Ich möchte diesen Beitrag dazu nutzen, zwischen Handwerkern und Auftraggebern Brücken zu schlagen und eventuell, überflüssige Missverständnissen vorzubeugen.
Denn es gehört mittlerweile zu meinem Tagesgeschäft, dass mich Bauherren damit beauftragen Handwerksleistungen auf Mängel zu prüfen, wenn Sie einen Mangel vermuten bzw. Handwerksbetriebe mich mit der Abnahme ihrer Arbeiten beauftragen, um zurück gehaltene Zahlungen zu umgehen.
Probleme bereits schon vor Auftrag
Aus meiner Zeit als selbständiger Handwerksmeister weiß ich, dass bereits schon vor der Auftragsannahme die ersten Stolpersteine auf mich warteten. Denn der Kunde beauftragten mich mit einer gewissen Vorstellung der Auftragsabwicklung bzw. Endleistung, welche auf eingeholten Informationen aus dem Internet, Broschüren und Bekanntenkreis beruhten.
Diese Informationen waren nicht gänzlich falsch aber auch nicht immer eine tatsächliche Lösung für die örtlichen und/oder konstruktiven Gegebenheiten am Objekt selbst.
Und somit stand ich vor folgenden Dilemma ;
- den Kunden bei seiner Vorstellung belassen und den Auftrag sehr wahrscheinlich zu erhalten
- oder dem Bauherren zu erklären, dass seine Vorstellungen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind.
Mangel an Handwerker auch auf Streitigkeiten zurückzuführen
Auf Grund der zuvor benannten Problematik, wird ein Handwerksmeister immer entscheiden müssen in wie weit er die Kompromisse verantworten kann und der Auftrag selbst noch als wirtschaftlich zu betrachten ist.
Denn spätestens bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, kann sich der Handwerker sicher sein, die ungeteilte Aufmerksamkeit des Kunden zu haben.
Somit ist es selbsterklärend, das sich eine Handwerksbetrieb grundsätzlich erst einmal den wirtschaftlicheren und weniger kompromissbehafteten Aufträgen zuwenden wird.
Lösungen statt Konflikt
Meiner Meinung nach, ist jedoch kein Handwerker für die örtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Noch viel weniger ist der Auftraggeber so zu betrachte, dass er keine eigenständige Entscheidungen treffen kann.
Daher ist es aus meiner Sicht völlig legitim, den Auftraggeber über die vorliegenden Schwierigkeiten mit einer Bedenkenformulierung im Angebot selbst oder als Anhang / Anlage zu informieren.
Mit dieser Vorgehensweise, können drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden ;
- Der Auftraggeber entscheidet selbst
- Der Auftragnehmer muss keine Kompromisse eingehen.
- Und für beide Vertragsparteien ist die Wirtschaftlichkeit sicher gestellt.
Fazit des Beitrags
Lassen Sie sich daher als Kunde und Auftraggeber von ihrem Handwerksbetrieb ausreichend und umfangreich beraten bzw. scheuen Sie sich nicht als Handwerksbetrieb die örtlichen Problematiken und Gegebenheiten anzusprechen.
Um dann gemeinsam die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn eine solche Vorgehensweise, sichert den Endkunden vor teuren Nachträgen und den Auftraggeber vor Zahlungsausfällen.
Sollte ihr Kind jedoch in den Brunnen gefallen sein, so können Sie mich selbstverständlich beauftragen 😉
In diesem Sinne hoffe ich Ihnen wieder nützliche Informationen an die Hand gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr Stefan Lange