Archive : Immobilienerwerb

Corona-Pandemie und der Immobilienmarkt Teil II.

Der Immobilienmarkt wird durch die Corona-Pandemie unterschiedlich infiltriert.

Wie in meinem ersten Beitrag vom 24.Mai2020 bereits beschrieben, kann der Immobilienmarkt nicht als Eins betrachtet werden.

Die Immobilien sind in ihrem Begehren und der Nutzung zu unterteilen und erfahren daher auch eine unterschiedliche Beeinflussung durch die Corona-Problematik.

In welcher Qualität und Quantität diese zukünftig erfolgen wird, kann natürlich nur gemutmaßt werden.

Aus Sicht der Investment-Experten wird so einiges bestätigt.

Umso mehr sah ich mich bestärkt in meiner Einschätzung, als ich einen Bericht des geschätzten Professor Dr. Nico B. Rottke auf twitter und LinkedIn lesen konnte.

In dieser Veröffentlichung wurde der kausale Zusammenhang essenziell und exzellent dargestellt.

Daher möchte ich mich auch nochmals herzlichst dafür bedanken, dass ich diese Veröffentlichung in meinem Beitrag implementieren darf.

Beitrag des Prof.Dr. Nico B. Rottke

Ich habe diese Veröffentlichung vom Anfang bis zum Ende wie gebannt, verschlungen. Daher möchte ich sie meinen Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten.

Die maroden Verträge kippeln.

Was ich in den letzten Tagen jedoch feststelle ist, dass Immobilienverträge welche auf wackeligen Beinen vereinbart wurden, vermehrt zum Verkauf angeboten werden.

In erster Linie sind es die Objekte, die mit einem hohen Instandsetzungsaufwand günstig erworben werden konnten. Es ist anzunehmen, dass hier die Käufer den Instandsetzungsumfang / Instandsetzungsaufwand unterschätz haben.

Sicherlich wird auch die wirtschaftliche Situation, verursacht durch die Corona-Krise, bei dem Einen oder Anderen einen erheblichen Faktor spielen.

Für mich sind somit die ersten Steine (des regionalen Marktes und diverser Immobilientype) ins Rollen gekommen. In wie weit diese noch weiteren Immobilienfinanzierungen mitreißen wird, bleibt abzuwarten. Mal schauen wieviel bröckelige Finanzierungen von den Banken so verteilt wurden.

Nach meiner Einschätzung etabliert sich hier jedoch eine interessanter Investoren-Markt.

Das sagt der Makler dazu

Auch durch mein sehr geschätztes Maklerbüro Dieckmann Immobilien, wird die Delimitierung des Verkaufsmarkts mehr als bestätigt.

Daher freue ich mich sehr, dass mir auch hier gestattet wurde, ein sehr interessantes Videointerview auf meiner Seite einbinden zu dürfen.

Das Videointerview spiegelt sehr anschaulich und nachvollziehbar die Marktsituation aus Sicht des bietenden und anbietenden Immobilienmarktes wieder.

In diesem ist sehr gut dargestellt, wie situative Belange kurz- sowie langfristig auf den Markt einwirken können.

Daher auch hier nochmals einen herzlichsten Dank an den Urheber.

Wie sieht es denn im Baugewerbe aus.

Das Baugewerbe kämpft in erster Linie weiterhin mit dem Fachkräftemangel und vollen Auftragsbüchern. Einen realen Einbruch konnte mir bisher kein Handwerksbetrieb bestätigen. Sicherlich wird die eine oder andere Investition am Bestand eingefroren und in die Warteschleife gesetzt.

Im generellen erlebt das Handwerk jedoch eine Renaissance.

Lieferengpässe, Hygienevorschriften und Umstrukturierungen in diesen Bereichen, werden die Baupreise jedoch weiterhin ansteigen lassen.

Eine Entspannung der Baupreise kann ich absolut nicht erkennen.

Ich persönlich gehe auch eher davon aus, dass die Corona-Krise sich im Baugewerbe erst in 1 bis 2 Jahren ernsthaft bemerkbar gestaltet wird.

Bedeutsam wird hier dann wohl die allgemeine, wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sein.

Der Fachkräftemangel bleibt aber genauso wie der fehlende Wohnraum. Daran wird auch diese Corona-Pandemie nichts verändern.

 Wie geht es weiter……

Diese Frage wird auch weiterhin spannend belieben. Daher werde ich auch weiterhin diesen Markt für euch im Auge behalten.

Wie bereits im ersten Beitrag benannt, würde ich mich sehr über Meinungen, Erfahrungen und Einschätzungen eurerseits sehr freuen.

Die BDRE ASSET MANAGEMENT GMBH eventuell als neuen Auftraggeber

Die Flurnachrichten lassen es verlauten, dass es eventuell einen neuen Auftraggeber bei der ILS-Bau-Consulting UG (haftungsbeschränkt) gibt.

Nach der Beauftragung einer kaufsbegleitenden Immobilienberatung, lies der Auftraggeber keinen Zweifel an seiner Zufriedenheit.

Welche der Eigentümer der BDRE ASSET MANAGEMENT GmbH mit einer positiven Rezension im Google-Account zum Ausdruck brachte.

Gleichermaßen wurden neue Auftragsanfragen sowie zu empfehlende Netzwerkpartner angefragt.

Es bleibt daher spannend.

Start-Up-Unternehmen als neues Netzwerkmitglied 2018

Wie bereits schon in den vergangenen Tagen auf verschiedenen Plattformen mitgeteilt wurde, stehen wir mit interessanten Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen in Verhandlung bezüglich der Netzwerkpartnerschaft.

So auch mit dem Start-Up-Unternehmen  wirfliegendrohen.de

Die Vorteile dieser Vernetzung

Durch diese Vernetzung konnten wir nicht nur ein junges Start-Up-Unternehmen zur Informationsbeschaffung organisieren, sondern auch einen adäquaten Ansprechpartner aus dem Banken- und Immobiliensektor für uns realisieren.

Denn der Geschäftsführer, Herr Mathias Hartmann ist gelernter Bank- und Immobilienkaufmann sowie Immobilienfachwirt und kann auf eine langjährige Erfahrung aus seiner Sparkassentätigkeit zurückgreifen.

Der ursprüngliche Einsatzbereich

Das ursprünglich gedachte Aufgabengebiet des Unternehmens wirfliegendrohne.de war in erster Linie auf vergangenen Problematiken der ILS-Bau-Consulting UG. bezogen.

Denn es gestaltete sich nämlich oftmals als äußerst schwierig, größere industriell geführte Photovoltaikanlagen (w.z.B. beim Hagelschlags Ereignis 2012 zwischen Balingen und Reutlingen) wirtschaftlich und schnellstmöglich zu erfassen und zu beurteilen.

Auch schwer zugängliche Gebäudebereiche in Großstädten, (w.z.B. Kumulschäden in Berlin u. Brandenburg 2017) erforderte meist einen weiteren, kostspieligen Ortstermin unter Einbezug von Höhensicherungsmaßnahmen, Organisierung von Zugänglichkeiten durch Hausverwaltungen und/oder Mieterparteien oder Handwerksbetrieben.

Um hier zukünftig eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten, sahen wir es als unumgänglich an eine zukünftig, feste Zusammenarbeit mit dem Unternehmen deutschlandweit anzustreben.

Neue Einsatzgebiete etablieren sich schnell

In den derzeit vorliegenden Verhandlungsgesprächen mit unseren bestehenden Auftraggebern, von fast allen namenhaften Versicherungsgesellschaften und großen Versorgungswerken, kam auch schnell das Thema Versorgungs- und Fernwärmeleitungen sowie Forst- und Ernteschäden zum Gespräch. Nach Abschluss dieser Gespräche werden wir in den nächsten Tagen genauer berichten.

Auch unsere bestehenden Netzwerkmitglieder konnten schnell die Vorteile des neuen Netzwerkpartners erkennen. Immobilienmakler und Handwerksbetrieb bzw. diverse Baustoffindustrieunternehmen bekundeten bereits Interesse an Aufnahmen von Gebäudetotalen, Gebäudeinspektionen bzw. Aufmaßerfassungen von Großprojekten.

Die Zukunft bringt noch einiges Neues

Da nunmehr auch die ersten Energieausweise an Gültigkeit verlieren und bereits die ersten europäischen Gesetzesänderungen im energetischen Bereich beschlossen werden/wurden, ist auch hier zukünftig mit neuen Aufgaben zu rechnen.

Manchmal sind es auch nur einfach die Anfragen von neuen Netzwerkpartnern die zu ableitenden, anspruchsvollen Aufgaben führen.

Wenn Sie also der Meinung sind, ein passendes Bindeglied in unserem Netzwerk darzustellen, dann schreiben Sie uns einfach an unter info@ils-bau-consulting.de

Auch wir sind für alle Möglichkeiten offen.

EnEV 2014 – Was Häuslekäufer, Erben und Eigentümer wissen müssen

Obacht ist geboten

Auf Grund des demografischen Wandels bzw. der derzeit vorherrschenden Immobiliensituation, begleiten wir vermehrt Immobilienveräußerungen mit einer kaufs- und/oder verkaufsbegleitende Beratung.
Aber nicht jedem ist bewusst, welche Verpflichtungen durch die EnEV2014 (EnergieEinsparVerordnung) bereits in diesem Prozess beachtet werden müssen.

Was ist zu beachten.

Denn bei Vermietung oder Verkauf regelt die EnEV 2014 bereits schon, welche Angaben in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden müssen.
Es müssen in der Anzeige Information enthalten sein um welche Art des Energieausweises es sich handelt. Ob ein Energiebedarfsausweis, in dem bereits schon Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes zu erkennen wären. Oder um einen Energieverbrauchsausweis, welcher Angaben über die gesamte Verbrauchssituation der letzten 36 Monate des Gebäudes darstellt.

Wo ist der Unterschied und was ist Relevant

In einem Energieverbrauchsausweis sind jedoch keine wirklichen Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes zu erfahren.
Ebenfalls sind in dieser Anzeige nicht nur die Werte des Energiebedarfs/Energieverbrauchs anzugeben, sondern auch die Art der Heizungsanlage bzw. das Baujahr bei Wohngebäuden und die ermittelte Energieeffizienzklasse.

Diese Infos müssen vorhanden sein

Ebenfalls wurde die Vorlagepflicht verschärft. Die Übergabepflicht des Energieausweises liegt nun vor dem Notartermin bzw. eine Kopie sollte zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung vorliegen und/oder einsehbar sein.

Eigentum verpflichtet auch für den neuen Besitzer

Aber welche Rechte und Verpflichtungen, gehen jetzt mit dem Immobilienerwerb auf den Käufer über.
Die Nachrüstpflicht der automatischen Steuereinheiten an Zentralheizungen, sollte eigentlich nicht mehr zur Diskussion stehen. Da hier die Nachrüstpflicht bereits schon bis zum Mai.2014 erfolgen sollte. Gleichermaßen gilt die Auflage als erfüllt, wenn die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von Zeit und Außentemperatur durch eine entsprechende Einrichtung des Fernwärmeversorger realisiert wird. Ist dieses nicht der Fall, also fehlt diese Ausstattung am Gebäude oder dem Versorger, muss dieses durch den Hauseigentümer sicher gestellt werden.
Somit geht dieses in die Verantwortung des neuen Hausbesitzers/-eigentümers über und sollte beim Hauskauf berücksichtigt werden.
Gleiches gilt im übrigen auch für die Verwendung von Thermostaten zur raumseitigen, automatischen Regelung.

Ups, noch mehr Verpflichtungen?

Auf Grund der zunehmenden Frostschäden und dem energetischen Wärmeverlust an Versorgungsleitungen, wurde auch hier eine Anpassung der Nachrüstpflicht gefordert bzw. zur Auflage gemacht.
Daher sind alle Versorgungsleitungen von Heizungen, Warmwasser und Klimaanlagen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Welche bis zum Zeitpunkt zum 01.05.2014 erfolgen sollte. Gleiches gilt für die Dämmmaßnahmen der obersten Geschossdecke bei nicht gedämmten Dachkonstruktionen, welches bis ende Dezember 2015 erfolgen hätte sollen. Da es aber eine Sonderregelung in diesem Bereich gibt, welche dem alten Hauseigentümer bei kleinen Objekten im Sinne der Unwirtschaftlichkeit und Eigennutzung freistellt, sind nicht in all den zu erwerbenden Gebäuden diese Maßnahmen realisiert worden.
Hier ist der neue Eigentümer dazu angehalten in einem Zeitraum von 2 Jahren der Nachrüstung nachzukommen. Dieses gilt im übrigen auch für Erben. Es sei denn, das Objekt wird zur Eigennutzung verwendet bzw. die Wirtschaftlichkeit kann im Nutzungszeitraum nicht erzielt werden.

Nachrüstpflicht, ….und jetzt wird ein Schuh draus

Aus unserer Sicht ist es aber als empfehlenswert zu titulieren dieser Nachrüstung nachzukommen. Schon alleine aus der versicherungsrechtlichen bzw. beitragsrechtlichen und wärmeverlusttechnischen Betrachtung.
Ebenfalls zu berücksichtigen wäre der erforderliche Austausch von alten Heizkesselanlagen. Alle Heizkessel welche vor dem 01.10.1978 verbaut wurden, dürfen im generellen nicht mehr genutzt werden. Alle verbauten Anlagen vor 1985 wären bis zum Jahre 2015 zu ersetzen. Und alle Kesselanlagen die nach 1985 verbaut wurden sind nach einem Zeitraum von 30 Jahren zu ersetzen. Auch hier gilt die Übergangszeit beim Eigentümerwechsel von 2 Jahren nach Erwerb der Immobilie.

Nicht zu vergessen, der Rest

Dieses wäre nur eine grob, angerissener Teil, welches vor dem Immobilienerwerb zu beachten wären.
Nach dem Kauf fallen jedoch in den meisten Fällen Renovierungs – und/oder Umbaumaßnahmen der eigenen Nutzungsvorstellung an. Welche Grundlage hier zu beachten sind, werden wir in einen weiteren/anderen Beitrag zu gegebener Zeit mal darstellen.

Gehen Sie diesen Schritt nicht alleine

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, es gibt einiges zu beachten bei einem Immobilien(ver)kauf……….“Daher Augen auf, beim Häuslekauf!“
Gehe Sie diesen essenziellen Schritt nicht alleine, sondern nehmen Sie sich einen Fachmann zur Seite, der täglich mit diesen Dingen zu schaffen hat. Oftmals kann man hier eine überschaubare Pauschalpreisvereinbarung mit dem Spezialisten treffen, welche vor immensen Unkosten schützen kann.
In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihnen nützliche Informationen an die Hand geben konnte und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesen Beitrag posten , liken und rege kommentieren würden, so dass eine breite Masse davon profitieren kann.

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