Anspruch an die Bestandsgebäude durch den Klimawandel

Anspruch an die Bestandsgebäude durch den Klimawandel

Die jüngste Vergangenheit zeigt, der Druck auf die politischen Entscheider steigt unentwegt an. Ob die Friday for future – Bewegung der Jugend oder der Wahlerfolg der Grünen in der Europawahl etc. das Klimathema rückt immer weiter in den Mittelpunkt.

Ob da die Gründung eines Klimakabinetts als ausreichend erachtet werden kann. Meiner Meinung nach, ist das als zweifelhaft zu bewerten.

Das Klimakabinett

Der Grundgedanke eines Klimakabinetts ist sicherlich löblich. Jedoch liegen die Schwierigkeiten doch schon auf der Hand, da alle Kabinettsmitglieder ihre persönlichen Amtsbelange einbringen werden.

Es wird jedoch nicht möglich sein allen Belangen gerecht zu werden.

Somit ist vorauszusehen, dass ein höherer Anspruch an den Klimaschutz auch Belastungen in der Wirtschaft verursachen werden.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, an welcher Ecke die Daumenschrauben angesetzt werden sollten.

Die Entscheidungen der Vergangenheit

Jetzt könnte man davon ausgehen, dass die politischen Entscheider mit einem guten Beispiel vorangehen wollten.

Der Grundgedanke war in der Vergangenheit auch vorhanden. So sollten bis 2025 alle kommunalen Bestandsgebäude auf die energetischen Vorgaben der EnEV gebracht werden.

Wobei die Öffentlichkeit dieses nur im Neubau zu beachten hatte.

Na das ist ja mal voll in die Hose gegangen.

Nach dem man erkannt hat, dass diese Ziele des selbst mitentworfenen Klimaschutzes nicht erreicht werden können bzw. erreicht werden, hat man einen erheblichen Teil der kommunalen Gebäude einfach privatisiert.

Somit sind zwar fast alle kommunalen Gebäude energetisch angepasst worden und die politischen Entscheider mit gutem Beispiel voran…………aber das Ziel ist weit verfehlt.

Dann mal zu den Fakten

Wenn wir jetzt mal nachfolgende Fakten zusammentragen und analysieren, zu welchem Ergebnis wird man da wohl kommen…….bezüglich der anzusetzenden Daumenschrauben?

  • Ein erheblicher Anteil der kommunalen Gebäude wurden energetisch saniert
    • Das energetischen Ziel jedoch nicht erreicht
      • Kommunale Gebäude wurden privatisiert
    • Energieausweise wurden von freiwillig auf verpflichtend umgestellt
      • Busgelder wurden zwar bestimmt aber es gab keine überprüfende Institution
        • Seit 2019 wurden überprüfende Institutionen errichtet
      • Klimaschutzziele werden gesetzlich normiert und zwar nicht in Zusammenarbeit mit Vertretern der betroffenen Verbände, sondern durchs Bundesministerium
        • Umweltbundesamt überprüft die jährlichen Emissionsdaten
          • Bundesministerium muss Gesetzes Lage anpassen.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt…..

Wenn man sich also einen Bruchteil der Fakten mal so auf der Zunge zergehen lässt, könnte man auf den unrealistischen Gedanken kommen, dass die Daumenschrauben mal wieder bei der breiten Massen zum Einsatz kommen.

Aber ein Schelm, der dabei böses denkt……….

Anspruch der Bestandsimmobilie anpassen

Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Klimaschutz zukünftig mehr Berücksichtigung bei uns allen finden muss um eine Zukunft für uns und unsere Kinder zu realisieren.

Warum also auf das schimpfen, was sowieso nicht mehr zu ändern ist.

Auf Grund dessen kann ich persönlich nur dazu anraten, die Ärmel hoch zu krempeln und die derzeit noch staatlich vergünstigten Kredite bzw. die generell günstigen Kredite dafür zu nutzen, dass zu realisieren, was einen Häuslebesitzer zukünftig sowie zu schultern hat.

Denn bis 2050 soll die Treibhausgasemission bis 95% in Gegenüberstellung zum Jahr 1990 gesenkt werden. Kurzum, auch Bestandsimmobilien werden immer mehr in Richtung niedrigenergieeffizientes Gebäude gedrängt werden.

In diesem Sinne würde ich mich über konstruktive Beiträge und eure Meinungen zu diesem Thema sehr freuen und bitte euch dieses immer mit dem erforderlichen Respekt aller Teilnehmer vorzunehmen.

Gruß aus dem Sauerland euer Stefan

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