Category : Entwicklung

Wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist 2.0

Warum Befunde, Methodik und Fachkompetenz bei der Bewertung von Dachschäden entscheiden

Nicht jedes Loch in einem Dachreiter ist automatisch ein Hagelschaden.

Ein sichtbares Schadensbild kann einen ersten Verdacht begründen. Es beweist jedoch noch nicht, wodurch die Beschädigung tatsächlich entstanden ist.

Für eine belastbare Bewertung müssen unter anderem die Verteilung der Schäden, ihre Form und Ausprägung, die Ausrichtung der betroffenen Bauteile, mögliche Vergleichsflächen sowie der Zustand und die Vorgeschichte des Materials gemeinsam betrachtet werden.

Genau darum geht es in meinem neuen Fachbeitrag:

„Dachreiter im Fokus – wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist 2.0“

Der Grobentwurf ist fertiggestellt. Aktuell ergänzt der noch nicht genannte Co-Autor seine fachliche Perspektive.

KI unterstützt – aber sie ersetzt keinen Ortstermin

In den vergangenen Wochen wurde viel über Künstliche Intelligenz im Sachverständigenwesen gesprochen.

Auch in meinem Arbeitsalltag ist KI inzwischen ein wertvolles Werkzeug. Sie unterstützt unter anderem dabei,

  • umfangreiche Informationen zu strukturieren,
  • Fragestellungen für Recherchen vorzubereiten,
  • Dokumentationen zu ordnen,
  • unterschiedliche Hypothesen gegenüberzustellen,
  • und fachliche Texte systematisch aufzubauen.

Diese Unterstützung ist sinnvoll und aus modernen Arbeitsprozessen kaum noch wegzudenken.

Trotzdem bleibt eine klare Grenze:

KI kann Informationen verarbeiten. Sie kann aber weder ein Bauteil eigenständig untersuchen noch die tatsächlichen Verhältnisse am Objekt vollständig erfassen.

Sie ersetzt keine Dachbegehung, keine Materialkenntnis, keine Erfahrung mit typischen und atypischen Schadenbildern und keine fachlich begründete Bewertung.

Recherche ist noch keine Untersuchung.
Ein Hinweis ist noch kein Nachweis.
Und eine Vermutung ist noch kein Befund.

Der Ausgangspunkt: ein vermeintlicher Hagelschaden

Der neue Beitrag knüpft an den gemeinsam mit Walter Holzapfel veröffentlichten Fachartikel aus der Februar-Ausgabe 2024 des Bausachverständigen an:

„Dachreiter im Fokus – wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist“

Ausgangspunkt war die Untersuchung von Beschädigungen an den Dachreitern beziehungsweise Lichtbändern eines Gewerbeobjekts.

Die sichtbaren Veränderungen an den Polycarbonat-Stegkammerplatten waren zunächst einem Hagelereignis zugeschrieben worden. Bei der umfassenden Dachbegehung fiel jedoch auf, dass sich die Schäden weder gleichmäßig noch in identischer Qualität über sämtliche Dachflächen verteilten.

Die stärksten Auffälligkeiten konzentrierten sich auf bestimmte, insbesondere südwestlich ausgerichtete Bereiche. Andere Flächen und einzelne Platten zeigten trotz vergleichbarer Einbausituation wesentlich geringere oder teilweise kaum erkennbare Veränderungen.

Allein diese ungleichmäßige Verteilung war noch kein Beweis für eine bestimmte andere Ursache. Sie war aber ein wichtiger Anlass, die ursprüngliche Zuordnung zum Hagel kritisch zu überprüfen.

Welche Merkmale warfen Fragen auf?

Bei der detaillierten Inaugenscheinnahme zeigten sich unter anderem ovale bis sichelartige Ausbrüche auf den Oberflächen der Stegkammerplatten.

Auffällig war dabei:

  • Die Ausbrüche befanden sich überwiegend zwischen den Stegen.
  • Die Stege selbst waren nicht in vergleichbarer Weise beschädigt.
  • Auf der raumseitigen Plattenoberfläche waren keine entsprechenden Schäden erkennbar.
  • Qualität und Anzahl der Ausbrüche unterschieden sich je nach Dachbereich.
  • Die Schadensintensität stand erkennbar im Zusammenhang mit der Ausrichtung und damit auch mit der unterschiedlichen Beanspruchung der Flächen.

Diese Kombination unterschied sich von dem Schadenbild, das bei einer rein mechanischen Einwirkung von außen ohne Weiteres zu erwarten gewesen wäre.

Der entscheidende Punkt lautet daher nicht:

„Sieht das aus wie Hagel?“

Die fachlich belastbarere Frage lautet:

„Welche Befunde sprechen für Hagel, welche sprechen dagegen und welche anderen Einwirkungen müssen geprüft werden?“

Warum Vergleichsflächen so wichtig sind

Ein Schaden lässt sich häufig nicht allein durch die Betrachtung der auffälligsten Stelle bewerten.

Erforderlich ist vielmehr der Vergleich mit:

  • anders ausgerichteten Dachflächen,
  • weniger stark beanspruchten Bereichen,
  • möglicherweise erneuerten Bauteilen,
  • gleichartigen Platten mit unterschiedlichem Alter,
  • Rand- und Befestigungszonen,
  • sowie unbeschädigten oder geringer geschädigten Flächen.

Im untersuchten Fall waren auf sonnenabgewandten Flächen geringere Schadensintensitäten festzustellen. Gleichzeitig zeigten sich teilweise erhebliche Unterschiede zwischen unmittelbar benachbarten Platten. Besonders neuere beziehungsweise jüngere Platten konnten neben stark betroffenen Platten weitgehend unauffällig sein.

Solche Vergleiche liefern noch nicht automatisch die Ursache. Sie helfen aber, mögliche Erklärungen einzugrenzen und vorschnelle Schlussfolgerungen zu vermeiden.

Was der neue Fachbeitrag leisten soll

Die Fortsetzung soll keine bloße Wiederholung der Veröffentlichung von 2024 werden.

Der neue Beitrag soll noch stärker als praxisorientierte Unterstützung für Sachverständige und andere mit der Schadenbewertung befasste Fachleute dienen.

Im Mittelpunkt stehen voraussichtlich folgende Fragen:

1. Wie wird der Ortstermin vorbereitet?

Vor der eigentlichen Untersuchung müssen Schadenbehauptung, behaupteter Ereigniszeitpunkt, betroffene Bauteile und bereits vorhandene Unterlagen voneinander getrennt erfasst werden.

Eine klare Vorbereitung verhindert, dass die vorgetragene Ursache bereits unbewusst als feststehendes Ergebnis behandelt wird.

2. Wie wird das gesamte Dach untersucht?

Nicht nur die gemeldete Schadenstelle ist relevant.

Zu betrachten sind unter anderem:

  • sämtliche Dachausrichtungen,
  • die Verteilung der Auffälligkeiten,
  • Rand- und Befestigungsbereiche,
  • Übergänge zwischen unterschiedlichen Bauteilen,
  • mögliche Reparatur- oder Austauschflächen,
  • sowie unauffällige Vergleichsbereiche.

3. Wie werden Schadenmerkmale dokumentiert?

Eine verwertbare Dokumentation sollte nicht nur aus Übersichtsaufnahmen bestehen.

Erforderlich sind je nach Fall:

  • Übersichts- und Detailaufnahmen,
  • Maßstabsangaben,
  • Kennzeichnung der Lage auf dem Dach,
  • Beschreibung von Form und Abmessung,
  • Erfassung der räumlichen Verteilung,
  • und die eindeutige Zuordnung der Aufnahmen zum untersuchten Bereich.

4. Welche Indizien sprechen für oder gegen Hagel?

Eine Bewertung muss verschiedene Einzelbefunde zusammenführen.

Relevant können beispielsweise sein:

  • die Form der Beschädigungen,
  • die Einwirkungsrichtung,
  • die Regelmäßigkeit oder Unregelmäßigkeit der Verteilung,
  • Schäden an angrenzenden Bauteilen,
  • Unterschiede zwischen exponierten und geschützten Flächen,
  • Materialalter und Materialzustand,
  • sowie die Plausibilität des behaupteten Ereignisses.

Kein Einzelmerkmal sollte isoliert überbewertet werden.

5. Wann wird aus einer Vermutung ein belastbarer Befund?

Eine fachliche Schlussfolgerung muss erklären,

  • welche Tatsachen festgestellt wurden,
  • wie diese Tatsachen bewertet werden,
  • welche alternativen Ursachen geprüft wurden,
  • welche Möglichkeiten ausgeschlossen werden können,
  • und wo gegebenenfalls Unsicherheiten verbleiben.

Gerade die nachvollziehbare Trennung zwischen Feststellung, Interpretation und Schlussfolgerung ist für eine überprüfbare Sachverständigenbewertung entscheidend.

Fachkompetenz zeigt sich nicht in schnellen Antworten

In der Schadenregulierung besteht häufig der Wunsch nach einer möglichst eindeutigen und schnellen Einordnung.

Das ist verständlich.

Ein Sachverständiger ist jedoch nicht dafür da, die zuerst genannte Ursache lediglich zu bestätigen. Seine Aufgabe besteht darin, den vorgefundenen Zustand unvoreingenommen zu untersuchen und die möglichen Ursachen anhand nachvollziehbarer Befunde zu bewerten.

Manchmal bestätigt sich die ursprüngliche Vermutung.

Manchmal muss sie eingeschränkt werden.

Und manchmal zeigt die Untersuchung, dass der vermeintliche Übeltäter wahrscheinlich gar nicht der tatsächliche Verursacher ist.

Genaues Hinsehen ist dabei kein Misstrauen. Es ist Sachverständigenarbeit.

Fachliche Kritik ist ausdrücklich willkommen

Der erste Fachbeitrag hat nicht ausschließlich Zustimmung ausgelöst.

Das ist grundsätzlich kein Problem. Fachliche Diskussionen gehören zum Sachverständigenwesen und können dazu beitragen, Untersuchungsmethoden und Bewertungen weiterzuentwickeln.

Deshalb gilt auch für die Fortsetzung:

Fachliche Kritik ist ausdrücklich willkommen.

Wer zu anderen Ergebnissen gelangt, sollte seinen Widerspruch jedoch anhand von Befunden, Untersuchungsmethoden und nachvollziehbaren Argumenten begründen.

Persönliche Interessen, pauschale Ablehnung oder die bloße Wiederholung einer bereits feststehenden Meinung ersetzen keine fachliche Auseinandersetzung.

Gute Sachverständigenarbeit lebt nicht davon, dass alle derselben Meinung sind.

Sie lebt davon, dass Feststellungen überprüfbar, Schlussfolgerungen nachvollziehbar und Argumente fachlich belastbar sind.

Wie ist der aktuelle Stand?

Der Grobentwurf für den neuen Beitrag ist abgeschlossen und wurde dem Co-Autor zur fachlichen Ergänzung übermittelt.

Seine Identität wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Nach Abschluss der gemeinsamen Bearbeitung ist der Beitrag für die weitere fachredaktionelle Abstimmung mit dem Bausachverständigen des Fraunhofer IRB Verlags vorgesehen.

Ein konkreter Veröffentlichungstermin steht derzeit noch nicht fest.

Man darf gespannt sein.

Häufige Fragen zur Bewertung vermeintlicher Hagelschäden

Ist jedes Loch in einer Polycarbonat-Stegkammerplatte ein Hagelschaden?

Nein. Ein Loch oder Ausbruch ist zunächst nur ein sichtbares Schadenmerkmal. Für die Ursachenzuordnung müssen unter anderem Form, Verteilung, Materialzustand, Einwirkungsrichtung und vorhandene Vergleichsflächen untersucht werden.

Kann man einen Hagelschaden allein anhand von Fotos feststellen?

Fotos können wichtige Hinweise liefern und eine Untersuchung dokumentieren. Für eine belastbare Bewertung reichen einzelne Aufnahmen jedoch häufig nicht aus. Entscheidend sind der Gesamtzusammenhang, die Lage am Objekt und die Untersuchung vergleichbarer Bereiche.

Welche Rolle spielt die Ausrichtung der Dachfläche?

Die Ausrichtung kann für unterschiedliche Witterungs-, Temperatur- und Strahlungsbeanspruchungen relevant sein. Sie ist deshalb bei der Bewertung einzubeziehen, beweist für sich allein aber noch keine bestimmte Ursache.

Kann KI die Ursache eines Dachschadens bestimmen?

KI kann Informationen strukturieren, Bildmaterial vorsortieren und bei der Vorbereitung möglicher Fragestellungen helfen. Die tatsächliche Untersuchung des Bauteils, die Bewertung des Materialzustands und die fachliche Schlussfolgerung bleiben Aufgabe des Sachverständigen.

Wann erscheint „Wenn Hagel nicht der vermeintliche Übeltäter ist 2.0“?

Ein fester Termin steht noch nicht fest. Der Grobentwurf ist abgeschlossen und wird aktuell durch den Co-Autor fachlich ergänzt.

Die kooperative Digitalisierung ist im Bau- u. Immobiliengewerbe angekommen

Unsere Grundidee nimmt nicht nur immer mehr Gestalt, sondern auch immer größere und weitere Strukturen an.

Bereits im Jahr 2010 starteten wir mit dem Aufbau der Kooperationen von Fachleuten rund um den Bau- und Immobiliensektor, welcher bis zum heutigen Tage stetig weiterwächst.

Dann begannen wir vor 2 Jahren eine umfangreiche Beratung und Kooperation mit dem Unternehmen wirfliegendrohne.de, welches heute nicht nur meinen Sohn einen festen Arbeitsplatz, sondern den Innen- und Außenbereichscan perfektioniert hat.

Zusätzlich wurde im versicherungsrechtlichen Bereich die Zusammenarbeit mit dem deutschlandweit tätigen Drohnenflug – Unternehmen FairFleet und der Versicherungskammer Bayern realisiert.

Und auch die Dekra Claims Service vertraute uns die Federführung des „ÜBERFLIEGER“ – Programms für drohnenbasierte Untersuchungsmethoden in ihrem Hause an.

Was kommt da noch?

Doch damit nicht genug, denn das Ur-Unternehmen  aerodyne.group hat nunmehr das Interesse der Zusammenarbeit mit uns angemeldet und wir danken Herrn Stephan Winkler für das entgegen gebrachte Vertrauen.

Man könnte jetzt meinen wir wären am Zenit unserer Arbeiten angekommen, doch das ist weit gefehlt.

 Denn nun gilt es die gesammelten Puzzleteile alle zu einem großen Ganzen zusammenzufügen.

Von der Datenauswertung durch unsere hausinternen Gutachterkooperationen der jeweilig, unterschiedlichen Fachgebiete bis hin zur abgeschlossenen Instandsetzung durch unsere Handwerkskooperationen, soll die Visualisierung für all unsere Auftraggeber das i-Tüpfelchen darstellen.

Durch COVID-19 mussten wir bedauerlicherweise diverse bzw. ein recht großes Kooperationstreffen verschieben, daher darf man auf das Jahr 2021 extrem gespannt sein.

Aber auch das Jahr 2020 beherbergt noch das Eine oder Andere sehr vielversprechende Kooperationsgespräch mit diversen Newcomer aus dem Bau- und Immobiliensektor.  

Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534

Die neue DIN 18534 spiegelt die zeitgemäße Baupraxis in Bezug auf die Aufnahme alternativer Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten für die Innenraumabdichtung wieder.

Auf Grund dessen wurde erstmals die durch den Fachverband Fliesen u. Natursteine mit Stand Januar 2010, bezüglich flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen einschließlich Nutz- und Schutzschicht aus Fliesen und Platten mit in die Norm aufgenommen.

Klassifizierung auf Grundlage der Raumnutzung u. Wassereinwirkung

Die Anforderungen an den Konstruktionsaufbau richten sich daher in erster Linie, an die zu erwartenden Wassereinwirkung einschließlich der geplanten Raumnutzung selbst.

Daher wurden auch die Anforderungen an Abdichtung, Dämmlage sowie lastenverteilende und Nutzschicht in drei unterschiedliche Konstruktionsaufbauten aufgegliedert.

  1. Mit einer Abdichtungsebene unterhalb der Dämm- und lastenverteilenden Schicht
  2. Einer Abdichtungsebene zwischen lastenverteilender und abschließender Nutzschicht
  3. Sowie einem aus den beiden zuvor benannten Aufbauten kombinierten Konstruktionsaufbau

Die Wahl des Konstruktionsaufbaus, ergibt sich grundsätzlich aus den zu bestimmenden bzw. zu erwartenden Wassereinwirkungsklassen.

Die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen

Wie bereits zuvor benannt richtet sich der zu wählenden Konstruktionsaufbau an die zu erwartende Wassereinwirkungsklassen sowie der räumlichen Nutzung.

Somit ist selbsterklärend, dass zwischen Laboren und Schwimmbädern ein anderer Maßstab zugrunde liegen sollte, als bei privaten Bädern.

Die nachfolgende Tabelle soll, daher ein Überblick verschaffen.

Wassereinwirkungsklasse

Wassereinwirkung

Nutzungsbereiche

W 0 – I

Gering

Flächen mit geringer Einwirkung von anfallenden Spritzwasser w.z.B. Küchen, Hauswirtschaftsräumen u. Gäste-WC´s

W 1 – I

Mäßig

Flächen mit mäßiger Einwirkung von Brauch- u. Spritzwasser w.z.B. Boden- und Wandflächen des häuslichen Gebrauchs ohne aufstauendes Wasser

W 2 – I

Hoch

Flächen mit hoher Einwirkung von Spritz- u. Brauchwasser sowie zeitweise aufstauendes Wasser w.z.B. Bodenflächen von bodengleichen Duschen, Duschen in Sport- und Gewerbestätten, Bodenflächen mit Abläufen und Rinnen sowie Wand- und Bodenflächen von Sport- und Gewerbestätten

W 3 – I

Sehr hoch

Flächen mit sehr hoher Einwirkung von Spritz- und Brauchwasser sowie länger anhaltende anstauende Feuchtigkeit und intensive Reinigungsverfahren w.z.B. Schwimmbäder, Brauereien und/oder Labore sowie gewerbliche Küchen

 

Auf Grund zu erwartender Wassereinwirkungsklassen sind nachfolgend aufgeführte Abdichtungsstoffe zulässig.

Abdichtungsart

Abdichtungsort

Wasserein.Kl.

Riss.Kl.

(DIN18534-1)

Mindestst. mm

Polymerbitumendispersion

Wand

W 0-I bis W 2-I

R 1-I

0,5 mm

Polymerbitumendispersion

Boden

W 0-I bis W 1-I

R 1-I

0,5mm

Minr. Dichtungsschlämme

Wand/Boden

W 0-1 bis W 3-I

R 1-I

2,0mm

Reaktionsharz

Wand/Boden

W 0-I bis W 3-I

R 1-I

1,0mm

 

Digitalisierung von Bestandsimmobilien erzielt eine immer größer werdende Beliebtheit

Besonders zu Zeiten erhobener Kontakteinschränkungen ist es besonders hilfreich Projekte, Maßnahmen und Konzepte an Hand eines digitalen Twins via Homeoffice zu besprechen.

Auftraggeber bestimmt die zu ermittelnden Daten

Sowie ein virtuelles Gebäude erstellt wurde, bestimmt unser Auftraggeber, welche Informationen dem Objekt zugewiesen und ermittelt werden sollen.

Umstrukturiertes BuildingInformationModeling (BIM) für Bestandsimmobilien

Somit können von einfachen Bestandflächenermittlung bis hin zu Sanierungsüberlegungen alles angelegt werden.

Wenn wir ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen gerne alles weitere mit Ihnen bzw. stimmen uns mit Ihnen ab.

Corona-Pandemie und der Immobilienmarkt Teil II.

Der Immobilienmarkt wird durch die Corona-Pandemie unterschiedlich infiltriert.

Wie in meinem ersten Beitrag vom 24.Mai2020 bereits beschrieben, kann der Immobilienmarkt nicht als Eins betrachtet werden.

Die Immobilien sind in ihrem Begehren und der Nutzung zu unterteilen und erfahren daher auch eine unterschiedliche Beeinflussung durch die Corona-Problematik.

In welcher Qualität und Quantität diese zukünftig erfolgen wird, kann natürlich nur gemutmaßt werden.

Aus Sicht der Investment-Experten wird so einiges bestätigt.

Umso mehr sah ich mich bestärkt in meiner Einschätzung, als ich einen Bericht des geschätzten Professor Dr. Nico B. Rottke auf twitter und LinkedIn lesen konnte.

In dieser Veröffentlichung wurde der kausale Zusammenhang essenziell und exzellent dargestellt.

Daher möchte ich mich auch nochmals herzlichst dafür bedanken, dass ich diese Veröffentlichung in meinem Beitrag implementieren darf.

Beitrag des Prof.Dr. Nico B. Rottke

Ich habe diese Veröffentlichung vom Anfang bis zum Ende wie gebannt, verschlungen. Daher möchte ich sie meinen Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten.

Die maroden Verträge kippeln.

Was ich in den letzten Tagen jedoch feststelle ist, dass Immobilienverträge welche auf wackeligen Beinen vereinbart wurden, vermehrt zum Verkauf angeboten werden.

In erster Linie sind es die Objekte, die mit einem hohen Instandsetzungsaufwand günstig erworben werden konnten. Es ist anzunehmen, dass hier die Käufer den Instandsetzungsumfang / Instandsetzungsaufwand unterschätz haben.

Sicherlich wird auch die wirtschaftliche Situation, verursacht durch die Corona-Krise, bei dem Einen oder Anderen einen erheblichen Faktor spielen.

Für mich sind somit die ersten Steine (des regionalen Marktes und diverser Immobilientype) ins Rollen gekommen. In wie weit diese noch weiteren Immobilienfinanzierungen mitreißen wird, bleibt abzuwarten. Mal schauen wieviel bröckelige Finanzierungen von den Banken so verteilt wurden.

Nach meiner Einschätzung etabliert sich hier jedoch eine interessanter Investoren-Markt.

Das sagt der Makler dazu

Auch durch mein sehr geschätztes Maklerbüro Dieckmann Immobilien, wird die Delimitierung des Verkaufsmarkts mehr als bestätigt.

Daher freue ich mich sehr, dass mir auch hier gestattet wurde, ein sehr interessantes Videointerview auf meiner Seite einbinden zu dürfen.

Das Videointerview spiegelt sehr anschaulich und nachvollziehbar die Marktsituation aus Sicht des bietenden und anbietenden Immobilienmarktes wieder.

In diesem ist sehr gut dargestellt, wie situative Belange kurz- sowie langfristig auf den Markt einwirken können.

Daher auch hier nochmals einen herzlichsten Dank an den Urheber.

Wie sieht es denn im Baugewerbe aus.

Das Baugewerbe kämpft in erster Linie weiterhin mit dem Fachkräftemangel und vollen Auftragsbüchern. Einen realen Einbruch konnte mir bisher kein Handwerksbetrieb bestätigen. Sicherlich wird die eine oder andere Investition am Bestand eingefroren und in die Warteschleife gesetzt.

Im generellen erlebt das Handwerk jedoch eine Renaissance.

Lieferengpässe, Hygienevorschriften und Umstrukturierungen in diesen Bereichen, werden die Baupreise jedoch weiterhin ansteigen lassen.

Eine Entspannung der Baupreise kann ich absolut nicht erkennen.

Ich persönlich gehe auch eher davon aus, dass die Corona-Krise sich im Baugewerbe erst in 1 bis 2 Jahren ernsthaft bemerkbar gestaltet wird.

Bedeutsam wird hier dann wohl die allgemeine, wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sein.

Der Fachkräftemangel bleibt aber genauso wie der fehlende Wohnraum. Daran wird auch diese Corona-Pandemie nichts verändern.

 Wie geht es weiter……

Diese Frage wird auch weiterhin spannend belieben. Daher werde ich auch weiterhin diesen Markt für euch im Auge behalten.

Wie bereits im ersten Beitrag benannt, würde ich mich sehr über Meinungen, Erfahrungen und Einschätzungen eurerseits sehr freuen.