumlichkeit abhängig zu gestalten sein.

Somit werden die Einbaubereiche wie folgt aufgegliedert.

Unter den Einbaubereich 1 versteht man die Nutzung mit wenig bis geringen Menschenaufkommen w.z.B. Wohnungen aber auch Bürogebäude

Der Einbaubereich 2 hingegen beschreibt genau die gegensätzliche Nutzung w.z.B. Hörsäle, Schulungs- oder Verkaufsräume.

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