Im zweiten Teil der fortführenden Themenreihe der Gipskartonplattenwände möchten wir uns mit den Detailpunkten der zulässigen Wandhöhen und Dehnungsfugen befassen.
Diese sind jedoch in ihren Einbaubereichen wie im ersten Teil der Themenreihe zu unterteilen.
Zulässige Wandhöhen mit Metallständerwerken nach DIN 17183-1
Die zulässigen Wandhöhen, sind wie bereits zuvor benannt in ihre Einbaubereiche, Beplankung und ihre Ständerwerkausführung zu unterteilen.
Die nachfolgenden Tabellen sollen daher einen Überblick der zulässigen Höhe und Ausführungen ermöglichen.
Wandbezeichnung | Profile | Stärke der Beplankung pro Seite | Wandstärke | Wandhöhe max. für Einbaubereich1 | Wandhöhe max. für Einbaubereich2 |
CW 50/75 | CW 50x50x06 CW 50x50x07 | 12,5 mm | 75 mm | 3,00 m | 2,75 m 2,60 m |
CW 50/100 | CW 50x50x06 CW 50x50x07 | 12,5 mm + 12,5mm | 100 mm | 4,00 m | 3,50 m 2,60 m |
CW 75/100 | CW 75x50x06 | 12,5 mm | 100 mm | 4,50 m | 3,75 m |
CW 75/125 | CW 75x50x06 | 12,5 mm + 12,5 mm | 125 mm | 5,50 m | 5,00 m |
CW 100/125 | CW 100x50x06 | 12,5 mm | 125 mm | 5,00 m | 4,25 m |
CW 100/150 | CW 100x50x06 | 12,5 mm + 12,5 mm | 150 mm | 6,50 m | 5,75 m |
Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei zug- und druckfestverbundenen Doppelständerwerkwänden
Wandbezeichnung | Profile | Stärke der Beplankung pro Seite | Wandstärke | Wandhöhe max. für Einbaubereich1 | Wandhöhe max. für Einbaubereich2 |
CW 50 + 50/155 | CW 50x50x06 | 12,5 mm + 12,5 mm | < 500 mm | 4,50 m | 4,00 m ❶ |
CW 75 + 75/205 | CW 75x50x06 | 12,5 mm +12,5 mm | < 500 mm | 6,00 m | 5,50 m |
CW 100 + 100/255 | CW 100x50x06 | 12,5 mm + 12,5 mm | < 500 mm | 6,50 m | 6,00 m |
❶ Durchbiegung < h/350 bis ≤ h/200
Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei getrennten Doppelständerwerkwänden
Wandbezeichnung | Profile | Stärke der Beplankung pro Seite | Wandstärke | Wandhöhe max. für Einbaubereich1 | Wandhöhe max. für Einbaubereich2 |
CW 50 + 50 / …. | CW 50x50x06 | 12,5 mm + 12,5 mm | Abhängig von Ständerwerk-reihenabstand | 2,60 m | —- |
CW 75 + 75 / ….. | CW 75x50x06 | 12,5 mm 12,5mm + 12,5mm | Siehe oben | 3,00 m 3,50 m | 2,50 m 2,75 m |
CW 100 + 100 / …. | CW 100x50x06 | 12,5 mm 12,5mm + 12,5mm | Siehe oben | 4,00 m 4,25 m | 3,00 m 3,50 m |
Detailpunkt der Trennfugen
Im Generellen müssen alle Baukörpertrennfugen in den Ständerwerkwänden mit übernommen werden.
Zusätzlich sind bei Wandlängen ≥ 15 m Bewegungsfugen mit zu berücksichtigen.
Detailpunkt Wandöffnungen
Wandöffnungen sind selbsterklärend so auszubilden, dass eine ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Kräfte an angrenzenden Bauteilen abgeleitet werden können.
Somit sind in den Randbereichen der Öffnung zwischen den Ständern zusätzliche Riegel und/oder Aussteifungen mit Stahlblechen erforderlich.
Dämmstoffe und Brandverhalten
Kommen Dämmstoffe zum Einsatz in den Ständerwerkwänden, sind diese bezüglich ihres Brandverhaltens zu berücksichtigen.
Im Sinne der DIN 4102-01 werden diese nach ihren Einsatzerfordernissen nach Klasse A1, A2, B1, B2 und B3 unterteilt.
In Montagewände sollten mindestens B2-klassifizierte Dämmstoffe mit d = ≥ 40 mm eingebaut werden.
Der Nachweis einer erreichten Feuerwiderstandsklasse kann an Hand der DIN 4102-4/-22 bezüglich der klassifizierten Normkonstruktionen erfolgen oder an Hand der Bauaufsichtlichen Zulassung des Produktes bzw. bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses.
Verlegung der Platten
Die Platten sind auf Ständern oder Riegeln dicht gestoßen zu verlegen.
Bei einlagiger Beplankung sind die Stöße der Längstkanten um mindestens einen Ständer- bzw. Riegelabstand zu versetzen. Bei mehrlagigen Beplankungen auch innerhalb einer Beplankungsseite.
Stirnseitige Stöße sind bei einlagigen Beplankungen aus brandschutztechnischen Gründen mit Profilen zu unterlegen.
Fugen sind alle zu verspachteln. Auch bei mehrlagigen Beplankungen hat dieses zu erfolgen.