Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.
Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.
Die Schadensfeststellungen am Sockelputz
Am gesamten umlaufenden, einsehbaren Sockelbereich wurden Farbabweichungen bzw. dunkle Ränder im Sockelputz sowie Farbabblätterungen und Ausblühungen in unterschiedlicher Qualität und Quantität bis zu einer Höhe von rund 30cm über Geländeoberkante festgestellt.
Ein höherer Schadensumfang in Qualität und Quantität war besonders an den feuchtigkeitsbelasteten Gebäudeseiten der Nord- und Westansicht des Gebäudes zu erkennen.
Ebenfalls konnten in diesen Bereichen netzartige Rissbildungen mit einem Risspaltmaß von ≤ 0,7mm erkannt werden.
Die Schadensursache am Sockelputz
Das vorliegende Schadensbild war auf eine nicht funktionstüchtige Abdichtung im Sockelbereich sowie einem stark saugenden Sockelputz zurückzuführen.
Durch den erhöhten Spritzwasseranfall der angrenzenden Geländeoberfläche kam es hier zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbelastung bzw. durch die Gebäudepositionierung (West- u. Nordansicht) zu einem verzögerten Trocknungs- bzw. Kondensationsverhalten.
Auf Grund einer freigelegten Anschlussstelle an der Terrassenausgangstür konnte bereits eine nicht funktionstüchtige Abdichtungsebene festgestellt werden.
Die Pauschalaussage der Schadensbehebung
Auf Grund des derzeit vorliegenden Schadensbildes ist davon auszugehen, dass eine umlaufende Sockelputzsanierung erforderlich ist um die Funktionstüchtigkeit der Sockelabdichtung sicherzustellen.
Weitergehens werden die bereits vorliegenden Putzrisse von ≤ 0,7mm zu weiteren frostbedingten Hohlstellen im Sockelputz führen und wären somit im Sinne des fehlenden Schlagregen- bzw. Spritzwasserschutz als Mangel zu beseitigen.