Archive : Iserlohn

Verhandlungen mit juristischen Netzwerkpartner abgeschlossen

Nun ist es endlich entschieden,…….

…..dass einer zukünftigen Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Harmuth & Kollegen nichts mehr im Wege steht.

Nach mehr als einem Jahr gegenseitigem Beschnuppern und stetigem Fordern in immer komplexer werdenden Bau- und Immobilienangelegenheiten, konnte man sich beidseitig von seinen Kompetenzen überzeugen.

Juristische und technische Fragen sind kaum noch trennbar

In der Beurteilung von Bauschäden und/oder Baumängeln aus unserem Tagesgeschäft ist es unabdingbar, zu klären, wer oder was für die Schadensursache als ersatzpflichtig und verantwortlich zu definieren ist.

Gleichermaßen beauftragen Mandanten den Rechtsbeistand mit der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen, obwohl diese noch nicht vom Fachmann erfasst wurden. Denn viele Mandanten wissen: Es stimmt etwas nicht ! Sie sind aber kaum in der Lage, dies an Hand der anerkannten Regeln der Technik zu formulieren.

Ein Richter kann sich in diesen Fällen einen Gehilfen, den bestellten oder zertifizierten Sachverständigen, zur Seite holen.

 

Warum ein Rechtsanwalt nicht auch?

Die Kosten………

Es sind die Kosten, die eine solche Zusammenarbeit behindert haben.

Denn die Aufwendungen für die Einschaltung eines öffentlich bestellten oder DIN-zertifizierten Sachverständigen in einem selbstständigen Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) beginnen schnell oberhalb von 1.000,- € netto.

Die Anwaltskanzlei Harmuth & Kollegen und wir als ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) haben uns vorab erst einmal gemeinsam mit den Vorteilen aus dieser Kooperation beschäftigt.

Sodass sich in diesem gemeinsamen Jahr schnell der gegenseitige Vorteile dahingehend etablierte, einen;

  • Schneller Informationsaustausch durch IT-Vernetzung
  • Rechtssichere Beratung von beurteilten Schadensmängeln
  • Technische Beratung von juristischen Schriftsätzen
  • Rechtsichere Begleitung in bereits involvierten Schadensfällen
  • Technische Begleitung in bereits involvierten Mandantenaufträgen
  • etc.

Welches nur einen kleinen Teil des ermittelten Mehrwerts wiederspiegelt.

Was aber für die zu erwartenden Kosten als maßgeblich zu betrachten ist, war, dass in vielen Belangen dem Juristen eine gutachterliche Einschätzung oder eine gutachterliche Stellungnahme völlig ausreichte.

Was auch die Kosten erheblich eindämmte, so dass gutachterliche Einschätzungen schon ab 150,- € realisierbar waren.

Fazit

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass das gegenseitige Fachwissen für unsere Auftraggeber von unschätzbarem Wert ist.

Sollten Sie daher eine rechtliche und/oder technische Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns unter info@ils-bau-consulting.de oder +49 173 / 83 18 681 und profitieren Sie von der neuen Kooperation.

Streit zwischen Handwerker und Kunden – Oft aus überflüssigen Gründen !

Ich möchte diesen Beitrag dazu nutzen, zwischen Handwerkern und Auftraggebern Brücken zu schlagen und eventuell, überflüssige Missverständnissen vorzubeugen.

Denn es gehört mittlerweile zu meinem Tagesgeschäft, dass mich Bauherren damit beauftragen Handwerksleistungen auf Mängel zu prüfen, wenn Sie einen Mangel vermuten bzw.  Handwerksbetriebe mich mit der Abnahme ihrer Arbeiten beauftragen, um zurück gehaltene Zahlungen zu umgehen.

Probleme bereits schon vor Auftrag

Aus meiner Zeit als selbständiger Handwerksmeister weiß ich, dass bereits schon vor der Auftragsannahme die ersten Stolpersteine auf mich warteten. Denn der Kunde beauftragten mich mit einer gewissen Vorstellung der Auftragsabwicklung bzw. Endleistung, welche auf eingeholten Informationen aus dem Internet, Broschüren und Bekanntenkreis beruhten.

Diese Informationen waren nicht gänzlich falsch aber auch nicht immer eine tatsächliche Lösung für die örtlichen und/oder konstruktiven Gegebenheiten am Objekt selbst.

Und somit stand ich vor folgenden Dilemma ;

  • den Kunden bei seiner Vorstellung belassen und den Auftrag sehr wahrscheinlich zu erhalten
  • oder dem Bauherren zu erklären, dass seine Vorstellungen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind.

Mangel an Handwerker auch auf Streitigkeiten zurückzuführen

Auf Grund der zuvor benannten Problematik, wird ein Handwerksmeister immer entscheiden müssen in wie weit er die Kompromisse verantworten kann und der Auftrag selbst noch als wirtschaftlich zu betrachten ist.

Denn spätestens bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, kann sich der Handwerker sicher sein, die ungeteilte Aufmerksamkeit des Kunden zu haben.

Somit ist es selbsterklärend, das sich eine Handwerksbetrieb grundsätzlich erst einmal den wirtschaftlicheren und weniger kompromissbehafteten Aufträgen zuwenden wird.

Lösungen statt Konflikt

Meiner Meinung nach, ist jedoch kein Handwerker für die örtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Noch viel weniger ist der Auftraggeber so zu betrachte, dass er keine eigenständige Entscheidungen treffen kann.

Daher ist es aus meiner Sicht völlig legitim, den Auftraggeber über die vorliegenden Schwierigkeiten mit einer Bedenkenformulierung im Angebot selbst oder als Anhang / Anlage zu informieren.

Mit dieser Vorgehensweise, können drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden ;

  • Der Auftraggeber entscheidet selbst
  • Der Auftragnehmer muss keine Kompromisse eingehen.
  • Und für beide Vertragsparteien ist die Wirtschaftlichkeit sicher gestellt.

Fazit des Beitrags

Lassen Sie sich daher als Kunde und Auftraggeber von ihrem Handwerksbetrieb ausreichend und umfangreich beraten bzw. scheuen Sie sich nicht als Handwerksbetrieb die örtlichen Problematiken und Gegebenheiten anzusprechen.

Um dann gemeinsam die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn eine solche Vorgehensweise, sichert den Endkunden vor teuren Nachträgen und den Auftraggeber vor Zahlungsausfällen.

Sollte ihr Kind jedoch in den Brunnen gefallen sein, so können Sie mich selbstverständlich beauftragen 😉

In diesem Sinne hoffe ich Ihnen wieder nützliche Informationen an die Hand gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Lange