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#LUSTAUFHANDWERK-TREFFEN 2022

Bald ist es wieder so weit, dass sich Handwerker und Handwerkerinnen sowie Personen des öffentlichen Lebens und Protagonisten des Handwerk- sowie Immobilienbranche zusammenkommen zum alljährlichen Treffen von lustaufhandwerk. Diesmal trifft man sich in Koblenz

#lustaufhandwerk 2021 in Berlin

War genau, wie das Jahr zuvor in Düsseldorf, ein episches Feuerwerk des Zusammentreffens. Wobei in Berlin tatsächlich sogar landesübergreifend Handwerker und Handwerkerinnen aus der Schweiz und Österreich mit zur Mutterstadt gepilgert sind.

Wer oder was ist #lustaufhandwerk eigentlich

In erster Linie ist es eine Handwerks – Community auf Instagram, die vor Jahren durch Kristijan Cacis und Thorsten Moortz ins Leben gerufen wurde um junge Menschen für das Handwerk zu begeistern und hat rein gar nix mit diesem Kandidaten hier zu schaffen.

Mittlerweile ist es jedoch ein Selbstläufer durch die Handwerkerinnen und Handwerker der Community selbst geworden, welche täglich auf Instagram in Interaktion stehen.

Man unterstützt sich, hilft sich gegenseitig aus und löst gemeinschaftlich Probleme des Handwerkeralltags.

Auch neue Initiativen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Handwerk, werden hier angegangen.

Werde ein Teil dieser Instagram Community

Melde dich noch heute an und verlinke dich mit @lustaufhandwerk oder mit meiner Person @bau.sv.lange , ich helfe auch gerne weiter und komme auch nach Koblenz.

Der genaue Termin und Anschrift der Location erfolgt in den nächsten Tagen.

Ich werde auf jeden Fall dort anzutreffen sein.

Gruß euer

Stefan

Jahresrückblick 2021

Mit diesem Video möchten wir nicht nur einen kleinen Einblick in unser gleich ausklingendes Jahr 2021 ermöglichen, sondern auch ein dickes Dankeschön an unserer Mitmenschen da draußen.
Ich denke jeder von uns hat einen eigenen bitteren Beigeschmack für dieses Jahr.
Jedoch haben Adjektive, wie ich bereits einem Freund mitgeteilt hatte einen sehr angenehmen Vorteil, sie besitzen immer einen Gegensatz.Nach schlecht kommt gut, nach kalt kommt warm etc. somit kann das gute Jahr 2022 ruhig kommen.
Lasst usn die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam das Jahr 2022 gestaltet und zwar ganz nach unseren Vorstellungen.In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit und Optimismus.

Eure Langes

DANKE…….

Dieses Jahr war recht turbulent und das beziehen ich nicht auf unsere unternehmerischen Belange, sondern auf die äußeren Umstände.

Denn unser Geschäftsjahr war eines mit der erfolgreichsten der letzten Jahre und das verdanken wir jenen die uns ihr Vertrauen gewidmet haben.

„Dafür möchten wir uns ganz herzlichst bei euch bedanken!“

Im Ahrtal waren wir mit unserem Unternehmen nur ehrenamtlich für Betroffene und Berufskollegen im Einsatz und wir haben pingeligst darauf geachtet kein Geld am Leid anderer zu verdienen.

Dieses hat uns verändert, auch bezüglich unserer zukünftigen Firmenpolitik aber dazu mehr im Jahr 2022.

Zusammenfassend möchten wir uns daher nochmals bei jeden von Euch bedanken und freuen uns schon darauf mit euch gemeinsam die Normalität uns wieder zurückzuerobern.

In diesem Sinne eure Familie  Lange

Der Unterschied zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert

Um mal wieder die alte vs. aufleben zu lassen, heute mal wieder ein neuer Beitrag aus dem Reich des Versicherungswesen.

Die Versicherungssumme

Beschreibt, bis zu welche Schadenshöhe Versicherungsschutz besteht.

Der Versicherungswert

hingegen, beschreibt den Wert der versicherten Sache.

Diese kann z.B. zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum gemeinen Wert versichert sein.

Wenn man den Boden unter den Füßen verliert.

Die langanhaltenden Trockenperioden sowie Starkregensituationen binnen kurzer Zeitfenster, führen zu immer mehr unterspülen der Tragschichten oder lassen sie gar schrumpfen, so dass es zu lastenbedingten Verformungen bzw. punktuellen Belastungen am Baukörper kommt.

Endresultat sind Risse in der Gebäudehülle, sowie auch in diesem Falle.

Weiterführend werden wir hier einen Bodengutachter mit einbeziehen, um die weiteren Instandsetzungsmaßnahme und Bodenertüchtigungen mit diesem Abzustimmen.

Partnerschaften trotz Corona-Krise

Die Gespräche und Verhandlungen für zukünftige Kooperationen laufen trotz Corona-Krise und Kontakteinschränkungen im vollem Umfang weiter.

Sicherlich verzichten wir derzeit auf unser allzeit bekanntes Handshake-Foto und daher auch auf unsere Beitragsveröffentlichungen.

Jedoch lässt die Zukunft wieder einige interessante Netzwerkpartnerschaften erwarten.

Neu Sachverständigenkollegen

Wie bereits in der Vergangenheit bekannt gegeben wurde, kamen wir auf Grund der hohen Nachfrage immer öfter an unsere Grenzen und mussten Aufträge ablehnen.

Damit wir aber auch zukünftig unseren Qualitätsansprüchen der ILS-Bau-Consulting UG. sicherstellen können, haben wir uns dazu entschlossen weitere spezialisierte Sachverständige zu verpflichten.

In Kürze wird uns daher ein weiterer Sachverständiger für den Bereich Glas und Fensterbau zur Verfügung stehen.

Für das Maler- und Lackiererhandwerk stehen wir mit einem Sachverständigenkollegen in Verhandlungen.

Des Weiteren werden zwei SV-Kollegen im Bereich des DEKRA-Projekts mit einbezogen.

Veröffentlichung der Kooperationen

Nach Lockerung der derzeitigen Kontakteinschränkungen durch die Corona-Krise, werde ich es mir jedoch nicht nehmen lassen den persönlichen Kontakt mit einem Handschlag, fotodokumentarisch festzuhalten und zu veröffentlichen.

Nur im Moment würde ein derartiges Foto mit Mundschutz und Handschuhe wohl befremdlich wirken.

Daher bitten wir um eure Geduld.

In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Leserinnen und Lesern eine angenehme Zeit trotz der derzeitigen Lage und bleiben Sie gesund.

Hausratsschaden vs. Gebäudeschaden

Aus einem aktuellen Anlass aus unserem Tagesgeschäft, möchte ich das Thema aufgreifen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Denn kein Thema stiftet mehr Verwirrung als dieses.

Vorliegende Schadenssituation

Durch einen falsch angeschlossenen Warmwasseraufbereiter in einem Hochhaus, entstand ein Leitungswasserschaden über 4 Geschosse.

Bei der Wohnanlage handelte es sich um eine Eigentümergemeinschaft, welche teils selber im Objekt wohnten bzw. diese an Dritte vermietet hatten.

Gleiches Schadensbild mit unterschiedlichen Regulierungsgrundlagen

Das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser, hatte einen Nässeschaden an Wand, Boden und Mobiliar hinterlassen.

Doch jede Wohnung war in der Regulierung unterschiedlich zu bewerten.

  • Fall 1

Die schadensverursachende Wohnung, wurde gerade durch den neuen Eigentümer renoviert und umgebaut. Ebenfalls durch diesen wurde gerade ein schwimmend verlegter Laminatbodenbelag verlegt sowie ein Warmwasseraufbereiter in der Küche montiert.

  • Da der Bodenbelag durch den Eigentümer und Versicherungsnehmer eingebracht wurde und auch in der Eigentümergemeinschaft als Sondereigentum geführt wird, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden.
  • Zusätzlich war die Wohnung zum Zeitpunkt des Schadenshergangs noch nicht bezugsfertig, so dass im Sinne des vorliegenden Bedingungswerkes (VHB 2016) kein Deckungsschutz vorlag.
  • Fall 2

Die Wohnung im 3. OG unterhalb der schadensverursachenden Wohnung, wohnte ebenfalls eine Eigentümerin, die einen Nässeschaden am lose verlegten textilen Bodenbelag, welcher über einen Linoleumboden verlegt war, erlitt sowie aufquellende Tapeten an der Wohnzimmerwand sowie Beschädigungen am Mobiliar.

  • Da es sich um einen 2. begehbaren Bodenbelag handelte, welcher ebenfalls durch die Eigentümerin und Versicherungsnehmerin eingebracht wurde, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden. So dass die VN an die eigene Hausratsversicherung verwiesen wurde.
  • Gleiches bezog sich natürlich auch auf das beschädigte Mobiliar.

(bedauerlicherweise hatte die VN keine Hausratversicherung abgeschlossen und mussten den Schaden eigenverantwortlich tragen.)

  • Die Maler- u. Tapezierarbeiten hingegen wurden der Gebäudeversicherung zugeschrieben bzw. von dieser übernommen.
  • Fall 3

Die Wohnung im 2.OG. wurde von einer Mieterin bewohnt, welche ebenfalls einen Nässeschaden am Boden- und Wandbelag zu beklagen hatte. Möbel blieben diesbezüglich unbeschädigt. Der vorhandene 1. Bodenbelag bestehend aus Linoleum wurde durch die Mieterin bereits komplett entfernt und mit einem schwimmenden Laminat auf Trittschalldämmung verlegt. Das Material wurde durch den Vermieter getragen.

  • Diese Regulierung des beschädigten Bodenbelags erfolgte über das Teilabkommen zwischen Hausratversicherer und Gebäudeversicherer. Der Schaden wurde somit von der Gebäudeversicherung vorab übernommen. Sollte nunmehr der Schwellenwert von 1.000,- €, wie in diesem Falle überschritten werden, wird die Hausratversicherung in die Regulierung mit einbezogen.
  • Der Schwellenwert wurde hier auf Grund dessen überschritten, da die Maler- u. Tapezierarbeiten nach dem gleichen Teilungsabkommen reguliert wurden.
  • Fall 4

Die Wohnung im 1.OG wurde ebenfalls durch einen Mieter bewohnt, wobei dieser seinen textilen Bodenbelag auf dem noch vorhandenen Linoleumboden lose verlegt hatte. Die Tapete hingegen wurde durch den Mieter eingebracht und sollte nach Ende des Mietverhältnisses wieder entfernt werden.

  • Der Boden- und Wandbelag ist somit der Hausratversicherung zugeschrieben worden. Das Teilungsabkommen kommt hier nicht zum tragen, da die versicherte Gefahr auf Seitens des Mieters liegt.

Wie zu erkennen ist, trotz einheitlichem Schadensbild kommen unterschiedliche Regulierungsabwicklungen zum tragen.

Zum besseren Verständnis mal einer Übersicht

Bodenbeläge

Verlegeart

VN = Eigentümer

VN=Mieter, Bodenbelag von Mieter eingebracht

VN=Mieter, Bodenbelag von Vermieter

Fest verklebt auf unbewohnbarem Unterboden *

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

Lose verlegt auf bewohnbarem Unterboden (z.B. Parkett, Fliesen, PVC etc.)

Hausrat

Hausrat

Hausrat

Lose verlegt auf unbewohnbarem Unterboden *

(z.B. Estrich, Beton etc.)

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

*Als unbewohnbar gilt ein Bodenbelag auch dann, wenn er seine Eigenschaft als erster bewohnbarer Untergrund verloren hat. (z.B. Laminat lose auf Teppichboden, welcher wegen des schlechten Zustands nur noch als Trittschalldämmung fungiert.)

Tapeten u. Anstriche

VN = Eigentümer und selbstgenutzte Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude

VN = Eigentümer und vermietete Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

VN = Mieter, Ersteinbringung durch diesen da keine Tapeten bei Einzug vorhanden waren.

Hausrat

VN = Mieter, Ersteinbringung durch Vermieter (Tapeten bei Einzug vorhanden bzw. durch Mieter /VN ersetzt worden)

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

Fazit

Nicht umsonst werden Bausachverständige bzw. Versicherungssachverständige in diesem Bereich zum Einsatz gebracht.

Das Themengebiet ist so umfassend, dass selbst Fachleute schnell mal den Überblick verlieren können.

Daher scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Fragen haben die mit diesem Beitrag noch nicht beantwortet werden konnten, sich an uns vertrauensvoll zu richten.

Gerne nehmen wir ihre Fragen auch zur Anregung für neue zukünftige Beiträge auf.     

Vertragliche Bindung an die DEKRA Claims Service GmbH wurde mit Herrn Lange im wahrsten Sinne des Wortes, nicht auf die lange Bank geschoben.

Am 13. März dieses Jahres begannen die ersten Vorgespräche mit der Geschäftsleitung Frau Ritter und dem Regionalleiter Herrn Seitz an der Niederlassung in Wuppertal.

Und genau einen Monat später, am 13. April 2019 wurde Herr Lange als begleitender Bau- und Gebäudegutachter mit dem Vertiefungsgebiet DACH für das Projekt „Überflieger“ vertraglich, verpflichtend gebunden.

Was zuvor geschah………

Wie bereits in der Vergangenheit schon mehrfach dargestellt wurde, begann alles vor gut einem Jahr, nachdem das Unternehmen Goldbeck Nord GmbH aus BIELEFELD an uns, die ILS – Bau – Consulting UG. herantrat, bezüglich einem vorsorglichen Beweissicherungsverfahren im Intergralen bauen an einem Campusgelände.

Zur Erfassung des gesamten Campusgeländes, sowie dessen Anzahl der zu beurteilenden Gebäude, war der Einsatz einer Spezialdrohne dringest erforderlich. So dass es zur ersten Kontakten mit dem damalig noch nebenberuflich, selbstständigen Unternehmer Herrn Hartmann kam.

Herr Hartmann, heutiger Geschäftsführer des Unternehmens wirfliegendrohne.de, war damalig noch angestellter Bankkaufmann und Immobilienfachwirt im Bereich Verwaltung der kommunalen Stadtsparkasse tätig. Mittlerweile hat dieser seinen gesicherten Job an der Sparkasse aufgegeben, um sich dem Unternehmen wirfliegendrohne.de im vollen Umfang zu widmen.

Wie wir auf unseren Internetplattformen bei Facebook, Instagram und Co bereits mitgeteilt haben, wurde in diesem Jahr die Netzwerkpartnerschaft und Kooperation mit dem Unternehmen www.wirfliegendrohne.de dingfest gemacht.  

Verschiedenste Projekte, etablierten Erfahrungen.

Die Zusammenarbeit begann jedoch bereits schon weit vor der Kooperation mit dem Unternehmen. Wo zu Beginn tatsächlich nur das Bildmaterial stand, welches die Drohnen organisierten, werden heute schon alternative Untersuchungsmethoden in der Gebäudediagnostik verfeinert und realisiert.

Diese Argumente und Erfahrungen haben auch die Entscheidungsebene der DEKRA Claims GmbH schnell handeln lassen. Auch das hausintern Produkt „Überflieger“ spiegelt die angestrebte Digitalisierung und der Perfektionierung von Untersuchungsmethoden der DEKRA im vollem Umfang wieder.

Das Produkt „Überflieger“ soll in den kommenden Tagen auf der Messe in Leipzig näher vorgestellt werden.

Auch weitere Pilotprojekte sind im Gespräch, welche eventuell durch einen Kooperationsvertrag zwischen www.wirfliegendrohne.de und der DEKRA Claims GmbH unterstützt und vorangetrieben werden sollen.

Es kann also in Zukunft mit weiteren interessanten Informationen auf diesem Gebiet gerechnet werden.

Zukünftige Parkhaus-Untersuchungen in Kooperation mit einem Netzwerkpartner

Wie in den vergangenen Jahren, bin ich als Geschäftsführer der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) auch in diesem Jahr 2019, stetig auf der Suche nach neuen und innovativen Netzwerkpartnerschaften.

Manche Unternehmen stellen sich bei uns via Mail unter info@ils-bau-consulting.de vor und können im laufenden Geschäftsverkehr, wie ein fehlendes Puzzleteil eingesetzt werden. Und manchmal ist es die Nachfrage aus dem Tagesgeschäft selbst, die nach neuen Leistungen fordert.

Sowie auch in diesem Falle.

Unsere Auftraggeber stehen im Focus

Die eigentliche Kernintention dieser Netzwerkpartnerschaften sind nicht nur darauf ausgerichtet, dass bestmögliche Ergebnis für unsere Auftraggeber zu erzielen. Sondern diesem auch die Möglichkeit zu schaffen die einzelnen Bausteine der Netzwerkpartnerschaft so auszuwählen, wie sie von diesem benötigt werden.

Die zu untersuchenden Parkhäuser und Parkdecks zum Beispiel sind in den meisten Fällen an Kaufhäusern und/oder Gewerbeobjekten angeschlossen und während den Werkstagen in vollumfänglicher Nutzung. Eine durchgeführte Untersuchung in diesem Zeitraum würde alle Beteiligten erheblich einschränken.

Auch wirtschaftliche Einbußen des Auftraggebers währen nicht auszuschließen.

Der Mehrwert liegt hier in der Vernetzung

Auf Grund dessen konnten wir einen bereits bestehenden Netzwerkpartner, welcher für uns in ähnlichen, vergangenen Untersuchungen zur Seite stand, für ein neues Leistungsspektrum überzeugen.

Die Fa. Lichtendorfbau GmbH aus Dortmund wird uns in Zukunft nicht nur mit der Entnahme für Kernbohrproben zur Verfügung stehen, sondern auch für die minimal zerstörenden Bauteiluntersuchungen durch Bohrmehlprobeentnahmen. Auch der Einsatz an Sonn- und Feiertagen stellt für den Unternehmer keine Schwierigkeiten dar.

Neues Untersuchungskonzept, spart Zeit und Geld

Gleichermaßen haben wir uns mit den verschiedensten Netzwerkpartnern, die in einem solchen Auftrag zum Tragen kommen, zusammengesetzt und eine konzeptionierte Untersuchungsabwicklung erarbeitet.

Sodass die vorbereitenden Untersuchungen w.z.B. Potenzialfeldmessungen, Drohnenflüge und/oder thermografische Messungen autark erfasst und durchgeführt werden. Erfasste Daten werden über Cloud – Netzwerke weitergeleitet und stehen allen Beteiligten für die Auswertung bzw. Einsicht zur Verfügung. Weiterführende Arbeitsschritte werden untereinander über die Computerplattform abgestimmt und besprochen.

Diese Vorgehensweise verhindert überflüssige Zeitverzögerungen und ist für alle Beteiligten absolut transparent in der Abwicklung.

Der Vorteil für unsere Auftraggeber, liegt daher…….

….darin, dass Verzögerungen zu einem erheblichen Teil ausgeschlossen werden können.

Die einschränkenden Untersuchungen können an Sonn- und Feiertagen erbracht werden, ohne eine eingeschränkte Nutzung oder beeinträchtigende Untersuchung zu riskieren.

Die Entnahme von Bohrmehlproben ermöglichen eine geringe zerstörende Bauteiluntersuchung.

Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte können mit vernetzten Handwerksbetrieben besprochen und abgestimmt werden.

Zusammenfassend….

…….sind wir daher überzeugt unseren Auftraggebern ein rundum stimmiges Gesamtkonzept anbieten zu können und freuen und jetzt schon auf die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern.

In diesem Sinne verbleibe ich, Stefan Lange mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland.

Start-Up-Unternehmen als neues Netzwerkmitglied 2018

Wie bereits schon in den vergangenen Tagen auf verschiedenen Plattformen mitgeteilt wurde, stehen wir mit interessanten Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen in Verhandlung bezüglich der Netzwerkpartnerschaft.

So auch mit dem Start-Up-Unternehmen  wirfliegendrohen.de

Die Vorteile dieser Vernetzung

Durch diese Vernetzung konnten wir nicht nur ein junges Start-Up-Unternehmen zur Informationsbeschaffung organisieren, sondern auch einen adäquaten Ansprechpartner aus dem Banken- und Immobiliensektor für uns realisieren.

Denn der Geschäftsführer, Herr Mathias Hartmann ist gelernter Bank- und Immobilienkaufmann sowie Immobilienfachwirt und kann auf eine langjährige Erfahrung aus seiner Sparkassentätigkeit zurückgreifen.

Der ursprüngliche Einsatzbereich

Das ursprünglich gedachte Aufgabengebiet des Unternehmens wirfliegendrohne.de war in erster Linie auf vergangenen Problematiken der ILS-Bau-Consulting UG. bezogen.

Denn es gestaltete sich nämlich oftmals als äußerst schwierig, größere industriell geführte Photovoltaikanlagen (w.z.B. beim Hagelschlags Ereignis 2012 zwischen Balingen und Reutlingen) wirtschaftlich und schnellstmöglich zu erfassen und zu beurteilen.

Auch schwer zugängliche Gebäudebereiche in Großstädten, (w.z.B. Kumulschäden in Berlin u. Brandenburg 2017) erforderte meist einen weiteren, kostspieligen Ortstermin unter Einbezug von Höhensicherungsmaßnahmen, Organisierung von Zugänglichkeiten durch Hausverwaltungen und/oder Mieterparteien oder Handwerksbetrieben.

Um hier zukünftig eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten, sahen wir es als unumgänglich an eine zukünftig, feste Zusammenarbeit mit dem Unternehmen deutschlandweit anzustreben.

Neue Einsatzgebiete etablieren sich schnell

In den derzeit vorliegenden Verhandlungsgesprächen mit unseren bestehenden Auftraggebern, von fast allen namenhaften Versicherungsgesellschaften und großen Versorgungswerken, kam auch schnell das Thema Versorgungs- und Fernwärmeleitungen sowie Forst- und Ernteschäden zum Gespräch. Nach Abschluss dieser Gespräche werden wir in den nächsten Tagen genauer berichten.

Auch unsere bestehenden Netzwerkmitglieder konnten schnell die Vorteile des neuen Netzwerkpartners erkennen. Immobilienmakler und Handwerksbetrieb bzw. diverse Baustoffindustrieunternehmen bekundeten bereits Interesse an Aufnahmen von Gebäudetotalen, Gebäudeinspektionen bzw. Aufmaßerfassungen von Großprojekten.

Die Zukunft bringt noch einiges Neues

Da nunmehr auch die ersten Energieausweise an Gültigkeit verlieren und bereits die ersten europäischen Gesetzesänderungen im energetischen Bereich beschlossen werden/wurden, ist auch hier zukünftig mit neuen Aufgaben zu rechnen.

Manchmal sind es auch nur einfach die Anfragen von neuen Netzwerkpartnern die zu ableitenden, anspruchsvollen Aufgaben führen.

Wenn Sie also der Meinung sind, ein passendes Bindeglied in unserem Netzwerk darzustellen, dann schreiben Sie uns einfach an unter info@ils-bau-consulting.de

Auch wir sind für alle Möglichkeiten offen.

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