Category : Thema der Woche

Zusammenarbeit zwischen dem BBZ der Kreishandwerkerschaft Iserlohn und der ILS-Bau-Consulting UG. wird 2019 fortgeführt.

Auch im Jahr 2019, soll die seit bereits 2016 vereinbarte Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsführer der ILS-Bau-Consulting UG. (haftungsbeschränkt), Herrn Stefan Lange und dem Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Iserlohn fortgeführt werden.

Es ist mehr als nur eine freiberufliche Dozenten- u. Ausbildertätigkeit

In erster Linie bezog sich die damalig getroffene Vereinbarung essenziell nur auf die Ausbilder- und Dozententätigkeit im Bereich des Bauwesens. Teilnehmer sollten hier im Bereich der ihnen gestellten Bauaufgaben geprüft und auf ihr Vorwissen beurteilt und gefördert werden.

Doch durch die geschäftsführende Tätigkeit des Herrn Lange in der ILS-Bau-Consulting UG. und den bestehenden Kontakten aus dessen Tagesgeschäft, wurden hier schnell die bestehenden Kontakte genutzt.

Selbsthilfe im Bereich des Fachkräftemangels

Potenzielle Bewerber aus dem Berufsbildungszentrum konnten somit schnell und unkompliziert in die jeweilig suchenden Unternehmer weitervermittelt werden.

Auf Grund der überbrückenden Verbindung zwischen Bildungsträger und Unternehmen wurden so schnell Praktika-, Ausbildungs- und sogar Arbeitsplätze realisiert.

Die Zukunft bietet noch weiteren Ausbau

Potenzielle Bewerber und auch Unternehmen können sich daher gerne mit uns in Verbindung setzen unter iris.petritz@ils-bau-consulting.de.

Wir werden ihre Kontaktdaten an den Bildungsträger weiterleiten.

Da sich der Schwerpunkt unserer Tätigkeit (der ILS-Bau-Consulting UG.) zum überwiegenden Teil auf den Bau- und Immobiliensektor beziehen, fehlen noch dringendst Kontakte zur Industrie und Gastronomie. Über eine rege Kontaktaufnahme diesbezüglich würden sich nicht nur potenzielle Bewerber freuen 😉

Wie werde ich Netzwerkpartner bei der ILS-Bau-Consulting?

Dieser Beitrag soll allen Interessierten einen Überblick verschaffen welche Kernintention die Netzwerkpartnerschaft eigentlich verfolgt.

Des Weiteren wie man dieser beitreten kann und wo der grundsätzliche Mehrwert für jeden liegen sollte.

Daher ist vor ab anzumerken, dass es sich hierbei nicht um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt die dubiose Versprechen propagiert und den Teilnehmern frustrierende Mitgliedsbeiträge abfordert.

Der Grundgedanke der Netzwerkpartnerschaft liegt ganz woanders

Der Grund warum sich Mensch und Tier zu Rudeln, Herden und Gruppen zusammen rotten ist ganz allein darin zu finden, dass jeder Einzelne diesem sozialen Gefüge seine Stärken einbringen kann. Und die Stärken des Einen können die Schwächen des Anderen kompensieren.

  • Denn Rechtsanwälte haben keine Probleme juristische Stolpersteine zu entkräften
  • Ingenieure lösen komplexe, technischen Konstruktionen
  • Und Handwerksmeister werden diese mit Leichtigkeit in die Tat umsetzen

Man könnte diese Liste ellenlang fortführen, welche Vorteile eine derartige Vernetzung realisiert.

Aber nicht nur die Qualität ist maßgeblich, sondern auch die Quantität.

Denn ein Stein von 1 Tonne mit 100 Leuten zu bewegen, ist einfacher als mit nur 5 Personen. Des Weiteren wird sich ein Jurist bedanken, wenn er seinem Tagesgeschäft nicht mehr nachkommen kann, weil dieser den ganzen Tag juristische Fragen der Netzwerkpartner beantworten müsste. Aber bei mehreren Mitstreitern sieht dieses schon wieder ganz anders aus.

Aber selbst der Tod ist nicht umsonst….

Wie wir bereits zuvor benannt hatten, soll diese Vernetzung nicht mit einem Mitgliedsbeitrag belangt werden, so lange dieses von jedem von uns noch im Tagesgeschäft ungehindert untergebracht werden kann.

Und dieses ist einfacher als man denkt.

  • Denn für uns als Bausachverständige stellt es überhaupt kein Problem dar eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt oder Handwerker im Auftrag auszusprechen.
  • Viele Makler benötigen oftmals noch einen aktuellen Energieausweis
  • Und unser Drohnenflugunternehmen sucht noch händeringend, bundesweit Sachverständige die sein Bildmaterial auswerten können.

Das Prinzip dieser gegenseitigen Unterstützung läuft seit gut 5 Jahren reibungslos ab. Jeder spielt jedem in irgendeiner Form immer wieder neue Aufträge zu.

Abläufe können gemeinsam optimiert und besser am Markt positioniert werden. Was im Jahr 2018 viele namenhafte und monopolbezogene Unternehmen auf uns hat aufmerksam werden lassen. Man darf gespannt sein was 2019 noch alles vereinbart wird 😉

Daher möchten wir auch keine Augenwischerei betreiben, denn spätestens dann, wenn eine tagesfüllende Distribution erforderlich wird, die nicht im Tagesgeschäft untergebracht werden kann, müssen wir uns mit Euch, unseren Netzwerkpartner nochmals zusammensetzen. Kurzum, wenn wir eine Telefonistin benötigen, werden wir uns die Kosten wohl teilen müssen.

Wer und wie werde ich zum Netzwerkpartner?

Im Grunde genommen kann Jeder ein Netzwerkpartner werden, der ein Unternehmen führt oder freiberuflich tätig ist!

Sicherlich bezieht sich unsere Vernetzung in erster Linie auf alle Unternehmen und Unternehmer deutschlandweit, die sich mit den Themengebieten des Bau-, Gebäude-, und Immobilienwesens befassen.

Aber auch andere Dienstleister, Händler und Unternehmen können sich unverbindlich mit uns unter iris.petritz@ils-bau-consulting.de  in Verbindung setzen. Denn wie die Vergangenheit zeigte, sind es oftmals auch die kuriosesten Partnerschaften die zu neuen Lösungen führten.

Oder hätten Sie daran gedacht, dass ein Mediengestalter für Imagevideos, eine Druckerei für diverse Flucht- und Rettungskonzepte oder ein Schilder- und Leuchtreklamehersteller für Markierungsmittel im Sachverständigenwesen als Netzwerkpartner interessant sein könnten.

Senden Sie uns daher einfach unverbindlich eine Mailbenachrichtigung an iris.petritz@ils-bau-consulting.de mit ihren Firmendaten und ihren angebotenen Leistungen und wir listen Sie in unserem Netzwerk.

Wenn nun mehr der Bedarf nach ihren Leistungen besteht, werden wir ihre Kontaktdaten an Dritte weiterleiten. Als Gegenleistung erwarten ihre Netzwerkpartner von Ihnen, dass Sie, soweit es Ihnen möglich ist, ebenfalls Empfehlungen aussprechen.

Zu Beginn wird es sicherlich etwas holprig werden, doch nach einer gewissen Anlaufzeit, werden auch Sie die für ihr Tagesgeschäft relevanten Netzwerkpartner in ihrem Handy eingespeichert haben und als Empfehlung weiterreichen können.


Zukünftige Parkhaus-Untersuchungen in Kooperation mit einem Netzwerkpartner

Wie in den vergangenen Jahren, bin ich als Geschäftsführer der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) auch in diesem Jahr 2019, stetig auf der Suche nach neuen und innovativen Netzwerkpartnerschaften.

Manche Unternehmen stellen sich bei uns via Mail unter info@ils-bau-consulting.de vor und können im laufenden Geschäftsverkehr, wie ein fehlendes Puzzleteil eingesetzt werden. Und manchmal ist es die Nachfrage aus dem Tagesgeschäft selbst, die nach neuen Leistungen fordert.

Sowie auch in diesem Falle.

Unsere Auftraggeber stehen im Focus

Die eigentliche Kernintention dieser Netzwerkpartnerschaften sind nicht nur darauf ausgerichtet, dass bestmögliche Ergebnis für unsere Auftraggeber zu erzielen. Sondern diesem auch die Möglichkeit zu schaffen die einzelnen Bausteine der Netzwerkpartnerschaft so auszuwählen, wie sie von diesem benötigt werden.

Die zu untersuchenden Parkhäuser und Parkdecks zum Beispiel sind in den meisten Fällen an Kaufhäusern und/oder Gewerbeobjekten angeschlossen und während den Werkstagen in vollumfänglicher Nutzung. Eine durchgeführte Untersuchung in diesem Zeitraum würde alle Beteiligten erheblich einschränken.

Auch wirtschaftliche Einbußen des Auftraggebers währen nicht auszuschließen.

Der Mehrwert liegt hier in der Vernetzung

Auf Grund dessen konnten wir einen bereits bestehenden Netzwerkpartner, welcher für uns in ähnlichen, vergangenen Untersuchungen zur Seite stand, für ein neues Leistungsspektrum überzeugen.

Die Fa. Lichtendorfbau GmbH aus Dortmund wird uns in Zukunft nicht nur mit der Entnahme für Kernbohrproben zur Verfügung stehen, sondern auch für die minimal zerstörenden Bauteiluntersuchungen durch Bohrmehlprobeentnahmen. Auch der Einsatz an Sonn- und Feiertagen stellt für den Unternehmer keine Schwierigkeiten dar.

Neues Untersuchungskonzept, spart Zeit und Geld

Gleichermaßen haben wir uns mit den verschiedensten Netzwerkpartnern, die in einem solchen Auftrag zum Tragen kommen, zusammengesetzt und eine konzeptionierte Untersuchungsabwicklung erarbeitet.

Sodass die vorbereitenden Untersuchungen w.z.B. Potenzialfeldmessungen, Drohnenflüge und/oder thermografische Messungen autark erfasst und durchgeführt werden. Erfasste Daten werden über Cloud – Netzwerke weitergeleitet und stehen allen Beteiligten für die Auswertung bzw. Einsicht zur Verfügung. Weiterführende Arbeitsschritte werden untereinander über die Computerplattform abgestimmt und besprochen.

Diese Vorgehensweise verhindert überflüssige Zeitverzögerungen und ist für alle Beteiligten absolut transparent in der Abwicklung.

Der Vorteil für unsere Auftraggeber, liegt daher…….

….darin, dass Verzögerungen zu einem erheblichen Teil ausgeschlossen werden können.

Die einschränkenden Untersuchungen können an Sonn- und Feiertagen erbracht werden, ohne eine eingeschränkte Nutzung oder beeinträchtigende Untersuchung zu riskieren.

Die Entnahme von Bohrmehlproben ermöglichen eine geringe zerstörende Bauteiluntersuchung.

Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte können mit vernetzten Handwerksbetrieben besprochen und abgestimmt werden.

Zusammenfassend….

…….sind wir daher überzeugt unseren Auftraggebern ein rundum stimmiges Gesamtkonzept anbieten zu können und freuen und jetzt schon auf die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern.

In diesem Sinne verbleibe ich, Stefan Lange mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland.

Start-Up-Unternehmen als neues Netzwerkmitglied 2018

Wie bereits schon in den vergangenen Tagen auf verschiedenen Plattformen mitgeteilt wurde, stehen wir mit interessanten Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen in Verhandlung bezüglich der Netzwerkpartnerschaft.

So auch mit dem Start-Up-Unternehmen  wirfliegendrohen.de

Die Vorteile dieser Vernetzung

Durch diese Vernetzung konnten wir nicht nur ein junges Start-Up-Unternehmen zur Informationsbeschaffung organisieren, sondern auch einen adäquaten Ansprechpartner aus dem Banken- und Immobiliensektor für uns realisieren.

Denn der Geschäftsführer, Herr Mathias Hartmann ist gelernter Bank- und Immobilienkaufmann sowie Immobilienfachwirt und kann auf eine langjährige Erfahrung aus seiner Sparkassentätigkeit zurückgreifen.

Der ursprüngliche Einsatzbereich

Das ursprünglich gedachte Aufgabengebiet des Unternehmens wirfliegendrohne.de war in erster Linie auf vergangenen Problematiken der ILS-Bau-Consulting UG. bezogen.

Denn es gestaltete sich nämlich oftmals als äußerst schwierig, größere industriell geführte Photovoltaikanlagen (w.z.B. beim Hagelschlags Ereignis 2012 zwischen Balingen und Reutlingen) wirtschaftlich und schnellstmöglich zu erfassen und zu beurteilen.

Auch schwer zugängliche Gebäudebereiche in Großstädten, (w.z.B. Kumulschäden in Berlin u. Brandenburg 2017) erforderte meist einen weiteren, kostspieligen Ortstermin unter Einbezug von Höhensicherungsmaßnahmen, Organisierung von Zugänglichkeiten durch Hausverwaltungen und/oder Mieterparteien oder Handwerksbetrieben.

Um hier zukünftig eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten, sahen wir es als unumgänglich an eine zukünftig, feste Zusammenarbeit mit dem Unternehmen deutschlandweit anzustreben.

Neue Einsatzgebiete etablieren sich schnell

In den derzeit vorliegenden Verhandlungsgesprächen mit unseren bestehenden Auftraggebern, von fast allen namenhaften Versicherungsgesellschaften und großen Versorgungswerken, kam auch schnell das Thema Versorgungs- und Fernwärmeleitungen sowie Forst- und Ernteschäden zum Gespräch. Nach Abschluss dieser Gespräche werden wir in den nächsten Tagen genauer berichten.

Auch unsere bestehenden Netzwerkmitglieder konnten schnell die Vorteile des neuen Netzwerkpartners erkennen. Immobilienmakler und Handwerksbetrieb bzw. diverse Baustoffindustrieunternehmen bekundeten bereits Interesse an Aufnahmen von Gebäudetotalen, Gebäudeinspektionen bzw. Aufmaßerfassungen von Großprojekten.

Die Zukunft bringt noch einiges Neues

Da nunmehr auch die ersten Energieausweise an Gültigkeit verlieren und bereits die ersten europäischen Gesetzesänderungen im energetischen Bereich beschlossen werden/wurden, ist auch hier zukünftig mit neuen Aufgaben zu rechnen.

Manchmal sind es auch nur einfach die Anfragen von neuen Netzwerkpartnern die zu ableitenden, anspruchsvollen Aufgaben führen.

Wenn Sie also der Meinung sind, ein passendes Bindeglied in unserem Netzwerk darzustellen, dann schreiben Sie uns einfach an unter info@ils-bau-consulting.de

Auch wir sind für alle Möglichkeiten offen.

Verhandlungen mit juristischen Netzwerkpartner abgeschlossen

Nun ist es endlich entschieden,…….

…..dass einer zukünftigen Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Harmuth & Kollegen nichts mehr im Wege steht.

Nach mehr als einem Jahr gegenseitigem Beschnuppern und stetigem Fordern in immer komplexer werdenden Bau- und Immobilienangelegenheiten, konnte man sich beidseitig von seinen Kompetenzen überzeugen.

Juristische und technische Fragen sind kaum noch trennbar

In der Beurteilung von Bauschäden und/oder Baumängeln aus unserem Tagesgeschäft ist es unabdingbar, zu klären, wer oder was für die Schadensursache als ersatzpflichtig und verantwortlich zu definieren ist.

Gleichermaßen beauftragen Mandanten den Rechtsbeistand mit der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen, obwohl diese noch nicht vom Fachmann erfasst wurden. Denn viele Mandanten wissen: Es stimmt etwas nicht ! Sie sind aber kaum in der Lage, dies an Hand der anerkannten Regeln der Technik zu formulieren.

Ein Richter kann sich in diesen Fällen einen Gehilfen, den bestellten oder zertifizierten Sachverständigen, zur Seite holen.

 

Warum ein Rechtsanwalt nicht auch?

Die Kosten………

Es sind die Kosten, die eine solche Zusammenarbeit behindert haben.

Denn die Aufwendungen für die Einschaltung eines öffentlich bestellten oder DIN-zertifizierten Sachverständigen in einem selbstständigen Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) beginnen schnell oberhalb von 1.000,- € netto.

Die Anwaltskanzlei Harmuth & Kollegen und wir als ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) haben uns vorab erst einmal gemeinsam mit den Vorteilen aus dieser Kooperation beschäftigt.

Sodass sich in diesem gemeinsamen Jahr schnell der gegenseitige Vorteile dahingehend etablierte, einen;

  • Schneller Informationsaustausch durch IT-Vernetzung
  • Rechtssichere Beratung von beurteilten Schadensmängeln
  • Technische Beratung von juristischen Schriftsätzen
  • Rechtsichere Begleitung in bereits involvierten Schadensfällen
  • Technische Begleitung in bereits involvierten Mandantenaufträgen
  • etc.

Welches nur einen kleinen Teil des ermittelten Mehrwerts wiederspiegelt.

Was aber für die zu erwartenden Kosten als maßgeblich zu betrachten ist, war, dass in vielen Belangen dem Juristen eine gutachterliche Einschätzung oder eine gutachterliche Stellungnahme völlig ausreichte.

Was auch die Kosten erheblich eindämmte, so dass gutachterliche Einschätzungen schon ab 150,- € realisierbar waren.

Fazit

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass das gegenseitige Fachwissen für unsere Auftraggeber von unschätzbarem Wert ist.

Sollten Sie daher eine rechtliche und/oder technische Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns unter info@ils-bau-consulting.de oder +49 173 / 83 18 681 und profitieren Sie von der neuen Kooperation.

technische Telefonberatung

Technische Telefonhotline

Sie haben lose Bodenfliesen, einen Riss in der Wand oder wollen Instandsetzung selbst vornehmen, sind sich ihrer Sache aber nicht sicher?

Dann nutzen Sie das, was unsere gelisteten Handwerkspartner aus dem Netzwerk der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) schon seit 2011 nutzen.

Die Möglichkeit einer schnellen Information via Telefon.

Handwerksbetriebe aus unserem Netzwerk nutzen dieses regelmäßig

Auf Grund der schnell voranschreitenden Entwicklung im Baustoffsektor, kommt es zu Widersprüchen bezüglich der anerkannten Regeln und Techniken. Denn die anerkannten Regeln und Techniken basieren grundsätzlich auf den Einsatz von bereits bekannte Baustoffen.

Um diesen Widersprüchen entgegenzuwirken, hat natürlich auch die Geschwindigkeit der Novellierungen von Regelwerken  und Normungen ein essenzielles Ausmaß angenommen. Was selbst Fachleute verunsichern lässt.

Trotz erheblicher Weiterbildung der Handwerksbetriebe, können nicht alle Fragen direkt vor Ort immer beantwortet werden. Denn kein Bauobjekt gleicht dem anderen.

Daher ist es von enormen Vorteil, wenn die unbeantworteten Fragen durch ein direkt an der Informationsquelle sitzendes Unternehmen schnell und unkompliziert am Telefon beantwortet werden können. Denn dieses spart kostbare Zeit und Geld.

Nicht nur Handwerker fragen nach.

Im Laufe der Zeit, stieß dieser Service nicht nur bei handwerklichen Netzwerkpartnern auf offenes Gehör. Denn auch Rechtsanwälte, Immobilienmakler und Banker haben diesen Vorteil der gutachterlichen Einschätzung für sich erkennen können.

Gleiches gilt für private Auftraggeber die von uns in einer kaufsbegleitenden Immobilienberatung betreut wurden und während der Renovierungsarbeiten plötzlich aufkommende Fragen zu beantworten hatten.

Wie funktioniert die Hotline und mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Fragesteller kontaktierten mich meist persönlich unter +49 173 – 83 18 681 (WhatsApp) oder unter stefan.lange@ils-bau-consulting.de und schildern mir kurz ihr Anliegen.

Manchmal sind die Fragen jedoch etwas umfangreicher, sodass auch wir uns erst einmal einen Überblick an Hand von Fotos oder erforderlichen Informationen von passender Stellen einholen müssen.

Da viele Informationsquellen auch für uns nicht kostenlos sind, richten sich die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand. Erfahrungsgemäß liegt dieser meist bei einem Kostenaufwand von max. 25,- bis 45,- €.

Wenn es sich für uns um eine einfache Fragestellung handelte, welche bereits ohne Bildmaterial bewertet werden konnten, erfolgt die Antwort direkt und kostenlos im geführten Telefonat/Kontakt.

Daher setzen Sie sich einfach und unverbindlich mit uns an den Werkstagen in Verbindung.

Kaufsbegleitende Immobilienberatung – Wieviel……….?

Die kaufs- oder verkaufsbegleitende Immobilienberatung etabliert sich zu einer immer wichtiger werdenden Rolle im Immobiliengeschäft.

Unser Unternehmen wird derzeit mindestens einmal pro Woche zu solch einem Beratungsauftrag kontaktiert und mit einbezogen.

Wer beauftragt eine kaufs- oder verkaufsbegleitende Beratung ?

Private Personen und Familien

In erster Linie beauftragen uns natürlich private Personen und Familien mit der Beurteilung ihrer Wunschobjekte. Auf Grund der derzeit vorherrschenden Wohnungs- und Immobiliensituation denken viele Menschen darüber nach, sich ein Eigenheim als sicheren Wohnsitz, Altersvorsorge und Kapitalsicherung zuzulegen.

Nur der Kauf einer Immobilie ist sehr kostspielig und langfristig ausgelegt und sollte daher gut überlegt und durchdacht werden.

Umfangreiche Instandsetzungen und Sanierungen sollten daher bereits im Vorfeld lokalisiert und eingeschätzt werden. Viele Auftraggeber haben zwar vermehrt schon ein handwerkliches Verständnis für diese Belange aber wer kennt sich schon mit den anerkannten Regeln der Technik aus.

Auf Grund der hohen Investitionskosten des Hauskaufs ist es als bodenständig zu definieren, sich einen beratenden Fachmann zur Seite zu holen. Durch unser Tagesgeschäft wisen wir genau wo die Blicke angesetzt werden sollten, welche Kosten überschlägig zu erwarten sind oder ob der Verkaufspreis dem gemeinen Wert der Marktsituation entspricht.

Mit diesen Informationen sind Sie in der Lage eine eigene abschließende Beurteilung vornehmen zu können.

Makler, Verkäufer und Banker

Seit jüngstem gehört auch eine neue Kundengruppe zu unseren Auftraggebern. Diese hat sich aus den in der Vergangenheit durchgeführten Kaufsberatungen durch private Auftraggeber etabliert. Denn in vielen diesen Ortsterminen konnte die tatsächlichen Kundenwünsche mit den bereits begutachteten Immobilien abgeglichen werden.

Was für uns aus pragmatischen Gründen ein kostenloser Service am Kunden darstellte, war für den Verkäufer ein nützliches Kontaktinstrument.

Auf Grund dessen haben sich viele verkaufsorientierte Auftraggeber w.z.B. Banker, Makler, Architekten und private Verkäufer an uns gerichtet um ein vermittelndes Bindeglied zwischen Kaufinteressierten und Verkäufern zu realisieren.

Was beinhaltet eine kaufsbegleitende Beratung ?

Was bekomme ich …..?

Die erste Frage die an uns gerichtet wird bei der Kontaktaufnahme ist, was beinhaltet die kausfbegleitende Beratung .

Grundsätzlich geht es natürlich darum eine gutachterliche Einschätzung des Zustandes und des Wertes der Immobilie zu erhalten. In der Vorrecherche werden Informationen über das Objekt selbst, die Wohngegend sowie der allgemeinen Immobilienmarksituation ermittelt. Denn genau diese Informationen sind essenziell zur Einschätzung des Verkaufswert.

Weiterführend muss die Immobilie von uns in einem vereinbarten Ortstermin in Augenschein genommen werden um den tatsächlichen Zustand festzustellen. Denn der tatsächliche Zustand lässt bereits im Ortstermin Bauschäden und/oder Baumängel erkennen. Auch anstehende Sanierungen für Heizungsanlagen oder energetischen Maßnahmen können mit berücksichtigt werden.

Nach dem alle allgemeinen und objektspezifischen Informationen zusammengetragen wurden, erhalten Sie durch uns eine gutachterliche Einschätzung des Objektes. Diese gutachterliche Einschätzung beinhaltet Aussagen über den Wert, Zustand und kurz- bis mittelfristig zu erwartende Instandsetzungsaufgaben der Immobilie.

Was kostet es……..?

Die nächste essenzielle Frage die sich jedem Auftraggeber stellt ist, mit welchen Kosten hat man in solch einem Beratungsauftrag zu rechnen.

Sicherlich gibt es hier unterschiedliche Honorierungsmöglichkeiten auf dem Markt, so rechnen viele Mitbewerbe nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) ab. Für uns hat es sich erfahrungsgemäß etabliert einen Stundenverrechnungssatz von 95,-€ netto zu Grunde zulegen. Somit hat der Auftraggeber eine bessere Kostenkontrolle und kann selbstverständlich eigenverantwortlich Einfluss auf den Umfang nehmen.

Erfahrungsgemäß benötigt man rund 1 – 2 Stunden für den Ortstermin sowie rund 1 Stunde nochmals für Vorrecherchen und Nachbesprechungen bzw. Kostenermittlungen im Sinne des Baukostenindex, sodass meist mit einem Aufwand von rund 150,- € bis 250,- € netto zu rechnen ist.

Wie läuft eine kaufsbegleitende Beratung ab ?

Die meisten Kunden nehmen mit mir persönlich telefonisch Kontakt unter +49 173 – 83 18 681 auf. Danach erfolgt in der Regel der weitere Austausch unter stefan.lange@ils-bau-consulting.de

Per Mailbenachrichtigung erhalten Sie von uns ein Objektdatenblatt, eine Vollmachtserteilung sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt). In das Objektdatenblatt tragen Sie ihnen alle bekannten Informationen ein. Die nicht bekannte lassen Sie einfach fehlen. Die Vollmachtserteilung ist für datenschutzrechtliche Belange erforderlich, sodass wir die Möglichkeit haben notwendige Informationen einzuholen oder austauschen zu dürfen.

Nach Vertragsabschluss findet ein vereinbarter Ortstermin am Objekt statt. Nach durchgeführter Ortsbesichtigung werden die festgestellten Fakten gemeinschaftlich besprochen.

Abschließende Verhandlungen sind im vollem Gange !

Verhandlungen mit neuen Netzwerkpartnern geht in die letzte Runde……

Um den Ansprüchen unserer Auftraggeber zur vollsten Zufriedenheit gerecht zu werden sowie die bestmögliche Qualität an Leistungen zu bieten, sind wir stetig daran interessiert neue Netzwerkpartner zu organisieren und im Auftragsgeschehen mit einzubeziehen.

Somit sind selbstständige Handwerksmeister und/oder freiberufliche Sachverständige aus den verschiedensten Fachgebieten gern gestehende Netzwerkpartner und stellen das Grundgerüst unserer ursprünglichen Vernetzung da.

Jedoch werden die Anforderungen durch unserer Auftraggeber immer umfangreicher und anspruchsvoller, somit sind unsere Netzwerkpartner mittlerweile nicht mehr nur noch auf das Handwerk bezogen, sondern auch auf organisatorische und gewerkeübergreifende bis gewerkefremde Unternehmen.

Da auch die Datenorganisation sowie die rechtlichen Fragen immer selbstverständlicher zu unserem Tagesgeschäft werden, ist es selbsterklärend, dass wir genau hier unsere neue Vertragspartner gesucht haben.

Im letzten Jahr konnten wir mit sehr interessanten Geschäftspartnern in Kontakt und Verhandlungen treten.

Und genau diese Verhandlungen haben derzeit volle Fahrt aufgenommen, so dass wir uns jetzt schon freuen Ihnen in den nächsten Tagen die neuen Netzwerkpartner und die daraus resultierenden weiteren Möglichkeiten vorzustellen.

Sollten auch Sie sich für einen interessanten Netzwerkpartner halten, schreiben Sie uns unter info@ils-bau-consulting.de .

In diesem Sinne.

Streit zwischen Handwerker und Kunden – Oft aus überflüssigen Gründen !

Ich möchte diesen Beitrag dazu nutzen, zwischen Handwerkern und Auftraggebern Brücken zu schlagen und eventuell, überflüssige Missverständnissen vorzubeugen.

Denn es gehört mittlerweile zu meinem Tagesgeschäft, dass mich Bauherren damit beauftragen Handwerksleistungen auf Mängel zu prüfen, wenn Sie einen Mangel vermuten bzw.  Handwerksbetriebe mich mit der Abnahme ihrer Arbeiten beauftragen, um zurück gehaltene Zahlungen zu umgehen.

Probleme bereits schon vor Auftrag

Aus meiner Zeit als selbständiger Handwerksmeister weiß ich, dass bereits schon vor der Auftragsannahme die ersten Stolpersteine auf mich warteten. Denn der Kunde beauftragten mich mit einer gewissen Vorstellung der Auftragsabwicklung bzw. Endleistung, welche auf eingeholten Informationen aus dem Internet, Broschüren und Bekanntenkreis beruhten.

Diese Informationen waren nicht gänzlich falsch aber auch nicht immer eine tatsächliche Lösung für die örtlichen und/oder konstruktiven Gegebenheiten am Objekt selbst.

Und somit stand ich vor folgenden Dilemma ;

  • den Kunden bei seiner Vorstellung belassen und den Auftrag sehr wahrscheinlich zu erhalten
  • oder dem Bauherren zu erklären, dass seine Vorstellungen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind.

Mangel an Handwerker auch auf Streitigkeiten zurückzuführen

Auf Grund der zuvor benannten Problematik, wird ein Handwerksmeister immer entscheiden müssen in wie weit er die Kompromisse verantworten kann und der Auftrag selbst noch als wirtschaftlich zu betrachten ist.

Denn spätestens bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, kann sich der Handwerker sicher sein, die ungeteilte Aufmerksamkeit des Kunden zu haben.

Somit ist es selbsterklärend, das sich eine Handwerksbetrieb grundsätzlich erst einmal den wirtschaftlicheren und weniger kompromissbehafteten Aufträgen zuwenden wird.

Lösungen statt Konflikt

Meiner Meinung nach, ist jedoch kein Handwerker für die örtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Noch viel weniger ist der Auftraggeber so zu betrachte, dass er keine eigenständige Entscheidungen treffen kann.

Daher ist es aus meiner Sicht völlig legitim, den Auftraggeber über die vorliegenden Schwierigkeiten mit einer Bedenkenformulierung im Angebot selbst oder als Anhang / Anlage zu informieren.

Mit dieser Vorgehensweise, können drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden ;

  • Der Auftraggeber entscheidet selbst
  • Der Auftragnehmer muss keine Kompromisse eingehen.
  • Und für beide Vertragsparteien ist die Wirtschaftlichkeit sicher gestellt.

Fazit des Beitrags

Lassen Sie sich daher als Kunde und Auftraggeber von ihrem Handwerksbetrieb ausreichend und umfangreich beraten bzw. scheuen Sie sich nicht als Handwerksbetrieb die örtlichen Problematiken und Gegebenheiten anzusprechen.

Um dann gemeinsam die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn eine solche Vorgehensweise, sichert den Endkunden vor teuren Nachträgen und den Auftraggeber vor Zahlungsausfällen.

Sollte ihr Kind jedoch in den Brunnen gefallen sein, so können Sie mich selbstverständlich beauftragen 😉

In diesem Sinne hoffe ich Ihnen wieder nützliche Informationen an die Hand gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Lange

 

Neues Bauvertragsrecht 2018 – Die Tücken und Lücken……

Bauvertragsrecht 2018

Eine Novellierung des privaten Baurechts sorgte dafür, das im Januar 2018 ein neues Bauvertragsrecht zu Grunde gelegt wurde.

Bauverträge 2017 vs. 2018

Da jedoch viele Verträge bereits im vorangegangenen Jahr 2017 geschlossen wurden, kommt das neue Vertragsrecht erst jetzt langsam im Tagesgeschäft an. Es ist daher ratsam, für jeden Bauherren / Auftraggebern von Handwerksleistungen zu prüfen, welche Vertragsgrundlage eigentlich zu Grunde liegen und/oder vereinbart werden sollen.

Nicht nur die Rechte und Pflichten definieren sich über den geschlossenen Vertrag, sondern auch das was tatsächlich zu guter Letzt geschuldet wird. Es ist oft zu erkennen, dass vertragliche Vereinbarungen aus potenziellen Einsparmöglichkeit von den Regeln der Technik oder von den geschuldeten technischen Vorgaben abweichen. Unweigerlich ist nachfolgend der Rechtsstreit vorprogrammiert, da man als Bauherr und Auftraggeber etwas ganz anderes erwartet hat oder aber als Auftraggeber von einer ganz anderen Auftragsgrundlage ausgegangen ist.

gesetzliches Widerrufsrecht für Bauverträge

Daher hat der Gesetzesgeber auch dafür gesorgt, dass dem Auftraggeber und Bauherren ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach BGB zur Verfügung steht. In diesem Zeitraum kann durch den Auftraggeber überprüft werden, ob es sich um die tatsächlichen, vertraglich geschuldeten Vereinbarungen handelt oder ob unerwünschte Abweichungen vorliegen. Gleichermaßen wird die Kündigung von Verträgen nicht wie in der Vergangenheit über den § 649 sondern §648 des BGB geregelt.

Nach Prüfung dieser Vertragsgrundlage, sollte der Bau- u. Handwerksausführung nichts mehr im Wege stehen. Um hier eine bessere Planbarkeit für den Bauherren zu realisieren, hat auch hier der Gesetzesgeber an den Stellschrauben gedreht und den Auftragnehmer / Handwerker dazu verpflichtet, verbindliche Terminaussagen zu tätigen. Auf Grundlage dessen, kann der Bauherr dafür Sorge tragen, dass während des Bauprozesses die erforderlichen finanziellen Mittel ( z.B. durch Bank ) zur Verfügung gestellt werden können oder der Umzug in das neue Eigenheim geplant werden kann.

Bauabnahme stillschweigend o. förmlich

Das neue Vertragsrecht birgt aber nicht nur Vorteile für den Bauherren, sondern auch Stolpersteine. Somit wurde für den Auftraggeber verbesserte Abnahmeverhältnisse geschaffen. Nach Fertigstellung der Leistungen, sollte in der Regel binnen einer 14-tägigen Frist eine förmliche Abnahme der Leistungen vorgenommen werden. Lässt der Auftraggeber diese Frist stillschweigend verstreichen, so spricht man von einer stillschweigenden Abnahme und die Leistungen gelten als abgenommen. Dieses führt unweigerlich dazu, dass der Bauherr und Anspruchsteller bei einem nachträglich festgestellten Mangel in der juristischen Vollbeweislast steht.

Daher kann aus unserer Sicht nur empfohlen werden, eine förmliche Abnahme mit einem Fachmann durchzuführen, da dem ausführenden Handwerker gesetzlich eine schriftliche Zustandsbeschreibung zusteht. Kurz um, ob der Fachmann nun zur förmliche Abnahme oder aber zum Schadensbeweis bestellt wird, bleibt natürlich dem Bauherren überlassen.

In diesem Sinne hoffe ich Ihnen wieder nützliche Informationen zur Verfügung gestellt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Lange

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