Category : Baumängel & Bauschäden

Wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist 2.0

Warum Befunde, Methodik und Fachkompetenz bei der Bewertung von Dachschäden entscheiden

Nicht jedes Loch in einem Dachreiter ist automatisch ein Hagelschaden.

Ein sichtbares Schadensbild kann einen ersten Verdacht begründen. Es beweist jedoch noch nicht, wodurch die Beschädigung tatsächlich entstanden ist.

Für eine belastbare Bewertung müssen unter anderem die Verteilung der Schäden, ihre Form und Ausprägung, die Ausrichtung der betroffenen Bauteile, mögliche Vergleichsflächen sowie der Zustand und die Vorgeschichte des Materials gemeinsam betrachtet werden.

Genau darum geht es in meinem neuen Fachbeitrag:

„Dachreiter im Fokus – wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist 2.0“

Der Grobentwurf ist fertiggestellt. Aktuell ergänzt der noch nicht genannte Co-Autor seine fachliche Perspektive.

KI unterstützt – aber sie ersetzt keinen Ortstermin

In den vergangenen Wochen wurde viel über Künstliche Intelligenz im Sachverständigenwesen gesprochen.

Auch in meinem Arbeitsalltag ist KI inzwischen ein wertvolles Werkzeug. Sie unterstützt unter anderem dabei,

  • umfangreiche Informationen zu strukturieren,
  • Fragestellungen für Recherchen vorzubereiten,
  • Dokumentationen zu ordnen,
  • unterschiedliche Hypothesen gegenüberzustellen,
  • und fachliche Texte systematisch aufzubauen.

Diese Unterstützung ist sinnvoll und aus modernen Arbeitsprozessen kaum noch wegzudenken.

Trotzdem bleibt eine klare Grenze:

KI kann Informationen verarbeiten. Sie kann aber weder ein Bauteil eigenständig untersuchen noch die tatsächlichen Verhältnisse am Objekt vollständig erfassen.

Sie ersetzt keine Dachbegehung, keine Materialkenntnis, keine Erfahrung mit typischen und atypischen Schadenbildern und keine fachlich begründete Bewertung.

Recherche ist noch keine Untersuchung.
Ein Hinweis ist noch kein Nachweis.
Und eine Vermutung ist noch kein Befund.

Der Ausgangspunkt: ein vermeintlicher Hagelschaden

Der neue Beitrag knüpft an den gemeinsam mit Walter Holzapfel veröffentlichten Fachartikel aus der Februar-Ausgabe 2024 des Bausachverständigen an:

„Dachreiter im Fokus – wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist“

Ausgangspunkt war die Untersuchung von Beschädigungen an den Dachreitern beziehungsweise Lichtbändern eines Gewerbeobjekts.

Die sichtbaren Veränderungen an den Polycarbonat-Stegkammerplatten waren zunächst einem Hagelereignis zugeschrieben worden. Bei der umfassenden Dachbegehung fiel jedoch auf, dass sich die Schäden weder gleichmäßig noch in identischer Qualität über sämtliche Dachflächen verteilten.

Die stärksten Auffälligkeiten konzentrierten sich auf bestimmte, insbesondere südwestlich ausgerichtete Bereiche. Andere Flächen und einzelne Platten zeigten trotz vergleichbarer Einbausituation wesentlich geringere oder teilweise kaum erkennbare Veränderungen.

Allein diese ungleichmäßige Verteilung war noch kein Beweis für eine bestimmte andere Ursache. Sie war aber ein wichtiger Anlass, die ursprüngliche Zuordnung zum Hagel kritisch zu überprüfen.

Welche Merkmale warfen Fragen auf?

Bei der detaillierten Inaugenscheinnahme zeigten sich unter anderem ovale bis sichelartige Ausbrüche auf den Oberflächen der Stegkammerplatten.

Auffällig war dabei:

  • Die Ausbrüche befanden sich überwiegend zwischen den Stegen.
  • Die Stege selbst waren nicht in vergleichbarer Weise beschädigt.
  • Auf der raumseitigen Plattenoberfläche waren keine entsprechenden Schäden erkennbar.
  • Qualität und Anzahl der Ausbrüche unterschieden sich je nach Dachbereich.
  • Die Schadensintensität stand erkennbar im Zusammenhang mit der Ausrichtung und damit auch mit der unterschiedlichen Beanspruchung der Flächen.

Diese Kombination unterschied sich von dem Schadenbild, das bei einer rein mechanischen Einwirkung von außen ohne Weiteres zu erwarten gewesen wäre.

Der entscheidende Punkt lautet daher nicht:

„Sieht das aus wie Hagel?“

Die fachlich belastbarere Frage lautet:

„Welche Befunde sprechen für Hagel, welche sprechen dagegen und welche anderen Einwirkungen müssen geprüft werden?“

Warum Vergleichsflächen so wichtig sind

Ein Schaden lässt sich häufig nicht allein durch die Betrachtung der auffälligsten Stelle bewerten.

Erforderlich ist vielmehr der Vergleich mit:

  • anders ausgerichteten Dachflächen,
  • weniger stark beanspruchten Bereichen,
  • möglicherweise erneuerten Bauteilen,
  • gleichartigen Platten mit unterschiedlichem Alter,
  • Rand- und Befestigungszonen,
  • sowie unbeschädigten oder geringer geschädigten Flächen.

Im untersuchten Fall waren auf sonnenabgewandten Flächen geringere Schadensintensitäten festzustellen. Gleichzeitig zeigten sich teilweise erhebliche Unterschiede zwischen unmittelbar benachbarten Platten. Besonders neuere beziehungsweise jüngere Platten konnten neben stark betroffenen Platten weitgehend unauffällig sein.

Solche Vergleiche liefern noch nicht automatisch die Ursache. Sie helfen aber, mögliche Erklärungen einzugrenzen und vorschnelle Schlussfolgerungen zu vermeiden.

Was der neue Fachbeitrag leisten soll

Die Fortsetzung soll keine bloße Wiederholung der Veröffentlichung von 2024 werden.

Der neue Beitrag soll noch stärker als praxisorientierte Unterstützung für Sachverständige und andere mit der Schadenbewertung befasste Fachleute dienen.

Im Mittelpunkt stehen voraussichtlich folgende Fragen:

1. Wie wird der Ortstermin vorbereitet?

Vor der eigentlichen Untersuchung müssen Schadenbehauptung, behaupteter Ereigniszeitpunkt, betroffene Bauteile und bereits vorhandene Unterlagen voneinander getrennt erfasst werden.

Eine klare Vorbereitung verhindert, dass die vorgetragene Ursache bereits unbewusst als feststehendes Ergebnis behandelt wird.

2. Wie wird das gesamte Dach untersucht?

Nicht nur die gemeldete Schadenstelle ist relevant.

Zu betrachten sind unter anderem:

  • sämtliche Dachausrichtungen,
  • die Verteilung der Auffälligkeiten,
  • Rand- und Befestigungsbereiche,
  • Übergänge zwischen unterschiedlichen Bauteilen,
  • mögliche Reparatur- oder Austauschflächen,
  • sowie unauffällige Vergleichsbereiche.

3. Wie werden Schadenmerkmale dokumentiert?

Eine verwertbare Dokumentation sollte nicht nur aus Übersichtsaufnahmen bestehen.

Erforderlich sind je nach Fall:

  • Übersichts- und Detailaufnahmen,
  • Maßstabsangaben,
  • Kennzeichnung der Lage auf dem Dach,
  • Beschreibung von Form und Abmessung,
  • Erfassung der räumlichen Verteilung,
  • und die eindeutige Zuordnung der Aufnahmen zum untersuchten Bereich.

4. Welche Indizien sprechen für oder gegen Hagel?

Eine Bewertung muss verschiedene Einzelbefunde zusammenführen.

Relevant können beispielsweise sein:

  • die Form der Beschädigungen,
  • die Einwirkungsrichtung,
  • die Regelmäßigkeit oder Unregelmäßigkeit der Verteilung,
  • Schäden an angrenzenden Bauteilen,
  • Unterschiede zwischen exponierten und geschützten Flächen,
  • Materialalter und Materialzustand,
  • sowie die Plausibilität des behaupteten Ereignisses.

Kein Einzelmerkmal sollte isoliert überbewertet werden.

5. Wann wird aus einer Vermutung ein belastbarer Befund?

Eine fachliche Schlussfolgerung muss erklären,

  • welche Tatsachen festgestellt wurden,
  • wie diese Tatsachen bewertet werden,
  • welche alternativen Ursachen geprüft wurden,
  • welche Möglichkeiten ausgeschlossen werden können,
  • und wo gegebenenfalls Unsicherheiten verbleiben.

Gerade die nachvollziehbare Trennung zwischen Feststellung, Interpretation und Schlussfolgerung ist für eine überprüfbare Sachverständigenbewertung entscheidend.

Fachkompetenz zeigt sich nicht in schnellen Antworten

In der Schadenregulierung besteht häufig der Wunsch nach einer möglichst eindeutigen und schnellen Einordnung.

Das ist verständlich.

Ein Sachverständiger ist jedoch nicht dafür da, die zuerst genannte Ursache lediglich zu bestätigen. Seine Aufgabe besteht darin, den vorgefundenen Zustand unvoreingenommen zu untersuchen und die möglichen Ursachen anhand nachvollziehbarer Befunde zu bewerten.

Manchmal bestätigt sich die ursprüngliche Vermutung.

Manchmal muss sie eingeschränkt werden.

Und manchmal zeigt die Untersuchung, dass der vermeintliche Übeltäter wahrscheinlich gar nicht der tatsächliche Verursacher ist.

Genaues Hinsehen ist dabei kein Misstrauen. Es ist Sachverständigenarbeit.

Fachliche Kritik ist ausdrücklich willkommen

Der erste Fachbeitrag hat nicht ausschließlich Zustimmung ausgelöst.

Das ist grundsätzlich kein Problem. Fachliche Diskussionen gehören zum Sachverständigenwesen und können dazu beitragen, Untersuchungsmethoden und Bewertungen weiterzuentwickeln.

Deshalb gilt auch für die Fortsetzung:

Fachliche Kritik ist ausdrücklich willkommen.

Wer zu anderen Ergebnissen gelangt, sollte seinen Widerspruch jedoch anhand von Befunden, Untersuchungsmethoden und nachvollziehbaren Argumenten begründen.

Persönliche Interessen, pauschale Ablehnung oder die bloße Wiederholung einer bereits feststehenden Meinung ersetzen keine fachliche Auseinandersetzung.

Gute Sachverständigenarbeit lebt nicht davon, dass alle derselben Meinung sind.

Sie lebt davon, dass Feststellungen überprüfbar, Schlussfolgerungen nachvollziehbar und Argumente fachlich belastbar sind.

Wie ist der aktuelle Stand?

Der Grobentwurf für den neuen Beitrag ist abgeschlossen und wurde dem Co-Autor zur fachlichen Ergänzung übermittelt.

Seine Identität wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Nach Abschluss der gemeinsamen Bearbeitung ist der Beitrag für die weitere fachredaktionelle Abstimmung mit dem Bausachverständigen des Fraunhofer IRB Verlags vorgesehen.

Ein konkreter Veröffentlichungstermin steht derzeit noch nicht fest.

Man darf gespannt sein.

Häufige Fragen zur Bewertung vermeintlicher Hagelschäden

Ist jedes Loch in einer Polycarbonat-Stegkammerplatte ein Hagelschaden?

Nein. Ein Loch oder Ausbruch ist zunächst nur ein sichtbares Schadenmerkmal. Für die Ursachenzuordnung müssen unter anderem Form, Verteilung, Materialzustand, Einwirkungsrichtung und vorhandene Vergleichsflächen untersucht werden.

Kann man einen Hagelschaden allein anhand von Fotos feststellen?

Fotos können wichtige Hinweise liefern und eine Untersuchung dokumentieren. Für eine belastbare Bewertung reichen einzelne Aufnahmen jedoch häufig nicht aus. Entscheidend sind der Gesamtzusammenhang, die Lage am Objekt und die Untersuchung vergleichbarer Bereiche.

Welche Rolle spielt die Ausrichtung der Dachfläche?

Die Ausrichtung kann für unterschiedliche Witterungs-, Temperatur- und Strahlungsbeanspruchungen relevant sein. Sie ist deshalb bei der Bewertung einzubeziehen, beweist für sich allein aber noch keine bestimmte Ursache.

Kann KI die Ursache eines Dachschadens bestimmen?

KI kann Informationen strukturieren, Bildmaterial vorsortieren und bei der Vorbereitung möglicher Fragestellungen helfen. Die tatsächliche Untersuchung des Bauteils, die Bewertung des Materialzustands und die fachliche Schlussfolgerung bleiben Aufgabe des Sachverständigen.

Wann erscheint „Wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist 2.0“?

Ein fester Termin steht noch nicht fest. Der Grobentwurf ist abgeschlossen und wird aktuell durch den Co-Autor fachlich ergänzt.

Wenn es kein Hagel war – Die Wahrheit hinter mysteriösen Schäden an Lichtbändern

Wie ein vermeintlicher Hagelschaden zum Ausgangspunkt für eine tiefgehende Materialanalyse wurde – und was wir daraus für die Praxis lernen können.

In der Welt der Bauschadengutachter ist nicht immer alles so, wie es auf den ersten Blick scheint. Das durfte ich erleben, als ich im Auftrag einer Versicherung einen angeblichen Hagelschaden an den Lichtbändern eines großen Gewerbedachs untersuchen sollte. Was zunächst wie ein klarer Versicherungsfall wirkte, entpuppte sich bei genauer Betrachtung als ganz anderes – und faszinierendes – Schadensbild.

Der erste Eindruck täuscht

Der Gebäudeeigentümer war sich sicher: Die zahlreichen Schäden auf den Polycarbonat-Stegplatten seines Tonnendachs mussten vom letzten Hagelsturm stammen. Doch bereits bei der Dachbegehung stellte ich fest: Die Schäden verteilten sich auffällig ungleichmäßig und traten vor allem auf der sonnenexponierten Südwestseite auf. Zudem passten die Form und Struktur der Beschädigungen nicht zum typischen Muster eines Hagelschlags.

Ein Blick unter die Oberfläche

Die ovale bis sichelartige Form der Ausbrüche, ihr Auftreten nur auf der äußeren Kammeroberfläche – ohne Beschädigungen an Stegen oder Unterseiten – und der Zusammenhang zur Sonneneinstrahlung machten schnell klar: Hier waren keine Eisgeschosse am Werk. Vielmehr sprach vieles für eine Kombination aus Materialalterung, thermischer Belastung und mechanischer Spannung durch die Randfixierungen.

Fachlicher Austausch bringt Licht ins Dunkel

Besonders wertvoll war in diesem Fall der Austausch mit meinem Kollegen Dipl.-Ing. Walter Holzapfel, einem erfahrenen öffentlich bestellten Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk. Er hatte bereits 2019 einen vergleichbaren Schadensfall untersucht und wissenschaftlich aufbereitet. Seine Prüfberichte und Materialanalysen belegten eindeutig: Hagel kann solche Schäden nicht verursachen – weder energetisch noch strukturell.

Die wahre Ursache: Alterung und Materialversprödung

Die Analyse zeigte, dass sich die Polycarbonatplatten durch jahrelange UV-Belastung, Weichmacherverlust und mechanische Dauerbelastung zersetzen. Die Folge: Spannungsrisse, die sich in typischen Sichelformen äußern – ein Phänomen, das auch aus dem Flachdachbereich (Stichwort „Shattering“) bekannt ist.

Besonders kritisch: Diese Schäden entstehen von innen heraus und sind nicht immer sofort sichtbar. Das macht sie für Eigentümer, Handwerker und Versicherer gleichermaßen tückisch – und erfordert beim Ortstermin fundiertes Fachwissen, um Fehldeutungen zu vermeiden.

Warum dieser Fall für die Praxis so wichtig ist

Solche Fälle zeigen eindrücklich, dass ein versicherter Hagelschaden nicht vorschnell angenommen werden sollte. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung notwendig, die auch Alterung, Materialqualität, UV-Belastung und mechanische Einwirkungen berücksichtigt. Denn: Nicht jeder Schaden ist versichert – und nicht jeder Schaden ist sofort erkennbar.

Fazit:

Dieser Fall steht exemplarisch für viele Schadensbilder, bei denen die Ursache im Material selbst und seiner Belastungsgeschichte liegt – nicht im letzten Unwetter. Für Sachverständige, Handwerker und Versicherungen ergibt sich daraus der klare Auftrag, nicht nur das Offensichtliche zu prüfen, sondern auch die verborgenen Mechanismen zu verstehen. Und genau das ist es, was unsere tägliche Arbeit als Gutachter so spannend und relevant macht.

Autor:
Stefan Lange
Personenzertifizierter Sachverständiger für versicherte Sachschäden an Immobilien nach DIN ISO/IEC 17024
Inhaber der ILS-Bau-Consulting UG (haftungsbeschränkt)
www.baugutachter-lange.de

Co-Autor:
Dipl.-Ing. Walter Holzapfel
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk
www.holzapfel-sachverstaendiger.de

Was hat Corona mit Feuchtigkeit in der Wohnung zu schaffen?

Dieser Frage musste ich mich in der jüngsten Vergangenheit, als beauftragter Baugutachter aus Iserlohn öfters stellen lassen.

Daher möchte ich diesen Beitrag dazu nutzen, um meine Erfahrungen aus den vergangenen Tagen kund zu tun und zur offenen Diskussion einzuladen.

Feuchtigkeit und Schimmelbefall in der Wohnung

Diese Art der Aufträge nahmen seit dem Jahr 2019/2020 vermehr zu. Auftraggeber beauftragten mich die Herkunft der Feuchtigkeit an Schlafzimmerdecken, Schlafzimmerwänden sowie Fenster – Bereiche auf den Grund zu gehen.

Feuchtigkeitsmessung in Wohnung

Durch Mieter oder Wohnungseigentümer wurden Wassertropfen an Zimmerdecken (besonders Schlafzimmerdecken) und Fensterscheiben festgestellt.

Aber auch der Schimmelbefall an Fußbodenleisten oder hinter Schlafzimmerschränken wurde vermehrt als Auftragsgrundlage genannt.

 

Richtig lüften und Schimmelbildung vermeiden

Diese Aussage hat wohl vermutlich jeder Mieter in solch einem Fall mit Feuchtigkeit in der Wohnung von seinem Vermieter zu hören bekommen.

Jedoch vergessen viele Vermieter und Hauseigentümer, dass ihre Mieter berufstätig sind und den Lüftungsempfehlungen des Umwelt Bundesamtes oder auch der Verbraucherzentrale nur sehr schwer gerecht werden können.

Es wird empfohlen 3- bis 4-mal täglich rund 10 bis 20 Minuten durch Stoßlüftung einen Luftaustausch in der gesamten Wohnung vorzunehmen.

Kann Nutzerverhalten vom Vermieter vorgeschrieben werden?

Vermieter hingegen erfahren oftmals kein Verständnis von ihren Mietern, da diese ja nun mal Miete bezahlen um die Wohnung nach ihren Vorstellungen nutzen zu können.

Auch Aussagen wie Zitat; „wer kommt dann bei den Energiekosten für das stetige wieder aufheizen der Wohnung auf?“ werden Vermietern sicherlich allzu bekannt sein.

Gerade jetzt wo diese Kosten exorbitant in die Höhe schnellen.

Im Allgemeinen wird es sich auch für den Vermieter als schwierig gestalten dem Mieter ein Nutzungsverhalten vorzuschreiben, solange dieses nicht von einer üblichen Nutzung abweicht oder strafrechtlicher Natur ist.

Mangelhafte Wohnung vs. Falsches lüften

Aber ist es tatsächlich nur dem falschen Nutzerverhalten bzw. dem falschen lüften oder der mangelhaften Wohnung geschuldet.

Dieses kann ich aus meiner deutschlandweit tätigen Baugutachter – Tätigkeit verneinen.

Denn es handelt sich zum überwiegenden Teil um ursachenübergreifende Schadensphänomene, die es in meiner Arbeit als Bausachverständiger zu ermitteln gilt.

Ursachen von Schimmel und Feuchtigkeit in Wohnungen

Die verschiedenen Ursachen für aufkommenden Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen sind;

  • Geometrische Wärmebrücken
  • Konstruktive Wärmebrücken
  • Positionierung u. Ausrichtung des Gebäudes
  • Unterdimensionierte bis fehlende Heizungsanlagen
  • Unterdimensionierte bis fehlende Lüftungsanlagen
  • Nutzerverhalten
  • Lüftungsverhalten
  • Konstruktive Gebäudemängel u. Gebäudeschäden

Wärmebrückendetail Raumklimamessung Oberflächentemperatur

Um nur mal einen kleinen Teil der Ursachen zu benennen, welche als Ursache zum Tragen kommen könnten.

Oberflächentemperaturmessung Taupunkttabelle

 

Was verursacht den Schimmelbefall in der Wohnung?

Um sich dieser Frage zu widmen, sollte man sich zuerst mit Grundsätzen der Bauphysik beschäftigen.

Zuerst einmal ist anzumerken, dass stetig Feuchtigkeit in unterschiedlicher Qualität und Quantität am Baukörper vorhanden ist und sich nicht gänzlich vermeiden lässt.

Diese entsteht im Baukörper bereits schon durch die normale Nutzung (kochen, baden, atmen…) und wird natürlich durch übermäßige Beanspruchung (nasse Wäsche aufhängen in der Wohnung etc.) erhöht.

Von außen wirken im allgemeinen witterungsbedingte Feuchtigkeit (Schlagregen, Nebel, Flugschnee etc.) sowie im Bodenbereich aufstauendes Sickerwasser, Spritzwasser oder sogar Grundwasser auf die äußere Gebäudehülle ein.

Diese besagte Feuchtigkeit wird durch die Umgebungsluft sowie den Baukonstruktionen selbst aufgenommen und gespeichert.

Warme Luft kann daher viel Feuchtigkeit im gasförmigen Aggregatzustand aufnehmen, welches auch für porenlastige Baustoffe (Mörtelfugen, mineralische Putze etc.)  gilt.

Jetzt geschieht folgendes;

  • Warme Raumluft nimmt viel gasförmige Flüssigkeit auf
  • Wärme wandert nunmehr zum kälteren Punkt
  • Warme Raumluft mit viel Feuchtigkeit wandern über die Gebäudehülle zum kälteren Äußeren (besonders in der Winterperiode) und verliert über jede Konstruktionsschicht an Temperatur (Transmissionsverlauf)
  • Kalte Luft kann jedoch nicht mehr so viel Feuchtigkeit speichern, sodass der Aggregatzustand von gasförmig in flüssig wechselt (der sogenannte Taupunkt) und Kondenswasser entsteht.
  • Dieser Taupunkt sollte daher soweit wie möglich an der äußeren Gebäudehülle positioniert werden, sodass durch Temperatur/Sonneneinwirkung eine Austrocknung der Gebäudehülle realisiert werden kann.

Aufgrund der zuvor benannten Ursachen, kann dieser Taupunkt immer mehr ins Gebäudeinnere positioniert werden.

  • Zum Beispiel, dass der Konstruktionsaufbau eine schnellen Temperaturabfall begünstigt (konstruktive Wärmebrücke)
  • Oder Gebäudeunterführungen/Gebäudeecken oder sonnenabgewandte Gebäudefronten einen schnelleren Temperaturabfall aufweisen (geometrische Wärmebrücke)
  • Durch das Nutzerverhalten mehr Feuchtigkeit im Gebäudeinneren produziert wird.
  • Durch unterdimensionierte Heizungsanlage keine ausreichende Raumtemperatur erzielt werden kann.
  • Das fensterlose Räume keine technische Belüftung aufweisen.

Um nur mal einen geringen Teil der Taupunktverschiebung zu benennen.

Taupunktverschiebung und sein Schimmelbefall

Wenn nunmehr aus den zuvor benannten Gründen keine ausreichende Austrocknung der Gebäudehüllen realisiert werden kann, beginnt der Prozess des Folgeschadens.

Denn Schimmel benötigt in erster Linie drei Grundlagen um zu gedeihen;

  • Temperatur
  • Feuchtigkeit
  • Nährboden

Da die Beeinflussung von Temperatur (behagliches Raumklima) und Nährboden (Tapeten, Holzbekleidungen etc.) eher kontraproduktiv zum Wohnbehagen führen, wäre der Augenmerk auf die Feuchtigkeit zu richten.

Daher ist es unabdingbar durch einen Fachmann die Gewichtung der Schadensursache bestimmen zu lassen, sodass durch diesen die geeigneten Maßnahmen empfohlen werden können um den Baukörper langfristig zu schützen.

Fazit

Bei allen Konstruktionen sollte die Taupunktposition soweit wie möglich vom Wohnbereich weg positioniert werden und so positioniert/konstruiert werden, dass eine eigenständige / bestmögliche Austrocknung (besonders in der warmen Jahreszeit) realisiert wird.

Und was hat Corona damit zu tun?

Hier geht es um das veränderte Nutzerverhalten. Auf Grund der pandemischen Lage und dem daraus resultierenden Home-Office, wurde dieses in vielen Fällen aus optischen Gründen in den kältesten Raum der Wohnung platziert.

  • Dem Schlafzimmer

Bei vielen meiner zu bewertenden Schimmelschäden konnte ich dieses feststellen, was somit zu einer höheren Feuchtigkeit auf Grund der Anwesenheit, sowie einem geringeren Heiz- und Lüftungsverhalten führte. (Denn niemand sitzt gerne im Kalten bzw. schläft gerne im zu Warmen).

Wenn nunmehr noch konstruktive Belange negativ auf die vorliegende Nutzung einwirkenden, war der Streit zwischen Mieter und Vermieter vorprogrammiert.

Zusammenfassend

Es ist also zu erkennen, dass es sich zum überwiegenden Teil immer um mehrere Faktoren handelt, die auf eine Schadens- oder Mangelsituation einwirken.

Daher ist es ratsam sich einen Fachmann in diesem Gebiet anzuvertrauen, der den Beteiligten klar darstellen kann, welche Ursache welcher Gewichtung zu zuordnen ist.

Denn nur dann sind alle in der Lage, konstruktive auf die vorherrschende Ursache Einfluss zu nehmen.

Wie ist eure Meinung zu diesem Thema bzw. welche Erfahrungen habt ihr in der Vergangenheit diesbezüglich gemacht.

Ich würde mich sehr über einen regen Austausch freuen.

Bis dahin verbleibe ich wie gewohnt mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland euer Stefan Lange

Wenn der Fassade die Luft ausbleibt

Was war passiert

Bei dem hier zu bewertenden Schadensbild handelt es sich um eine in Auftrag gegebene Fassadenbekleidung bestehend aus fasergebundene Fassadenpaneelen mit hinterlüfteten Konstruktionsaufbau.

Bereits kurz nach dem ersten Frostwechsel der Fertigstellung konnten durch die Auftraggeberseite Unregelmäßigkeiten durch Blasenbildung in der Paneeloberflächen der südlichen Fassadenbekleidungen festgestellt werden. Der ausführende Unternehmer wurde darüber informiert und ging von einem Produktionsfehler der Paneele aus. Die beeinträchtigten Profile wurden kurzerhand in Zusammenarbeit mit dem Hersteller ausgetauscht.

Im darauffolgenden Jahr wurden weitere Profile beeinträchtigt und auch die bereits ausgetauschten wiesen erneut Blasenbildungen auf.

Feststellungen im Ortstermin

Nach Inaugenscheinnahme durch meine Person als beauftragter Sachverständiger konnten Ablösungen der Farboberfläche sowie Blasenbildungen zwischen Profil und Oberflächenbeschichtung an Balkon- und Eingangsbekleidung erkannt werden.

Das Schadensbild selbst erstreckte sich zum überwiegenden Teil auf den östlichen und südlichen Brüstungsbereich des Balkons sowie den am Balkon anschließenden westlichen und südlichen Bekleidungsbereich des südlichen Eingangsbereichs.  

Ebenfalls konnte ober- und unterseitig der Bekleidung kein Lüftungsquerschnitt an Hand von Öffnungen und/oder Lüftungsprofilen erkannt werden. Im Bereich der balkonseitigen Brüstungsabdeckung wurde diese knirsch an die Bekleidungsebene anmontiert, eine Überdeckung der Metallabdeckung lag nicht vor.

Nach Demontage der Bekleidungspaneele in Teilbereichen war festzustellen, dass diese direkt auf einer Vordeckung verlegt wurden, welche auf die Tragekonstruktion getackert wurde wurde.

Ursache: Der Fassade wurde im wahrsten Sinne des Wortes die Luft abgeschnürt

Im Sinne der Dachdeckerfachregeln für Fassadenbekleidungen unter Punkt 5.10 sowie analog zur DIN 18516-1 unter 4.2.2 sind hier Lüftungsquerschnitte von mind. 20mm zwischen Bekleidung und Unterkonstruktion sowie 50 cm²/lfm Anschlusslängen sicherzustellen um eine ausreichende Kondensation des Deckmaterial und Ableitung des Tauwassers zu ermöglichen. Dieses wird ebenfalls durch die Herstellervorgaben eingefordert.

Das Deckmaterial erlitt somit eine stetige Durchfeuchtung, welche im Frostwechsel bzw. durch thermische Einwirkung zur Ablösung der Oberflächenbeschichtung führte.

Zusätzlich wird auf Grundlage der Fachregeln für Metallarbeiten nach Punkt 6.3.1 sowie den Abbildungen III.16 / Tabelle und Punkt 8 für Mauerabdeckungen ein Überstand der Abdeckung von mind. 2cm gefordert, um ein kapillares hinterlaufen von ableitenden Niederschlagswasser zu vermeiden.

Zusammenfassend konnte somit Niederschlagswasser oberhalb der Bekleidung kapillar in den Konstruktionsbereich eindringen und durch den fehlenden Lüftungsquerschnitt wurde zusätzlich eine Kondensation nicht mehr ermöglicht.

Die Instandsetzung

Zur Ursachenbehebung ist es daher erforderliche den vorhandenen Bekleidungsbelag zu demontieren um nachfolgend einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt sowie ausreichenden Überdeckungsabstand von Mauerabdeckung zur Bekleidung im Sinne der zuvor benannten Vorgaben sicherzustellen.

Die Kostenermittlung lag auf Grundlage des Baukostenindex  bei rund 15.500,- € brutto.

Daher immer schön darauf achten das eine hinterlüftete Fassadenkonstruktion, mit welchem Bekleidungsbelag auch immer einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt aufweist.

Das selbige gilt im Übrigen auch bei Dachkonstruktionen.

In diesem Sinne hoffe ich, einen informativen Beitrag veröffentlicht zu haben und würde mich natürlich über ein Feedback zur Motivation sehr freuen.

Schäden im WDVS durch Schlagregen und Kondensat

Bei dem zu bewertenden Objekt handelte es sich um ein in den 60er Jahren erstelltes Reihenendhaus.

Durch die Eigentümer wurde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist farbliche Abweichungen in einem vor 6 Jahren angebrachten Wärmedämmverbundsystems festgestellt.

Die Ausrichtung der Fassade war westlich und somit der Wetterschlagseite zugewandt.

Schadensbild durch Verfärbungen im WDVS

Das Schadensbild befand sich essenziell, mittig der benannten Westfassade zwischen dem Erd- und Obergeschoss nahe der Geschossdecke.

Keilförmig verliefen hier die verdunkelten Farbabsetzungen waagerecht und senkrecht im Bereich der darunter angeordneten Dämmplatten bestehend aus expandierte Polystyrolplatten in verklebter Form.

Zusätzlich konnte Hohlstellen und Putzausbrüche in unterschiedlicher Qualität und Quantität in diesen Bereichen festgestellt werden.

Schadensursache der Verfärbungen im WDVS

Bei der Schadensursache ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ursachenübergreifende Schadensphänomene handelt.

Denn verwunderlich sollte hier die fehlende Schlagregensicherheit nach bereits so kurzer Nutzungsphase des Oberflächenputzes sein.

Nach Aussage der der Eigentümer wurde das Wärmedämmverbundsystem direkt auf die ehemalige Fassadenbekleidung aufgebracht.

Hierbei handelte es sich um eine Spaltklinkerfassade in vollflächiger Verklebung.

Da sich das Schadensbild essenziell im Bereich der Geschossdecke befand, geht der beauftragte Sachverstände von einer zusätzliche Kondensatbelastung durch Wärmebrücken im Ischelbereich (Übergang Wand zur Decke) sowie Boden zur Wand aus.

Durch die unterschiedlichen Volumenveränderungen der eingelagerten Feuchtigkeit sowie unterschiedliche Trocknungsverhalten, kam es zusätzlich zu Oberflächenputzbeschädigungen.

Offene Putzstellen führten Weitergehens zu einem mangelhaften Schlagregenschutz und zu einer zusätzlichen Befeuchtung.

Weitere Vorgehensweise

Als weiterführende Untersuchungen werden hier nunmehr Bauteilöffnungen erfolgen einschl. Kondensationsberechnungen.

So dass nachträglich ermittelt werden kann in welchem Umfang bzw. in welchen Bereich des Konstruktionsaufbaus der Taupunkt angesiedelt ist.

Derzeit ist davon auszugehen, dass eine wertsteigernde Sanierung der gesamten Fassade als unumgänglich zu betrachten ist.

Schadensursache bei Verfärbungen und Rissbildungen im Sockelputzbereich

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen am Sockelputz

Am gesamten umlaufenden, einsehbaren Sockelbereich wurden Farbabweichungen bzw. dunkle Ränder im Sockelputz sowie Farbabblätterungen und Ausblühungen in unterschiedlicher Qualität und Quantität bis zu einer Höhe von rund 30cm über Geländeoberkante festgestellt.

Ein höherer Schadensumfang in Qualität und Quantität war besonders an den feuchtigkeitsbelasteten Gebäudeseiten der Nord- und Westansicht des Gebäudes zu erkennen.

Ebenfalls konnten in diesen Bereichen netzartige Rissbildungen mit einem Risspaltmaß von ≤ 0,7mm erkannt werden.

Die Schadensursache am Sockelputz

Das vorliegende Schadensbild war auf eine nicht funktionstüchtige Abdichtung im Sockelbereich sowie einem  stark saugenden Sockelputz zurückzuführen.

Durch den erhöhten Spritzwasseranfall der angrenzenden Geländeoberfläche kam es hier zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbelastung bzw. durch die Gebäudepositionierung (West- u. Nordansicht) zu einem verzögerten Trocknungs- bzw. Kondensationsverhalten.

Auf Grund einer freigelegten Anschlussstelle an der Terrassenausgangstür konnte bereits eine nicht funktionstüchtige Abdichtungsebene festgestellt werden.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Auf Grund des derzeit vorliegenden Schadensbildes ist davon auszugehen, dass eine umlaufende Sockelputzsanierung erforderlich ist um die Funktionstüchtigkeit der Sockelabdichtung sicherzustellen.

Weitergehens werden die bereits vorliegenden Putzrisse von ≤ 0,7mm zu weiteren frostbedingten Hohlstellen im Sockelputz führen und wären somit im Sinne des fehlenden Schlagregen- bzw. Spritzwasserschutz als Mangel zu beseitigen.

Schadensursache bei abgerissenen Sockeleinfassungen vom keramischen Bodenbelägen

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen keramischen Bodenbelägen

Im überwiegenden Teil der Raumeckbereiche im Erd- u. Obergeschoss der keramischen Bodenbeläge in Flur und Badezimmer wurden Fugenaufrisse in unterschiedlicher Qualität und Quantität mit einem mittleren Spaltmaß von rund ≥ 2mm bis ≤ 4mm zwischen Boden- und Sockelfliese festgestellt.

In Teilbereich des Flur- und Treppenhausbelags wurden sogar Sockelfliesen vom Wandbereich gänzlich abgelöst.

Dichtspritzstoffe wiesen in der Sockelkonstruktion der zuvor benannten Bereiche daher kein geschlossenes Deckbild mehr auf.

Die Schadensursache der abgerissenen Sockeleinfassung

Der vorbeschriebene Abriss bzw.  Klaffungen in den Randfugen der Bodenbeläge resultieren aus einem Schwindvorgang des Estrichs nach dem Einbau der Beläge.

Auf Grund der kraftschlüssigen Verbindung zwischen Belag und Estrich wurde dessen Möglichkeit zur Formänderung in seiner Ausdehnung behindert.

Die Verwölbung des Estrichbelags in Form seines Schwindverhaltens führte daher zum absinken der Ränder bzw. Abriss der Fugenkonstruktionen.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Eine Instandsetzung von nachträglich verformter Beläge erfolgt zweckmäßigerweise erst nach Abklingen der Verformungen.

Vielfach reicht eine Neuverfugung oder ein Tiefersetzen der Randeinfassungen bei solch einem Schadensbild aus.

In wie weit ein abschneiden der Randbereich des Estrichs erforderlich ist, wäre stetig nur an Hand einer Freilegung dieser Bereiche und Beurteilung der Einzwängungen abschließend zu beurteilen.

Steildachkonstruktionen und ihr fehlender Dichtigkeitsanspruch

Dachflächen sind im Generellen so zu konzeptionieren, dass Niederschläge ordnungsgemäß und schnellstmöglich abgeleitet werden können.

Dieses ist jedoch nicht immer auf Grund von konstruktiven Belangen oder örtlichen Gegebenheiten möglich.

Auf Grund dessen ist es erforderlich zwischen zwei Arten der Dachkonstruktionen, wie Eindeckungen und Abdichtungen wählen zu können.

Daher sollte sich ein Planer des Dilemmas bezüglich des fehlenden Dichtigkeitsanspruchs bei Steildacheindeckungen bewusst sein.

Fachregeln verweisen bereits darauf

In den Dachdeckerfachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird bereits in den „Grundregeln für Dacheindeckungen in Punkt 5.8 darauf verwiesen, dass;

Dacheindeckungen regensicher sein müssen……

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Regensicher bedeutet jedoch nicht regendicht. Daher wird auch weiterführend darauf hingewiesen, dass;

…… Durch extreme Witterungseinwirkungen, wie zum Beispiel Treibregen, Flugschnee, Vereisungen und Schneeablagerungen,…… kurzfristig bzw. vorübergehend  Niederschlagsfeuchte unter die Dacheindeckung gelangen kann und zur Durchfeuchtung der darunterliegenden Räume führen.

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Derartige Einwirkungen können nur ausgeschlossen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen w.z.B Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen geplant und funktionstüchtig ausgeführt werden.

Die örtlichen Gegebenheiten des zu bewertenden Objekts

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise einschl. einer Steildacheindeckung von rund 45° Dachneigung.

Die Dacheindeckung wiesen eine südliche und nördliche Ausrichtung auf.

Die Schleppdachgaube erfolgte mit geschwungenen Gaubenwangen, auch umgangssprachlich als Fledermausgaube bekannt.

Auf dem KVH-Dachstuhl wurde eine atmungsaktive Unterspannbahn (Delta SPF) verlegt und der Lüftungsquerschnitt mit DIN-Lattung 28/48cm, welche stumpfstoßend an der Traufkeilbohle endeten.

Die Trägerlattung an den Wangen wurde mit versetzt, angeordneten Spalierlatten bis auf einer Höhe von 3cm aufgeschichtet und miteinander mechanisch fixiert.

Die Dacheindeckung erfolgte mit einem Pressdachziegel einschl. Kopf- und Seitenfalz (Creaton Flachdachziegel).

Das Schadensbild am Objekt

Bereits bei der Begehung der Dachfläche konnte erkannt werden, dass auf Grund des plattenartigen Deckmaterials an den Wangenbereichen keine geschlossene Dacheindeckung realisiert werden konnte.

Im Übergang von der geschwungenen Wangenfläche zur Hauptdachfläche, lagen Spaltmaßen in der Seitenüberdeckung von rund 4-5cm vor.

Die klaffend, offenen Seitenüberdeckungen des Deckmaterials waren auf Grund der Gebäudepositionierung an der Norddachfläche nach Westen gerichtet, sodass Schlagregen ungehindert eindringen kann/konnte.

Zusätzlich wurde auf der östlichen Gaubenwange durch Windsogkräfte eine sturmzerstörende Bauteilöffnung auf rund 5m² festgestellt.

Bei der Freilegung der Gaubenwangen, konnte eine erhebliche Materialermüdung an der Unterspannbahn sowie der Holzlattenkonstruktion erkannt werden.

Was war die Schadensproblematik?

Durch eindringende UV-Strahlung und Niederschlagsfeuchtigkeit wurde die schützende Unterkonstruktion erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Die UV-Belastung führte zur Versprödung der Vordeckung, sodass durch diese keine ableitende Funktion in Teilbereichen mehr vorlag.

Durch die stumpf an der Keilbohle endenden Konterlatten, welche den Lüftungsquerschnitt sicherstellen sollten, staute sich die eingedrungene Feuchtigkeit in Foliensäcken und führte zur Dauerbefeuchtung des Kopfholzes der Konterlatten.

Auf Grund der nicht funktionstüchtigen Unterkonstruktion, wurde anfallendes Tageswasser ungehindert in das Gebäudeinnere geleitet und verursachte dort einen innenliegenden Nässeschaden.

Schadensbeseitigung

Da die Dacheindeckung aus Tondachziegel weiterhin erhalten bleiben sollte, konnte die Instandsetzung nur über zwei alternative Möglichkeiten realisiert werden.

Zum einen bestand die Möglichkeit, die Neigungen an den geschwungenen Gauben wesentlich flach, auslaufender zu gestalten, sodass ein geschlossenes Deckbild realisiert werden könnte.

Welches jedoch auf Grund seiner Unverhältnismäßigkeit und Optik verworfen wurde.

Daher wurde die Anordnung eines regedichten Unterdachs der gesamten Gaubenflächen empfohlen.

Die Unterspannung der Hauptdachfläche sollte so an das regendichte Unterdach angeordnet, dass ein aufstauen in den Übergang verhindert wird und ein schnellstmögliches Ablauf sichergestellt werden kann.

Die zu erwartenden Kosten wären hier bei rund 8.700,- € einzuordnen.

Mauerwerksrisse mit horizontalen und treppenartigen Verlauf auf Höhe der Geschossdecken

Bei dem zu bewertenden Schadensfall handelte es sich um ein 3-geschossiges Doppelhaus als Neubau aus dem Jahre 2016.

Die Geschossdecken wurden als über die Doppelhaushälfte durchlaufend auf den Außenwänden eingespannte Stahlbetondeckenkonstruktionen ausgeführt.

Die Erstellung der Außenwände erfolgte mit Porenbetonblöcken. Die Dachkonstruktion ist als Pultdachkonstruktion in Vollschalung auf Lagerpfetten mit Flachdachabdichtung errichtet worden.

Schadensbild

Das Schadensbild stellte sich durch treppenartige Rissflanken an der südwestlichen Außenwand des Dachgeschosses nach oben zur Dachkonstruktion verlaufend dar.

Auf der diagonal gegenüberliegenden Gebäudeaußenseite befanden sich die treppenartigen Risse in der Stoß- und Lagerfuge hingegen unterhalb der Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Obergeschoss in Richtung Gründung verlaufend.

Gleichermaßen waren umlaufende horizontale Risse in unterschiedlicher Qualität und Quantität an allen Mauerwerksscheiben im Ober- und Dachgeschoss Nahe der Geschossdecke festzustellen.

Abrisse der Türsturzbereiche lagen ebenfalls im gesamten Obergeschoss unterhalb der Geschossdecke vor.

Derzeitiger Untersuchungsstand

Da dem Hauseigentümer keine Gebäudeunterlagen zum Zeitpunkt des Ortstermins vorlagen werden diese nunmehr über den damaligen Verkäufer bzw. über das örtliche Bauamt und ausführenden Handwerksbetrieben angefordert.

An Hand einer vorliegenden Schnittzeichnung des Objekts konnte jedoch erkannt werden, dass in der Nordostansicht keine stützenden Wände berücksichtigt wurden, so dass derzeit von einem statischen Problem auszugehen ist.

 

rot = Rissbereiche in den Wänden 
blau = anzunehmender Durchhang an GS-Decke

Zu beweisen gilt nunmehr, dass durch den Deckendurchhang an der nordöstlichen Gebäudehälfte eine überverhältnismäßige Stauchung in den Wandscheiben zum benannten Schadensbild führte.

Des Weiteren wird durch die Bauherren eine erhöhte Schallübertragung, der die nachbarschaftliche Gebäudehälfte bekannt gegeben, welche vermutlich der durchlaufenden Geschossdecken geschuldet sein wird.

Da es sich derzeit jedoch nur um eine Schadenseinschätzung handelt, werden nunmehr nach Erhalt der Unterlagen und Ausführungsdetails weitere Untersuchungen erfolgen müssen.

Diese werden wir, soweit dieses möglich ist bzw. beauftragt wird, fortlaufend veröffentlichen.

Viel hilft nicht viel !!!

Bei dem hier zu beurteilenden Schadensbild, war der Ausführende tatsächlich der Meinung, dass einer der vielen aufgebrachten Bahnen schon die vorliegende Undichtigkeit beseitigen würde.

Bedauerlicherweise drang das anfallende Niederschlagswasser kapillar über den unzureichend thermisch verklebten Traufbereich ein.

Das Niederschlagswasser tropfte somit nicht in die vormontierte Dachrinne, sondern lief entgegengesetzt der Schwerkraft ins Konstruktionsinnere, sprich in den Wohnbereich ein.

Um diesen Fauxpas zu beseitigen, wurde ein weiterer Fachunternehmer angeheuert, welcher kurzum eine Dampfsperre (V60S4 Al01 talkumiert), eine Trennlage (G200S4 talkumiert) und eine Oberflächenbahn (PYE PV S5 beschiefert) auf den vorliegenden Bestand, in thermisch vollflächiger Verklebung, anbot.

Das dumme war nur, dass es sich um ein Badezimmer mit Zwischensparrendämmung  handelt.

Somit konnte die schon zu erkennende bauphysikalische Katastrophe noch abgewendet werden. Denn Dampfsperren gehören bei solch einem Konstruktionsaufbau vor die Dämmlage, sprich unterhalb der Sparren und nicht darüber.

Daher Augen auf beim Feuchtigkeitsverlauf.