Author : Stefan Lange

Vorläufige Auftragsabwicklung auf Grund der vorliegenden Kontakt- und Ausgangssperren.

Auf Grund der am heutigen Tage dem 22.03.2020 zusätzlich ausgesprochenen Kontaktsperre in verschiedenen Bundesländern bzw. schon vorliegenden Ausgangssperren, werden wir weitere Änderungen in unserer Auftragsabwicklung vornehmen müssen.

Abwicklung bereits durchgeführter Ortsbesichtigungen.

Die bereits durchgeführten Ortsbesichtigungen aus den vergangenen Wochen, erfahren keine weiteren Einschränkungen.

Hier appellieren wir nur an ihre Geduld, da die Ausarbeitung der schriftlichen Gutachten sowie gutachterlichen Stellungnahmen auf Grund der vorgezogene Ortstermin noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten.

Da es sich hierbei jedoch um Leistungen handelt, die nunmehr von unseren Sachverständigen von zu Hause aus abgewickelt werden können, werden diese kurzfristig angefertigt und zugestellt.

Abwicklung neuer Aufträge

Wie in den vergangenen Tagen bereits schon auf den verschiedensten Kanälen bekannt gegeben wurde, haben wir auf Grund der vorliegende Corona-Pandemie den Außendienst erheblich einschränken müssen.

Dieses hat bereits in den vergangenen Tagen, dank Ihnen wunderbar funktioniert und werden wir daher auch für die Zukunft erst einmal beibehalten müssen.

Daher würden wir Sie gerne um folgende Abwicklungsschritte für die kommende Zeit bitten.

  1. Unter den bekannten Telefonnummern;
    1. Iris Lange (Disposition) +49 1525 – 597 40 64
    2. Stefan Lange (Sachverständige) +49 173 – 83 18 681

Können Sie uns natürlich während unserer Geschäftszeiten wie gewohnt kontaktieren und alles Weitere wie gewohnt mit uns besprechen.

  1. Für die Schadensbewertungen, technische Beratungen und Beauftragung von Sachverständigentätigkeiten können Sie uns vorab ihre zu prüfenden Unterlagen und/oder Fotodokumentation;
    1. Unter dispo@ils-bau-consulting.de zukommen lassen.

Hier haben wir Ihnen eine Mailplattform mit ausreichenden Speicherplatz eingerichtet.

  1. Nach Prüfung der Unterlagen, werden Sie von uns darüber in Kenntnis setzen, ob noch weitere Informationen und/oder Fotodokumentation notwendig sind.

Sollte dieses nicht erforderlich sein, erhalten Sie wie gewohnt eine Mailbenachrichtigung von uns einschl. Bearbeitungsstand.

  1. Ebenfalls besteht auch die Möglichkeit via Handy eine Video-Telefonie mit unsere Sachverständigen zu vereinbaren.

In dieser können Sie den Sachverständigen den zu bewerten Bereich bzw. zu bewertende Bauteil per Videoübertragung darstellen und besprechen.

  1. In unvermeidbaren Fällen, werden wir natürlich mit Ihnen einen Ortstermin vereinbaren und eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.

Für die bereits erbrachte Vorprüfung werden Ihnen keine gesonderten Kosten berechnet, so dass eine Schadensprüfung zu den gewohnten Konditionen beibehalten wird.

Sollte Sie unsicher sein bzw. haben die Befürchtung etwas Falsches vorzunehmen, wird Ihnen Frau Iris Lange unter 01525- 597 40 64 mit Rat und Tat zur Seite stehen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und du ihren Liebsten alles Gute und bleiben Sie Gesund!

Außendienst nur eingeschränkt möglich auf Grund der Corona – Pandemie

in Anbetracht der derzeitigen Situation, bezüglich der Corona – Pandemie, haben auch wir in unserem Sachverständigenbüro die Außendiensttermine versucht auf ein Minimum zu reduzieren.

Da unsere Ansprechpartner aus den Ortsterminen, aus den zuvor benannten Belangen uns gegenüber erheblich verunsichert sind/waren.

Eine Änderung des Ablaufprozesses kann helfen

Im generellen werden wir weiterhin als Ansprechpartner für unsere Kunden und Auftraggeber zur Verfügung stehen.

Auftraggeber und Ansprechpartner sollten sich diesbezüglich mit uns unter dispo@ils-bau-consulting.de oder telefonisch mit Iris Lange unter +49 1525 / 597 40 64 zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen, für;

Videokonferenzen

Denn dort wo ein Ortstermin umgangen werden kann, werden wir an Hand einer Videokonferenz (ZOOM-Video-Communications) Rede und Antwort stehen.

Onlineberatungen

Auch das Thema Onlineberatung wird nunmehr über eine Videokonferenz in den Fokus rücken.

Drohnenflug

Zusätzlich soll der Drohnenflug für den Ortstermin vermehrt zum Einsatz kommen, da hier der direkte Kundenkontakt im Ortstermin vermieden werden kann.

Zusätzliche Verhaltensanpassungen

Gleichermaßen hoffen wir, dass Sie uns nachsehen und es nicht als unhöflich bewerten, wenn wir auf

  • Hand geben zur Begrüßung derzeit verzichten
  • einen höheren körperlichen Abstand zum Gesprächspartner halten werden
  • uns eventuell mit persönlicher Schutzmaßnahmen ausstatten bzw. diese nutzen

Auch wir hoffen, dass diese recht unangenehme und schwer einschätzbare Situation baldig ein Ende finden wird.

Im Voraus bedanken wir uns jetzt schon für ihr Verständnis.

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Baugutachter Stefan Lange abgeschlossen

Wie wir bereits Anfang des Jahres 2020 auf unseren Internetplattformen bekannt gegeben hatten, stand eine weitere Zertifizierung für mich als Sachverständiger an.

Nur diesmal sollte es eine Zertifizierung sein, welche auf EU-Ebene akzeptiert wird.

Was bedeutet diese Art der Zertifizierung

Bei der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024,  handelt es sich um eine personenbezogene Zertifizierung durch eine stattlich zugelassene Akkreditierungsstelle.

Die Zertifizierung selbst ist der öffentlichen Bestellung gleich zu stellen.

Die Berufsbezeichnung des öffentlich bestellten Sachverständigen ist jedoch nur in Deutschland eine geschützte und anerkannte Berufsbezeichnung.

Da im Ausland bzw. in anderen EU-Mitgliedsländern eine derartige geschützte Berufsbezeichnung nicht existiert, hat man sich auf EU-Ebene auf die DIN EN ISO/IEC 17024 als gleichwertige Zertifizierung geeinigt.

Somit handelt es sich um eine Art öffentliche Bestellung auf EU-Ebene.

Glückwünsche auch an das Büro Dr.-Ing. Henschel u. Partner

Der Zertifizierungstermin in Berlin ist erfolgreich absolviert worden.

Auch noch mal einen herzlichen Gruß bzw.  Glückwunsch an meinem Mitstreiter Dirk Lange aus Bremen vom Architektur und Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Henschel u. Partner.

Der ebenfalls seit Freitag letzter Woche seine Zertifizierungsprüfung, mit mir erfolgreich abgeschlossen hat.

Neuer Sachverständiger – Kollege für den Bereich Elektronik

Wie bereits 2019 angemerkt wurde, stand die ILS – Bau – Consulting UG. in Verhandlung mit dem einen oder anderen Experten seines Faches.

So auch mit dem Elektronik – Sachverständigen Herrn Florian Wilms.

Die Versicherungsschäden für Elektronik boomen

Da auch die Nachfrage in unserem Haus bezüglich der Elektronik – Schäden in den vergangenen Jahren exorbitant anstieg, musste eine Lösung her.

Auf Grund dessen suchten wir das Gespräch mit einem weiteren Experten aus diesem Bereich.

Herr Wilms sticht nicht nur durch sein enormes Wissen auf diesem Gebiet hervor, sondern überzeugte uns auch mit seiner ruhigen und souveränen Art.  

Ein neues Auftragsfeld für Elektroniker

Während unserer Zusammenarbeit im letzten Jahr, etablierte sich nicht nur die Kooperation, sondern durch unsere Auftraggeber entstand ein neues Aufgaben-/Auftragsgebiet für uns.

Die ursprüngliche Kooperation sollte sich auf die Bewertung von Blitz- und Überspannungsschäden für Versicherungen beziehen.

Doch stetig stieg die Beauftragung von zu prüfenden Kfz – Anprallschäden an Steuerungsanlage, Schranken und Strom- sowie Verteilerkästen.

Auch die DEKRA bekundet bereits Interesse

Nach Rücksprache mit der Kreisdirektion der DEKRA bekundete auch diese für das Jahr 2020 ein tieferes Interesse einer zukünftigen Zusammenarbeit in diesem Sektor.

Weitere Verhandlungsspräche mit der DEKRA – Geschäftsleitung sind bereits geplant für das erste Quartal 2020.

Man kann gespannt sein, wohin die Reise noch gehen wird.

Wir sind noch lange nicht am Ende der Fahnenstange angekommen

Da unsere Entwicklung der digitalen Gebäudeakte und dem virtuellen Gutachten ebenfalls im vollen Gange sind, führe wir derzeit noch weitere Gespräche mit IT – Fachleuten und Programmierer.

Auch hier wird in den kommenden Monaten noch einiges neues zu berichten sein aus unserem Hause.

Sturmtief „Sabine“

Das Sturmtief ist gerade vor ein paart Stunden über uns hinweggezogen.

Witziger Weise, hat es uns diesmal auch erwischt. Nach einem mächtigen Krachen, lag auch schon die Fichte des Nachbarn bei uns im Garten.

Was ist zu tun nach einem erlittenen Sturmschaden

Wie ich bereits in einem älteren Beitrag aus 2018 unterVersicherungsschaden – Was ist zu tun ?“

geschrieben hatte, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

  1. Melden Sie den Schaden ihrer Versicherung
  2. Machen Sie ausreichend Fotos
    1. Eine Gesamtaufnahme
    2. Eine Teilaufnahme in einem Sichtabstand von 2-4 m
    3. Eine Detailaufnahme in einem Sichtabstand von 0,5 – 1,0m
  3. Kommen Sie ihrer Schadensminderungspflicht nach, in dem Sie Notmaßnahmen beauftragen.
    1. Offene Dächer mit einer Plane abdecken
    2. Gefahrenstellen absichern
  4. Danach überlegen Sie sich, in welcher Form Sie den Schaden regulieren lassen wollen.
    1. Möchten Sie den Schaden selbst reparieren, dann machen Sie dem Versicherer eine Auflistung ihrer zu erwartenden Arbeitsstunden einschl. zu erwartenden Materialkosten.
    2. Möchten Sie das der Schaden durch einen Handwerker behoben wird, dann holen Sie sich schon einmal Angebote ein. Wichtig ist, dass sich die Kosten nur auf die erforderliche Instandsetzung beziehen.
    3. Möchten Sie den Schaden fiktiv, sprich in einer pauschalen Regulierungsvereinbarung abrechnen, dann sollten Sie sich ebenfalls Angebote durch den Handwerker organisieren. Denn die fiktive Regulierung bezieht sich auf rund 60-70% der schadensbedingten Aufwendungen durch einen Handwerker.

Wenn Sie gar nicht weiter kommen, schreiben Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen schnellst möglich antworten via Mail, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Die BDRE ASSET MANAGEMENT GMBH eventuell als neuen Auftraggeber

Die Flurnachrichten lassen es verlauten, dass es eventuell einen neuen Auftraggeber bei der ILS-Bau-Consulting UG (haftungsbeschränkt) gibt.

Nach der Beauftragung einer kaufsbegleitenden Immobilienberatung, lies der Auftraggeber keinen Zweifel an seiner Zufriedenheit.

Welche der Eigentümer der BDRE ASSET MANAGEMENT GmbH mit einer positiven Rezension im Google-Account zum Ausdruck brachte.

Gleichermaßen wurden neue Auftragsanfragen sowie zu empfehlende Netzwerkpartner angefragt.

Es bleibt daher spannend.

Der neue Bauschlosser

…….ist auch gleichzeitig der Alte Netzwerkpartner aus der Vergangenheit.

Herr Dirk Kraheck, der Inhaber der Bauschlosserei DK Designs aus Hemer sowie meine Person, schauen bereits auf eine lange bestehende Zusammenarbeit zurück.

Was macht es so besonders

Der Vorteil liegt hier in der bereits abgestimmten und über die Jahre hin perfektionierten Kommunikation.

Denn wenn man weiß, wie der andere tickt, dann kennt man auch seine Prioritäten.

Die damalig gewerkeübergreifende Zusammenarbeit als Handwerksunternehmer konnte auch in der akademischen bzw. sachverständigen Tätigkeit fortgeführt werden.

Fachliche Kompetenz in gebündelter Form

Unser neuer/alter Netzwerkpartner weißt nicht nur fachliche Kompetenzen im Bereich der Bauschlosserei oder Veredelung von Metalloberflächen auf, sondern ist auch immer menschlich geblieben.

Daher sind wir auch dankbar, Herrn Kraheck weiterhin als zuverlässigen und empathischen Ansprechpartner an unserer Seite zu wissen.

Denn was nützt der beste Sachverstand, wenn es keine handwerklich geschickte Hand gibt, die es umsetzt.

Hier liegt die Bereicherung für alle

Besonders im Bereich der Versicherungsschäden, werden durch die Versicherungsunternehmen nur die zielführenden Instandsetzungskosten übernommen.

Handwerksunternehmen die dieses verstehen, sind in der Lage für den Geschädigten das bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.

Und genau hier hat sich Herr Kraheck über die Jahre der Zusammenarbeit mehr als etabliert.

In den gesamten über 20 Jahren der Zusammenarbeit gab es noch keine Beschwerde oder Beanstandung aus diesem Bereich.

Daher möchte wir diesen Beitrag nicht nur als Information der Netzwerkpartnerschaft nutzen, sondern auch unsere Wertschätzung ausdrücken.

Auf in Richtung Zukunft

Der Technologie sind wir stetig aufgeschlossen aber das Altbewehrte muss gepflegt werden.

Daher freuen wir uns auf die weitere Zusammenarbeit mit seinem Fach- und unserem Sachverstand.

Hausratsschaden vs. Gebäudeschaden

Aus einem aktuellen Anlass aus unserem Tagesgeschäft, möchte ich das Thema aufgreifen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Denn kein Thema stiftet mehr Verwirrung als dieses.

Vorliegende Schadenssituation

Durch einen falsch angeschlossenen Warmwasseraufbereiter in einem Hochhaus, entstand ein Leitungswasserschaden über 4 Geschosse.

Bei der Wohnanlage handelte es sich um eine Eigentümergemeinschaft, welche teils selber im Objekt wohnten bzw. diese an Dritte vermietet hatten.

Gleiches Schadensbild mit unterschiedlichen Regulierungsgrundlagen

Das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser, hatte einen Nässeschaden an Wand, Boden und Mobiliar hinterlassen.

Doch jede Wohnung war in der Regulierung unterschiedlich zu bewerten.

  • Fall 1

Die schadensverursachende Wohnung, wurde gerade durch den neuen Eigentümer renoviert und umgebaut. Ebenfalls durch diesen wurde gerade ein schwimmend verlegter Laminatbodenbelag verlegt sowie ein Warmwasseraufbereiter in der Küche montiert.

  • Da der Bodenbelag durch den Eigentümer und Versicherungsnehmer eingebracht wurde und auch in der Eigentümergemeinschaft als Sondereigentum geführt wird, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden.
  • Zusätzlich war die Wohnung zum Zeitpunkt des Schadenshergangs noch nicht bezugsfertig, so dass im Sinne des vorliegenden Bedingungswerkes (VHB 2016) kein Deckungsschutz vorlag.
  • Fall 2

Die Wohnung im 3. OG unterhalb der schadensverursachenden Wohnung, wohnte ebenfalls eine Eigentümerin, die einen Nässeschaden am lose verlegten textilen Bodenbelag, welcher über einen Linoleumboden verlegt war, erlitt sowie aufquellende Tapeten an der Wohnzimmerwand sowie Beschädigungen am Mobiliar.

  • Da es sich um einen 2. begehbaren Bodenbelag handelte, welcher ebenfalls durch die Eigentümerin und Versicherungsnehmerin eingebracht wurde, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden. So dass die VN an die eigene Hausratsversicherung verwiesen wurde.
  • Gleiches bezog sich natürlich auch auf das beschädigte Mobiliar.

(bedauerlicherweise hatte die VN keine Hausratversicherung abgeschlossen und mussten den Schaden eigenverantwortlich tragen.)

  • Die Maler- u. Tapezierarbeiten hingegen wurden der Gebäudeversicherung zugeschrieben bzw. von dieser übernommen.
  • Fall 3

Die Wohnung im 2.OG. wurde von einer Mieterin bewohnt, welche ebenfalls einen Nässeschaden am Boden- und Wandbelag zu beklagen hatte. Möbel blieben diesbezüglich unbeschädigt. Der vorhandene 1. Bodenbelag bestehend aus Linoleum wurde durch die Mieterin bereits komplett entfernt und mit einem schwimmenden Laminat auf Trittschalldämmung verlegt. Das Material wurde durch den Vermieter getragen.

  • Diese Regulierung des beschädigten Bodenbelags erfolgte über das Teilabkommen zwischen Hausratversicherer und Gebäudeversicherer. Der Schaden wurde somit von der Gebäudeversicherung vorab übernommen. Sollte nunmehr der Schwellenwert von 1.000,- €, wie in diesem Falle überschritten werden, wird die Hausratversicherung in die Regulierung mit einbezogen.
  • Der Schwellenwert wurde hier auf Grund dessen überschritten, da die Maler- u. Tapezierarbeiten nach dem gleichen Teilungsabkommen reguliert wurden.
  • Fall 4

Die Wohnung im 1.OG wurde ebenfalls durch einen Mieter bewohnt, wobei dieser seinen textilen Bodenbelag auf dem noch vorhandenen Linoleumboden lose verlegt hatte. Die Tapete hingegen wurde durch den Mieter eingebracht und sollte nach Ende des Mietverhältnisses wieder entfernt werden.

  • Der Boden- und Wandbelag ist somit der Hausratversicherung zugeschrieben worden. Das Teilungsabkommen kommt hier nicht zum tragen, da die versicherte Gefahr auf Seitens des Mieters liegt.

Wie zu erkennen ist, trotz einheitlichem Schadensbild kommen unterschiedliche Regulierungsabwicklungen zum tragen.

Zum besseren Verständnis mal einer Übersicht

Bodenbeläge

Verlegeart

VN = Eigentümer

VN=Mieter, Bodenbelag von Mieter eingebracht

VN=Mieter, Bodenbelag von Vermieter

Fest verklebt auf unbewohnbarem Unterboden *

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

Lose verlegt auf bewohnbarem Unterboden (z.B. Parkett, Fliesen, PVC etc.)

Hausrat

Hausrat

Hausrat

Lose verlegt auf unbewohnbarem Unterboden *

(z.B. Estrich, Beton etc.)

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

*Als unbewohnbar gilt ein Bodenbelag auch dann, wenn er seine Eigenschaft als erster bewohnbarer Untergrund verloren hat. (z.B. Laminat lose auf Teppichboden, welcher wegen des schlechten Zustands nur noch als Trittschalldämmung fungiert.)

Tapeten u. Anstriche

VN = Eigentümer und selbstgenutzte Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude

VN = Eigentümer und vermietete Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

VN = Mieter, Ersteinbringung durch diesen da keine Tapeten bei Einzug vorhanden waren.

Hausrat

VN = Mieter, Ersteinbringung durch Vermieter (Tapeten bei Einzug vorhanden bzw. durch Mieter /VN ersetzt worden)

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

Fazit

Nicht umsonst werden Bausachverständige bzw. Versicherungssachverständige in diesem Bereich zum Einsatz gebracht.

Das Themengebiet ist so umfassend, dass selbst Fachleute schnell mal den Überblick verlieren können.

Daher scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Fragen haben die mit diesem Beitrag noch nicht beantwortet werden konnten, sich an uns vertrauensvoll zu richten.

Gerne nehmen wir ihre Fragen auch zur Anregung für neue zukünftige Beiträge auf.     

Sammelaktion „Ben hilft“

Im generellen sind wir keine Freunde von Sammel- u. Spendenaktionen in der vorweihnachtlichen Zeit. Denn davon gibt es im Allgemeinen jetzt schon mehr als genug und manchmal auch sehr dubiose.

Doch dieser Beitrag aus der Lokalzeit Südwestfalen vom 06.12.2019, ging auch an uns, als Unternehmer und Eltern nicht spurlos vorbei.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-mutter-sammelt-spenden-fuer-die-krebsforschung-100.html

Ohne gewinnbringende Geschäfte keine Lobby?

Nur weil nicht genügend Kinder an dieser Krebsart sterben und/oder erkranken, gibt es keine wirtschaftliche Unterstützung, die diese Forschung vorantreiben.

Für solche Arten von Machenschaften, haben weder meine Frau noch ich, als Geschäftsführer und Unternehmer Verständnis.

Denn keine Eltern sollten den Kummer ertragen müssen ihr Kind zu verlieren, nur weil die Betroffenenzahl zu gering sind.

Von unserem Erfolg, sollen daher auch andere profitieren.

Da unsere Geschäftsjahr 2019 ein sehr erfolgreiches Jahr war, werden wir in dieser Angelegenheit mit gutem Beispiel vorangehen und mit einer 100,- € Spende beginnen.

Ich hoffe das wir viele unserer Geschäftsfreunde, die dieses Jahr mit uns sehr erfolgreiche Projekte ins Leben gerufen haben bzw. Geschäfte realisieren konnte, uns hierbei unterstützen werden.

Es wird auch einen Mehrwert für uns Unternehmer/Spender geben

Von bereits guten Projekten auf Instagram inspiriert ( @versicherungenmitkopf @stabila­_official …etc.) haben wir uns entschlossen, auf unseren sozialen Medienplattformen ein Bild mit dem jeweiligen Logo oder Namen  des Spenders, zu posten und diesen in unseren Stories und Beiträgen zu verlinken bzw. zu erwähnen.

Am Ende der Sammelaktion, werden wir dann auch nochmals alle Spender namentlich und/oder via Logo erwähnen bzw. aufführen.

Auch Privatpersonen sind herzlichst dazu eingeladen, mit zu spenden und zu unterstützen.

Denn jede noch so geringe Spende ist willkommen

Wir haben diese Sammelaktion bis zum 31.12.2019 eingerichtet und jede noch so kleine Spende ist herzlichst Willkommen bei uns.

Für Transparenz ist auch gesorgt

Wie man es ja immer so hört und vermutet, wird fleißig gespendet und am Ende landet ein erheblicher Teil dann eventuell noch in den Taschen der Initiatoren.

Das soll hier nicht der Fall sein, daher kann auf dem nachfolgenden Link alles genau mit verfolgt werden.

https://www.paypal.com/pools/c/8kBtvKaV8C?_ga=1.187017960.1944350392.1575733220

Nach Abschluss der Aktion werden wir auch einen offiziellen Beitrag dazu posten, wie das Geld übergeben/übermittelt wurde.

Nun aber wacker……

Damit es jetzt losgehen kann, hier der Link zur Spenden-/Sammelaktion

https://paypal.me/pools/c/8kBtvKaV8C

Und wie gesagt, auch Kleinvieh macht Mist.

In diesem Sinne ein hoffentlich gutes Gelingen für den Antrieb einer vernachlässigten Forschung, für die sich bereits eine betroffene Mutter engagiert stark macht.

Was man alleine nicht schafft das schaffen wir dann zusammen.

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