Category : Regeln, Normen u. Technik

Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534

Die neue DIN 18534 spiegelt die zeitgemäße Baupraxis in Bezug auf die Aufnahme alternativer Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten für die Innenraumabdichtung wieder.

Auf Grund dessen wurde erstmals die durch den Fachverband Fliesen u. Natursteine mit Stand Januar 2010, bezüglich flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen einschließlich Nutz- und Schutzschicht aus Fliesen und Platten mit in die Norm aufgenommen.

Klassifizierung auf Grundlage der Raumnutzung u. Wassereinwirkung

Die Anforderungen an den Konstruktionsaufbau richten sich daher in erster Linie, an die zu erwartenden Wassereinwirkung einschließlich der geplanten Raumnutzung selbst.

Daher wurden auch die Anforderungen an Abdichtung, Dämmlage sowie lastenverteilende und Nutzschicht in drei unterschiedliche Konstruktionsaufbauten aufgegliedert.

  1. Mit einer Abdichtungsebene unterhalb der Dämm- und lastenverteilenden Schicht
  2. Einer Abdichtungsebene zwischen lastenverteilender und abschließender Nutzschicht
  3. Sowie einem aus den beiden zuvor benannten Aufbauten kombinierten Konstruktionsaufbau

Die Wahl des Konstruktionsaufbaus, ergibt sich grundsätzlich aus den zu bestimmenden bzw. zu erwartenden Wassereinwirkungsklassen.

Die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen

Wie bereits zuvor benannt richtet sich der zu wählenden Konstruktionsaufbau an die zu erwartende Wassereinwirkungsklassen sowie der räumlichen Nutzung.

Somit ist selbsterklärend, dass zwischen Laboren und Schwimmbädern ein anderer Maßstab zugrunde liegen sollte, als bei privaten Bädern.

Die nachfolgende Tabelle soll, daher ein Überblick verschaffen.

Wassereinwirkungsklasse

Wassereinwirkung

Nutzungsbereiche

W 0 – I

Gering

Flächen mit geringer Einwirkung von anfallenden Spritzwasser w.z.B. Küchen, Hauswirtschaftsräumen u. Gäste-WC´s

W 1 – I

Mäßig

Flächen mit mäßiger Einwirkung von Brauch- u. Spritzwasser w.z.B. Boden- und Wandflächen des häuslichen Gebrauchs ohne aufstauendes Wasser

W 2 – I

Hoch

Flächen mit hoher Einwirkung von Spritz- u. Brauchwasser sowie zeitweise aufstauendes Wasser w.z.B. Bodenflächen von bodengleichen Duschen, Duschen in Sport- und Gewerbestätten, Bodenflächen mit Abläufen und Rinnen sowie Wand- und Bodenflächen von Sport- und Gewerbestätten

W 3 – I

Sehr hoch

Flächen mit sehr hoher Einwirkung von Spritz- und Brauchwasser sowie länger anhaltende anstauende Feuchtigkeit und intensive Reinigungsverfahren w.z.B. Schwimmbäder, Brauereien und/oder Labore sowie gewerbliche Küchen

 

Auf Grund zu erwartender Wassereinwirkungsklassen sind nachfolgend aufgeführte Abdichtungsstoffe zulässig.

Abdichtungsart

Abdichtungsort

Wasserein.Kl.

Riss.Kl.

(DIN18534-1)

Mindestst. mm

Polymerbitumendispersion

Wand

W 0-I bis W 2-I

R 1-I

0,5 mm

Polymerbitumendispersion

Boden

W 0-I bis W 1-I

R 1-I

0,5mm

Minr. Dichtungsschlämme

Wand/Boden

W 0-1 bis W 3-I

R 1-I

2,0mm

Reaktionsharz

Wand/Boden

W 0-I bis W 3-I

R 1-I

1,0mm

 

Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 2

Im zweiten Teil der fortführenden Themenreihe der Gipskartonplattenwände möchten wir uns mit den Detailpunkten der zulässigen Wandhöhen und Dehnungsfugen befassen.

Diese sind jedoch in ihren Einbaubereichen wie im ersten Teil der Themenreihe zu unterteilen.

Zulässige Wandhöhen mit Metallständerwerken nach DIN 17183-1

Die zulässigen Wandhöhen, sind wie bereits zuvor benannt in ihre Einbaubereiche, Beplankung und ihre Ständerwerkausführung zu unterteilen.

Die nachfolgenden Tabellen sollen daher einen Überblick der zulässigen Höhe und Ausführungen ermöglichen.

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50/75CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm75 mm3,00 m2,75 m 2,60 m
CW 50/100CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm + 12,5mm100 mm4,00 m3,50 m 2,60 m
CW 75/100CW 75x50x0612,5 mm100 mm4,50 m3,75 m
CW 75/125CW 75x50x0612,5 mm + 12,5 mm125 mm5,50 m5,00 m
CW 100/125CW 100x50x0612,5 mm125 mm5,00 m4,25 m
CW 100/150CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm150 mm6,50 m5,75 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei zug- und druckfestverbundenen Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50/155CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm4,50 m4,00 m ❶
CW 75 + 75/205CW 75x50x0612,5 mm +12,5 mm< 500 mm6,00 m5,50 m
CW 100 + 100/255CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm6,50 m6,00 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

❶ Durchbiegung < h/350 bis ≤ h/200

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei getrennten Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50 / ….CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mmAbhängig von Ständerwerk-reihenabstand2,60 m—-
CW 75 + 75 / …..CW 75x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben3,00 m 3,50 m2,50 m 2,75 m    
CW 100 + 100 / ….CW 100x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben4,00 m 4,25 m3,00 m 3,50 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt der Trennfugen

Im Generellen müssen alle Baukörpertrennfugen in den Ständerwerkwänden mit übernommen werden.

Zusätzlich sind bei Wandlängen ≥ 15 m Bewegungsfugen mit zu berücksichtigen.

(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt Wandöffnungen

Wandöffnungen sind selbsterklärend so auszubilden, dass eine ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Kräfte an angrenzenden Bauteilen abgeleitet werden können.

Somit sind in den Randbereichen der Öffnung zwischen den Ständern zusätzliche Riegel und/oder Aussteifungen mit Stahlblechen erforderlich.

Dämmstoffe und Brandverhalten

Kommen Dämmstoffe zum Einsatz in den Ständerwerkwänden, sind diese bezüglich ihres Brandverhaltens zu berücksichtigen.

Im Sinne der DIN 4102-01 werden diese nach ihren Einsatzerfordernissen nach Klasse A1, A2, B1, B2 und B3 unterteilt.

In Montagewände sollten mindestens B2-klassifizierte Dämmstoffe mit d = ≥ 40 mm eingebaut werden.

Der Nachweis einer erreichten Feuerwiderstandsklasse kann an Hand der DIN 4102-4/-22 bezüglich der klassifizierten Normkonstruktionen erfolgen oder an Hand der Bauaufsichtlichen Zulassung des Produktes bzw. bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses.  

Verlegung der Platten

Die Platten sind auf Ständern oder Riegeln dicht gestoßen zu verlegen.

Bei einlagiger Beplankung sind die Stöße der Längstkanten um mindestens einen Ständer- bzw. Riegelabstand zu versetzen. Bei mehrlagigen Beplankungen auch innerhalb einer Beplankungsseite.

Stirnseitige Stöße sind bei einlagigen Beplankungen aus brandschutztechnischen Gründen mit Profilen zu unterlegen.

Fugen sind alle zu verspachteln. Auch bei mehrlagigen Beplankungen hat dieses zu erfolgen.

Abdichtungsarbeiten u. Konstruktionsdetails im Sinne der DIN 18531 – DIN 18535 und Ausführung nach ATV DIN 18336 Teil 1

Auf Grund der der enormen Entwicklung in Wirtschaft und Industrie im europäischen Raum, bleibt es nicht aus, dass Normen und Regelwerke auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen.

Da dieses jedoch in einem rasanten Tempo geschieht, herrscht eine allgemeine Verunsicherung bei allen Beteiligten.

Daher möchten wir auch in dieser nachfolgenden Themenreihe auf die allgemeinen Grundlagen sowie ausführlichen Konstruktionsdetails immer tiefergehenden Bezug nehmen.

Die DIN 18 195 und das Regelwerk für Abdichtungen

Am Anfang regelte die DIN 18 195 mit ihren Teilen von 1 bis 9 bzw. 10 sowie die Fachregeln für Abdichtungen die Ausführung dieser Leistungen.

Im Jahre 2017 wurde diese jedoch neu überarbeitet und gegen die DIN 18531 bis DIN 18535 abgelöst.

Heute dient die DIN 18195 nur noch als begriffsdefinierende Norm.

Der Grundgedanke dieser Novellierung, lag in der Zusammenführung von allen Konstruktionsbereichen und der daraus resultierenden Vereinfachung.

ATV DIN 18336

Die ATV DIN 18 336 soll die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Abdichtungsarbeiten einschließlich der zu verwendenden Baustoffe regulieren.

Somit stellt sie Grundlagen der Ausführung von Haupt- und Nebenleistungen sowie der Abrechnungsmodalitäten auf.

Diese Norm gilt für alle Abdichtungen

  • Dächer, Balkonen, Loggien und Laubendurchgängen
  • Befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
  • Erdberührende Bauteile
  • Innenräumen
  • Sowie Behälter und Becken
  • einschließlich der Herstellung erforderlicher Dämmstoff-, Dampfsperr- und Schutzschichten, Trennlagen sowie Trägerlagen.

Sie gilt auch für nachträgliche Abdichtungen erdberührter Bauteile, Abdichtungen unter Begrünungen und Trocknungsarbeiten im Zuge der Abdichtungsarbeiten.

ATV DIN 18336 – Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen für Architekten u. Ingenieure

Bei der Anfertigung einer Leistungsbeschreibung müssen auf Grundlage der zuvor benannten Norm, Angaben wie folgt vorhanden sein.

Sie müssen somit bezüglich der Baustelle Angaben zu;

  • Beschränkung von Lärm-, Staub- und Geruchsemission
  • Einschränkungen für Stemm-, Fräs-, Bohr und Schweißarbeiten am Objekt
  • Angaben zulässiger Belastungen der Abdichtungsflächen oder Tragkonstruktion
  • Art der Formänderung von Tragkonstruktionen
  • Anschlagpunkte
  • Art der Tragwerkskonstruktion
  • Höhe des Gebäudes einschl. Arbeitshöhen
  • Sowie Gefällesituationen des Objektes beinhalten.

Informationen zur Ausführung;

  • Der zu bearbeitenden Einzelflächen auf Geschosse bezogen
  • Provisorische Abdichtungen einschl. dessen Beseitigung
  • Oberflächenfestigkeit des Untergrundes
  • Farbgebung der Abdichtungen
  • Aufkantungen
  • Erforderliche Anforderungen an Fugenfüllstoffe, Fugen-, Anpress- und Abschlussprofile
  • Verfahren von nachträglichen Abdichtungen
  • Beschaffenheit von vorhandenen Abdichtungen und Altbeschichtungen
  • Sowie Vorgaben aus einem eventuell vorliegenden Sachverständigenverfahren beinhalten

Die bereits vorhandenen Angaben aus der Vergangenheit wurden dahingehend aktualisiert und ergänzt, so dass sie zum Beispiel zusätzliche Informationen über;

  • Eintauchtiefe
  • Wassereinwirkungsklasse
  • Bemessungswasserstand
  • Rissklassen
  • Rissüberbrückungsklassen
  • Nutzungsklasse
  • Standort mit anzugeben sind

Andere Abschnitte wurden aufgrund des erweiterten Geltungsbereich umformuliert oder ergänzt. So sind z.B. beim

  • Untergrund der Durchfeuchtungsgrad
  • Der Feuchte- und Salzgehalt
  • Sowie die Festigkeit und Art des Untergrundes anzugeben sind

Zusätzlich wurden die Ausführungsnorm um zwei Abrechnungseinheiten erweitert, welche ebenfalls in der LV bei Erforderlichkeit zu berücksichtigen wären.

Hierbei handelt es sich um die Hohlraumausfüllungen sowie die kombinierten Abrechnungen von Aufenthalts- u. Lagerräumen, Kontrolle, Wartung von Schutzmaßnahmen oder Trocknungen.

Die Anzahl der der An- und Abschlüsse oder Übergänge sind gesondert aufzuführen. Zusätzlich wurden auch Schutzlagen und Schutzschichten sowie Kanten, Fasen einschl. Dämmstoff- und Trennschichten in Streifen aufgenommen.

Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 1

In der nachfolgenden Themenreihe „Gipskartonplattenwände“ möchten wir auf allgemeine Grundlagen sowie ausführliche Konstruktionsdetails immer tiefergehender Bezug nehmen.

Gerne nehmen wir diesbezüglich von unseren Lesern und Leserrinnen auch Anregungen, Fragen und/oder Praxistipps auf und veröffentlichen diese in unseren Themenreihen.

Was ist eine Montagewand?

Montagewände oder auch Ständerwerkwände sind meist aus Holz- oder Metallunterkonstruktionen bestehende Rippenkonstruktionen, welche mit verschiedensten Beplankungen ausgeführt werden können.

Welche Beplankungen sind für Montagewände möglich?

Im Generellen werden zur Beplankung Holzwerkstoffe oder Gipskartonplatten nach DIN 18180 bis 18183 zur Verwendung gebracht.

Die Ausführungen werden je nach Bedarfsfall in Einfachständerwerk mit einlagiger Beplankung bis hin zu doppelten Ständerwerken mit zug- und druckfesten Verbindungen verbaut.

Dieses richtet sich nach den geforderten Ausführungsdetails bzw.  nach schall- und brandschutztechnischen Anforderungen.

 

Einfachständerwände

Einfachständerwände bestehen aus einer beidseitig mit Gipsplatten beplankte Unterkonstruktion aus Metallständern nach DIN 18183.

Die Ständerachsabstände sind zwischen 31,3 bis max. 62,5 cm anzuordnen.

Doppelständerwände

Doppelständerwände hingegen, bestehen aus zwei parallel angeordneten Ständern mit einer außenseitigen Beplankung aus Gipskartonplatten sowie einem max. Ständerabstand von 62,5 cm.

Die parallel angeordneten Ständerprofile sind entweder z.B. mit einem Trennstreifen voneinander zu entkoppeln oder zug- und druckfest miteinander zu verbinden.

Was bedeuten die Begriffe Einbaubereich 1 und Einbaubereich 2

Der Anspruch an Trennwänden wird oftmals auch von der Nutzung der Räumlichkeit abhängig zu gestalten sein.

Somit werden die Einbaubereiche wie folgt aufgegliedert.

Unter den Einbaubereich 1 versteht man die Nutzung mit wenig bis geringen Menschenaufkommen w.z.B. Wohnungen aber auch Bürogebäude

Der Einbaubereich 2 hingegen beschreibt genau die gegensätzliche Nutzung w.z.B. Hörsäle, Schulungs- oder Verkaufsräume.

EnEV 2014 – Was Häuslekäufer, Erben und Eigentümer wissen müssen

Obacht ist geboten

Auf Grund des demografischen Wandels bzw. der derzeit vorherrschenden Immobiliensituation, begleiten wir vermehrt Immobilienveräußerungen mit einer kaufs- und/oder verkaufsbegleitende Beratung.
Aber nicht jedem ist bewusst, welche Verpflichtungen durch die EnEV2014 (EnergieEinsparVerordnung) bereits in diesem Prozess beachtet werden müssen.

Was ist zu beachten.

Denn bei Vermietung oder Verkauf regelt die EnEV 2014 bereits schon, welche Angaben in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden müssen.
Es müssen in der Anzeige Information enthalten sein um welche Art des Energieausweises es sich handelt. Ob ein Energiebedarfsausweis, in dem bereits schon Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes zu erkennen wären. Oder um einen Energieverbrauchsausweis, welcher Angaben über die gesamte Verbrauchssituation der letzten 36 Monate des Gebäudes darstellt.

Wo ist der Unterschied und was ist Relevant

In einem Energieverbrauchsausweis sind jedoch keine wirklichen Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes zu erfahren.
Ebenfalls sind in dieser Anzeige nicht nur die Werte des Energiebedarfs/Energieverbrauchs anzugeben, sondern auch die Art der Heizungsanlage bzw. das Baujahr bei Wohngebäuden und die ermittelte Energieeffizienzklasse.

Diese Infos müssen vorhanden sein

Ebenfalls wurde die Vorlagepflicht verschärft. Die Übergabepflicht des Energieausweises liegt nun vor dem Notartermin bzw. eine Kopie sollte zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung vorliegen und/oder einsehbar sein.

Eigentum verpflichtet auch für den neuen Besitzer

Aber welche Rechte und Verpflichtungen, gehen jetzt mit dem Immobilienerwerb auf den Käufer über.
Die Nachrüstpflicht der automatischen Steuereinheiten an Zentralheizungen, sollte eigentlich nicht mehr zur Diskussion stehen. Da hier die Nachrüstpflicht bereits schon bis zum Mai.2014 erfolgen sollte. Gleichermaßen gilt die Auflage als erfüllt, wenn die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von Zeit und Außentemperatur durch eine entsprechende Einrichtung des Fernwärmeversorger realisiert wird. Ist dieses nicht der Fall, also fehlt diese Ausstattung am Gebäude oder dem Versorger, muss dieses durch den Hauseigentümer sicher gestellt werden.
Somit geht dieses in die Verantwortung des neuen Hausbesitzers/-eigentümers über und sollte beim Hauskauf berücksichtigt werden.
Gleiches gilt im übrigen auch für die Verwendung von Thermostaten zur raumseitigen, automatischen Regelung.

Ups, noch mehr Verpflichtungen?

Auf Grund der zunehmenden Frostschäden und dem energetischen Wärmeverlust an Versorgungsleitungen, wurde auch hier eine Anpassung der Nachrüstpflicht gefordert bzw. zur Auflage gemacht.
Daher sind alle Versorgungsleitungen von Heizungen, Warmwasser und Klimaanlagen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Welche bis zum Zeitpunkt zum 01.05.2014 erfolgen sollte. Gleiches gilt für die Dämmmaßnahmen der obersten Geschossdecke bei nicht gedämmten Dachkonstruktionen, welches bis ende Dezember 2015 erfolgen hätte sollen. Da es aber eine Sonderregelung in diesem Bereich gibt, welche dem alten Hauseigentümer bei kleinen Objekten im Sinne der Unwirtschaftlichkeit und Eigennutzung freistellt, sind nicht in all den zu erwerbenden Gebäuden diese Maßnahmen realisiert worden.
Hier ist der neue Eigentümer dazu angehalten in einem Zeitraum von 2 Jahren der Nachrüstung nachzukommen. Dieses gilt im übrigen auch für Erben. Es sei denn, das Objekt wird zur Eigennutzung verwendet bzw. die Wirtschaftlichkeit kann im Nutzungszeitraum nicht erzielt werden.

Nachrüstpflicht, ….und jetzt wird ein Schuh draus

Aus unserer Sicht ist es aber als empfehlenswert zu titulieren dieser Nachrüstung nachzukommen. Schon alleine aus der versicherungsrechtlichen bzw. beitragsrechtlichen und wärmeverlusttechnischen Betrachtung.
Ebenfalls zu berücksichtigen wäre der erforderliche Austausch von alten Heizkesselanlagen. Alle Heizkessel welche vor dem 01.10.1978 verbaut wurden, dürfen im generellen nicht mehr genutzt werden. Alle verbauten Anlagen vor 1985 wären bis zum Jahre 2015 zu ersetzen. Und alle Kesselanlagen die nach 1985 verbaut wurden sind nach einem Zeitraum von 30 Jahren zu ersetzen. Auch hier gilt die Übergangszeit beim Eigentümerwechsel von 2 Jahren nach Erwerb der Immobilie.

Nicht zu vergessen, der Rest

Dieses wäre nur eine grob, angerissener Teil, welches vor dem Immobilienerwerb zu beachten wären.
Nach dem Kauf fallen jedoch in den meisten Fällen Renovierungs – und/oder Umbaumaßnahmen der eigenen Nutzungsvorstellung an. Welche Grundlage hier zu beachten sind, werden wir in einen weiteren/anderen Beitrag zu gegebener Zeit mal darstellen.

Gehen Sie diesen Schritt nicht alleine

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, es gibt einiges zu beachten bei einem Immobilien(ver)kauf……….“Daher Augen auf, beim Häuslekauf!“
Gehe Sie diesen essenziellen Schritt nicht alleine, sondern nehmen Sie sich einen Fachmann zur Seite, der täglich mit diesen Dingen zu schaffen hat. Oftmals kann man hier eine überschaubare Pauschalpreisvereinbarung mit dem Spezialisten treffen, welche vor immensen Unkosten schützen kann.
In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihnen nützliche Informationen an die Hand geben konnte und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesen Beitrag posten , liken und rege kommentieren würden, so dass eine breite Masse davon profitieren kann.

2018 laufen viele Energieausweise ab

Aktualisierung Energieausweise 2018

In diesem Jahr werden viele Energieausweise bei Gebäude die vor 1966 gebaut wurden bzw. dessen erforderliche Ausstellung ab dem Jahre 2008 verpflichtend war , ihre Gültigkeit verlieren.
Denn Energieausweise habe eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Ebenfalls sind Neubauten die seit Oktober 2007 errichtet bzw. Bestände die modernisiert wurden von den ablaufenden Energieausweisen betroffen.
Energieausweise sind immer dann erforderlich wenn Gebäude verkauft, vermietet und/oder verpachtet werden.
Dann sollten diese auch in aktueller und gültiger Form vorliegen. Parallel sind Behörden dazu angehalten stichpunktartig Kontrollen vorzunehmen und die Aktualität der Ausweise zu prüfen.
Sollte dieses nicht der Fall sein können Bußgelder bis 15.000 € verhängt werden.
Unterschieden wird in zwei Arten von Ausweisen nach Energiebedarf welcher nur durch Fachleute ermittelt werden kann und nach Energieverbrauch, welcher sich auf den Verbrauch der letzten 36 Monate bezieht.
Welche Ausweisart erforderlich ist, richtet sich nach dem Gebäudebestand einschl. dessen energetischen Zustand und die Anzahl der Wohneinheiten.
Aber auch die Ermittlung energetischer Schwachstellen können die Ausweisart beeinflussen

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