Author : Stefan Lange

Einen weiteren Sachverständigen-Kollegen als Teamverstärkung

Nun ist es amtlich, der Kollege Nils Krawczyk vom Garten-Landschaftsbau Unternehmer Brunnert aus Iserlohn, wird uns zukünftig mit seinem Fachwissen als Techniker unterstützend zur Seite stehen.

Warum war das jetzt mehr als nötig….

Wir konnten in diesem Jahr (2019) einen großen, namenhaften deutschen Paketzusteller als Auftraggeber für uns akquirieren. Für diesen sollen wir zukünftig Kfz-Anprallschäden aufnehmen und bewerten.

Gleichermaßen wurden verschiedene und sehr zukunftsorientierte Pilotprojekte mit der DEKRA Claims auf den Weg gebracht, welche mich persönlich (Herrn Stefan Lange) sehr stark eingebunden haben.

Oftmals kamen wir in diesem Jahr an unsere Grenzen und mussten Aufträge ablehnen.

Unsere Zukunft im Wandel

Da Herr Krawczyk auf ein fundamentales Wissen aus dem Bereich der Grün- und Außenanlagen sowie Grundstücksbestandteile und Grundstückszubehör zurückgreifen kann, ist er für unser Unternehmer eine willkommene Bereicherung.

Wir werden daher Herrn Krawczyk dahingehend unterstützen, den Weg vom freien, bis zum zertifizierten Sachverständigen zu durchschreiten.

Parallel kann Herr Krawczyk für uns bereits Aufträge aus dem Bereich der Gartenlandschaftsschäden übernehmen.

Das Puzzle wird immer mehr zum Bild

Wie bereits schon in vergangenen Beiträgen benannt, liegt unsere Intention darin für jede Frage den richtigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.

Unsere Auftraggeber können gespannt sein, denn es stehen noch weitere Kooperationen in naher Zukunft an.

Auch das Thema Digitalisierung wird im kommenden Jahr 2020 bei unserer Auftragsabwicklung eine große Rolle einnehmen.

Kein versicherter Hagelschaden

Es ist gerade ein paar Stunden her, als die ersten Berichte über die verheerenden Unwetterereignisse in Bayern berichteten.

Und genauso schnell konnten wir in die ersten entsetzten Gesichter blicken, als die Worte fielen;

„Hierbei handelt es sich um keinen ersatzpflichtigen Schaden!“

Was war passiert……

Die Schadenssituation ergab sich wie folgt;

Durch den erheblichen Hagelniederschlag, war binnen Sekunden die gesamte Glasdachfläche eines Wintergartens bedeckt.

Durch die vorhandene Dachneigung und den vorliegenden warmen Temperaturen, rutschte die gesamte Hageldecke bis in die Rinne und verstopfte dort den Ablauf.

Das Niederschlagswasser staute sich ebenfalls binnen Sekunden auf und suchte sich den nächst möglichen Weg. Unglücklicherweise direkt in den Innenbereich des Wintergartens.

Dort verursachte das eindringende Niederschlagswasser einen immensen Nässeschaden an Gebäude und Hausratsgegenstände.

Ist das nicht ein Elementarschaden?

Irrtümlicherweise gehen aus unseren Erfahrungen heraus die Versicherungsnehmer grundsätzlich davon aus, dass es sich hierbei um einen versicherten Elementarschaden handelt.

Ein Elementarschaden bezieht sich aber nur auf die Beschädigungen durch Blitzeinschläge und dessen Überspannungsschäden oder aber wen stehende bzw. fliesende oberirdische Gewässer über die Ufer treten und das versicherte Grundstück überflutet wird.

Ein Rückstau der Dachrinne hingegen, stellt keinen Elementarschaden dar.

…..dann ist es ein versicherter Leitungswasserschaden!

Auch das ist weit gefehlt. Sicherlich beschreibt der ersatzpflichtige Leitungswasserschaden, dass das Wasser bestimmungswidrig aus den vorhandenen Gebäudeleitungen ausgetreten sein muss.

Doch der überwiegende Teil der Gebäudeversicherer grenzen Regenwasserleitungen im Deckungsschutz aus. Leitungen die sich außerhalb des Gebäudes befinden sind sogar bei fast allen Verssicherungsunternehmen ausgeschlossen.

Wenn man also Glück hat, genießen die innenliegenden Abwasserleitungen eventuell einen Deckungsschutz.

Hier könnte man dann prüfen, ob der verursachte Nässe- und Hausratsschaden eventuell Deckungsschutz genießt.

Was kann ich tun?

In erster Linie ist es als oberste Priorität für Verssicherungsnehmer darauf zu achten, dass der Rückstau nicht durch eine verunreinigte Rinne entstanden ist. Denn dann kommt auch noch eine Obliegenheitsverletzung dazu, welche den Versicherungsunternehmen das Recht einräumt, Regulierungen der schwere nach zu Quoteln , sprich in der Regulierung zu mindern.

Wenn möglich sollte man auf innenliegende und/oder verdeckte Entwässerungsanlagen verzichten. Sollte dieses aus baurechtlichen Gründen nicht möglich sein, sollte man besonders in den Wintermonaten eine Begleitheizung in der Rinne anbringen. Auch Schneefanggitteranlagen haben sich als nützlich erwiesen.

Auf Grund der klimabedingten Veränderungen, raten wir auch jeden Versicherungsnehmer sich ausgiebig von seiner Versicherung/Vertrauensmann detailliert beraten zu lassen und seine Policen auf die jeweilig erforderlichen Ansprüche anpassen zu lassen.

Sind noch Fragen offen?

Scheut euch nicht, eure Fragen an uns zu richten. Wir versuchen, soweit es uns möglich ist Rede und Antwort zu stehen.

Ebenfalls interessieren uns auch eure Erlebnisse. Schön wäre auch, wenn wir diese als Grundlage für weitere Beiträge nutzen dürften.

In diesem Sinne würden wir uns über eine rege Teilnahme von euch sehr freuen.

Die digitalisierte Gebäudeakte hat den Markt erreicht

Mittlerweile gehört der Bereich des BuildingInformationModeling (BIM) zum Studieninhalt des Ingenieurswesens und soll die potentiellen Fehlerlücken zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmer schließen.

Auch die Ministerien sowie öffentliche Hand fordern diese Art der Digitalisierung (siehe Koalitionsvertrag vom 07.02.2018) um zukünftige Planungs- und Gebäudebewirtschaftungsabläufe zu optimieren.

Momentan ist dieses Verfahren jedoch nur auf den Neubaubereich bzw. den Planungsprozess ausgerichtet.

Die Bestandgebäude bleiben derzeit unberücksichtigt

Da jedoch der größere Anteil von Bestandsimmobilien in Deutschland unberücksichtigt bleiben, haben sich die ILS-bau-consulting UG. und wirfliegendrohne zu einer Kooperation zusammengeschlossen, um sich dieser Aufgabe zu stellen.

 Mit namenhafte Auftraggeber w.z.B. Stadt Dortmund , Kreishandwerkerschaft des Märkischen Kreises, Volkswohl Bund Versicherungen und der Märkische Kreis , um nur einen kleinen Teil der namenhaften Auftraggeber zu nennen, wurde der Startschuss zur Erfassung von Bestandsimmobilien vorgenommen.

Die Erfassung von Basisdaten

Der überwiegende Teil der Auftraggeber beschränkt sich derzeit noch auf die Basisdaten der Bestandsimmobilien. Es handelt sich hierbei um die schwer zugänglichen Gebäudeteile/-hüllen welche meist nur durch Fachunternehmen (z.B.Dachdecker) beurteilt werden.

 

Die vorliegende Interessenkollision der involvierten Fachbetriebe, führt jedoch in den seltensten Fällen zu objektiven Bewertungen, so dass die Beauftragung eines unabhängigen Dritten als erforderlich betrachtet wird.

Der Trend lässt jedoch erkennen, dass die tiefgehenden Gebäudeinformationen eine immer größer werdende Beliebtheit erfahren.

Netzwerkpartnerschaften zahlen sich jetzt aus

Um den detaillierteren Gebäudedaten gerecht zu werden, profitieren unsere Auftraggeber jetzt von der Vernetzung von verschiedenen, spezialisierten Bausachverständigen. So können Fragen, Daten und Informationen w.z.B. im Bereich der Versorgungstechnik (Heizungsbau, Elektrik..etc.) fundiert bearbeitet und ausgewertet werden.

Auswertungen der Daten übernehmen Fachleute

Da jedoch kaum einer unserer Auftraggeber die Zeit hat, Bild- und Datenmaterial von erheblichen Umfang auszuwerten und/oder zu sichten, übernehmen das unsere Fachleute für Sie.

Die erfassten Daten werden nach Verarbeitung in schnell erkennbaren Darstellungen (Ampelprinzip rot/gelb/grün) und weiteren Handlungsempfehlungen dargestellt. So das unserer Auftraggeber schnell erkennen können, was kurzfristig (< 1Jahr), mittelfristig (1 – 5 Jahre) und langfristig (> 5 Jahre) an Instandsetzungsmaßnahmen anstehen.

 

Gleichermaßen erfahren Sie die überschlägige Kostennote unserer Handlungsempfehlungen auf Grundlage des aktuellsten Baukostenindex der jeweiligen Gewerkeverbände.

Wenn Sie noch Fragen haben oder sich genauer informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat in ihren Belangen zur Seite.

Anspruch an die Bestandsgebäude durch den Klimawandel

Die jüngste Vergangenheit zeigt, der Druck auf die politischen Entscheider steigt unentwegt an. Ob die Friday for future – Bewegung der Jugend oder der Wahlerfolg der Grünen in der Europawahl etc. das Klimathema rückt immer weiter in den Mittelpunkt.

Ob da die Gründung eines Klimakabinetts als ausreichend erachtet werden kann. Meiner Meinung nach, ist das als zweifelhaft zu bewerten.

Das Klimakabinett

Der Grundgedanke eines Klimakabinetts ist sicherlich löblich. Jedoch liegen die Schwierigkeiten doch schon auf der Hand, da alle Kabinettsmitglieder ihre persönlichen Amtsbelange einbringen werden.

Es wird jedoch nicht möglich sein allen Belangen gerecht zu werden.

Somit ist vorauszusehen, dass ein höherer Anspruch an den Klimaschutz auch Belastungen in der Wirtschaft verursachen werden.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, an welcher Ecke die Daumenschrauben angesetzt werden sollten.

Die Entscheidungen der Vergangenheit

Jetzt könnte man davon ausgehen, dass die politischen Entscheider mit einem guten Beispiel vorangehen wollten.

Der Grundgedanke war in der Vergangenheit auch vorhanden. So sollten bis 2025 alle kommunalen Bestandsgebäude auf die energetischen Vorgaben der EnEV gebracht werden.

Wobei die Öffentlichkeit dieses nur im Neubau zu beachten hatte.

Na das ist ja mal voll in die Hose gegangen.

Nach dem man erkannt hat, dass diese Ziele des selbst mitentworfenen Klimaschutzes nicht erreicht werden können bzw. erreicht werden, hat man einen erheblichen Teil der kommunalen Gebäude einfach privatisiert.

Somit sind zwar fast alle kommunalen Gebäude energetisch angepasst worden und die politischen Entscheider mit gutem Beispiel voran…………aber das Ziel ist weit verfehlt.

Dann mal zu den Fakten

Wenn wir jetzt mal nachfolgende Fakten zusammentragen und analysieren, zu welchem Ergebnis wird man da wohl kommen…….bezüglich der anzusetzenden Daumenschrauben?

  • Ein erheblicher Anteil der kommunalen Gebäude wurden energetisch saniert
    • Das energetischen Ziel jedoch nicht erreicht
      • Kommunale Gebäude wurden privatisiert
    • Energieausweise wurden von freiwillig auf verpflichtend umgestellt
      • Busgelder wurden zwar bestimmt aber es gab keine überprüfende Institution
        • Seit 2019 wurden überprüfende Institutionen errichtet
      • Klimaschutzziele werden gesetzlich normiert und zwar nicht in Zusammenarbeit mit Vertretern der betroffenen Verbände, sondern durchs Bundesministerium
        • Umweltbundesamt überprüft die jährlichen Emissionsdaten
          • Bundesministerium muss Gesetzes Lage anpassen.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt…..

Wenn man sich also einen Bruchteil der Fakten mal so auf der Zunge zergehen lässt, könnte man auf den unrealistischen Gedanken kommen, dass die Daumenschrauben mal wieder bei der breiten Massen zum Einsatz kommen.

Aber ein Schelm, der dabei böses denkt……….

Anspruch der Bestandsimmobilie anpassen

Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Klimaschutz zukünftig mehr Berücksichtigung bei uns allen finden muss um eine Zukunft für uns und unsere Kinder zu realisieren.

Warum also auf das schimpfen, was sowieso nicht mehr zu ändern ist.

Auf Grund dessen kann ich persönlich nur dazu anraten, die Ärmel hoch zu krempeln und die derzeit noch staatlich vergünstigten Kredite bzw. die generell günstigen Kredite dafür zu nutzen, dass zu realisieren, was einen Häuslebesitzer zukünftig sowie zu schultern hat.

Denn bis 2050 soll die Treibhausgasemission bis 95% in Gegenüberstellung zum Jahr 1990 gesenkt werden. Kurzum, auch Bestandsimmobilien werden immer mehr in Richtung niedrigenergieeffizientes Gebäude gedrängt werden.

In diesem Sinne würde ich mich über konstruktive Beiträge und eure Meinungen zu diesem Thema sehr freuen und bitte euch dieses immer mit dem erforderlichen Respekt aller Teilnehmer vorzunehmen.

Gruß aus dem Sauerland euer Stefan

Vertragliche Bindung an die DEKRA Claims Service GmbH wurde mit Herrn Lange im wahrsten Sinne des Wortes, nicht auf die lange Bank geschoben.

Am 13. März dieses Jahres begannen die ersten Vorgespräche mit der Geschäftsleitung Frau Ritter und dem Regionalleiter Herrn Seitz an der Niederlassung in Wuppertal.

Und genau einen Monat später, am 13. April 2019 wurde Herr Lange als begleitender Bau- und Gebäudegutachter mit dem Vertiefungsgebiet DACH für das Projekt „Überflieger“ vertraglich, verpflichtend gebunden.

Was zuvor geschah………

Wie bereits in der Vergangenheit schon mehrfach dargestellt wurde, begann alles vor gut einem Jahr, nachdem das Unternehmen Goldbeck Nord GmbH aus BIELEFELD an uns, die ILS – Bau – Consulting UG. herantrat, bezüglich einem vorsorglichen Beweissicherungsverfahren im Intergralen bauen an einem Campusgelände.

Zur Erfassung des gesamten Campusgeländes, sowie dessen Anzahl der zu beurteilenden Gebäude, war der Einsatz einer Spezialdrohne dringest erforderlich. So dass es zur ersten Kontakten mit dem damalig noch nebenberuflich, selbstständigen Unternehmer Herrn Hartmann kam.

Herr Hartmann, heutiger Geschäftsführer des Unternehmens wirfliegendrohne.de, war damalig noch angestellter Bankkaufmann und Immobilienfachwirt im Bereich Verwaltung der kommunalen Stadtsparkasse tätig. Mittlerweile hat dieser seinen gesicherten Job an der Sparkasse aufgegeben, um sich dem Unternehmen wirfliegendrohne.de im vollen Umfang zu widmen.

Wie wir auf unseren Internetplattformen bei Facebook, Instagram und Co bereits mitgeteilt haben, wurde in diesem Jahr die Netzwerkpartnerschaft und Kooperation mit dem Unternehmen www.wirfliegendrohne.de dingfest gemacht.  

Verschiedenste Projekte, etablierten Erfahrungen.

Die Zusammenarbeit begann jedoch bereits schon weit vor der Kooperation mit dem Unternehmen. Wo zu Beginn tatsächlich nur das Bildmaterial stand, welches die Drohnen organisierten, werden heute schon alternative Untersuchungsmethoden in der Gebäudediagnostik verfeinert und realisiert.

Diese Argumente und Erfahrungen haben auch die Entscheidungsebene der DEKRA Claims GmbH schnell handeln lassen. Auch das hausintern Produkt „Überflieger“ spiegelt die angestrebte Digitalisierung und der Perfektionierung von Untersuchungsmethoden der DEKRA im vollem Umfang wieder.

Das Produkt „Überflieger“ soll in den kommenden Tagen auf der Messe in Leipzig näher vorgestellt werden.

Auch weitere Pilotprojekte sind im Gespräch, welche eventuell durch einen Kooperationsvertrag zwischen www.wirfliegendrohne.de und der DEKRA Claims GmbH unterstützt und vorangetrieben werden sollen.

Es kann also in Zukunft mit weiteren interessanten Informationen auf diesem Gebiet gerechnet werden.

Zusammenarbeit zwischen dem BBZ der Kreishandwerkerschaft Iserlohn und der ILS-Bau-Consulting UG. wird 2019 fortgeführt.

Auch im Jahr 2019, soll die seit bereits 2016 vereinbarte Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsführer der ILS-Bau-Consulting UG. (haftungsbeschränkt), Herrn Stefan Lange und dem Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Iserlohn fortgeführt werden.

Es ist mehr als nur eine freiberufliche Dozenten- u. Ausbildertätigkeit

In erster Linie bezog sich die damalig getroffene Vereinbarung essenziell nur auf die Ausbilder- und Dozententätigkeit im Bereich des Bauwesens. Teilnehmer sollten hier im Bereich der ihnen gestellten Bauaufgaben geprüft und auf ihr Vorwissen beurteilt und gefördert werden.

Doch durch die geschäftsführende Tätigkeit des Herrn Lange in der ILS-Bau-Consulting UG. und den bestehenden Kontakten aus dessen Tagesgeschäft, wurden hier schnell die bestehenden Kontakte genutzt.

Selbsthilfe im Bereich des Fachkräftemangels

Potenzielle Bewerber aus dem Berufsbildungszentrum konnten somit schnell und unkompliziert in die jeweilig suchenden Unternehmer weitervermittelt werden.

Auf Grund der überbrückenden Verbindung zwischen Bildungsträger und Unternehmen wurden so schnell Praktika-, Ausbildungs- und sogar Arbeitsplätze realisiert.

Die Zukunft bietet noch weiteren Ausbau

Potenzielle Bewerber und auch Unternehmen können sich daher gerne mit uns in Verbindung setzen unter iris.petritz@ils-bau-consulting.de.

Wir werden ihre Kontaktdaten an den Bildungsträger weiterleiten.

Da sich der Schwerpunkt unserer Tätigkeit (der ILS-Bau-Consulting UG.) zum überwiegenden Teil auf den Bau- und Immobiliensektor beziehen, fehlen noch dringendst Kontakte zur Industrie und Gastronomie. Über eine rege Kontaktaufnahme diesbezüglich würden sich nicht nur potenzielle Bewerber freuen 😉

Wie werde ich Netzwerkpartner bei der ILS-Bau-Consulting?

Dieser Beitrag soll allen Interessierten einen Überblick verschaffen welche Kernintention die Netzwerkpartnerschaft eigentlich verfolgt.

Des Weiteren wie man dieser beitreten kann und wo der grundsätzliche Mehrwert für jeden liegen sollte.

Daher ist vor ab anzumerken, dass es sich hierbei nicht um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt die dubiose Versprechen propagiert und den Teilnehmern frustrierende Mitgliedsbeiträge abfordert.

Der Grundgedanke der Netzwerkpartnerschaft liegt ganz woanders

Der Grund warum sich Mensch und Tier zu Rudeln, Herden und Gruppen zusammen rotten ist ganz allein darin zu finden, dass jeder Einzelne diesem sozialen Gefüge seine Stärken einbringen kann. Und die Stärken des Einen können die Schwächen des Anderen kompensieren.

  • Denn Rechtsanwälte haben keine Probleme juristische Stolpersteine zu entkräften
  • Ingenieure lösen komplexe, technischen Konstruktionen
  • Und Handwerksmeister werden diese mit Leichtigkeit in die Tat umsetzen

Man könnte diese Liste ellenlang fortführen, welche Vorteile eine derartige Vernetzung realisiert.

Aber nicht nur die Qualität ist maßgeblich, sondern auch die Quantität.

Denn ein Stein von 1 Tonne mit 100 Leuten zu bewegen, ist einfacher als mit nur 5 Personen. Des Weiteren wird sich ein Jurist bedanken, wenn er seinem Tagesgeschäft nicht mehr nachkommen kann, weil dieser den ganzen Tag juristische Fragen der Netzwerkpartner beantworten müsste. Aber bei mehreren Mitstreitern sieht dieses schon wieder ganz anders aus.

Aber selbst der Tod ist nicht umsonst….

Wie wir bereits zuvor benannt hatten, soll diese Vernetzung nicht mit einem Mitgliedsbeitrag belangt werden, so lange dieses von jedem von uns noch im Tagesgeschäft ungehindert untergebracht werden kann.

Und dieses ist einfacher als man denkt.

  • Denn für uns als Bausachverständige stellt es überhaupt kein Problem dar eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt oder Handwerker im Auftrag auszusprechen.
  • Viele Makler benötigen oftmals noch einen aktuellen Energieausweis
  • Und unser Drohnenflugunternehmen sucht noch händeringend, bundesweit Sachverständige die sein Bildmaterial auswerten können.

Das Prinzip dieser gegenseitigen Unterstützung läuft seit gut 5 Jahren reibungslos ab. Jeder spielt jedem in irgendeiner Form immer wieder neue Aufträge zu.

Abläufe können gemeinsam optimiert und besser am Markt positioniert werden. Was im Jahr 2018 viele namenhafte und monopolbezogene Unternehmen auf uns hat aufmerksam werden lassen. Man darf gespannt sein was 2019 noch alles vereinbart wird 😉

Daher möchten wir auch keine Augenwischerei betreiben, denn spätestens dann, wenn eine tagesfüllende Distribution erforderlich wird, die nicht im Tagesgeschäft untergebracht werden kann, müssen wir uns mit Euch, unseren Netzwerkpartner nochmals zusammensetzen. Kurzum, wenn wir eine Telefonistin benötigen, werden wir uns die Kosten wohl teilen müssen.

Wer und wie werde ich zum Netzwerkpartner?

Im Grunde genommen kann Jeder ein Netzwerkpartner werden, der ein Unternehmen führt oder freiberuflich tätig ist!

Sicherlich bezieht sich unsere Vernetzung in erster Linie auf alle Unternehmen und Unternehmer deutschlandweit, die sich mit den Themengebieten des Bau-, Gebäude-, und Immobilienwesens befassen.

Aber auch andere Dienstleister, Händler und Unternehmen können sich unverbindlich mit uns unter iris.petritz@ils-bau-consulting.de  in Verbindung setzen. Denn wie die Vergangenheit zeigte, sind es oftmals auch die kuriosesten Partnerschaften die zu neuen Lösungen führten.

Oder hätten Sie daran gedacht, dass ein Mediengestalter für Imagevideos, eine Druckerei für diverse Flucht- und Rettungskonzepte oder ein Schilder- und Leuchtreklamehersteller für Markierungsmittel im Sachverständigenwesen als Netzwerkpartner interessant sein könnten.

Senden Sie uns daher einfach unverbindlich eine Mailbenachrichtigung an iris.petritz@ils-bau-consulting.de mit ihren Firmendaten und ihren angebotenen Leistungen und wir listen Sie in unserem Netzwerk.

Wenn nun mehr der Bedarf nach ihren Leistungen besteht, werden wir ihre Kontaktdaten an Dritte weiterleiten. Als Gegenleistung erwarten ihre Netzwerkpartner von Ihnen, dass Sie, soweit es Ihnen möglich ist, ebenfalls Empfehlungen aussprechen.

Zu Beginn wird es sicherlich etwas holprig werden, doch nach einer gewissen Anlaufzeit, werden auch Sie die für ihr Tagesgeschäft relevanten Netzwerkpartner in ihrem Handy eingespeichert haben und als Empfehlung weiterreichen können.


Zukünftige Parkhaus-Untersuchungen in Kooperation mit einem Netzwerkpartner

Wie in den vergangenen Jahren, bin ich als Geschäftsführer der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) auch in diesem Jahr 2019, stetig auf der Suche nach neuen und innovativen Netzwerkpartnerschaften.

Manche Unternehmen stellen sich bei uns via Mail unter info@ils-bau-consulting.de vor und können im laufenden Geschäftsverkehr, wie ein fehlendes Puzzleteil eingesetzt werden. Und manchmal ist es die Nachfrage aus dem Tagesgeschäft selbst, die nach neuen Leistungen fordert.

Sowie auch in diesem Falle.

Unsere Auftraggeber stehen im Focus

Die eigentliche Kernintention dieser Netzwerkpartnerschaften sind nicht nur darauf ausgerichtet, dass bestmögliche Ergebnis für unsere Auftraggeber zu erzielen. Sondern diesem auch die Möglichkeit zu schaffen die einzelnen Bausteine der Netzwerkpartnerschaft so auszuwählen, wie sie von diesem benötigt werden.

Die zu untersuchenden Parkhäuser und Parkdecks zum Beispiel sind in den meisten Fällen an Kaufhäusern und/oder Gewerbeobjekten angeschlossen und während den Werkstagen in vollumfänglicher Nutzung. Eine durchgeführte Untersuchung in diesem Zeitraum würde alle Beteiligten erheblich einschränken.

Auch wirtschaftliche Einbußen des Auftraggebers währen nicht auszuschließen.

Der Mehrwert liegt hier in der Vernetzung

Auf Grund dessen konnten wir einen bereits bestehenden Netzwerkpartner, welcher für uns in ähnlichen, vergangenen Untersuchungen zur Seite stand, für ein neues Leistungsspektrum überzeugen.

Die Fa. Lichtendorfbau GmbH aus Dortmund wird uns in Zukunft nicht nur mit der Entnahme für Kernbohrproben zur Verfügung stehen, sondern auch für die minimal zerstörenden Bauteiluntersuchungen durch Bohrmehlprobeentnahmen. Auch der Einsatz an Sonn- und Feiertagen stellt für den Unternehmer keine Schwierigkeiten dar.

Neues Untersuchungskonzept, spart Zeit und Geld

Gleichermaßen haben wir uns mit den verschiedensten Netzwerkpartnern, die in einem solchen Auftrag zum Tragen kommen, zusammengesetzt und eine konzeptionierte Untersuchungsabwicklung erarbeitet.

Sodass die vorbereitenden Untersuchungen w.z.B. Potenzialfeldmessungen, Drohnenflüge und/oder thermografische Messungen autark erfasst und durchgeführt werden. Erfasste Daten werden über Cloud – Netzwerke weitergeleitet und stehen allen Beteiligten für die Auswertung bzw. Einsicht zur Verfügung. Weiterführende Arbeitsschritte werden untereinander über die Computerplattform abgestimmt und besprochen.

Diese Vorgehensweise verhindert überflüssige Zeitverzögerungen und ist für alle Beteiligten absolut transparent in der Abwicklung.

Der Vorteil für unsere Auftraggeber, liegt daher…….

….darin, dass Verzögerungen zu einem erheblichen Teil ausgeschlossen werden können.

Die einschränkenden Untersuchungen können an Sonn- und Feiertagen erbracht werden, ohne eine eingeschränkte Nutzung oder beeinträchtigende Untersuchung zu riskieren.

Die Entnahme von Bohrmehlproben ermöglichen eine geringe zerstörende Bauteiluntersuchung.

Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte können mit vernetzten Handwerksbetrieben besprochen und abgestimmt werden.

Zusammenfassend….

…….sind wir daher überzeugt unseren Auftraggebern ein rundum stimmiges Gesamtkonzept anbieten zu können und freuen und jetzt schon auf die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern.

In diesem Sinne verbleibe ich, Stefan Lange mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland.

Der bloße Verdacht auf Schimmel reicht nicht aus

Wie in der Pressemitteilung vom Bundesgerichtshof aus dem Verhandlungstermin am 5.Dezember 2018 ( VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18 ) bekannt gegeben wurde, reicht der bloße Verdacht auf Schimmelpilzbildung für eine Mietminderung nicht aus.

Was war Grundlage des Rechtsstreites

Geklagt hatten zwei Mieter aus Glinde, die in einer Mietzins angepassten Wohnung eine Mietzinsminderung auf Grund schlechter energetische Konstruktionsbereiche (Wärmebrücken) klagten.

Die benannten Konstruktionsbereiche wiesen eine potenzielle Schimmelpilzgefahr bei nicht ausreichender Belüftung bzw. Beheizung des Baukörpers auf.

Entschieden wurde daher

Das der bloße Verdacht auf Schimmelpilzbefall bzw. ein zu erwartender Eventualschaden als Grundlage nicht ausreichend zu titulieren ist, eine Mietminderung zu realisieren.

Vor allem dann nicht, wenn die Miete bereits den wohnlichen Grundlagen dementsprechend gemindert angepasst wurde.

Unserer Meinung nach

….wäre aber immer individuell zu prüfen ob diese energetischen Erforderlichkeiten bei Vertragsabschluss den Mietern bekannt gegeben wurden.

Des Weiteren ob die energetischen Maßnahmen auch dem damaligen Stand der Technik entsprachen.

Lassen Sie sich daher technisch und rechtlich beraten.

Ihre Stefan Lange

Wieviel Schaden wird von Versicherungen anerkannt?

Erst in dieser Woche wurden wir wieder in unserem Unternehmen, der ILS-Bau-Consulting UG. (haftungsbeschränkt), mit dieser Frage konfrontiert.

In welchen Umfang handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden und wo beginnt die nicht hinzunehmende Vollkaskomentalität des Anspruchstellers.

Ein ewig leidiges Thema zwischen Anspruchsteller sowie Verssicherungsgesellschaft. Und zwischen den Fronten der beauftragte Sachverständige.

Aktuelles Schadensbeispiel

In einem aktuell zu beurteilten Schadensfall, handelt es sich um einen Kfz-Anprallschaden an einer Gebäudeaußenwand, bestehend aus einem Wärmedämm-Verbund-System.

Hier fuhr ein Versicherungsnehmer beim rangieren in eine Parkbox gegen die Gebäudeaußenwand und deformierte die darunterliegende Dämmungslage auf einer Fläche von rund 1 m² im WDVS.

Unsere Aufgabe lag darin, den gemeldeten Schaden in Ursache und Umfang zu beurteilen und zu bewerten.

Das vorliegende Angebot des eingeschalteten Unternehmers, lag bei Sage und Schreibe rund 9.000,- € brutto. Durch diesen wurde ein Pauschalpreisangebot für reinigen, abkleben, grundieren und neu verputzen in einem Stück angeboten.

Angebote müssen prüfbar sein

Das zuvor beschriebene Pauschalpreisangebot, mag zwar im ersten Moment für den Auftraggeber eine Art der Preissicherung darzustellen. Doch in unzählig betreuten Fällen aus unserem Unternehmen führen diese Grundsätzlich im Nachhinein zu Problemen.

Denn diese Pauschalpreisangebote beinhalten in den seltensten Fällen bzw. nach unseren Erfahrungen niemals eine Aussage über Massenangaben und/oder detaillierte Angaben zur Ausführung der Leistungen selbst.

So wie auch in diesem Fall. Die Leistungstexte sind zwar stetig sehr ausschmückend beschrieben, beinhalten aber keine essenzielle Aussage, was tatsächlich vertraglich geschuldet ist. Für den Unternehmer GUT, für die Auftraggeber oder auch die Versicherungsgesellschaften nicht akzeptabel.

Denn auf Grundlage der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie auch dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist ein Angebot so aufzustellen, dass für den Auftraggeber nachvollziehbar ist Was, Wieviel und in Welcher Ausführung er seine Leistungen bekommt. Mittlerweile ist sogar eine Aufgliederung zwischen Material- und Arbeitsaufwand erforderlich.

Daher Vorsicht!

Aber wieviel ist nun tatsächlich Schadens- bzw. Regulierungsrelevant?

In erster Linie sollten man sich an folgender Aussage orientieren.

Der Ersatzanspruch besteht auf die beschädigte Sache nach gleicher Art und Güte, wie vor Schadenseintritt in wirtschaftlichster Ausführung.

Das soll bedeuten, dass nicht der Ersatzanspruch auf die beschädigte Sache selbst besteht, sondern auch vergleichbare Dinge verwendet werden dürfen und können.

Bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, empfehlen wir den Anspruchsberechtigten sich Grundsätzlich mit der Frage zu beschäftigen:

„Wieviel würde ich persönlich tatsächlich umsetzen, wenn die Kosten nicht durch einen Dritten, sondern durch meine Person selbst getragen werden müsste?“

Viele würden dann, wie auch in dem hier beschriebenen Fall, sich nicht mehr auf die Erneuerung der gesamten Gebäudeaußenwand beziehen, sondern ernsthaft über eine angemessene, partielle Instandsetzung nachdenken.

Partielle Instandsetzung ist oft maßgeblich

Spätestens JETZT, wenn die Anspruchstellerseite auf die partielle Instandsetzungsmöglichkeit hingewiesen wurde, kommt oftmals und auch verständlicherweise das Bedenken auf;

„Flickschusterei?…….wie soll das denn hinterher aussehen?“

Unabhängig davon, dass gute Fachunternehmer mittlerweile in der Lage sind, partielle Instandsetzungen so wiederherzustellen, dass keine partielle Absetzung zu erkennen sind, ist dieses für das Versicherungsrecht erst einmal unerheblich.

Fast alle Versicherungsgesellschaft beschäftigen sich in erster Linie mit der Frage, handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden und wenn JA, wie und in welchem Umfang ist dieser wiederherzustellen möglich. Und genau auf diese Fragestellung erfolgt auch der Umfang der Regulierung.

Sollten nunmehr im Nachgang tatsächlich optische Beeinträchtigungen vorliegen, können diese über das Zielbaumverfahren Aurnhammer/Oswald ermittelt und geltend gemacht werden. Dieses kann aber nicht bereits im Vorfeld pauschal vorausgesetzt werden, sondern ist nachträglich essenziell nachzuweisen.

Eine Kompletterneuerung ist auch mit Vorsicht zu genießen.

Von vielen Anspruchstellern wird oftmals der berechtigte Regulierungsgrundsatz „Abzug Alt für Neu“ unberücksichtigt gelassen.

Denn mit diesem Abzugsverfahren sollen wertsteigernde Übervorteilungen zum Ausgleich gebracht werden. Und diese beruhen nicht nur auf die finanzielle Übervorteilung, welche die beschädigte Sache vor Schadenseintritt vielleicht nicht mehr wert war, sondern kann sich auch auf die verlängerte Nutzungsphase eines Bauteils beziehen.

Wobei sich Abzüge Neu für Alt nicht nur auf Kompletterneuerungen orientieren, diese finden auch bei partiellen Instandsetzungen Anwendung.

Zusammenfassend

Sollten Sie sich daher bewusstmachen, was tatsächliche eine faire Forderung darstellt.

Des Weiteren kontrollieren Sie ihre Angebote auf Prüffähigkeit. Holen Sie sich nicht nur ein Angebot ein. Kostenvoranschläge sind meist kostenpflichtig, werden aber von den Versicherungsgesellschaften getragen.

Schauen Sie auch ruhig mal unter https://baugutachter-lange.de/versicherungsschaden-was-ist-zu-tun/  nach, was Sie alles bei einem Versicherungsschaden als Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller beachten sollten. Oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie uns einem Mailbenachrichtigung, wir helfen Ihnen garantiert weiter.

Ihre

ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt)

Das deutschlandweit tätige Netzwerk aus

Baugutachtern & Immobiliensachverständigen

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner