Marderschaden am Dach: Wenn die Abgrenzung zwischen Verbiss und sonstiger Beschädigung zum Regulierungsproblem wird

Marderschaden am Dach: Wenn die Abgrenzung zwischen Verbiss und sonstiger Beschädigung zum Regulierungsproblem wird

Ein Marder im Dach klingt zunächst nach einem vergleichsweise eindeutigen Schadenfall.

Das Tier ist als möglicher Verursacher identifiziert, Dämmstoff ist verschoben oder beschädigt, an Unterspannbahn oder Vordeckung zeigen sich Auffälligkeiten – und damit scheint die Ursache geklärt.

In der sachverständigen Praxis kann die entscheidende Frage jedoch erst an diesem Punkt beginnen:

Welche konkrete Beschädigung wurde tatsächlich durch das Tier verursacht – und durch welchen Mechanismus?

Denn für die technische Bewertung und insbesondere für die Schadenregulierung kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob eine Beschädigung auf einen Biss, Kratzen, Reißen, mechanisches Bewegen innerhalb des Dachaufbaus oder auf bereits vorhandene Materialalterung zurückzuführen ist.

Was technisch nach einer Detailfrage klingt, kann damit schnell zu einer Regulierungs- und Produktfrage für die Versicherungswirtschaft werden.


Kurzantwort: Warum kann ein Marderschaden am Dach schwer abzugrenzen sein?

Bei einem Marderschaden genügt es nicht immer, lediglich nachzuweisen, dass sich ein Tier im Dach aufgehalten hat.

Je nach Versicherungsbedingungen kann entscheidend sein, welche Art der Beschädigung versichert ist.

Treffen tierbedingte Einwirkungen auf ältere oder bereits vorgeschädigte Unterspannbahnen, Dämmstoffe und andere Bauteile, ist die eindeutige Zuordnung einzelner Schadenmerkmale unter Umständen mit erheblichem Untersuchungsaufwand verbunden.

Genau hier entsteht die zentrale Frage dieses Beitrags:

Ist eine sehr enge Unterscheidung einzelner Schadenmechanismen in jedem Fall die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für die Schadenregulierung?


Ein Marder im Dach ist zunächst nur eine Feststellung

Aus sachverständiger Sicht sollte zunächst zwischen drei Ebenen unterschieden werden:

Das Tier bzw. dessen Anwesenheit,
der tatsächlich feststellbare Bauteilschaden
und die Ursache bzw. der konkrete Schadenmechanismus.

Diese drei Ebenen sind nicht automatisch identisch.

Spuren eines Marders oder andere Hinweise auf dessen Aufenthalt können die Hypothese eines tierbedingten Schadens stützen. Sie beantworten jedoch nicht zwangsläufig die Frage, wie eine bestimmte Beschädigung an einem Bauteil entstanden ist.

Eine eingerissene Unterspannbahn ist zunächst eine eingerissene Unterspannbahn.

Für die weitere Einordnung muss gegebenenfalls geklärt werden, ob beispielsweise ein unmittelbarer Biss, eine andere mechanische Einwirkung des Tieres, eine bereits vorhandene Versprödung oder eine Kombination verschiedener Faktoren zur festgestellten Beschädigung geführt hat.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.


Verbissschaden, Tierbiss oder sonstige mechanische Beschädigung?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig von einem Verbissschaden gesprochen.

Versicherungsbedingungen verwenden teilweise präzisere oder andere Begriffe.

Ein aktuelles Beispiel liefert die VHV: Dort sind in einer Bedingungserweiterung Reparaturkosten für Schäden an elektrischen Einrichtungen sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen versichert, die unmittelbar durch den Biss wild lebender Tiere entstehen. Pickschäden durch Vögel und Kratzschäden werden dort dem Tierbiss gleichgestellt; zugleich gilt eine konkrete Entschädigungsgrenze.

Andere Versicherungsprodukte wählen einen weiter gefassten Ansatz. Die Allianz beschreibt in bestimmten aktuellen Tarifen beziehungsweise Zusatzbausteinen Versicherungsschutz für Sachschäden durch wildlebende Tiere am Gebäude und nennt dabei beispielsweise Schäden an Dach und Dachdämmung.

Bereits diese beiden Beispiele zeigen:

Die versicherungstechnische Definition tierbedingter Gebäudeschäden ist nicht einheitlich.

Deshalb muss jeder konkrete Schaden anhand des tatsächlich vereinbarten Bedingungswerks beurteilt werden.

Dieser Fachbeitrag ist keine Aussage darüber, ob ein bestimmter Einzelfall versichert ist.


Warum die technische Abgrenzung schwierig werden kann

Besonders anspruchsvoll können ältere Dachaufbauten werden.

Unterspannbahnen, Vordeckungen, Dämmstoffe und angrenzende Materialien unterliegen während ihrer Nutzungsdauer unterschiedlichen Beanspruchungen.

Damit können sich bei einer Bauteilöffnung mehrere Befundebenen überlagern:

Ein Bereich weist möglicherweise bereits Alterungserscheinungen auf. Gleichzeitig sind Hinweise auf tierische Aktivität vorhanden. Dämmmaterial kann verlagert sein. An Bahnen zeigen sich Risse oder Öffnungen.

Dann reicht die Feststellung

„Hier war ein Marder“

fachlich nicht zwingend aus, um jede sichtbare Beschädigung eindeutig dem Tier und zusätzlich noch einem ganz bestimmten Schadenmechanismus zuzuordnen.

Gerade dieser Punkt macht manche Untersuchungen aufwendig.


Ein denkbares Schadenbild aus der Praxis

Stellen wir uns einen Dachaufbau vor, bei dem bei einer kontrollierten Bauteilöffnung festgestellt wird, dass sich innerhalb der Dämmebene Hohlräume oder Laufwege befinden.

Gleichzeitig weist eine Bahn Beschädigungen auf.

Nun entstehen mehrere mögliche Fragestellungen:

Wurde die Bahn unmittelbar gebissen?

Wurde sie durch Bewegung des Tieres mechanisch beansprucht?

Ist vorhandene Materialalterung für die Ausprägung der Beschädigung mitverantwortlich?

Oder liegen mehrere Einwirkungen gleichzeitig vor?

An dieser Stelle muss Sachverständigenarbeit sauber zwischen Feststellung, Hypothese und belastbarer Schlussfolgerung unterscheiden.

Ein spektakuläres Foto allein beantwortet diese Fragen nicht.


Wenn die Deckungsdefinition selbst Untersuchungsaufwand erzeugt

Und genau an dieser Stelle wird der Fall auch aus Sicht von Versicherern interessant.

Wenn die Versicherungsleistung daran anknüpft, dass nicht nur eine tierbedingte Beschädigung festgestellt wird, sondern ein ganz bestimmter Mechanismus nachgewiesen werden muss, kann die notwendige Abgrenzung selbst erheblichen Aufwand verursachen.

Möglicherweise müssen Bauteile geöffnet werden.

Handwerksunternehmen müssen koordiniert werden.

Der Sachverständige muss unterschiedliche Schadenhypothesen untersuchen.

Materialzustände und Vorschädigungen müssen berücksichtigt werden.

Und anschließend muss möglicherweise weiterhin bewertet werden, welche einzelne Beschädigung welchem Mechanismus zugeordnet werden kann.

Damit entsteht eine wirtschaftliche Frage:

Wie hoch darf der Aufwand zur Differenzierung eines Schadenmechanismus sein, bevor die Kosten der Abgrenzung selbst zu einem relevanten Bestandteil des Schadenprozesses werden?

Das ist keine Kritik an einer bestimmten Versicherung oder einem bestimmten Bedingungswerk.

Es ist eine Frage der Regulierungsökonomie.


Vielleicht ist es nicht nur eine Gutachterfrage, sondern eine Produktfrage

Aus solchen Fällen lässt sich deshalb eine weitergehende Überlegung ableiten.

Wäre es für bestimmte Versicherungsprodukte sinnvoller, nicht ausschließlich sehr eng definierte einzelne Mechanismen zu versichern, sondern einen eindeutig beschriebenen Versicherungsschutz für

Schäden durch wildlebende Tiere am Gebäude

zu schaffen?

Denkbar wäre beispielsweise eine solche Deckung mit einer klar definierten Entschädigungsgrenze oder einem Sublimit.

Der Vorteil einer solchen Konstruktion könnte darin liegen, dass sich der Schwerpunkt der Untersuchung stärker auf folgende Frage verlagert:

Ist der festgestellte Schaden mit hinreichender Sicherheit auf die Einwirkung eines versicherten Tieres zurückzuführen?

und weniger darauf:

Hat das Tier an genau dieser Stelle gebissen, gekratzt, gerissen, gewühlt oder das Material durch eine andere Körperbewegung beschädigt?


Aber wäre das für Versicherer tatsächlich wirtschaftlicher?

Das lässt sich aus einem einzelnen Schadenfall ausdrücklich nicht beantworten.

Eine belastbare Beurteilung würde Daten benötigen.

Dazu gehören unter anderem Schadenhäufigkeiten, durchschnittliche Schadenhöhen, Kosten sachverständiger Untersuchungen, Regulierungsdauer, Streit- beziehungsweise Nachbearbeitungsquoten sowie die Frage, wie stark sich unterschiedliche Deckungsmodelle auf Schadenaufwand und Prämien auswirken.

Genau deshalb sollte aus einer Beobachtung aus der Schadenpraxis keine vorschnelle Produktforderung werden.

Sie kann aber eine Hypothese für Produktentwicklung und Prozessoptimierung liefern.

Und genau das ist aus meiner Sicht interessant.

Die Versicherungswirtschaft arbeitet bereits heute mit unterschiedlichen Ansätzen für tierbedingte Gebäudeschäden. Während bestimmte Bedingungen einzelne Mechanismen und Bauteile detailliert definieren, gibt es zugleich Produkte, die breiter von Schäden durch wildlebende Tiere sprechen.

Damit ist die Fragestellung keineswegs theoretisch.


Warum eine vollständige Dachsanierung schnell erheblich teurer werden kann

Eine weitere Besonderheit kann entstehen, wenn eine Beschädigung nicht lokal repariert werden kann und umfangreichere Arbeiten am Dach erforderlich werden.

Gerade bei Bestandsgebäuden können sich dabei der ursprüngliche Schaden und die heute erforderliche Wiederherstellung technisch deutlich voneinander unterscheiden.

Der aktuelle gesetzliche Rahmen stellt bei bestimmten Änderungen bestehender Dachflächen energetische Anforderungen. In der derzeit geltenden Anlage 7 des einschlägigen Bundesrechts werden beispielsweise Anforderungen für Fälle beschrieben, in denen Dachdeckungen einschließlich darunterliegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden.

Für die Schadenregulierung bedeutet das allerdings nicht automatisch, dass sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten versichert sind.

Das hängt wiederum vom konkreten Versicherungsvertrag ab.

Dass solche Kostenpositionen in Versicherungsprodukten unterschiedlich behandelt werden können, zeigt beispielsweise die aktuelle VHV-Verbraucherinformation: Dort existiert unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Leistung für Mehrkosten einer behördlich nicht vorgeschriebenen energetischen Modernisierung mit festgelegter Entschädigungsgrenze.

Auch hier gilt daher:

Technische Notwendigkeit und versicherungsvertragliche Erstattungsfähigkeit sind zwei unterschiedliche Fragen.

Diese Trennung ist für eine belastbare Schadenbewertung entscheidend.


Warum „Wildschaden“ nicht der beste Begriff für diese Diskussion ist

Im Zusammenhang mit einer möglichen breiteren Versicherungsdeckung könnte der Begriff Wildschaden zunächst naheliegend erscheinen.

Ich würde ihn für diesen Zusammenhang dennoch vermeiden.

Der Begriff ist bereits gesetzlich geprägt. Das Bundesjagdgesetz regelt unter „Wildschadensersatz“ insbesondere Schäden an Grundstücken durch bestimmte Wildarten und die daraus resultierenden Ersatzpflichten. Das ist nicht dasselbe wie ein versicherter Marderschaden an einem Gebäude.

Für die hier diskutierte Produktfrage ist deshalb die Formulierung

„Schäden durch wildlebende Tiere am Gebäude“

wesentlich eindeutiger.


Was bedeutet das für die sachverständige Untersuchung?

Die Aufgabe eines Sachverständigen besteht nicht darin, den gewünschten Versicherungstatbestand herzustellen.

Sie besteht auch nicht darin, aus dem vermuteten Verursacher automatisch eine gedeckte Schadenursache abzuleiten.

Die sachverständige Aufgabe ist zunächst technisch:

Welcher Zustand liegt vor?

Welche Schadenmerkmale sind feststellbar?

Welche Ursachen beziehungsweise Einwirkungen kommen dafür infrage?

Welche Schlussfolgerungen sind durch die Befunde belastbar – und wo bestehen Grenzen der Zuordnung?

Erst im Zusammenspiel mit dem konkreten Versicherungsvertrag wird daraus eine regulierungsrelevante Fragestellung.

Diese saubere Trennung schützt alle Beteiligten.

Den Versicherungsnehmer.

Den Versicherer.

Den Regulierer.

Und auch den Sachverständigen.


Was Versicherer aus solchen Schadenfällen ableiten können

Für mich liegt der eigentliche Mehrwert solcher Fälle deshalb nicht ausschließlich in der Regulierung des einzelnen Schadens.

Ein komplexer Schadenfall kann zeigen, wo Produktdefinition und technische Schadenrealität Reibung erzeugen.

Genau hier können Versicherer und Schadenorganisationen weiterdenken:

Nicht mit dem Ziel, Deckung automatisch zu erweitern.

Sondern mit der Frage, ob Definitionen, Feststellungsprozesse und Entschädigungsgrenzen so aufeinander abgestimmt sind, dass ein Schaden fachlich belastbar und gleichzeitig wirtschaftlich effizient bearbeitet werden kann.

Das ist eine andere Perspektive auf Schadenregulierung.

Und sie entsteht unmittelbar aus der Praxis.


Fazit: Der Marder ist möglicherweise nur der Anfang der Fragestellung

Ein Marderschaden am Dach zeigt exemplarisch, warum die scheinbar einfache Frage nach dem Schadenverursacher für eine belastbare Regulierung nicht immer ausreicht.

Entscheidend können vielmehr drei Ebenen sein:

Was ist tatsächlich beschädigt?

Wie ist die Beschädigung entstanden?

Welche dieser Einwirkungen ist nach dem konkreten Versicherungsvertrag versichert?

Je enger diese Ebenen voneinander abgegrenzt werden müssen, desto höher kann der technische Feststellungsaufwand werden.

Damit stellt sich für Versicherer eine weitergehende Frage:

Sollte die Produktgestaltung in bestimmten Bereichen stärker das versicherte Ereignis beziehungsweise die tierbedingte Einwirkung abbilden – und das wirtschaftliche Risiko stattdessen über transparente Entschädigungsgrenzen steuern?

Ich halte diese Frage für diskussionswürdig.

Nicht als fertige Lösung.

Sondern als Ausgangspunkt für eine bessere Verbindung von Sachverständigenpraxis, Produktentwicklung und Schadenprozess.


Häufige Fragen zum Marderschaden am Dach

Ist ein Marderschaden automatisch über die Wohngebäudeversicherung versichert?

Nein. Ob und in welchem Umfang ein Marderschaden versichert ist, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag, Tarif und den vereinbarten Bedingungen ab. Aktuelle Versicherungsprodukte verwenden teilweise deutlich unterschiedliche Definitionen.

Was ist der Unterschied zwischen Marderschaden und Verbissschaden?

„Marderschaden“ beschreibt zunächst den Zusammenhang mit dem Tier. Ein Biss- oder umgangssprachlicher Verbissschaden beschreibt dagegen einen konkreteren Schadenmechanismus. Ein Marder kann theoretisch auch andere mechanische Beschädigungen verursachen. Ob diese versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Kann ein Sachverständiger feststellen, ob eine Unterspannbahn vom Marder beschädigt wurde?

Ein Sachverständiger kann vorhandene Befunde untersuchen, dokumentieren und mögliche Ursachen fachlich bewerten. Ob sich im Einzelfall zusätzlich eindeutig bestimmen lässt, durch welchen konkreten Bewegungs- oder Beschädigungsmechanismus eine einzelne Stelle entstanden ist, hängt von den vorhandenen Spuren und Randbedingungen ab.

Warum kann eine Bauteilöffnung notwendig sein?

Sichtbare Auffälligkeiten an der Oberfläche lassen nicht immer erkennen, wie der Dachaufbau darunter beschaffen ist oder welche Schäden innerhalb der Konstruktion vorliegen. Eine abgestimmte Bauteilöffnung kann deshalb erforderlich sein, um den tatsächlichen Zustand fachgerecht zu dokumentieren.

Sind energetisch bedingte Mehrkosten nach einem Marderschaden automatisch versichert?

Nein. Technische oder gesetzliche Anforderungen an eine Wiederherstellung und die Frage, ob daraus entstehende Mehrkosten vom Versicherungsvertrag getragen werden, müssen getrennt geprüft werden. Leistungsumfang und Entschädigungsgrenzen sind bedingungsabhängig.

Sollte man Marderschäden besser allgemein als Schäden durch wildlebende Tiere versichern?

Das ist eine Produktfrage, die nicht pauschal beantwortet werden kann. Breitere Deckungsmodelle existieren bereits am Markt. Ob sie gegenüber enger definierten Schadenmechanismen wirtschaftliche Vorteile bieten, müsste anhand von Schaden- und Prozessdaten untersucht werden.


Komplexer tierbedingter Gebäudeschaden?

Nicht jeder Schaden lässt sich anhand einzelner Fotos oder einer vermuteten Ursache belastbar einordnen.

Baugutachter Lange / ILS Bau Consulting unterstützt bei der sachverständigen Untersuchung komplexer Gebäude- und Versicherungsschäden sowie bei Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen technischer Schadenbewertung und Regulierungsprozess.

Für Versicherer und Schadenorganisationen:
Sie möchten diskutieren, ob technische Abgrenzungsfragen unnötige Reibung in Ihren Schadenprozessen erzeugen? Gerne analysieren wir solche Fragestellungen gemeinsam aus der Praxisperspektive.

Für konkrete Schadenfälle:
Ungewöhnlichen Gebäudeschaden fachlich prüfen lassen.