Archive : kostengünstige bautechnische Beratung

Wieviel Schaden wird von Versicherungen anerkannt?

Erst in dieser Woche wurden wir wieder in unserem Unternehmen, der ILS-Bau-Consulting UG. (haftungsbeschränkt), mit dieser Frage konfrontiert.

In welchen Umfang handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden und wo beginnt die nicht hinzunehmende Vollkaskomentalität des Anspruchstellers.

Ein ewig leidiges Thema zwischen Anspruchsteller sowie Verssicherungsgesellschaft. Und zwischen den Fronten der beauftragte Sachverständige.

Aktuelles Schadensbeispiel

In einem aktuell zu beurteilten Schadensfall, handelt es sich um einen Kfz-Anprallschaden an einer Gebäudeaußenwand, bestehend aus einem Wärmedämm-Verbund-System.

Hier fuhr ein Versicherungsnehmer beim rangieren in eine Parkbox gegen die Gebäudeaußenwand und deformierte die darunterliegende Dämmungslage auf einer Fläche von rund 1 m² im WDVS.

Unsere Aufgabe lag darin, den gemeldeten Schaden in Ursache und Umfang zu beurteilen und zu bewerten.

Das vorliegende Angebot des eingeschalteten Unternehmers, lag bei Sage und Schreibe rund 9.000,- € brutto. Durch diesen wurde ein Pauschalpreisangebot für reinigen, abkleben, grundieren und neu verputzen in einem Stück angeboten.

Angebote müssen prüfbar sein

Das zuvor beschriebene Pauschalpreisangebot, mag zwar im ersten Moment für den Auftraggeber eine Art der Preissicherung darzustellen. Doch in unzählig betreuten Fällen aus unserem Unternehmen führen diese Grundsätzlich im Nachhinein zu Problemen.

Denn diese Pauschalpreisangebote beinhalten in den seltensten Fällen bzw. nach unseren Erfahrungen niemals eine Aussage über Massenangaben und/oder detaillierte Angaben zur Ausführung der Leistungen selbst.

So wie auch in diesem Fall. Die Leistungstexte sind zwar stetig sehr ausschmückend beschrieben, beinhalten aber keine essenzielle Aussage, was tatsächlich vertraglich geschuldet ist. Für den Unternehmer GUT, für die Auftraggeber oder auch die Versicherungsgesellschaften nicht akzeptabel.

Denn auf Grundlage der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie auch dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist ein Angebot so aufzustellen, dass für den Auftraggeber nachvollziehbar ist Was, Wieviel und in Welcher Ausführung er seine Leistungen bekommt. Mittlerweile ist sogar eine Aufgliederung zwischen Material- und Arbeitsaufwand erforderlich.

Daher Vorsicht!

Aber wieviel ist nun tatsächlich Schadens- bzw. Regulierungsrelevant?

In erster Linie sollten man sich an folgender Aussage orientieren.

Der Ersatzanspruch besteht auf die beschädigte Sache nach gleicher Art und Güte, wie vor Schadenseintritt in wirtschaftlichster Ausführung.

Das soll bedeuten, dass nicht der Ersatzanspruch auf die beschädigte Sache selbst besteht, sondern auch vergleichbare Dinge verwendet werden dürfen und können.

Bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, empfehlen wir den Anspruchsberechtigten sich Grundsätzlich mit der Frage zu beschäftigen:

„Wieviel würde ich persönlich tatsächlich umsetzen, wenn die Kosten nicht durch einen Dritten, sondern durch meine Person selbst getragen werden müsste?“

Viele würden dann, wie auch in dem hier beschriebenen Fall, sich nicht mehr auf die Erneuerung der gesamten Gebäudeaußenwand beziehen, sondern ernsthaft über eine angemessene, partielle Instandsetzung nachdenken.

Partielle Instandsetzung ist oft maßgeblich

Spätestens JETZT, wenn die Anspruchstellerseite auf die partielle Instandsetzungsmöglichkeit hingewiesen wurde, kommt oftmals und auch verständlicherweise das Bedenken auf;

„Flickschusterei?…….wie soll das denn hinterher aussehen?“

Unabhängig davon, dass gute Fachunternehmer mittlerweile in der Lage sind, partielle Instandsetzungen so wiederherzustellen, dass keine partielle Absetzung zu erkennen sind, ist dieses für das Versicherungsrecht erst einmal unerheblich.

Fast alle Versicherungsgesellschaft beschäftigen sich in erster Linie mit der Frage, handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden und wenn JA, wie und in welchem Umfang ist dieser wiederherzustellen möglich. Und genau auf diese Fragestellung erfolgt auch der Umfang der Regulierung.

Sollten nunmehr im Nachgang tatsächlich optische Beeinträchtigungen vorliegen, können diese über das Zielbaumverfahren Aurnhammer/Oswald ermittelt und geltend gemacht werden. Dieses kann aber nicht bereits im Vorfeld pauschal vorausgesetzt werden, sondern ist nachträglich essenziell nachzuweisen.

Eine Kompletterneuerung ist auch mit Vorsicht zu genießen.

Von vielen Anspruchstellern wird oftmals der berechtigte Regulierungsgrundsatz „Abzug Alt für Neu“ unberücksichtigt gelassen.

Denn mit diesem Abzugsverfahren sollen wertsteigernde Übervorteilungen zum Ausgleich gebracht werden. Und diese beruhen nicht nur auf die finanzielle Übervorteilung, welche die beschädigte Sache vor Schadenseintritt vielleicht nicht mehr wert war, sondern kann sich auch auf die verlängerte Nutzungsphase eines Bauteils beziehen.

Wobei sich Abzüge Neu für Alt nicht nur auf Kompletterneuerungen orientieren, diese finden auch bei partiellen Instandsetzungen Anwendung.

Zusammenfassend

Sollten Sie sich daher bewusstmachen, was tatsächliche eine faire Forderung darstellt.

Des Weiteren kontrollieren Sie ihre Angebote auf Prüffähigkeit. Holen Sie sich nicht nur ein Angebot ein. Kostenvoranschläge sind meist kostenpflichtig, werden aber von den Versicherungsgesellschaften getragen.

Schauen Sie auch ruhig mal unter https://baugutachter-lange.de/versicherungsschaden-was-ist-zu-tun/  nach, was Sie alles bei einem Versicherungsschaden als Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller beachten sollten. Oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie uns einem Mailbenachrichtigung, wir helfen Ihnen garantiert weiter.

Ihre

ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt)

Das deutschlandweit tätige Netzwerk aus

Baugutachtern & Immobiliensachverständigen

Start-Up-Unternehmen als neues Netzwerkmitglied 2018

Wie bereits schon in den vergangenen Tagen auf verschiedenen Plattformen mitgeteilt wurde, stehen wir mit interessanten Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen in Verhandlung bezüglich der Netzwerkpartnerschaft.

So auch mit dem Start-Up-Unternehmen  wirfliegendrohen.de

Die Vorteile dieser Vernetzung

Durch diese Vernetzung konnten wir nicht nur ein junges Start-Up-Unternehmen zur Informationsbeschaffung organisieren, sondern auch einen adäquaten Ansprechpartner aus dem Banken- und Immobiliensektor für uns realisieren.

Denn der Geschäftsführer, Herr Mathias Hartmann ist gelernter Bank- und Immobilienkaufmann sowie Immobilienfachwirt und kann auf eine langjährige Erfahrung aus seiner Sparkassentätigkeit zurückgreifen.

Der ursprüngliche Einsatzbereich

Das ursprünglich gedachte Aufgabengebiet des Unternehmens wirfliegendrohne.de war in erster Linie auf vergangenen Problematiken der ILS-Bau-Consulting UG. bezogen.

Denn es gestaltete sich nämlich oftmals als äußerst schwierig, größere industriell geführte Photovoltaikanlagen (w.z.B. beim Hagelschlags Ereignis 2012 zwischen Balingen und Reutlingen) wirtschaftlich und schnellstmöglich zu erfassen und zu beurteilen.

Auch schwer zugängliche Gebäudebereiche in Großstädten, (w.z.B. Kumulschäden in Berlin u. Brandenburg 2017) erforderte meist einen weiteren, kostspieligen Ortstermin unter Einbezug von Höhensicherungsmaßnahmen, Organisierung von Zugänglichkeiten durch Hausverwaltungen und/oder Mieterparteien oder Handwerksbetrieben.

Um hier zukünftig eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten, sahen wir es als unumgänglich an eine zukünftig, feste Zusammenarbeit mit dem Unternehmen deutschlandweit anzustreben.

Neue Einsatzgebiete etablieren sich schnell

In den derzeit vorliegenden Verhandlungsgesprächen mit unseren bestehenden Auftraggebern, von fast allen namenhaften Versicherungsgesellschaften und großen Versorgungswerken, kam auch schnell das Thema Versorgungs- und Fernwärmeleitungen sowie Forst- und Ernteschäden zum Gespräch. Nach Abschluss dieser Gespräche werden wir in den nächsten Tagen genauer berichten.

Auch unsere bestehenden Netzwerkmitglieder konnten schnell die Vorteile des neuen Netzwerkpartners erkennen. Immobilienmakler und Handwerksbetrieb bzw. diverse Baustoffindustrieunternehmen bekundeten bereits Interesse an Aufnahmen von Gebäudetotalen, Gebäudeinspektionen bzw. Aufmaßerfassungen von Großprojekten.

Die Zukunft bringt noch einiges Neues

Da nunmehr auch die ersten Energieausweise an Gültigkeit verlieren und bereits die ersten europäischen Gesetzesänderungen im energetischen Bereich beschlossen werden/wurden, ist auch hier zukünftig mit neuen Aufgaben zu rechnen.

Manchmal sind es auch nur einfach die Anfragen von neuen Netzwerkpartnern die zu ableitenden, anspruchsvollen Aufgaben führen.

Wenn Sie also der Meinung sind, ein passendes Bindeglied in unserem Netzwerk darzustellen, dann schreiben Sie uns einfach an unter info@ils-bau-consulting.de

Auch wir sind für alle Möglichkeiten offen.

Verhandlungen mit juristischen Netzwerkpartner abgeschlossen

Nun ist es endlich entschieden,…….

…..dass einer zukünftigen Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Harmuth & Kollegen nichts mehr im Wege steht.

Nach mehr als einem Jahr gegenseitigem Beschnuppern und stetigem Fordern in immer komplexer werdenden Bau- und Immobilienangelegenheiten, konnte man sich beidseitig von seinen Kompetenzen überzeugen.

Juristische und technische Fragen sind kaum noch trennbar

In der Beurteilung von Bauschäden und/oder Baumängeln aus unserem Tagesgeschäft ist es unabdingbar, zu klären, wer oder was für die Schadensursache als ersatzpflichtig und verantwortlich zu definieren ist.

Gleichermaßen beauftragen Mandanten den Rechtsbeistand mit der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen, obwohl diese noch nicht vom Fachmann erfasst wurden. Denn viele Mandanten wissen: Es stimmt etwas nicht ! Sie sind aber kaum in der Lage, dies an Hand der anerkannten Regeln der Technik zu formulieren.

Ein Richter kann sich in diesen Fällen einen Gehilfen, den bestellten oder zertifizierten Sachverständigen, zur Seite holen.

 

Warum ein Rechtsanwalt nicht auch?

Die Kosten………

Es sind die Kosten, die eine solche Zusammenarbeit behindert haben.

Denn die Aufwendungen für die Einschaltung eines öffentlich bestellten oder DIN-zertifizierten Sachverständigen in einem selbstständigen Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) beginnen schnell oberhalb von 1.000,- € netto.

Die Anwaltskanzlei Harmuth & Kollegen und wir als ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) haben uns vorab erst einmal gemeinsam mit den Vorteilen aus dieser Kooperation beschäftigt.

Sodass sich in diesem gemeinsamen Jahr schnell der gegenseitige Vorteile dahingehend etablierte, einen;

  • Schneller Informationsaustausch durch IT-Vernetzung
  • Rechtssichere Beratung von beurteilten Schadensmängeln
  • Technische Beratung von juristischen Schriftsätzen
  • Rechtsichere Begleitung in bereits involvierten Schadensfällen
  • Technische Begleitung in bereits involvierten Mandantenaufträgen
  • etc.

Welches nur einen kleinen Teil des ermittelten Mehrwerts wiederspiegelt.

Was aber für die zu erwartenden Kosten als maßgeblich zu betrachten ist, war, dass in vielen Belangen dem Juristen eine gutachterliche Einschätzung oder eine gutachterliche Stellungnahme völlig ausreichte.

Was auch die Kosten erheblich eindämmte, so dass gutachterliche Einschätzungen schon ab 150,- € realisierbar waren.

Fazit

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass das gegenseitige Fachwissen für unsere Auftraggeber von unschätzbarem Wert ist.

Sollten Sie daher eine rechtliche und/oder technische Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns unter info@ils-bau-consulting.de oder +49 173 / 83 18 681 und profitieren Sie von der neuen Kooperation.

technische Telefonberatung

Technische Telefonhotline

Sie haben lose Bodenfliesen, einen Riss in der Wand oder wollen Instandsetzung selbst vornehmen, sind sich ihrer Sache aber nicht sicher?

Dann nutzen Sie das, was unsere gelisteten Handwerkspartner aus dem Netzwerk der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) schon seit 2011 nutzen.

Die Möglichkeit einer schnellen Information via Telefon.

Handwerksbetriebe aus unserem Netzwerk nutzen dieses regelmäßig

Auf Grund der schnell voranschreitenden Entwicklung im Baustoffsektor, kommt es zu Widersprüchen bezüglich der anerkannten Regeln und Techniken. Denn die anerkannten Regeln und Techniken basieren grundsätzlich auf den Einsatz von bereits bekannte Baustoffen.

Um diesen Widersprüchen entgegenzuwirken, hat natürlich auch die Geschwindigkeit der Novellierungen von Regelwerken  und Normungen ein essenzielles Ausmaß angenommen. Was selbst Fachleute verunsichern lässt.

Trotz erheblicher Weiterbildung der Handwerksbetriebe, können nicht alle Fragen direkt vor Ort immer beantwortet werden. Denn kein Bauobjekt gleicht dem anderen.

Daher ist es von enormen Vorteil, wenn die unbeantworteten Fragen durch ein direkt an der Informationsquelle sitzendes Unternehmen schnell und unkompliziert am Telefon beantwortet werden können. Denn dieses spart kostbare Zeit und Geld.

Nicht nur Handwerker fragen nach.

Im Laufe der Zeit, stieß dieser Service nicht nur bei handwerklichen Netzwerkpartnern auf offenes Gehör. Denn auch Rechtsanwälte, Immobilienmakler und Banker haben diesen Vorteil der gutachterlichen Einschätzung für sich erkennen können.

Gleiches gilt für private Auftraggeber die von uns in einer kaufsbegleitenden Immobilienberatung betreut wurden und während der Renovierungsarbeiten plötzlich aufkommende Fragen zu beantworten hatten.

Wie funktioniert die Hotline und mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Fragesteller kontaktierten mich meist persönlich unter +49 173 – 83 18 681 (WhatsApp) oder unter stefan.lange@ils-bau-consulting.de und schildern mir kurz ihr Anliegen.

Manchmal sind die Fragen jedoch etwas umfangreicher, sodass auch wir uns erst einmal einen Überblick an Hand von Fotos oder erforderlichen Informationen von passender Stellen einholen müssen.

Da viele Informationsquellen auch für uns nicht kostenlos sind, richten sich die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand. Erfahrungsgemäß liegt dieser meist bei einem Kostenaufwand von max. 25,- bis 45,- €.

Wenn es sich für uns um eine einfache Fragestellung handelte, welche bereits ohne Bildmaterial bewertet werden konnten, erfolgt die Antwort direkt und kostenlos im geführten Telefonat/Kontakt.

Daher setzen Sie sich einfach und unverbindlich mit uns an den Werkstagen in Verbindung.

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