Bei dem zu bewertenden Schadensfall handelte es sich um ein 3-geschossiges Doppelhaus als Neubau aus dem Jahre 2016.
Die Geschossdecken wurden als über die Doppelhaushälfte durchlaufend auf den Außenwänden eingespannte Stahlbetondeckenkonstruktionen ausgeführt.
Die Erstellung der Außenwände erfolgte mit Porenbetonblöcken. Die Dachkonstruktion ist als Pultdachkonstruktion in Vollschalung auf Lagerpfetten mit Flachdachabdichtung errichtet worden.
Schadensbild
Das Schadensbild stellte sich durch treppenartige Rissflanken an der südwestlichen Außenwand des Dachgeschosses nach oben zur Dachkonstruktion verlaufend dar.
Auf der diagonal gegenüberliegenden Gebäudeaußenseite befanden sich die treppenartigen Risse in der Stoß- und Lagerfuge hingegen unterhalb der Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Obergeschoss in Richtung Gründung verlaufend.
Gleichermaßen waren umlaufende horizontale Risse in unterschiedlicher Qualität und Quantität an allen Mauerwerksscheiben im Ober- und Dachgeschoss Nahe der Geschossdecke festzustellen.
Abrisse der Türsturzbereiche lagen ebenfalls im gesamten Obergeschoss unterhalb der Geschossdecke vor.
Derzeitiger Untersuchungsstand
Da dem Hauseigentümer keine Gebäudeunterlagen zum Zeitpunkt des Ortstermins vorlagen werden diese nunmehr über den damaligen Verkäufer bzw. über das örtliche Bauamt und ausführenden Handwerksbetrieben angefordert.
An Hand einer vorliegenden Schnittzeichnung des Objekts konnte jedoch erkannt werden, dass in der Nordostansicht keine stützenden Wände berücksichtigt wurden, so dass derzeit von einem statischen Problem auszugehen ist.
rot = Rissbereiche in den Wänden blau = anzunehmender Durchhang an GS-Decke
Zu beweisen gilt nunmehr, dass durch den Deckendurchhang an der nordöstlichen Gebäudehälfte eine überverhältnismäßige Stauchung in den Wandscheiben zum benannten Schadensbild führte.
Des Weiteren wird durch die Bauherren eine erhöhte Schallübertragung, der die nachbarschaftliche Gebäudehälfte bekannt gegeben, welche vermutlich der durchlaufenden Geschossdecken geschuldet sein wird.
Da es sich derzeit jedoch nur um eine Schadenseinschätzung handelt, werden nunmehr nach Erhalt der Unterlagen und Ausführungsdetails weitere Untersuchungen erfolgen müssen.
Diese werden wir, soweit dieses möglich ist bzw. beauftragt wird, fortlaufend veröffentlichen.
Die langanhaltenden Trockenperioden sowie Starkregensituationen binnen kurzer Zeitfenster, führen zu immer mehr unterspülen der Tragschichten oder lassen sie gar schrumpfen, so dass es zu lastenbedingten Verformungen bzw. punktuellen Belastungen am Baukörper kommt.
Endresultat sind Risse in der Gebäudehülle, sowie auch in diesem Falle.
Weiterführend werden wir hier einen Bodengutachter mit einbeziehen, um die weiteren Instandsetzungsmaßnahme und Bodenertüchtigungen mit diesem Abzustimmen.
Ein Riss in der Gebäudewand, kann beim Hauseigentümer schnell zur Verunsicherung führen. Doch nicht jeder Riss führt unweigerlich zum Zusammenbruch des Gebäudes. Auch die Schadensgründe könne so unterschiedlich wie banal sein.
Einer Vielzahl der Risse kann man jedoch mit einfachen Mitteln und Methoden entgegenwirken und vorbeugen.
Dazu ist es aber wichtig, die Ursache genau zu definieren und darauf aufbauend die Instandsetzungen und Präventionen zu bestimmen.
Ursachen der Risse
Die Schadensgründe sind in den unterschiedlichsten Ursachen zu finden. Von der Bodenbeschaffenheit eines Grundstücks bis hin zu angrenzende Bebauungen.
Auch aktuelle oder fehlerhaft, ausgeführte Baumaßnahmen sowie situativen Einflüsse können sich negativ auf die Gebäudehülle auswirken.
Die klimatischen Bedingungen tragen ebenfalls mittlerweile einen enormen Teil dazu bei. Kurzzeitige Starkregenereignisse führen zu Ausspülungen oder Aufschwemmungen der Bodenverhältnisse oder verändern Grundwasserstände.
Rissarten geben Auskunft über Ursache
An Hand der vorliegenden Riss – Charakteren kann jedoch der Fachmann bereits die Schadensursache genauestens bestimmen. Denn der Rissmechanismus und die dargestellten Rissflanken, geben Auskünfte über die einwirkenden Zug- oder Druckkräfte. Auch das gesamte Riss – Bild selbst, lässt schon Rückschlüsse auf die Schadensursache zu.
Die lastenunabhängige Rissbildung ist in erster Linie auf volumenbedingte Bauteilveränderung zurückzuführen, wie sie zum Beispiel bei feuchte- oder temperaturbedingter Ausdehnung stattfindet.
Während die lastbedingte Rissbildung zum Beispiel auf veränderte Bodenverhältnisse zurückzuführen sind und den daraus resultierenden, punktuellen auftretenden Belastungen im Baukörper.
Auch nachbarschaftlich ungesicherten Baumaßnahmen ( Baugruben etc.) führen zu unterschiedlichen Bodenbelastungen bzw. zum abgleiten des Bodengrunds. Was unweigerlich zur Folge hat, dass das Gebäude eine partielle Belastung erfährt.
Rissdiagnostik für das weitere Vorgehen
Die Rissdiagnostik ist nunmehr das wichtigste Bindeglied und erfolgt in mehreren Stufen, welches nachfolgend das Fundament zur Bestimmung der weiteren erforderlichen Schritte ist.
Im ersten Schritt wird das äußerliche Schadensbild bzw. die örtlichen Gegebenheiten einer optischen, visuellen Analyse unterzogen.
Der zweite Schritt umfasst die instrumentale Diagnostik durch Messungen und Prüfungen vor Ort und im Labor.
Im dritten und letzten Schritt erfolgt die bewertende und abschließende Beurteilung der diagnostischen Daten
Es ist zu erkennen, dass die Riss – Analyse nicht nur auf den Riss selbst zu beschränken ist. Eine Vielzahl von erforderlichen Daten w.z.B.
nachbarschaftliche oder grundstücksbedingte Gegebenheiten
Nutzung und Art des zu beurteilenden Gebäude
verwendete Baustoffe und Gebäudekonstruktionen
Zustand und beeinflussende Altschäden des Gebäudes
etc.
Bis hin zur eigentlichen Riss – Bild – Analyse, welche sich detaillierte mit der Riss – Darstellung befasst. In dieser werden ;
Rissbreiten und – tiefen ermittelt
Rissverteilungen und – verläufe erfasst
zeitliche Feststellung der Rissbildungen definiert
Darstellungen der Rissflanken aufgeführt
etc.
Im Abschluss werden alle ermittelten Daten zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammengetragen und bewertet.
An Hand dieser Vorgehensweise ist eine Bestimmung der Schadensursache sowie dessen weiteren Verlauf und Behebung erst möglich.
Instandsetzung von Ursache und Riss
Instandsetzungen dürfen sich daher nicht nur auf den Riss selbst beziehen. Die Schadensursache muss ebenfalls behoben werden um erneute Schäden zu verhindern.
Nachträgliche Baugrundverfestigungen und/oder Bodengrundverbesserungen können zum Beispiel bei Baugrundbelastungen / -störungen erforderlich werden.
Bei den Wandbrüchen oder -rissen ist in erster Linie maßgeblich, wie schwerwiegend dieser den Baukörper beeinflussen oder noch beeinflussen werden. Somit können tolerierbare Risse zwar eine optische Beeinträchtigung darstellen, haben aber eventuell keinen negativen Einfluss auf den Baukörper mehr. Solche Rissarten können mit geringem Aufwand verschlossen und beschichtet werden.
Auch größere Risskulturen oder mechanische Einwirkungen erfordern nicht unbedingt immer einen kompletten Rückbau oder Neuaufbau. Somit können Mauerwerksvernadelungen zu einer festen Fixierungsebene verwendet werden. Über Lochplatten werden Brüche mechanisch miteinander fixiert und über Entkopplungsschichten ( z.B. Wärmedämm-Verbundsystem, Fassadenkonstruktionen ) Schlagregesicher abgedeckt.
Injektionen sind ebenfalls ein anerkanntes Verfahren um Rissbildungen sach- und fachgerecht wieder zu verschließen. Gleichermaßen muss nicht unweigerlich bei erheblichen Mauerwerksbrüchen der gesamte Rück- und Neuaufbau als relevant betrachtet werden. Denn in den überwiegenden Fällen reicht auch eine partielle Instandsetzung aus.
Fazit
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, geraten Sie nicht in Panik, sondern informieren Sie sich. Sollten Sie sich unsicher sein, schreiben Sie uns unverbindlich eine kurze Mail ( info@ils-bau-consulting.de ) und schildern Sie uns ihre Problematik.
Diese Mail kostet ihnen nichts, außer ihrer Zeit.
Ich als Verfasser (Herr Stefan Lange) dieses Beitrages, würde mich wahrsinnig darüber freuen, wenn Sie mir eine kurze Bewertung und/oder ihre Meinung hinterlassen würden.
Auch konstruktive Kritik ist erwünscht.
In diesem Sinne verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.