Archive : Iserlohn

Der neue Bauschlosser

…….ist auch gleichzeitig der Alte Netzwerkpartner aus der Vergangenheit.

Herr Dirk Kraheck, der Inhaber der Bauschlosserei DK Designs aus Hemer sowie meine Person, schauen bereits auf eine lange bestehende Zusammenarbeit zurück.

Was macht es so besonders

Der Vorteil liegt hier in der bereits abgestimmten und über die Jahre hin perfektionierten Kommunikation.

Denn wenn man weiß, wie der andere tickt, dann kennt man auch seine Prioritäten.

Die damalig gewerkeübergreifende Zusammenarbeit als Handwerksunternehmer konnte auch in der akademischen bzw. sachverständigen Tätigkeit fortgeführt werden.

Fachliche Kompetenz in gebündelter Form

Unser neuer/alter Netzwerkpartner weißt nicht nur fachliche Kompetenzen im Bereich der Bauschlosserei oder Veredelung von Metalloberflächen auf, sondern ist auch immer menschlich geblieben.

Daher sind wir auch dankbar, Herrn Kraheck weiterhin als zuverlässigen und empathischen Ansprechpartner an unserer Seite zu wissen.

Denn was nützt der beste Sachverstand, wenn es keine handwerklich geschickte Hand gibt, die es umsetzt.

Hier liegt die Bereicherung für alle

Besonders im Bereich der Versicherungsschäden, werden durch die Versicherungsunternehmen nur die zielführenden Instandsetzungskosten übernommen.

Handwerksunternehmen die dieses verstehen, sind in der Lage für den Geschädigten das bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.

Und genau hier hat sich Herr Kraheck über die Jahre der Zusammenarbeit mehr als etabliert.

In den gesamten über 20 Jahren der Zusammenarbeit gab es noch keine Beschwerde oder Beanstandung aus diesem Bereich.

Daher möchte wir diesen Beitrag nicht nur als Information der Netzwerkpartnerschaft nutzen, sondern auch unsere Wertschätzung ausdrücken.

Auf in Richtung Zukunft

Der Technologie sind wir stetig aufgeschlossen aber das Altbewehrte muss gepflegt werden.

Daher freuen wir uns auf die weitere Zusammenarbeit mit seinem Fach- und unserem Sachverstand.

Hausratsschaden vs. Gebäudeschaden

Aus einem aktuellen Anlass aus unserem Tagesgeschäft, möchte ich das Thema aufgreifen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Denn kein Thema stiftet mehr Verwirrung als dieses.

Vorliegende Schadenssituation

Durch einen falsch angeschlossenen Warmwasseraufbereiter in einem Hochhaus, entstand ein Leitungswasserschaden über 4 Geschosse.

Bei der Wohnanlage handelte es sich um eine Eigentümergemeinschaft, welche teils selber im Objekt wohnten bzw. diese an Dritte vermietet hatten.

Gleiches Schadensbild mit unterschiedlichen Regulierungsgrundlagen

Das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser, hatte einen Nässeschaden an Wand, Boden und Mobiliar hinterlassen.

Doch jede Wohnung war in der Regulierung unterschiedlich zu bewerten.

  • Fall 1

Die schadensverursachende Wohnung, wurde gerade durch den neuen Eigentümer renoviert und umgebaut. Ebenfalls durch diesen wurde gerade ein schwimmend verlegter Laminatbodenbelag verlegt sowie ein Warmwasseraufbereiter in der Küche montiert.

  • Da der Bodenbelag durch den Eigentümer und Versicherungsnehmer eingebracht wurde und auch in der Eigentümergemeinschaft als Sondereigentum geführt wird, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden.
  • Zusätzlich war die Wohnung zum Zeitpunkt des Schadenshergangs noch nicht bezugsfertig, so dass im Sinne des vorliegenden Bedingungswerkes (VHB 2016) kein Deckungsschutz vorlag.
  • Fall 2

Die Wohnung im 3. OG unterhalb der schadensverursachenden Wohnung, wohnte ebenfalls eine Eigentümerin, die einen Nässeschaden am lose verlegten textilen Bodenbelag, welcher über einen Linoleumboden verlegt war, erlitt sowie aufquellende Tapeten an der Wohnzimmerwand sowie Beschädigungen am Mobiliar.

  • Da es sich um einen 2. begehbaren Bodenbelag handelte, welcher ebenfalls durch die Eigentümerin und Versicherungsnehmerin eingebracht wurde, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden. So dass die VN an die eigene Hausratsversicherung verwiesen wurde.
  • Gleiches bezog sich natürlich auch auf das beschädigte Mobiliar.

(bedauerlicherweise hatte die VN keine Hausratversicherung abgeschlossen und mussten den Schaden eigenverantwortlich tragen.)

  • Die Maler- u. Tapezierarbeiten hingegen wurden der Gebäudeversicherung zugeschrieben bzw. von dieser übernommen.
  • Fall 3

Die Wohnung im 2.OG. wurde von einer Mieterin bewohnt, welche ebenfalls einen Nässeschaden am Boden- und Wandbelag zu beklagen hatte. Möbel blieben diesbezüglich unbeschädigt. Der vorhandene 1. Bodenbelag bestehend aus Linoleum wurde durch die Mieterin bereits komplett entfernt und mit einem schwimmenden Laminat auf Trittschalldämmung verlegt. Das Material wurde durch den Vermieter getragen.

  • Diese Regulierung des beschädigten Bodenbelags erfolgte über das Teilabkommen zwischen Hausratversicherer und Gebäudeversicherer. Der Schaden wurde somit von der Gebäudeversicherung vorab übernommen. Sollte nunmehr der Schwellenwert von 1.000,- €, wie in diesem Falle überschritten werden, wird die Hausratversicherung in die Regulierung mit einbezogen.
  • Der Schwellenwert wurde hier auf Grund dessen überschritten, da die Maler- u. Tapezierarbeiten nach dem gleichen Teilungsabkommen reguliert wurden.
  • Fall 4

Die Wohnung im 1.OG wurde ebenfalls durch einen Mieter bewohnt, wobei dieser seinen textilen Bodenbelag auf dem noch vorhandenen Linoleumboden lose verlegt hatte. Die Tapete hingegen wurde durch den Mieter eingebracht und sollte nach Ende des Mietverhältnisses wieder entfernt werden.

  • Der Boden- und Wandbelag ist somit der Hausratversicherung zugeschrieben worden. Das Teilungsabkommen kommt hier nicht zum tragen, da die versicherte Gefahr auf Seitens des Mieters liegt.

Wie zu erkennen ist, trotz einheitlichem Schadensbild kommen unterschiedliche Regulierungsabwicklungen zum tragen.

Zum besseren Verständnis mal einer Übersicht

Bodenbeläge

Verlegeart

VN = Eigentümer

VN=Mieter, Bodenbelag von Mieter eingebracht

VN=Mieter, Bodenbelag von Vermieter

Fest verklebt auf unbewohnbarem Unterboden *

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

Lose verlegt auf bewohnbarem Unterboden (z.B. Parkett, Fliesen, PVC etc.)

Hausrat

Hausrat

Hausrat

Lose verlegt auf unbewohnbarem Unterboden *

(z.B. Estrich, Beton etc.)

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

*Als unbewohnbar gilt ein Bodenbelag auch dann, wenn er seine Eigenschaft als erster bewohnbarer Untergrund verloren hat. (z.B. Laminat lose auf Teppichboden, welcher wegen des schlechten Zustands nur noch als Trittschalldämmung fungiert.)

Tapeten u. Anstriche

VN = Eigentümer und selbstgenutzte Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude

VN = Eigentümer und vermietete Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

VN = Mieter, Ersteinbringung durch diesen da keine Tapeten bei Einzug vorhanden waren.

Hausrat

VN = Mieter, Ersteinbringung durch Vermieter (Tapeten bei Einzug vorhanden bzw. durch Mieter /VN ersetzt worden)

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

Fazit

Nicht umsonst werden Bausachverständige bzw. Versicherungssachverständige in diesem Bereich zum Einsatz gebracht.

Das Themengebiet ist so umfassend, dass selbst Fachleute schnell mal den Überblick verlieren können.

Daher scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Fragen haben die mit diesem Beitrag noch nicht beantwortet werden konnten, sich an uns vertrauensvoll zu richten.

Gerne nehmen wir ihre Fragen auch zur Anregung für neue zukünftige Beiträge auf.     

Einen weiteren Sachverständigen-Kollegen als Teamverstärkung

Nun ist es amtlich, der Kollege Nils Krawczyk vom Garten-Landschaftsbau Unternehmer Brunnert aus Iserlohn, wird uns zukünftig mit seinem Fachwissen als Techniker unterstützend zur Seite stehen.

Warum war das jetzt mehr als nötig….

Wir konnten in diesem Jahr (2019) einen großen, namenhaften deutschen Paketzusteller als Auftraggeber für uns akquirieren. Für diesen sollen wir zukünftig Kfz-Anprallschäden aufnehmen und bewerten.

Gleichermaßen wurden verschiedene und sehr zukunftsorientierte Pilotprojekte mit der DEKRA Claims auf den Weg gebracht, welche mich persönlich (Herrn Stefan Lange) sehr stark eingebunden haben.

Oftmals kamen wir in diesem Jahr an unsere Grenzen und mussten Aufträge ablehnen.

Unsere Zukunft im Wandel

Da Herr Krawczyk auf ein fundamentales Wissen aus dem Bereich der Grün- und Außenanlagen sowie Grundstücksbestandteile und Grundstückszubehör zurückgreifen kann, ist er für unser Unternehmer eine willkommene Bereicherung.

Wir werden daher Herrn Krawczyk dahingehend unterstützen, den Weg vom freien, bis zum zertifizierten Sachverständigen zu durchschreiten.

Parallel kann Herr Krawczyk für uns bereits Aufträge aus dem Bereich der Gartenlandschaftsschäden übernehmen.

Das Puzzle wird immer mehr zum Bild

Wie bereits schon in vergangenen Beiträgen benannt, liegt unsere Intention darin für jede Frage den richtigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.

Unsere Auftraggeber können gespannt sein, denn es stehen noch weitere Kooperationen in naher Zukunft an.

Auch das Thema Digitalisierung wird im kommenden Jahr 2020 bei unserer Auftragsabwicklung eine große Rolle einnehmen.

Vertragliche Bindung an die DEKRA Claims Service GmbH wurde mit Herrn Lange im wahrsten Sinne des Wortes, nicht auf die lange Bank geschoben.

Am 13. März dieses Jahres begannen die ersten Vorgespräche mit der Geschäftsleitung Frau Ritter und dem Regionalleiter Herrn Seitz an der Niederlassung in Wuppertal.

Und genau einen Monat später, am 13. April 2019 wurde Herr Lange als begleitender Bau- und Gebäudegutachter mit dem Vertiefungsgebiet DACH für das Projekt „Überflieger“ vertraglich, verpflichtend gebunden.

Was zuvor geschah………

Wie bereits in der Vergangenheit schon mehrfach dargestellt wurde, begann alles vor gut einem Jahr, nachdem das Unternehmen Goldbeck Nord GmbH aus BIELEFELD an uns, die ILS – Bau – Consulting UG. herantrat, bezüglich einem vorsorglichen Beweissicherungsverfahren im Intergralen bauen an einem Campusgelände.

Zur Erfassung des gesamten Campusgeländes, sowie dessen Anzahl der zu beurteilenden Gebäude, war der Einsatz einer Spezialdrohne dringest erforderlich. So dass es zur ersten Kontakten mit dem damalig noch nebenberuflich, selbstständigen Unternehmer Herrn Hartmann kam.

Herr Hartmann, heutiger Geschäftsführer des Unternehmens wirfliegendrohne.de, war damalig noch angestellter Bankkaufmann und Immobilienfachwirt im Bereich Verwaltung der kommunalen Stadtsparkasse tätig. Mittlerweile hat dieser seinen gesicherten Job an der Sparkasse aufgegeben, um sich dem Unternehmen wirfliegendrohne.de im vollen Umfang zu widmen.

Wie wir auf unseren Internetplattformen bei Facebook, Instagram und Co bereits mitgeteilt haben, wurde in diesem Jahr die Netzwerkpartnerschaft und Kooperation mit dem Unternehmen www.wirfliegendrohne.de dingfest gemacht.  

Verschiedenste Projekte, etablierten Erfahrungen.

Die Zusammenarbeit begann jedoch bereits schon weit vor der Kooperation mit dem Unternehmen. Wo zu Beginn tatsächlich nur das Bildmaterial stand, welches die Drohnen organisierten, werden heute schon alternative Untersuchungsmethoden in der Gebäudediagnostik verfeinert und realisiert.

Diese Argumente und Erfahrungen haben auch die Entscheidungsebene der DEKRA Claims GmbH schnell handeln lassen. Auch das hausintern Produkt „Überflieger“ spiegelt die angestrebte Digitalisierung und der Perfektionierung von Untersuchungsmethoden der DEKRA im vollem Umfang wieder.

Das Produkt „Überflieger“ soll in den kommenden Tagen auf der Messe in Leipzig näher vorgestellt werden.

Auch weitere Pilotprojekte sind im Gespräch, welche eventuell durch einen Kooperationsvertrag zwischen www.wirfliegendrohne.de und der DEKRA Claims GmbH unterstützt und vorangetrieben werden sollen.

Es kann also in Zukunft mit weiteren interessanten Informationen auf diesem Gebiet gerechnet werden.

Zusammenarbeit zwischen dem BBZ der Kreishandwerkerschaft Iserlohn und der ILS-Bau-Consulting UG. wird 2019 fortgeführt.

Auch im Jahr 2019, soll die seit bereits 2016 vereinbarte Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsführer der ILS-Bau-Consulting UG. (haftungsbeschränkt), Herrn Stefan Lange und dem Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Iserlohn fortgeführt werden.

Es ist mehr als nur eine freiberufliche Dozenten- u. Ausbildertätigkeit

In erster Linie bezog sich die damalig getroffene Vereinbarung essenziell nur auf die Ausbilder- und Dozententätigkeit im Bereich des Bauwesens. Teilnehmer sollten hier im Bereich der ihnen gestellten Bauaufgaben geprüft und auf ihr Vorwissen beurteilt und gefördert werden.

Doch durch die geschäftsführende Tätigkeit des Herrn Lange in der ILS-Bau-Consulting UG. und den bestehenden Kontakten aus dessen Tagesgeschäft, wurden hier schnell die bestehenden Kontakte genutzt.

Selbsthilfe im Bereich des Fachkräftemangels

Potenzielle Bewerber aus dem Berufsbildungszentrum konnten somit schnell und unkompliziert in die jeweilig suchenden Unternehmer weitervermittelt werden.

Auf Grund der überbrückenden Verbindung zwischen Bildungsträger und Unternehmen wurden so schnell Praktika-, Ausbildungs- und sogar Arbeitsplätze realisiert.

Die Zukunft bietet noch weiteren Ausbau

Potenzielle Bewerber und auch Unternehmen können sich daher gerne mit uns in Verbindung setzen unter iris.petritz@ils-bau-consulting.de.

Wir werden ihre Kontaktdaten an den Bildungsträger weiterleiten.

Da sich der Schwerpunkt unserer Tätigkeit (der ILS-Bau-Consulting UG.) zum überwiegenden Teil auf den Bau- und Immobiliensektor beziehen, fehlen noch dringendst Kontakte zur Industrie und Gastronomie. Über eine rege Kontaktaufnahme diesbezüglich würden sich nicht nur potenzielle Bewerber freuen 😉

Zukünftige Parkhaus-Untersuchungen in Kooperation mit einem Netzwerkpartner

Wie in den vergangenen Jahren, bin ich als Geschäftsführer der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) auch in diesem Jahr 2019, stetig auf der Suche nach neuen und innovativen Netzwerkpartnerschaften.

Manche Unternehmen stellen sich bei uns via Mail unter info@ils-bau-consulting.de vor und können im laufenden Geschäftsverkehr, wie ein fehlendes Puzzleteil eingesetzt werden. Und manchmal ist es die Nachfrage aus dem Tagesgeschäft selbst, die nach neuen Leistungen fordert.

Sowie auch in diesem Falle.

Unsere Auftraggeber stehen im Focus

Die eigentliche Kernintention dieser Netzwerkpartnerschaften sind nicht nur darauf ausgerichtet, dass bestmögliche Ergebnis für unsere Auftraggeber zu erzielen. Sondern diesem auch die Möglichkeit zu schaffen die einzelnen Bausteine der Netzwerkpartnerschaft so auszuwählen, wie sie von diesem benötigt werden.

Die zu untersuchenden Parkhäuser und Parkdecks zum Beispiel sind in den meisten Fällen an Kaufhäusern und/oder Gewerbeobjekten angeschlossen und während den Werkstagen in vollumfänglicher Nutzung. Eine durchgeführte Untersuchung in diesem Zeitraum würde alle Beteiligten erheblich einschränken.

Auch wirtschaftliche Einbußen des Auftraggebers währen nicht auszuschließen.

Der Mehrwert liegt hier in der Vernetzung

Auf Grund dessen konnten wir einen bereits bestehenden Netzwerkpartner, welcher für uns in ähnlichen, vergangenen Untersuchungen zur Seite stand, für ein neues Leistungsspektrum überzeugen.

Die Fa. Lichtendorfbau GmbH aus Dortmund wird uns in Zukunft nicht nur mit der Entnahme für Kernbohrproben zur Verfügung stehen, sondern auch für die minimal zerstörenden Bauteiluntersuchungen durch Bohrmehlprobeentnahmen. Auch der Einsatz an Sonn- und Feiertagen stellt für den Unternehmer keine Schwierigkeiten dar.

Neues Untersuchungskonzept, spart Zeit und Geld

Gleichermaßen haben wir uns mit den verschiedensten Netzwerkpartnern, die in einem solchen Auftrag zum Tragen kommen, zusammengesetzt und eine konzeptionierte Untersuchungsabwicklung erarbeitet.

Sodass die vorbereitenden Untersuchungen w.z.B. Potenzialfeldmessungen, Drohnenflüge und/oder thermografische Messungen autark erfasst und durchgeführt werden. Erfasste Daten werden über Cloud – Netzwerke weitergeleitet und stehen allen Beteiligten für die Auswertung bzw. Einsicht zur Verfügung. Weiterführende Arbeitsschritte werden untereinander über die Computerplattform abgestimmt und besprochen.

Diese Vorgehensweise verhindert überflüssige Zeitverzögerungen und ist für alle Beteiligten absolut transparent in der Abwicklung.

Der Vorteil für unsere Auftraggeber, liegt daher…….

….darin, dass Verzögerungen zu einem erheblichen Teil ausgeschlossen werden können.

Die einschränkenden Untersuchungen können an Sonn- und Feiertagen erbracht werden, ohne eine eingeschränkte Nutzung oder beeinträchtigende Untersuchung zu riskieren.

Die Entnahme von Bohrmehlproben ermöglichen eine geringe zerstörende Bauteiluntersuchung.

Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte können mit vernetzten Handwerksbetrieben besprochen und abgestimmt werden.

Zusammenfassend….

…….sind wir daher überzeugt unseren Auftraggebern ein rundum stimmiges Gesamtkonzept anbieten zu können und freuen und jetzt schon auf die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern.

In diesem Sinne verbleibe ich, Stefan Lange mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland.

Wieviel Schaden wird von Versicherungen anerkannt?

Erst in dieser Woche wurden wir wieder in unserem Unternehmen, der ILS-Bau-Consulting UG. (haftungsbeschränkt), mit dieser Frage konfrontiert.

In welchen Umfang handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden und wo beginnt die nicht hinzunehmende Vollkaskomentalität des Anspruchstellers.

Ein ewig leidiges Thema zwischen Anspruchsteller sowie Verssicherungsgesellschaft. Und zwischen den Fronten der beauftragte Sachverständige.

Aktuelles Schadensbeispiel

In einem aktuell zu beurteilten Schadensfall, handelt es sich um einen Kfz-Anprallschaden an einer Gebäudeaußenwand, bestehend aus einem Wärmedämm-Verbund-System.

Hier fuhr ein Versicherungsnehmer beim rangieren in eine Parkbox gegen die Gebäudeaußenwand und deformierte die darunterliegende Dämmungslage auf einer Fläche von rund 1 m² im WDVS.

Unsere Aufgabe lag darin, den gemeldeten Schaden in Ursache und Umfang zu beurteilen und zu bewerten.

Das vorliegende Angebot des eingeschalteten Unternehmers, lag bei Sage und Schreibe rund 9.000,- € brutto. Durch diesen wurde ein Pauschalpreisangebot für reinigen, abkleben, grundieren und neu verputzen in einem Stück angeboten.

Angebote müssen prüfbar sein

Das zuvor beschriebene Pauschalpreisangebot, mag zwar im ersten Moment für den Auftraggeber eine Art der Preissicherung darzustellen. Doch in unzählig betreuten Fällen aus unserem Unternehmen führen diese Grundsätzlich im Nachhinein zu Problemen.

Denn diese Pauschalpreisangebote beinhalten in den seltensten Fällen bzw. nach unseren Erfahrungen niemals eine Aussage über Massenangaben und/oder detaillierte Angaben zur Ausführung der Leistungen selbst.

So wie auch in diesem Fall. Die Leistungstexte sind zwar stetig sehr ausschmückend beschrieben, beinhalten aber keine essenzielle Aussage, was tatsächlich vertraglich geschuldet ist. Für den Unternehmer GUT, für die Auftraggeber oder auch die Versicherungsgesellschaften nicht akzeptabel.

Denn auf Grundlage der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie auch dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist ein Angebot so aufzustellen, dass für den Auftraggeber nachvollziehbar ist Was, Wieviel und in Welcher Ausführung er seine Leistungen bekommt. Mittlerweile ist sogar eine Aufgliederung zwischen Material- und Arbeitsaufwand erforderlich.

Daher Vorsicht!

Aber wieviel ist nun tatsächlich Schadens- bzw. Regulierungsrelevant?

In erster Linie sollten man sich an folgender Aussage orientieren.

Der Ersatzanspruch besteht auf die beschädigte Sache nach gleicher Art und Güte, wie vor Schadenseintritt in wirtschaftlichster Ausführung.

Das soll bedeuten, dass nicht der Ersatzanspruch auf die beschädigte Sache selbst besteht, sondern auch vergleichbare Dinge verwendet werden dürfen und können.

Bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, empfehlen wir den Anspruchsberechtigten sich Grundsätzlich mit der Frage zu beschäftigen:

„Wieviel würde ich persönlich tatsächlich umsetzen, wenn die Kosten nicht durch einen Dritten, sondern durch meine Person selbst getragen werden müsste?“

Viele würden dann, wie auch in dem hier beschriebenen Fall, sich nicht mehr auf die Erneuerung der gesamten Gebäudeaußenwand beziehen, sondern ernsthaft über eine angemessene, partielle Instandsetzung nachdenken.

Partielle Instandsetzung ist oft maßgeblich

Spätestens JETZT, wenn die Anspruchstellerseite auf die partielle Instandsetzungsmöglichkeit hingewiesen wurde, kommt oftmals und auch verständlicherweise das Bedenken auf;

„Flickschusterei?…….wie soll das denn hinterher aussehen?“

Unabhängig davon, dass gute Fachunternehmer mittlerweile in der Lage sind, partielle Instandsetzungen so wiederherzustellen, dass keine partielle Absetzung zu erkennen sind, ist dieses für das Versicherungsrecht erst einmal unerheblich.

Fast alle Versicherungsgesellschaft beschäftigen sich in erster Linie mit der Frage, handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden und wenn JA, wie und in welchem Umfang ist dieser wiederherzustellen möglich. Und genau auf diese Fragestellung erfolgt auch der Umfang der Regulierung.

Sollten nunmehr im Nachgang tatsächlich optische Beeinträchtigungen vorliegen, können diese über das Zielbaumverfahren Aurnhammer/Oswald ermittelt und geltend gemacht werden. Dieses kann aber nicht bereits im Vorfeld pauschal vorausgesetzt werden, sondern ist nachträglich essenziell nachzuweisen.

Eine Kompletterneuerung ist auch mit Vorsicht zu genießen.

Von vielen Anspruchstellern wird oftmals der berechtigte Regulierungsgrundsatz „Abzug Alt für Neu“ unberücksichtigt gelassen.

Denn mit diesem Abzugsverfahren sollen wertsteigernde Übervorteilungen zum Ausgleich gebracht werden. Und diese beruhen nicht nur auf die finanzielle Übervorteilung, welche die beschädigte Sache vor Schadenseintritt vielleicht nicht mehr wert war, sondern kann sich auch auf die verlängerte Nutzungsphase eines Bauteils beziehen.

Wobei sich Abzüge Neu für Alt nicht nur auf Kompletterneuerungen orientieren, diese finden auch bei partiellen Instandsetzungen Anwendung.

Zusammenfassend

Sollten Sie sich daher bewusstmachen, was tatsächliche eine faire Forderung darstellt.

Des Weiteren kontrollieren Sie ihre Angebote auf Prüffähigkeit. Holen Sie sich nicht nur ein Angebot ein. Kostenvoranschläge sind meist kostenpflichtig, werden aber von den Versicherungsgesellschaften getragen.

Schauen Sie auch ruhig mal unter https://baugutachter-lange.de/versicherungsschaden-was-ist-zu-tun/  nach, was Sie alles bei einem Versicherungsschaden als Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller beachten sollten. Oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie uns einem Mailbenachrichtigung, wir helfen Ihnen garantiert weiter.

Ihre

ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt)

Das deutschlandweit tätige Netzwerk aus

Baugutachtern & Immobiliensachverständigen

Start-Up-Unternehmen als neues Netzwerkmitglied 2018

Wie bereits schon in den vergangenen Tagen auf verschiedenen Plattformen mitgeteilt wurde, stehen wir mit interessanten Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen in Verhandlung bezüglich der Netzwerkpartnerschaft.

So auch mit dem Start-Up-Unternehmen  wirfliegendrohen.de

Die Vorteile dieser Vernetzung

Durch diese Vernetzung konnten wir nicht nur ein junges Start-Up-Unternehmen zur Informationsbeschaffung organisieren, sondern auch einen adäquaten Ansprechpartner aus dem Banken- und Immobiliensektor für uns realisieren.

Denn der Geschäftsführer, Herr Mathias Hartmann ist gelernter Bank- und Immobilienkaufmann sowie Immobilienfachwirt und kann auf eine langjährige Erfahrung aus seiner Sparkassentätigkeit zurückgreifen.

Der ursprüngliche Einsatzbereich

Das ursprünglich gedachte Aufgabengebiet des Unternehmens wirfliegendrohne.de war in erster Linie auf vergangenen Problematiken der ILS-Bau-Consulting UG. bezogen.

Denn es gestaltete sich nämlich oftmals als äußerst schwierig, größere industriell geführte Photovoltaikanlagen (w.z.B. beim Hagelschlags Ereignis 2012 zwischen Balingen und Reutlingen) wirtschaftlich und schnellstmöglich zu erfassen und zu beurteilen.

Auch schwer zugängliche Gebäudebereiche in Großstädten, (w.z.B. Kumulschäden in Berlin u. Brandenburg 2017) erforderte meist einen weiteren, kostspieligen Ortstermin unter Einbezug von Höhensicherungsmaßnahmen, Organisierung von Zugänglichkeiten durch Hausverwaltungen und/oder Mieterparteien oder Handwerksbetrieben.

Um hier zukünftig eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten, sahen wir es als unumgänglich an eine zukünftig, feste Zusammenarbeit mit dem Unternehmen deutschlandweit anzustreben.

Neue Einsatzgebiete etablieren sich schnell

In den derzeit vorliegenden Verhandlungsgesprächen mit unseren bestehenden Auftraggebern, von fast allen namenhaften Versicherungsgesellschaften und großen Versorgungswerken, kam auch schnell das Thema Versorgungs- und Fernwärmeleitungen sowie Forst- und Ernteschäden zum Gespräch. Nach Abschluss dieser Gespräche werden wir in den nächsten Tagen genauer berichten.

Auch unsere bestehenden Netzwerkmitglieder konnten schnell die Vorteile des neuen Netzwerkpartners erkennen. Immobilienmakler und Handwerksbetrieb bzw. diverse Baustoffindustrieunternehmen bekundeten bereits Interesse an Aufnahmen von Gebäudetotalen, Gebäudeinspektionen bzw. Aufmaßerfassungen von Großprojekten.

Die Zukunft bringt noch einiges Neues

Da nunmehr auch die ersten Energieausweise an Gültigkeit verlieren und bereits die ersten europäischen Gesetzesänderungen im energetischen Bereich beschlossen werden/wurden, ist auch hier zukünftig mit neuen Aufgaben zu rechnen.

Manchmal sind es auch nur einfach die Anfragen von neuen Netzwerkpartnern die zu ableitenden, anspruchsvollen Aufgaben führen.

Wenn Sie also der Meinung sind, ein passendes Bindeglied in unserem Netzwerk darzustellen, dann schreiben Sie uns einfach an unter info@ils-bau-consulting.de

Auch wir sind für alle Möglichkeiten offen.

Verhandlungen mit juristischen Netzwerkpartner abgeschlossen

Nun ist es endlich entschieden,…….

…..dass einer zukünftigen Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Harmuth & Kollegen nichts mehr im Wege steht.

Nach mehr als einem Jahr gegenseitigem Beschnuppern und stetigem Fordern in immer komplexer werdenden Bau- und Immobilienangelegenheiten, konnte man sich beidseitig von seinen Kompetenzen überzeugen.

Juristische und technische Fragen sind kaum noch trennbar

In der Beurteilung von Bauschäden und/oder Baumängeln aus unserem Tagesgeschäft ist es unabdingbar, zu klären, wer oder was für die Schadensursache als ersatzpflichtig und verantwortlich zu definieren ist.

Gleichermaßen beauftragen Mandanten den Rechtsbeistand mit der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen, obwohl diese noch nicht vom Fachmann erfasst wurden. Denn viele Mandanten wissen: Es stimmt etwas nicht ! Sie sind aber kaum in der Lage, dies an Hand der anerkannten Regeln der Technik zu formulieren.

Ein Richter kann sich in diesen Fällen einen Gehilfen, den bestellten oder zertifizierten Sachverständigen, zur Seite holen.

 

Warum ein Rechtsanwalt nicht auch?

Die Kosten………

Es sind die Kosten, die eine solche Zusammenarbeit behindert haben.

Denn die Aufwendungen für die Einschaltung eines öffentlich bestellten oder DIN-zertifizierten Sachverständigen in einem selbstständigen Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) beginnen schnell oberhalb von 1.000,- € netto.

Die Anwaltskanzlei Harmuth & Kollegen und wir als ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) haben uns vorab erst einmal gemeinsam mit den Vorteilen aus dieser Kooperation beschäftigt.

Sodass sich in diesem gemeinsamen Jahr schnell der gegenseitige Vorteile dahingehend etablierte, einen;

  • Schneller Informationsaustausch durch IT-Vernetzung
  • Rechtssichere Beratung von beurteilten Schadensmängeln
  • Technische Beratung von juristischen Schriftsätzen
  • Rechtsichere Begleitung in bereits involvierten Schadensfällen
  • Technische Begleitung in bereits involvierten Mandantenaufträgen
  • etc.

Welches nur einen kleinen Teil des ermittelten Mehrwerts wiederspiegelt.

Was aber für die zu erwartenden Kosten als maßgeblich zu betrachten ist, war, dass in vielen Belangen dem Juristen eine gutachterliche Einschätzung oder eine gutachterliche Stellungnahme völlig ausreichte.

Was auch die Kosten erheblich eindämmte, so dass gutachterliche Einschätzungen schon ab 150,- € realisierbar waren.

Fazit

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass das gegenseitige Fachwissen für unsere Auftraggeber von unschätzbarem Wert ist.

Sollten Sie daher eine rechtliche und/oder technische Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns unter info@ils-bau-consulting.de oder +49 173 / 83 18 681 und profitieren Sie von der neuen Kooperation.

Streit zwischen Handwerker und Kunden – Oft aus überflüssigen Gründen !

Ich möchte diesen Beitrag dazu nutzen, zwischen Handwerkern und Auftraggebern Brücken zu schlagen und eventuell, überflüssige Missverständnissen vorzubeugen.

Denn es gehört mittlerweile zu meinem Tagesgeschäft, dass mich Bauherren damit beauftragen Handwerksleistungen auf Mängel zu prüfen, wenn Sie einen Mangel vermuten bzw.  Handwerksbetriebe mich mit der Abnahme ihrer Arbeiten beauftragen, um zurück gehaltene Zahlungen zu umgehen.

Probleme bereits schon vor Auftrag

Aus meiner Zeit als selbständiger Handwerksmeister weiß ich, dass bereits schon vor der Auftragsannahme die ersten Stolpersteine auf mich warteten. Denn der Kunde beauftragten mich mit einer gewissen Vorstellung der Auftragsabwicklung bzw. Endleistung, welche auf eingeholten Informationen aus dem Internet, Broschüren und Bekanntenkreis beruhten.

Diese Informationen waren nicht gänzlich falsch aber auch nicht immer eine tatsächliche Lösung für die örtlichen und/oder konstruktiven Gegebenheiten am Objekt selbst.

Und somit stand ich vor folgenden Dilemma ;

  • den Kunden bei seiner Vorstellung belassen und den Auftrag sehr wahrscheinlich zu erhalten
  • oder dem Bauherren zu erklären, dass seine Vorstellungen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind.

Mangel an Handwerker auch auf Streitigkeiten zurückzuführen

Auf Grund der zuvor benannten Problematik, wird ein Handwerksmeister immer entscheiden müssen in wie weit er die Kompromisse verantworten kann und der Auftrag selbst noch als wirtschaftlich zu betrachten ist.

Denn spätestens bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, kann sich der Handwerker sicher sein, die ungeteilte Aufmerksamkeit des Kunden zu haben.

Somit ist es selbsterklärend, das sich eine Handwerksbetrieb grundsätzlich erst einmal den wirtschaftlicheren und weniger kompromissbehafteten Aufträgen zuwenden wird.

Lösungen statt Konflikt

Meiner Meinung nach, ist jedoch kein Handwerker für die örtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Noch viel weniger ist der Auftraggeber so zu betrachte, dass er keine eigenständige Entscheidungen treffen kann.

Daher ist es aus meiner Sicht völlig legitim, den Auftraggeber über die vorliegenden Schwierigkeiten mit einer Bedenkenformulierung im Angebot selbst oder als Anhang / Anlage zu informieren.

Mit dieser Vorgehensweise, können drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden ;

  • Der Auftraggeber entscheidet selbst
  • Der Auftragnehmer muss keine Kompromisse eingehen.
  • Und für beide Vertragsparteien ist die Wirtschaftlichkeit sicher gestellt.

Fazit des Beitrags

Lassen Sie sich daher als Kunde und Auftraggeber von ihrem Handwerksbetrieb ausreichend und umfangreich beraten bzw. scheuen Sie sich nicht als Handwerksbetrieb die örtlichen Problematiken und Gegebenheiten anzusprechen.

Um dann gemeinsam die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn eine solche Vorgehensweise, sichert den Endkunden vor teuren Nachträgen und den Auftraggeber vor Zahlungsausfällen.

Sollte ihr Kind jedoch in den Brunnen gefallen sein, so können Sie mich selbstverständlich beauftragen 😉

In diesem Sinne hoffe ich Ihnen wieder nützliche Informationen an die Hand gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Lange

 

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