Archive : Iserlohn

Viel hilft nicht viel !!!

Bei dem hier zu beurteilenden Schadensbild, war der Ausführende tatsächlich der Meinung, dass einer der vielen aufgebrachten Bahnen schon die vorliegende Undichtigkeit beseitigen würde.

Bedauerlicherweise drang das anfallende Niederschlagswasser kapillar über den unzureichend thermisch verklebten Traufbereich ein.

Das Niederschlagswasser tropfte somit nicht in die vormontierte Dachrinne, sondern lief entgegengesetzt der Schwerkraft ins Konstruktionsinnere, sprich in den Wohnbereich ein.

Um diesen Fauxpas zu beseitigen, wurde ein weiterer Fachunternehmer angeheuert, welcher kurzum eine Dampfsperre (V60S4 Al01 talkumiert), eine Trennlage (G200S4 talkumiert) und eine Oberflächenbahn (PYE PV S5 beschiefert) auf den vorliegenden Bestand, in thermisch vollflächiger Verklebung, anbot.

Das dumme war nur, dass es sich um ein Badezimmer mit Zwischensparrendämmung  handelt.

Somit konnte die schon zu erkennende bauphysikalische Katastrophe noch abgewendet werden. Denn Dampfsperren gehören bei solch einem Konstruktionsaufbau vor die Dämmlage, sprich unterhalb der Sparren und nicht darüber.

Daher Augen auf beim Feuchtigkeitsverlauf.

 

Wenn man den Boden unter den Füßen verliert.

Die langanhaltenden Trockenperioden sowie Starkregensituationen binnen kurzer Zeitfenster, führen zu immer mehr unterspülen der Tragschichten oder lassen sie gar schrumpfen, so dass es zu lastenbedingten Verformungen bzw. punktuellen Belastungen am Baukörper kommt.

Endresultat sind Risse in der Gebäudehülle, sowie auch in diesem Falle.

Weiterführend werden wir hier einen Bodengutachter mit einbeziehen, um die weiteren Instandsetzungsmaßnahme und Bodenertüchtigungen mit diesem Abzustimmen.

Partnerschaften trotz Corona-Krise

Die Gespräche und Verhandlungen für zukünftige Kooperationen laufen trotz Corona-Krise und Kontakteinschränkungen im vollem Umfang weiter.

Sicherlich verzichten wir derzeit auf unser allzeit bekanntes Handshake-Foto und daher auch auf unsere Beitragsveröffentlichungen.

Jedoch lässt die Zukunft wieder einige interessante Netzwerkpartnerschaften erwarten.

Neu Sachverständigenkollegen

Wie bereits in der Vergangenheit bekannt gegeben wurde, kamen wir auf Grund der hohen Nachfrage immer öfter an unsere Grenzen und mussten Aufträge ablehnen.

Damit wir aber auch zukünftig unseren Qualitätsansprüchen der ILS-Bau-Consulting UG. sicherstellen können, haben wir uns dazu entschlossen weitere spezialisierte Sachverständige zu verpflichten.

In Kürze wird uns daher ein weiterer Sachverständiger für den Bereich Glas und Fensterbau zur Verfügung stehen.

Für das Maler- und Lackiererhandwerk stehen wir mit einem Sachverständigenkollegen in Verhandlungen.

Des Weiteren werden zwei SV-Kollegen im Bereich des DEKRA-Projekts mit einbezogen.

Veröffentlichung der Kooperationen

Nach Lockerung der derzeitigen Kontakteinschränkungen durch die Corona-Krise, werde ich es mir jedoch nicht nehmen lassen den persönlichen Kontakt mit einem Handschlag, fotodokumentarisch festzuhalten und zu veröffentlichen.

Nur im Moment würde ein derartiges Foto mit Mundschutz und Handschuhe wohl befremdlich wirken.

Daher bitten wir um eure Geduld.

In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Leserinnen und Lesern eine angenehme Zeit trotz der derzeitigen Lage und bleiben Sie gesund.

Sturmtief „Sabine“

Das Sturmtief ist gerade vor ein paart Stunden über uns hinweggezogen.

Witziger Weise, hat es uns diesmal auch erwischt. Nach einem mächtigen Krachen, lag auch schon die Fichte des Nachbarn bei uns im Garten.

Was ist zu tun nach einem erlittenen Sturmschaden

Wie ich bereits in einem älteren Beitrag aus 2018 unterVersicherungsschaden – Was ist zu tun ?“

geschrieben hatte, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

  1. Melden Sie den Schaden ihrer Versicherung
  2. Machen Sie ausreichend Fotos
    1. Eine Gesamtaufnahme
    2. Eine Teilaufnahme in einem Sichtabstand von 2-4 m
    3. Eine Detailaufnahme in einem Sichtabstand von 0,5 – 1,0m
  3. Kommen Sie ihrer Schadensminderungspflicht nach, in dem Sie Notmaßnahmen beauftragen.
    1. Offene Dächer mit einer Plane abdecken
    2. Gefahrenstellen absichern
  4. Danach überlegen Sie sich, in welcher Form Sie den Schaden regulieren lassen wollen.
    1. Möchten Sie den Schaden selbst reparieren, dann machen Sie dem Versicherer eine Auflistung ihrer zu erwartenden Arbeitsstunden einschl. zu erwartenden Materialkosten.
    2. Möchten Sie das der Schaden durch einen Handwerker behoben wird, dann holen Sie sich schon einmal Angebote ein. Wichtig ist, dass sich die Kosten nur auf die erforderliche Instandsetzung beziehen.
    3. Möchten Sie den Schaden fiktiv, sprich in einer pauschalen Regulierungsvereinbarung abrechnen, dann sollten Sie sich ebenfalls Angebote durch den Handwerker organisieren. Denn die fiktive Regulierung bezieht sich auf rund 60-70% der schadensbedingten Aufwendungen durch einen Handwerker.

Wenn Sie gar nicht weiter kommen, schreiben Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen schnellst möglich antworten via Mail, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Der neue Bauschlosser

…….ist auch gleichzeitig der Alte Netzwerkpartner aus der Vergangenheit.

Herr Dirk Kraheck, der Inhaber der Bauschlosserei DK Designs aus Hemer sowie meine Person, schauen bereits auf eine lange bestehende Zusammenarbeit zurück.

Was macht es so besonders

Der Vorteil liegt hier in der bereits abgestimmten und über die Jahre hin perfektionierten Kommunikation.

Denn wenn man weiß, wie der andere tickt, dann kennt man auch seine Prioritäten.

Die damalig gewerkeübergreifende Zusammenarbeit als Handwerksunternehmer konnte auch in der akademischen bzw. sachverständigen Tätigkeit fortgeführt werden.

Fachliche Kompetenz in gebündelter Form

Unser neuer/alter Netzwerkpartner weißt nicht nur fachliche Kompetenzen im Bereich der Bauschlosserei oder Veredelung von Metalloberflächen auf, sondern ist auch immer menschlich geblieben.

Daher sind wir auch dankbar, Herrn Kraheck weiterhin als zuverlässigen und empathischen Ansprechpartner an unserer Seite zu wissen.

Denn was nützt der beste Sachverstand, wenn es keine handwerklich geschickte Hand gibt, die es umsetzt.

Hier liegt die Bereicherung für alle

Besonders im Bereich der Versicherungsschäden, werden durch die Versicherungsunternehmen nur die zielführenden Instandsetzungskosten übernommen.

Handwerksunternehmen die dieses verstehen, sind in der Lage für den Geschädigten das bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.

Und genau hier hat sich Herr Kraheck über die Jahre der Zusammenarbeit mehr als etabliert.

In den gesamten über 20 Jahren der Zusammenarbeit gab es noch keine Beschwerde oder Beanstandung aus diesem Bereich.

Daher möchte wir diesen Beitrag nicht nur als Information der Netzwerkpartnerschaft nutzen, sondern auch unsere Wertschätzung ausdrücken.

Auf in Richtung Zukunft

Der Technologie sind wir stetig aufgeschlossen aber das Altbewehrte muss gepflegt werden.

Daher freuen wir uns auf die weitere Zusammenarbeit mit seinem Fach- und unserem Sachverstand.

Hausratsschaden vs. Gebäudeschaden

Aus einem aktuellen Anlass aus unserem Tagesgeschäft, möchte ich das Thema aufgreifen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Denn kein Thema stiftet mehr Verwirrung als dieses.

Vorliegende Schadenssituation

Durch einen falsch angeschlossenen Warmwasseraufbereiter in einem Hochhaus, entstand ein Leitungswasserschaden über 4 Geschosse.

Bei der Wohnanlage handelte es sich um eine Eigentümergemeinschaft, welche teils selber im Objekt wohnten bzw. diese an Dritte vermietet hatten.

Gleiches Schadensbild mit unterschiedlichen Regulierungsgrundlagen

Das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser, hatte einen Nässeschaden an Wand, Boden und Mobiliar hinterlassen.

Doch jede Wohnung war in der Regulierung unterschiedlich zu bewerten.

  • Fall 1

Die schadensverursachende Wohnung, wurde gerade durch den neuen Eigentümer renoviert und umgebaut. Ebenfalls durch diesen wurde gerade ein schwimmend verlegter Laminatbodenbelag verlegt sowie ein Warmwasseraufbereiter in der Küche montiert.

  • Da der Bodenbelag durch den Eigentümer und Versicherungsnehmer eingebracht wurde und auch in der Eigentümergemeinschaft als Sondereigentum geführt wird, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden.
  • Zusätzlich war die Wohnung zum Zeitpunkt des Schadenshergangs noch nicht bezugsfertig, so dass im Sinne des vorliegenden Bedingungswerkes (VHB 2016) kein Deckungsschutz vorlag.
  • Fall 2

Die Wohnung im 3. OG unterhalb der schadensverursachenden Wohnung, wohnte ebenfalls eine Eigentümerin, die einen Nässeschaden am lose verlegten textilen Bodenbelag, welcher über einen Linoleumboden verlegt war, erlitt sowie aufquellende Tapeten an der Wohnzimmerwand sowie Beschädigungen am Mobiliar.

  • Da es sich um einen 2. begehbaren Bodenbelag handelte, welcher ebenfalls durch die Eigentümerin und Versicherungsnehmerin eingebracht wurde, handelte es sich hierbei um einen reinen Hausratsschaden. So dass die VN an die eigene Hausratsversicherung verwiesen wurde.
  • Gleiches bezog sich natürlich auch auf das beschädigte Mobiliar.

(bedauerlicherweise hatte die VN keine Hausratversicherung abgeschlossen und mussten den Schaden eigenverantwortlich tragen.)

  • Die Maler- u. Tapezierarbeiten hingegen wurden der Gebäudeversicherung zugeschrieben bzw. von dieser übernommen.
  • Fall 3

Die Wohnung im 2.OG. wurde von einer Mieterin bewohnt, welche ebenfalls einen Nässeschaden am Boden- und Wandbelag zu beklagen hatte. Möbel blieben diesbezüglich unbeschädigt. Der vorhandene 1. Bodenbelag bestehend aus Linoleum wurde durch die Mieterin bereits komplett entfernt und mit einem schwimmenden Laminat auf Trittschalldämmung verlegt. Das Material wurde durch den Vermieter getragen.

  • Diese Regulierung des beschädigten Bodenbelags erfolgte über das Teilabkommen zwischen Hausratversicherer und Gebäudeversicherer. Der Schaden wurde somit von der Gebäudeversicherung vorab übernommen. Sollte nunmehr der Schwellenwert von 1.000,- €, wie in diesem Falle überschritten werden, wird die Hausratversicherung in die Regulierung mit einbezogen.
  • Der Schwellenwert wurde hier auf Grund dessen überschritten, da die Maler- u. Tapezierarbeiten nach dem gleichen Teilungsabkommen reguliert wurden.
  • Fall 4

Die Wohnung im 1.OG wurde ebenfalls durch einen Mieter bewohnt, wobei dieser seinen textilen Bodenbelag auf dem noch vorhandenen Linoleumboden lose verlegt hatte. Die Tapete hingegen wurde durch den Mieter eingebracht und sollte nach Ende des Mietverhältnisses wieder entfernt werden.

  • Der Boden- und Wandbelag ist somit der Hausratversicherung zugeschrieben worden. Das Teilungsabkommen kommt hier nicht zum tragen, da die versicherte Gefahr auf Seitens des Mieters liegt.

Wie zu erkennen ist, trotz einheitlichem Schadensbild kommen unterschiedliche Regulierungsabwicklungen zum tragen.

Zum besseren Verständnis mal einer Übersicht

Bodenbeläge

Verlegeart

VN = Eigentümer

VN=Mieter, Bodenbelag von Mieter eingebracht

VN=Mieter, Bodenbelag von Vermieter

Fest verklebt auf unbewohnbarem Unterboden *

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

Lose verlegt auf bewohnbarem Unterboden (z.B. Parkett, Fliesen, PVC etc.)

Hausrat

Hausrat

Hausrat

Lose verlegt auf unbewohnbarem Unterboden *

(z.B. Estrich, Beton etc.)

Gebäude

Hausrat

Gebäude ( bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,-€)

*Als unbewohnbar gilt ein Bodenbelag auch dann, wenn er seine Eigenschaft als erster bewohnbarer Untergrund verloren hat. (z.B. Laminat lose auf Teppichboden, welcher wegen des schlechten Zustands nur noch als Trittschalldämmung fungiert.)

Tapeten u. Anstriche

VN = Eigentümer und selbstgenutzte Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude

VN = Eigentümer und vermietete Einheit sowie Ersteinbringung durch diesen

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

VN = Mieter, Ersteinbringung durch diesen da keine Tapeten bei Einzug vorhanden waren.

Hausrat

VN = Mieter, Ersteinbringung durch Vermieter (Tapeten bei Einzug vorhanden bzw. durch Mieter /VN ersetzt worden)

Gebäude (bei LW Teilung mit HR des Mieters ab 1.000,- €)

Fazit

Nicht umsonst werden Bausachverständige bzw. Versicherungssachverständige in diesem Bereich zum Einsatz gebracht.

Das Themengebiet ist so umfassend, dass selbst Fachleute schnell mal den Überblick verlieren können.

Daher scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Fragen haben die mit diesem Beitrag noch nicht beantwortet werden konnten, sich an uns vertrauensvoll zu richten.

Gerne nehmen wir ihre Fragen auch zur Anregung für neue zukünftige Beiträge auf.     

Einen weiteren Sachverständigen-Kollegen als Teamverstärkung

Nun ist es amtlich, der Kollege Nils Krawczyk vom Garten-Landschaftsbau Unternehmer Brunnert aus Iserlohn, wird uns zukünftig mit seinem Fachwissen als Techniker unterstützend zur Seite stehen.

Warum war das jetzt mehr als nötig….

Wir konnten in diesem Jahr (2019) einen großen, namenhaften deutschen Paketzusteller als Auftraggeber für uns akquirieren. Für diesen sollen wir zukünftig Kfz-Anprallschäden aufnehmen und bewerten.

Gleichermaßen wurden verschiedene und sehr zukunftsorientierte Pilotprojekte mit der DEKRA Claims auf den Weg gebracht, welche mich persönlich (Herrn Stefan Lange) sehr stark eingebunden haben.

Oftmals kamen wir in diesem Jahr an unsere Grenzen und mussten Aufträge ablehnen.

Unsere Zukunft im Wandel

Da Herr Krawczyk auf ein fundamentales Wissen aus dem Bereich der Grün- und Außenanlagen sowie Grundstücksbestandteile und Grundstückszubehör zurückgreifen kann, ist er für unser Unternehmer eine willkommene Bereicherung.

Wir werden daher Herrn Krawczyk dahingehend unterstützen, den Weg vom freien, bis zum zertifizierten Sachverständigen zu durchschreiten.

Parallel kann Herr Krawczyk für uns bereits Aufträge aus dem Bereich der Gartenlandschaftsschäden übernehmen.

Das Puzzle wird immer mehr zum Bild

Wie bereits schon in vergangenen Beiträgen benannt, liegt unsere Intention darin für jede Frage den richtigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.

Unsere Auftraggeber können gespannt sein, denn es stehen noch weitere Kooperationen in naher Zukunft an.

Auch das Thema Digitalisierung wird im kommenden Jahr 2020 bei unserer Auftragsabwicklung eine große Rolle einnehmen.

Vertragliche Bindung an die DEKRA Claims Service GmbH wurde mit Herrn Lange im wahrsten Sinne des Wortes, nicht auf die lange Bank geschoben.

Am 13. März dieses Jahres begannen die ersten Vorgespräche mit der Geschäftsleitung Frau Ritter und dem Regionalleiter Herrn Seitz an der Niederlassung in Wuppertal.

Und genau einen Monat später, am 13. April 2019 wurde Herr Lange als begleitender Bau- und Gebäudegutachter mit dem Vertiefungsgebiet DACH für das Projekt „Überflieger“ vertraglich, verpflichtend gebunden.

Was zuvor geschah………

Wie bereits in der Vergangenheit schon mehrfach dargestellt wurde, begann alles vor gut einem Jahr, nachdem das Unternehmen Goldbeck Nord GmbH aus BIELEFELD an uns, die ILS – Bau – Consulting UG. herantrat, bezüglich einem vorsorglichen Beweissicherungsverfahren im Intergralen bauen an einem Campusgelände.

Zur Erfassung des gesamten Campusgeländes, sowie dessen Anzahl der zu beurteilenden Gebäude, war der Einsatz einer Spezialdrohne dringest erforderlich. So dass es zur ersten Kontakten mit dem damalig noch nebenberuflich, selbstständigen Unternehmer Herrn Hartmann kam.

Herr Hartmann, heutiger Geschäftsführer des Unternehmens wirfliegendrohne.de, war damalig noch angestellter Bankkaufmann und Immobilienfachwirt im Bereich Verwaltung der kommunalen Stadtsparkasse tätig. Mittlerweile hat dieser seinen gesicherten Job an der Sparkasse aufgegeben, um sich dem Unternehmen wirfliegendrohne.de im vollen Umfang zu widmen.

Wie wir auf unseren Internetplattformen bei Facebook, Instagram und Co bereits mitgeteilt haben, wurde in diesem Jahr die Netzwerkpartnerschaft und Kooperation mit dem Unternehmen www.wirfliegendrohne.de dingfest gemacht.  

Verschiedenste Projekte, etablierten Erfahrungen.

Die Zusammenarbeit begann jedoch bereits schon weit vor der Kooperation mit dem Unternehmen. Wo zu Beginn tatsächlich nur das Bildmaterial stand, welches die Drohnen organisierten, werden heute schon alternative Untersuchungsmethoden in der Gebäudediagnostik verfeinert und realisiert.

Diese Argumente und Erfahrungen haben auch die Entscheidungsebene der DEKRA Claims GmbH schnell handeln lassen. Auch das hausintern Produkt „Überflieger“ spiegelt die angestrebte Digitalisierung und der Perfektionierung von Untersuchungsmethoden der DEKRA im vollem Umfang wieder.

Das Produkt „Überflieger“ soll in den kommenden Tagen auf der Messe in Leipzig näher vorgestellt werden.

Auch weitere Pilotprojekte sind im Gespräch, welche eventuell durch einen Kooperationsvertrag zwischen www.wirfliegendrohne.de und der DEKRA Claims GmbH unterstützt und vorangetrieben werden sollen.

Es kann also in Zukunft mit weiteren interessanten Informationen auf diesem Gebiet gerechnet werden.

Zusammenarbeit zwischen dem BBZ der Kreishandwerkerschaft Iserlohn und der ILS-Bau-Consulting UG. wird 2019 fortgeführt.

Auch im Jahr 2019, soll die seit bereits 2016 vereinbarte Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsführer der ILS-Bau-Consulting UG. (haftungsbeschränkt), Herrn Stefan Lange und dem Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Iserlohn fortgeführt werden.

Es ist mehr als nur eine freiberufliche Dozenten- u. Ausbildertätigkeit

In erster Linie bezog sich die damalig getroffene Vereinbarung essenziell nur auf die Ausbilder- und Dozententätigkeit im Bereich des Bauwesens. Teilnehmer sollten hier im Bereich der ihnen gestellten Bauaufgaben geprüft und auf ihr Vorwissen beurteilt und gefördert werden.

Doch durch die geschäftsführende Tätigkeit des Herrn Lange in der ILS-Bau-Consulting UG. und den bestehenden Kontakten aus dessen Tagesgeschäft, wurden hier schnell die bestehenden Kontakte genutzt.

Selbsthilfe im Bereich des Fachkräftemangels

Potenzielle Bewerber aus dem Berufsbildungszentrum konnten somit schnell und unkompliziert in die jeweilig suchenden Unternehmer weitervermittelt werden.

Auf Grund der überbrückenden Verbindung zwischen Bildungsträger und Unternehmen wurden so schnell Praktika-, Ausbildungs- und sogar Arbeitsplätze realisiert.

Die Zukunft bietet noch weiteren Ausbau

Potenzielle Bewerber und auch Unternehmen können sich daher gerne mit uns in Verbindung setzen unter iris.petritz@ils-bau-consulting.de.

Wir werden ihre Kontaktdaten an den Bildungsträger weiterleiten.

Da sich der Schwerpunkt unserer Tätigkeit (der ILS-Bau-Consulting UG.) zum überwiegenden Teil auf den Bau- und Immobiliensektor beziehen, fehlen noch dringendst Kontakte zur Industrie und Gastronomie. Über eine rege Kontaktaufnahme diesbezüglich würden sich nicht nur potenzielle Bewerber freuen 😉

Zukünftige Parkhaus-Untersuchungen in Kooperation mit einem Netzwerkpartner

Wie in den vergangenen Jahren, bin ich als Geschäftsführer der ILS – Bau – Consulting UG. (haftungsbeschränkt) auch in diesem Jahr 2019, stetig auf der Suche nach neuen und innovativen Netzwerkpartnerschaften.

Manche Unternehmen stellen sich bei uns via Mail unter info@ils-bau-consulting.de vor und können im laufenden Geschäftsverkehr, wie ein fehlendes Puzzleteil eingesetzt werden. Und manchmal ist es die Nachfrage aus dem Tagesgeschäft selbst, die nach neuen Leistungen fordert.

Sowie auch in diesem Falle.

Unsere Auftraggeber stehen im Focus

Die eigentliche Kernintention dieser Netzwerkpartnerschaften sind nicht nur darauf ausgerichtet, dass bestmögliche Ergebnis für unsere Auftraggeber zu erzielen. Sondern diesem auch die Möglichkeit zu schaffen die einzelnen Bausteine der Netzwerkpartnerschaft so auszuwählen, wie sie von diesem benötigt werden.

Die zu untersuchenden Parkhäuser und Parkdecks zum Beispiel sind in den meisten Fällen an Kaufhäusern und/oder Gewerbeobjekten angeschlossen und während den Werkstagen in vollumfänglicher Nutzung. Eine durchgeführte Untersuchung in diesem Zeitraum würde alle Beteiligten erheblich einschränken.

Auch wirtschaftliche Einbußen des Auftraggebers währen nicht auszuschließen.

Der Mehrwert liegt hier in der Vernetzung

Auf Grund dessen konnten wir einen bereits bestehenden Netzwerkpartner, welcher für uns in ähnlichen, vergangenen Untersuchungen zur Seite stand, für ein neues Leistungsspektrum überzeugen.

Die Fa. Lichtendorfbau GmbH aus Dortmund wird uns in Zukunft nicht nur mit der Entnahme für Kernbohrproben zur Verfügung stehen, sondern auch für die minimal zerstörenden Bauteiluntersuchungen durch Bohrmehlprobeentnahmen. Auch der Einsatz an Sonn- und Feiertagen stellt für den Unternehmer keine Schwierigkeiten dar.

Neues Untersuchungskonzept, spart Zeit und Geld

Gleichermaßen haben wir uns mit den verschiedensten Netzwerkpartnern, die in einem solchen Auftrag zum Tragen kommen, zusammengesetzt und eine konzeptionierte Untersuchungsabwicklung erarbeitet.

Sodass die vorbereitenden Untersuchungen w.z.B. Potenzialfeldmessungen, Drohnenflüge und/oder thermografische Messungen autark erfasst und durchgeführt werden. Erfasste Daten werden über Cloud – Netzwerke weitergeleitet und stehen allen Beteiligten für die Auswertung bzw. Einsicht zur Verfügung. Weiterführende Arbeitsschritte werden untereinander über die Computerplattform abgestimmt und besprochen.

Diese Vorgehensweise verhindert überflüssige Zeitverzögerungen und ist für alle Beteiligten absolut transparent in der Abwicklung.

Der Vorteil für unsere Auftraggeber, liegt daher…….

….darin, dass Verzögerungen zu einem erheblichen Teil ausgeschlossen werden können.

Die einschränkenden Untersuchungen können an Sonn- und Feiertagen erbracht werden, ohne eine eingeschränkte Nutzung oder beeinträchtigende Untersuchung zu riskieren.

Die Entnahme von Bohrmehlproben ermöglichen eine geringe zerstörende Bauteiluntersuchung.

Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte können mit vernetzten Handwerksbetrieben besprochen und abgestimmt werden.

Zusammenfassend….

…….sind wir daher überzeugt unseren Auftraggebern ein rundum stimmiges Gesamtkonzept anbieten zu können und freuen und jetzt schon auf die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern.

In diesem Sinne verbleibe ich, Stefan Lange mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland.

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner