Category : Thema der Woche

Corona-Pandemie und der Immobilienmarkt.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert und was macht die Corona-Pandemie mit dem Immobilienmarkt?

Genau diese beiden Fragen aus der vergangenen Woche, haben mich dazu entschließen lassen diesen Beitrag zu verfassen.

Meine Auftraggeber vertraten hier die Auffassung, dass ich, der an vorderster Front tätig ist, den Markt wohl am besten einschätzen könnte.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert einer Immobilie?

Auf Grund dessen möchte ich zuerst die Frage eines privaten Auftraggebers beantworten, wo der Unterschied zwischen dem Marktwert und dem Verkehrswert einer Immobilie liegt.

Denn genau an diesem Unterschied lässt sich auch die Immobilienmarktsituation sehr gut beschreiben.

In erster Linie stellt der Verkehrswert einer Immobilie den Wert dar, welcher die Immobilie in der vorherrschenden Marktsituation erzielen sollte.

Der Marktwert spiegelt hingegen den Wert der Immobilie wieder, welcher die Immobilie in der vorherrschenden Marktsituation erzielt hat bzw. kann.

Der essenzielle Unterschied liegt hier meist in der subjektiven Beeinflussung des Käufers oder Verkäufers.

An Hand eines Beispiels lässt sich dieses gut veranschaulichen.

Der ermittelte Verkehrswert einer freistehenden Immobilie mitten im Wald wurde durch den beauftragten Sachverständigen über das Sachwertverfahren auf 180.000,- € bewertet.

Der Käufer dieser Immobilie möchten nun endlich Abseits von allen Trubel seine Freizeit genießen und wäre sogar bereit, für solch eine Immobilie bis zu 300.000,-€ zu investieren. Da der Verkäufer dieses weiß, einigt man sich auf eine Summe von 250.000,- €.

Man kann also erkennen, dass die Marktsituation auch sehr stark vom Verhalten der Verkäufer und Käufer abhängig ist.

Des Weiteren darf nicht außeracht gelassen werden, dass die Verkehrswertermittlung grundsätzlich aus Datenerhebungen der Vergangenheit abgeleitet werden.

Somit kann die aktuelle Marktsituation durch äußere Einwirkungen erheblich beeinflusst werden.

Sowie derzeitig durch die Corona-Pandemie

Was macht die Corona-Pandemie also mit dem Immobilienmarkt?

Man könnte jetzt schnell zu dem Entschluss gelangen, dass durch den Lock-Down wirtschaftliche Engpässe mit Zwangsverkäufen entgegnet wird.

Oder es auf Grund der erhöhten Nachfrage von Investorengruppen zu weiterhin steigenden Immobilienpreisen kommen kann.

Aber auch, durch das erhöhte Verkaufsangebot zu Preisabstürzen kommen könnte.

Im Moment erinnert mich der Immobilienmarkt eher an eine Kunstflugfigur dem Humpty-Bump, in der das senkrecht aufgestiegene Flugzeug mit heulendem Motor in einer Art Zenit-Stellung verharrt.

Der Markt wirkt für mich subjektiv derzeitig wie eingefroren, in einer Art Schockstarre.

Kurzum, man wartet förmlich darauf das sich das Kunstflugzeug in den senkrechten Kamikazeflug in Richtung Erde begibt und kurz vor dem Erdboden sich für die eine oder andere Richtung entscheiden wird.

Denn genau wie der Kunstflugpilot, wird der Markt nicht sterben, sondern sich für einen Richtungswechsel entscheiden, welcher vom kaufs- und verkaufsverhalten der Marktteilnehmer abhängig ist.

Meine persönliche Meinung zum zukünftigen Markt.

Ich persönlich gehe daher davon aus, dass sich der Immobilienmarkt wie folgt entwickeln wird;

  • Wohngebäude werden sich nach kurzen und situativen Preisschwankungen wieder sehr schnell erholen, da fehlende Wohnflächen nicht durch die Pandemie verändert wurden.
  • Industrie- und Büroflächen werden einer Splittung unterzogen, da durch die Pandemie sich das Home-Office etabliert hat / haben wird und Unternehmenskosten somit reduziert werden können.
  • Industrie- und Büroflächen müssen aber auch in Hinblick auf zukünftige Pandemien und/oder Umstrukturierungen, besonders in Bezug auf Onlinemarketing und Logistik optimiert werden.
  • Land- u. forstwirtschaftliche Immobilien werden ihren ursprünglichen Marktverlauf beibehalten und keine Veränderungen erfahren, auf Grund der Subventionierungen.

Hierbei handelt es sich aber um reine subjektive Vermutungen meiner Person, denn eine derartige Situation hat es in der Vergangenheit noch nie gegeben.

Somit bleibt abzuwarten, was uns zukünftig tatsächlich erwartet.

Ich werde den Markt aber weiterhin für euch im Auge behalten und euch meine Meinungen und Erfahrungen gerne bekannt geben.

Gleichermaßen würde ich mich natürlich sehr darüber freuen, wenn hier eine kontroverse Diskussion an gestupst werden kann.

Vorläufige Auftragsabwicklung auf Grund der vorliegenden Kontakt- und Ausgangssperren.

Auf Grund der am heutigen Tage dem 22.03.2020 zusätzlich ausgesprochenen Kontaktsperre in verschiedenen Bundesländern bzw. schon vorliegenden Ausgangssperren, werden wir weitere Änderungen in unserer Auftragsabwicklung vornehmen müssen.

Abwicklung bereits durchgeführter Ortsbesichtigungen.

Die bereits durchgeführten Ortsbesichtigungen aus den vergangenen Wochen, erfahren keine weiteren Einschränkungen.

Hier appellieren wir nur an ihre Geduld, da die Ausarbeitung der schriftlichen Gutachten sowie gutachterlichen Stellungnahmen auf Grund der vorgezogene Ortstermin noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten.

Da es sich hierbei jedoch um Leistungen handelt, die nunmehr von unseren Sachverständigen von zu Hause aus abgewickelt werden können, werden diese kurzfristig angefertigt und zugestellt.

Abwicklung neuer Aufträge

Wie in den vergangenen Tagen bereits schon auf den verschiedensten Kanälen bekannt gegeben wurde, haben wir auf Grund der vorliegende Corona-Pandemie den Außendienst erheblich einschränken müssen.

Dieses hat bereits in den vergangenen Tagen, dank Ihnen wunderbar funktioniert und werden wir daher auch für die Zukunft erst einmal beibehalten müssen.

Daher würden wir Sie gerne um folgende Abwicklungsschritte für die kommende Zeit bitten.

  1. Unter den bekannten Telefonnummern;
    1. Iris Lange (Disposition) +49 1525 – 597 40 64
    2. Stefan Lange (Sachverständige) +49 173 – 83 18 681

Können Sie uns natürlich während unserer Geschäftszeiten wie gewohnt kontaktieren und alles Weitere wie gewohnt mit uns besprechen.

  1. Für die Schadensbewertungen, technische Beratungen und Beauftragung von Sachverständigentätigkeiten können Sie uns vorab ihre zu prüfenden Unterlagen und/oder Fotodokumentation;
    1. Unter dispo@ils-bau-consulting.de zukommen lassen.

Hier haben wir Ihnen eine Mailplattform mit ausreichenden Speicherplatz eingerichtet.

  1. Nach Prüfung der Unterlagen, werden Sie von uns darüber in Kenntnis setzen, ob noch weitere Informationen und/oder Fotodokumentation notwendig sind.

Sollte dieses nicht erforderlich sein, erhalten Sie wie gewohnt eine Mailbenachrichtigung von uns einschl. Bearbeitungsstand.

  1. Ebenfalls besteht auch die Möglichkeit via Handy eine Video-Telefonie mit unsere Sachverständigen zu vereinbaren.

In dieser können Sie den Sachverständigen den zu bewerten Bereich bzw. zu bewertende Bauteil per Videoübertragung darstellen und besprechen.

  1. In unvermeidbaren Fällen, werden wir natürlich mit Ihnen einen Ortstermin vereinbaren und eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.

Für die bereits erbrachte Vorprüfung werden Ihnen keine gesonderten Kosten berechnet, so dass eine Schadensprüfung zu den gewohnten Konditionen beibehalten wird.

Sollte Sie unsicher sein bzw. haben die Befürchtung etwas Falsches vorzunehmen, wird Ihnen Frau Iris Lange unter 01525- 597 40 64 mit Rat und Tat zur Seite stehen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und du ihren Liebsten alles Gute und bleiben Sie Gesund!

Außendienst nur eingeschränkt möglich auf Grund der Corona – Pandemie

in Anbetracht der derzeitigen Situation, bezüglich der Corona – Pandemie, haben auch wir in unserem Sachverständigenbüro die Außendiensttermine versucht auf ein Minimum zu reduzieren.

Da unsere Ansprechpartner aus den Ortsterminen, aus den zuvor benannten Belangen uns gegenüber erheblich verunsichert sind/waren.

Eine Änderung des Ablaufprozesses kann helfen

Im generellen werden wir weiterhin als Ansprechpartner für unsere Kunden und Auftraggeber zur Verfügung stehen.

Auftraggeber und Ansprechpartner sollten sich diesbezüglich mit uns unter dispo@ils-bau-consulting.de oder telefonisch mit Iris Lange unter +49 1525 / 597 40 64 zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen, für;

Videokonferenzen

Denn dort wo ein Ortstermin umgangen werden kann, werden wir an Hand einer Videokonferenz (ZOOM-Video-Communications) Rede und Antwort stehen.

Onlineberatungen

Auch das Thema Onlineberatung wird nunmehr über eine Videokonferenz in den Fokus rücken.

Drohnenflug

Zusätzlich soll der Drohnenflug für den Ortstermin vermehrt zum Einsatz kommen, da hier der direkte Kundenkontakt im Ortstermin vermieden werden kann.

Zusätzliche Verhaltensanpassungen

Gleichermaßen hoffen wir, dass Sie uns nachsehen und es nicht als unhöflich bewerten, wenn wir auf

  • Hand geben zur Begrüßung derzeit verzichten
  • einen höheren körperlichen Abstand zum Gesprächspartner halten werden
  • uns eventuell mit persönlicher Schutzmaßnahmen ausstatten bzw. diese nutzen

Auch wir hoffen, dass diese recht unangenehme und schwer einschätzbare Situation baldig ein Ende finden wird.

Im Voraus bedanken wir uns jetzt schon für ihr Verständnis.

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Baugutachter Stefan Lange abgeschlossen

Wie wir bereits Anfang des Jahres 2020 auf unseren Internetplattformen bekannt gegeben hatten, stand eine weitere Zertifizierung für mich als Sachverständiger an.

Nur diesmal sollte es eine Zertifizierung sein, welche auf EU-Ebene akzeptiert wird.

Was bedeutet diese Art der Zertifizierung

Bei der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024,  handelt es sich um eine personenbezogene Zertifizierung durch eine stattlich zugelassene Akkreditierungsstelle.

Die Zertifizierung selbst ist der öffentlichen Bestellung gleich zu stellen.

Die Berufsbezeichnung des öffentlich bestellten Sachverständigen ist jedoch nur in Deutschland eine geschützte und anerkannte Berufsbezeichnung.

Da im Ausland bzw. in anderen EU-Mitgliedsländern eine derartige geschützte Berufsbezeichnung nicht existiert, hat man sich auf EU-Ebene auf die DIN EN ISO/IEC 17024 als gleichwertige Zertifizierung geeinigt.

Somit handelt es sich um eine Art öffentliche Bestellung auf EU-Ebene.

Glückwünsche auch an das Büro Dr.-Ing. Henschel u. Partner

Der Zertifizierungstermin in Berlin ist erfolgreich absolviert worden.

Auch noch mal einen herzlichen Gruß bzw.  Glückwunsch an meinem Mitstreiter Dirk Lange aus Bremen vom Architektur und Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Henschel u. Partner.

Der ebenfalls seit Freitag letzter Woche seine Zertifizierungsprüfung, mit mir erfolgreich abgeschlossen hat.

Die BDRE ASSET MANAGEMENT GMBH eventuell als neuen Auftraggeber

Die Flurnachrichten lassen es verlauten, dass es eventuell einen neuen Auftraggeber bei der ILS-Bau-Consulting UG (haftungsbeschränkt) gibt.

Nach der Beauftragung einer kaufsbegleitenden Immobilienberatung, lies der Auftraggeber keinen Zweifel an seiner Zufriedenheit.

Welche der Eigentümer der BDRE ASSET MANAGEMENT GmbH mit einer positiven Rezension im Google-Account zum Ausdruck brachte.

Gleichermaßen wurden neue Auftragsanfragen sowie zu empfehlende Netzwerkpartner angefragt.

Es bleibt daher spannend.

Hausratsschaden vs. Gebäudeschaden

Aus einem aktuellen Anlass aus unserem Tagesgeschäft, möchte ich das Thema aufgreifen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Denn kein Thema stiftet mehr Verwirrung als dieses.

Vorliegende Schadenssituation

Durch einen falsch angeschlossenen Warmwasseraufbereiter in einem Hochhaus, entstand ein Leitungswasserschaden über 4 Geschosse.

Bei der Wohnanlage handelte es sich um eine Eigentümergemeinschaft, welche teils selber im Objekt wohnten bzw. diese an Dritte vermietet hatten.

Gleiches Schadensbild mit unterschiedlichen Regulierungsgrundlagen

Das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser, hatte einen Nässeschaden an Wand, Boden und Mobiliar hinterlassen.

Doch jede Wohnung war in der Regulierung unterschiedlich zu bewerten.

  • Fall 1

Die schadensverursachende Wohnung, wurde gerade durch den neuen Eigentümer renoviert und umgebaut. Ebenfalls durch diesen wurde gerade ein schwimmend verlegter Laminatbodenbelag verlegt sowie ein Warmwasseraufbereiter in der Küche montiert.

  • Da der Bodenbelag durch den Eigentümer und Versicherungsnehmer eingebracht wurde und auch in der Eigentümergemeinschaft als Sondereigentum geführt wird, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden.
  • Zusätzlich war die Wohnung zum Zeitpunkt des Schadenshergangs noch nicht bezugsfertig, so dass im Sinne des vorliegenden Bedingungswerkes (VHB 2016) kein Deckungsschutz vorlag.
  • Fall 2

Die Wohnung im 3. OG unterhalb der schadensverursachenden Wohnung, wohnte ebenfalls eine Eigentümerin, die einen Nässeschaden am lose verlegten textilen Bodenbelag, welcher über einen Linoleumboden verlegt war, erlitt sowie aufquellende Tapeten an der Wohnzimmerwand sowie Beschädigungen am Mobiliar.

  • Da es sich um einen 2. begehbaren Bodenbelag handelte, welcher ebenfalls durch die Eigentümerin und Versicherungsnehmerin eingebracht wurde, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden. So dass die VN an die eigene Hausratsversicherung verwiesen wurde.
  • Gleiches bezog sich natürlich auch auf das beschädigte Mobiliar.

(bedauerlicherweise hatte die VN keine Hausratversicherung abgeschlossen und mussten den Schaden eigenverantwortlich tragen.)

  • Die Maler- u. Tapezierarbeiten hingegen wurden der Gebäudeversicherung zugeschrieben bzw. von dieser übernommen.
  • Fall 3

Die Wohnung im 2.OG. wurde von einer Mieterin bewohnt, welche ebenfalls einen Nässeschaden am Boden- und Wandbelag zu beklagen hatte. Möbel blieben diesbezüglich unbeschädigt. Der vorhandene 1. Bodenbelag bestehend aus Linoleum wurde durch die Mieterin bereits komplett entfernt und mit einem schwimmenden Laminat auf Trittschalldämmung verlegt. Das Material wurde durch den Vermieter getragen.

  • Diese Regulierung des beschädigten Bodenbelags erfolgte über das Teilabkommen zwischen Hausratversicherer und Gebäudeversicherer. Der Schaden wurde somit von der Gebäudeversicherung vorab übernommen. Sollte nunmehr der Schwellenwert von 1.000,- €, wie in diesem Falle überschritten werden, wird die Hausratversicherung in die Regulierung mit einbezogen.
  • Der Schwellenwert wurde hier auf Grund dessen überschritten, da die Maler- u. Tapezierarbeiten nach dem gleichen Teilungsabkommen reguliert wurden.
  • Fall 4

Die Wohnung im 1.OG wurde ebenfalls durch einen Mieter bewohnt, wobei dieser seinen textilen Bodenbelag auf dem noch vorhandenen Linoleumboden lose verlegt hatte. Die Tapete hingegen wurde durch den Mieter eingebracht und sollte nach Ende des Mietverhältnisses wieder entfernt werden.

  • Der Boden- und Wandbelag ist somit der Hausratversicherung zugeschrieben worden. Das Teilungsabkommen kommt hier nicht zum tragen, da die versicherte Gefahr auf Seitens des Mieters liegt.

Wie zu erkennen ist, trotz einheitlichem Schadensbild kommen unterschiedliche Regulierungsabwicklungen zum tragen.

Zum besseren Verständnis mal einer Übersicht

Bodenbeläge

Verlegeart

VN = Eigentümer

VN=Mieter, Bodenbelag von Mieter eingebracht

VN=Mieter, Bodenbelag von Vermieter

Fest verklebt auf unbewohnbarem Unterboden *

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

Lose verlegt auf bewohnbarem Unterboden (z.B. Parkett, Fliesen, PVC etc.)

Hausrat

Hausrat

Hausrat

Lose verlegt auf unbewohnbarem Unterboden *

(z.B. Estrich, Beton etc.)

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

*Als unbewohnbar gilt ein Bodenbelag auch dann, wenn er seine Eigenschaft als erster bewohnbarer Untergrund verloren hat. (z.B. Laminat lose auf Teppichboden, welcher wegen des schlechten Zustands nur noch als Trittschalldämmung fungiert.)

Tapeten u. Anstriche

VN = Eigentümer und selbstgenutzte Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude

VN = Eigentümer und vermietete Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

VN = Mieter, Ersteinbringung durch diesen da keine Tapeten bei Einzug vorhanden waren.

Hausrat

VN = Mieter, Ersteinbringung durch Vermieter (Tapeten bei Einzug vorhanden bzw. durch Mieter /VN ersetzt worden)

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

Fazit

Nicht umsonst werden Bausachverständige bzw. Versicherungssachverständige in diesem Bereich zum Einsatz gebracht.

Das Themengebiet ist so umfassend, dass selbst Fachleute schnell mal den Überblick verlieren können.

Daher scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Fragen haben die mit diesem Beitrag noch nicht beantwortet werden konnten, sich an uns vertrauensvoll zu richten.

Gerne nehmen wir ihre Fragen auch zur Anregung für neue zukünftige Beiträge auf.     

Sammelaktion „Ben hilft“

Im generellen sind wir keine Freunde von Sammel- u. Spendenaktionen in der vorweihnachtlichen Zeit. Denn davon gibt es im Allgemeinen jetzt schon mehr als genug und manchmal auch sehr dubiose.

Doch dieser Beitrag aus der Lokalzeit Südwestfalen vom 06.12.2019, ging auch an uns, als Unternehmer und Eltern nicht spurlos vorbei.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-mutter-sammelt-spenden-fuer-die-krebsforschung-100.html

Ohne gewinnbringende Geschäfte keine Lobby?

Nur weil nicht genügend Kinder an dieser Krebsart sterben und/oder erkranken, gibt es keine wirtschaftliche Unterstützung, die diese Forschung vorantreiben.

Für solche Arten von Machenschaften, haben weder meine Frau noch ich, als Geschäftsführer und Unternehmer Verständnis.

Denn keine Eltern sollten den Kummer ertragen müssen ihr Kind zu verlieren, nur weil die Betroffenenzahl zu gering sind.

Von unserem Erfolg, sollen daher auch andere profitieren.

Da unsere Geschäftsjahr 2019 ein sehr erfolgreiches Jahr war, werden wir in dieser Angelegenheit mit gutem Beispiel vorangehen und mit einer 100,- € Spende beginnen.

Ich hoffe das wir viele unserer Geschäftsfreunde, die dieses Jahr mit uns sehr erfolgreiche Projekte ins Leben gerufen haben bzw. Geschäfte realisieren konnte, uns hierbei unterstützen werden.

Es wird auch einen Mehrwert für uns Unternehmer/Spender geben

Von bereits guten Projekten auf Instagram inspiriert ( @versicherungenmitkopf @stabila­_official …etc.) haben wir uns entschlossen, auf unseren sozialen Medienplattformen ein Bild mit dem jeweiligen Logo oder Namen  des Spenders, zu posten und diesen in unseren Stories und Beiträgen zu verlinken bzw. zu erwähnen.

Am Ende der Sammelaktion, werden wir dann auch nochmals alle Spender namentlich und/oder via Logo erwähnen bzw. aufführen.

Auch Privatpersonen sind herzlichst dazu eingeladen, mit zu spenden und zu unterstützen.

Denn jede noch so geringe Spende ist willkommen

Wir haben diese Sammelaktion bis zum 31.12.2019 eingerichtet und jede noch so kleine Spende ist herzlichst Willkommen bei uns.

Für Transparenz ist auch gesorgt

Wie man es ja immer so hört und vermutet, wird fleißig gespendet und am Ende landet ein erheblicher Teil dann eventuell noch in den Taschen der Initiatoren.

Das soll hier nicht der Fall sein, daher kann auf dem nachfolgenden Link alles genau mit verfolgt werden.

https://www.paypal.com/pools/c/8kBtvKaV8C?_ga=1.187017960.1944350392.1575733220

Nach Abschluss der Aktion werden wir auch einen offiziellen Beitrag dazu posten, wie das Geld übergeben/übermittelt wurde.

Nun aber wacker……

Damit es jetzt losgehen kann, hier der Link zur Spenden-/Sammelaktion

https://paypal.me/pools/c/8kBtvKaV8C

Und wie gesagt, auch Kleinvieh macht Mist.

In diesem Sinne ein hoffentlich gutes Gelingen für den Antrieb einer vernachlässigten Forschung, für die sich bereits eine betroffene Mutter engagiert stark macht.

Was man alleine nicht schafft das schaffen wir dann zusammen.

Kein versicherter Hagelschaden

Es ist gerade ein paar Stunden her, als die ersten Berichte über die verheerenden Unwetterereignisse in Bayern berichteten.

Und genauso schnell konnten wir in die ersten entsetzten Gesichter blicken, als die Worte fielen;

„Hierbei handelt es sich um keinen ersatzpflichtigen Schaden!“

Was war passiert……

Die Schadenssituation ergab sich wie folgt;

Durch den erheblichen Hagelniederschlag, war binnen Sekunden die gesamte Glasdachfläche eines Wintergartens bedeckt.

Durch die vorhandene Dachneigung und den vorliegenden warmen Temperaturen, rutschte die gesamte Hageldecke bis in die Rinne und verstopfte dort den Ablauf.

Das Niederschlagswasser staute sich ebenfalls binnen Sekunden auf und suchte sich den nächst möglichen Weg. Unglücklicherweise direkt in den Innenbereich des Wintergartens.

Dort verursachte das eindringende Niederschlagswasser einen immensen Nässeschaden an Gebäude und Hausratsgegenstände.

Ist das nicht ein Elementarschaden?

Irrtümlicherweise gehen aus unseren Erfahrungen heraus die Versicherungsnehmer grundsätzlich davon aus, dass es sich hierbei um einen versicherten Elementarschaden handelt.

Ein Elementarschaden bezieht sich aber nur auf die Beschädigungen durch Blitzeinschläge und dessen Überspannungsschäden oder aber wen stehende bzw. fliesende oberirdische Gewässer über die Ufer treten und das versicherte Grundstück überflutet wird.

Ein Rückstau der Dachrinne hingegen, stellt keinen Elementarschaden dar.

…..dann ist es ein versicherter Leitungswasserschaden!

Auch das ist weit gefehlt. Sicherlich beschreibt der ersatzpflichtige Leitungswasserschaden, dass das Wasser bestimmungswidrig aus den vorhandenen Gebäudeleitungen ausgetreten sein muss.

Doch der überwiegende Teil der Gebäudeversicherer grenzen Regenwasserleitungen im Deckungsschutz aus. Leitungen die sich außerhalb des Gebäudes befinden sind sogar bei fast allen Verssicherungsunternehmen ausgeschlossen.

Wenn man also Glück hat, genießen die innenliegenden Abwasserleitungen eventuell einen Deckungsschutz.

Hier könnte man dann prüfen, ob der verursachte Nässe- und Hausratsschaden eventuell Deckungsschutz genießt.

Was kann ich tun?

In erster Linie ist es als oberste Priorität für Verssicherungsnehmer darauf zu achten, dass der Rückstau nicht durch eine verunreinigte Rinne entstanden ist. Denn dann kommt auch noch eine Obliegenheitsverletzung dazu, welche den Versicherungsunternehmen das Recht einräumt, Regulierungen der schwere nach zu Quoteln , sprich in der Regulierung zu mindern.

Wenn möglich sollte man auf innenliegende und/oder verdeckte Entwässerungsanlagen verzichten. Sollte dieses aus baurechtlichen Gründen nicht möglich sein, sollte man besonders in den Wintermonaten eine Begleitheizung in der Rinne anbringen. Auch Schneefanggitteranlagen haben sich als nützlich erwiesen.

Auf Grund der klimabedingten Veränderungen, raten wir auch jeden Versicherungsnehmer sich ausgiebig von seiner Versicherung/Vertrauensmann detailliert beraten zu lassen und seine Policen auf die jeweilig erforderlichen Ansprüche anpassen zu lassen.

Sind noch Fragen offen?

Scheut euch nicht, eure Fragen an uns zu richten. Wir versuchen, soweit es uns möglich ist Rede und Antwort zu stehen.

Ebenfalls interessieren uns auch eure Erlebnisse. Schön wäre auch, wenn wir diese als Grundlage für weitere Beiträge nutzen dürften.

In diesem Sinne würden wir uns über eine rege Teilnahme von euch sehr freuen.

Die digitalisierte Gebäudeakte hat den Markt erreicht

Mittlerweile gehört der Bereich des BuildingInformationModeling (BIM) zum Studieninhalt des Ingenieurswesens und soll die potentiellen Fehlerlücken zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmer schließen.

Auch die Ministerien sowie öffentliche Hand fordern diese Art der Digitalisierung (siehe Koalitionsvertrag vom 07.02.2018) um zukünftige Planungs- und Gebäudebewirtschaftungsabläufe zu optimieren.

Momentan ist dieses Verfahren jedoch nur auf den Neubaubereich bzw. den Planungsprozess ausgerichtet.

Die Bestandgebäude bleiben derzeit unberücksichtigt

Da jedoch der größere Anteil von Bestandsimmobilien in Deutschland unberücksichtigt bleiben, haben sich die ILS-bau-consulting UG. und wirfliegendrohne zu einer Kooperation zusammengeschlossen, um sich dieser Aufgabe zu stellen.

 Mit namenhafte Auftraggeber w.z.B. Stadt Dortmund , Kreishandwerkerschaft des Märkischen Kreises, Volkswohl Bund Versicherungen und der Märkische Kreis , um nur einen kleinen Teil der namenhaften Auftraggeber zu nennen, wurde der Startschuss zur Erfassung von Bestandsimmobilien vorgenommen.

Die Erfassung von Basisdaten

Der überwiegende Teil der Auftraggeber beschränkt sich derzeit noch auf die Basisdaten der Bestandsimmobilien. Es handelt sich hierbei um die schwer zugänglichen Gebäudeteile/-hüllen welche meist nur durch Fachunternehmen (z.B.Dachdecker) beurteilt werden.

 

Die vorliegende Interessenkollision der involvierten Fachbetriebe, führt jedoch in den seltensten Fällen zu objektiven Bewertungen, so dass die Beauftragung eines unabhängigen Dritten als erforderlich betrachtet wird.

Der Trend lässt jedoch erkennen, dass die tiefgehenden Gebäudeinformationen eine immer größer werdende Beliebtheit erfahren.

Netzwerkpartnerschaften zahlen sich jetzt aus

Um den detaillierteren Gebäudedaten gerecht zu werden, profitieren unsere Auftraggeber jetzt von der Vernetzung von verschiedenen, spezialisierten Bausachverständigen. So können Fragen, Daten und Informationen w.z.B. im Bereich der Versorgungstechnik (Heizungsbau, Elektrik..etc.) fundiert bearbeitet und ausgewertet werden.

Auswertungen der Daten übernehmen Fachleute

Da jedoch kaum einer unserer Auftraggeber die Zeit hat, Bild- und Datenmaterial von erheblichen Umfang auszuwerten und/oder zu sichten, übernehmen das unsere Fachleute für Sie.

Die erfassten Daten werden nach Verarbeitung in schnell erkennbaren Darstellungen (Ampelprinzip rot/gelb/grün) und weiteren Handlungsempfehlungen dargestellt. So das unserer Auftraggeber schnell erkennen können, was kurzfristig (< 1Jahr), mittelfristig (1 – 5 Jahre) und langfristig (> 5 Jahre) an Instandsetzungsmaßnahmen anstehen.

 

Gleichermaßen erfahren Sie die überschlägige Kostennote unserer Handlungsempfehlungen auf Grundlage des aktuellsten Baukostenindex der jeweiligen Gewerkeverbände.

Wenn Sie noch Fragen haben oder sich genauer informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat in ihren Belangen zur Seite.

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