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Kaufsbegleitende Immobilienberatung – Wieviel……….?

Die kaufs- oder verkaufsbegleitende Immobilienberatung etabliert sich zu einer immer wichtiger werdenden Rolle im Immobiliengeschäft.

Unser Unternehmen wird derzeit mindestens einmal pro Woche zu solch einem Beratungsauftrag kontaktiert und mit einbezogen.

Wer beauftragt eine kaufs- oder verkaufsbegleitende Beratung ?

Private Personen und Familien

In erster Linie beauftragen uns natürlich private Personen und Familien mit der Beurteilung ihrer Wunschobjekte. Auf Grund der derzeit vorherrschenden Wohnungs- und Immobiliensituation denken viele Menschen darüber nach, sich ein Eigenheim als sicheren Wohnsitz, Altersvorsorge und Kapitalsicherung zuzulegen.

Nur der Kauf einer Immobilie ist sehr kostspielig und langfristig ausgelegt und sollte daher gut überlegt und durchdacht werden.

Umfangreiche Instandsetzungen und Sanierungen sollten daher bereits im Vorfeld lokalisiert und eingeschätzt werden. Viele Auftraggeber haben zwar vermehrt schon ein handwerkliches Verständnis für diese Belange aber wer kennt sich schon mit den anerkannten Regeln der Technik aus.

Auf Grund der hohen Investitionskosten des Hauskaufs ist es als bodenständig zu definieren, sich einen beratenden Fachmann zur Seite zu holen. Durch unser Tagesgeschäft wisen wir genau wo die Blicke angesetzt werden sollten, welche Kosten überschlägig zu erwarten sind oder ob der Verkaufspreis dem gemeinen Wert der Marktsituation entspricht.

Mit diesen Informationen sind Sie in der Lage eine eigene abschließende Beurteilung vornehmen zu können.

Makler, Verkäufer und Banker

Seit jüngstem gehört auch eine neue Kundengruppe zu unseren Auftraggebern. Diese hat sich aus den in der Vergangenheit durchgeführten Kaufsberatungen durch private Auftraggeber etabliert. Denn in vielen diesen Ortsterminen konnte die tatsächlichen Kundenwünsche mit den bereits begutachteten Immobilien abgeglichen werden.

Was für uns aus pragmatischen Gründen ein kostenloser Service am Kunden darstellte, war für den Verkäufer ein nützliches Kontaktinstrument.

Auf Grund dessen haben sich viele verkaufsorientierte Auftraggeber w.z.B. Banker, Makler, Architekten und private Verkäufer an uns gerichtet um ein vermittelndes Bindeglied zwischen Kaufinteressierten und Verkäufern zu realisieren.

Was beinhaltet eine kaufsbegleitende Beratung ?

Was bekomme ich …..?

Die erste Frage die an uns gerichtet wird bei der Kontaktaufnahme ist, was beinhaltet die kausfbegleitende Beratung .

Grundsätzlich geht es natürlich darum eine gutachterliche Einschätzung des Zustandes und des Wertes der Immobilie zu erhalten. In der Vorrecherche werden Informationen über das Objekt selbst, die Wohngegend sowie der allgemeinen Immobilienmarksituation ermittelt. Denn genau diese Informationen sind essenziell zur Einschätzung des Verkaufswert.

Weiterführend muss die Immobilie von uns in einem vereinbarten Ortstermin in Augenschein genommen werden um den tatsächlichen Zustand festzustellen. Denn der tatsächliche Zustand lässt bereits im Ortstermin Bauschäden und/oder Baumängel erkennen. Auch anstehende Sanierungen für Heizungsanlagen oder energetischen Maßnahmen können mit berücksichtigt werden.

Nach dem alle allgemeinen und objektspezifischen Informationen zusammengetragen wurden, erhalten Sie durch uns eine gutachterliche Einschätzung des Objektes. Diese gutachterliche Einschätzung beinhaltet Aussagen über den Wert, Zustand und kurz- bis mittelfristig zu erwartende Instandsetzungsaufgaben der Immobilie.

Was kostet es……..?

Die nächste essenzielle Frage die sich jedem Auftraggeber stellt ist, mit welchen Kosten hat man in solch einem Beratungsauftrag zu rechnen.

Sicherlich gibt es hier unterschiedliche Honorierungsmöglichkeiten auf dem Markt, so rechnen viele Mitbewerbe nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) ab. Für uns hat es sich erfahrungsgemäß etabliert einen Stundenverrechnungssatz von 95,-€ netto zu Grunde zulegen. Somit hat der Auftraggeber eine bessere Kostenkontrolle und kann selbstverständlich eigenverantwortlich Einfluss auf den Umfang nehmen.

Erfahrungsgemäß benötigt man rund 1 – 2 Stunden für den Ortstermin sowie rund 1 Stunde nochmals für Vorrecherchen und Nachbesprechungen bzw. Kostenermittlungen im Sinne des Baukostenindex, sodass meist mit einem Aufwand von rund 150,- € bis 250,- € netto zu rechnen ist.

Wie läuft eine kaufsbegleitende Beratung ab ?

Die meisten Kunden nehmen mit mir persönlich telefonisch Kontakt unter +49 173 – 83 18 681 auf. Danach erfolgt in der Regel der weitere Austausch unter stefan.lange@ils-bau-consulting.de

Per Mailbenachrichtigung erhalten Sie von uns ein Objektdatenblatt, eine Vollmachtserteilung sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt). In das Objektdatenblatt tragen Sie ihnen alle bekannten Informationen ein. Die nicht bekannte lassen Sie einfach fehlen. Die Vollmachtserteilung ist für datenschutzrechtliche Belange erforderlich, sodass wir die Möglichkeit haben notwendige Informationen einzuholen oder austauschen zu dürfen.

Nach Vertragsabschluss findet ein vereinbarter Ortstermin am Objekt statt. Nach durchgeführter Ortsbesichtigung werden die festgestellten Fakten gemeinschaftlich besprochen.

Streit zwischen Handwerker und Kunden – Oft aus überflüssigen Gründen !

Ich möchte diesen Beitrag dazu nutzen, zwischen Handwerkern und Auftraggebern Brücken zu schlagen und eventuell, überflüssige Missverständnissen vorzubeugen.

Denn es gehört mittlerweile zu meinem Tagesgeschäft, dass mich Bauherren damit beauftragen Handwerksleistungen auf Mängel zu prüfen, wenn Sie einen Mangel vermuten bzw.  Handwerksbetriebe mich mit der Abnahme ihrer Arbeiten beauftragen, um zurück gehaltene Zahlungen zu umgehen.

Probleme bereits schon vor Auftrag

Aus meiner Zeit als selbständiger Handwerksmeister weiß ich, dass bereits schon vor der Auftragsannahme die ersten Stolpersteine auf mich warteten. Denn der Kunde beauftragten mich mit einer gewissen Vorstellung der Auftragsabwicklung bzw. Endleistung, welche auf eingeholten Informationen aus dem Internet, Broschüren und Bekanntenkreis beruhten.

Diese Informationen waren nicht gänzlich falsch aber auch nicht immer eine tatsächliche Lösung für die örtlichen und/oder konstruktiven Gegebenheiten am Objekt selbst.

Und somit stand ich vor folgenden Dilemma ;

  • den Kunden bei seiner Vorstellung belassen und den Auftrag sehr wahrscheinlich zu erhalten
  • oder dem Bauherren zu erklären, dass seine Vorstellungen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind.

Mangel an Handwerker auch auf Streitigkeiten zurückzuführen

Auf Grund der zuvor benannten Problematik, wird ein Handwerksmeister immer entscheiden müssen in wie weit er die Kompromisse verantworten kann und der Auftrag selbst noch als wirtschaftlich zu betrachten ist.

Denn spätestens bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, kann sich der Handwerker sicher sein, die ungeteilte Aufmerksamkeit des Kunden zu haben.

Somit ist es selbsterklärend, das sich eine Handwerksbetrieb grundsätzlich erst einmal den wirtschaftlicheren und weniger kompromissbehafteten Aufträgen zuwenden wird.

Lösungen statt Konflikt

Meiner Meinung nach, ist jedoch kein Handwerker für die örtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Noch viel weniger ist der Auftraggeber so zu betrachte, dass er keine eigenständige Entscheidungen treffen kann.

Daher ist es aus meiner Sicht völlig legitim, den Auftraggeber über die vorliegenden Schwierigkeiten mit einer Bedenkenformulierung im Angebot selbst oder als Anhang / Anlage zu informieren.

Mit dieser Vorgehensweise, können drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden ;

  • Der Auftraggeber entscheidet selbst
  • Der Auftragnehmer muss keine Kompromisse eingehen.
  • Und für beide Vertragsparteien ist die Wirtschaftlichkeit sicher gestellt.

Fazit des Beitrags

Lassen Sie sich daher als Kunde und Auftraggeber von ihrem Handwerksbetrieb ausreichend und umfangreich beraten bzw. scheuen Sie sich nicht als Handwerksbetrieb die örtlichen Problematiken und Gegebenheiten anzusprechen.

Um dann gemeinsam die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn eine solche Vorgehensweise, sichert den Endkunden vor teuren Nachträgen und den Auftraggeber vor Zahlungsausfällen.

Sollte ihr Kind jedoch in den Brunnen gefallen sein, so können Sie mich selbstverständlich beauftragen 😉

In diesem Sinne hoffe ich Ihnen wieder nützliche Informationen an die Hand gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Lange

 

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