Archive : Bauschaden

expira setzt auf drohnenflugboerse.de – Qualitätsstandard steigt weiter

Die Plattform drohnenflugboerse.de wächst: Mit expira, einem der namhaftesten Regulierungsunternehmen in der Versicherungsbranche, haben wir einen weiteren starken Partner gewonnen.

Unsere Qualitätsstandards waren schon bisher hoch. Doch expira stellt noch höhere Anforderungen an die Arbeit mit Drohnenflügen – Anforderungen, denen wir selbstverständlich gerecht werden.

Dazu gehören:

  • Standardisierte Drohnenflugaufnahmen

  • Gezielte Qualifikationssteigerung der Piloten

  • Neue Präsenzseminare, durchgeführt von zwei erfahrenen Dozenten

  • Die geplante Möglichkeit, künftig auch die A2-Lizenz-Prüfung in Kooperation mit dem LBA anzubieten

Mit diesem Schritt entwickeln wir unsere Plattform konsequent weiter – im Interesse unserer Auftraggeber und Drohnenpiloten gleichermaßen.

👉 Mehr erfahren & Teil der Plattform werden: www.drohnenflugboerse.de

Elementarschaden-Pflicht in der Gebäudeversicherung – Opt-Out mit Risiken!

Die geplante Elementarschaden-Pflichtversicherung soll Hochwasser, Starkregen und Überschwemmungsschäden in die reguläre Gebäudeversicherung integrieren. Eine Opt-Out-Option erlaubt es Eigentümern, den Schutz bewusst auszuschließen – doch ist das eine kluge Entscheidung?

Warum ist eine fachliche Einschätzung entscheidend?

Viele denken, dass nur Immobilien in ZÜRS-Hochrisikogebieten betroffen sind. Doch Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen können auch in scheinbar sicheren Regionen zu erheblichen Schäden führen.

Worauf kommt es an?
Lagebewertung & bautechnische Analyse – Gefahren durch Gelände, Bodenbeschaffenheit & Infrastruktur erkennen
Schwachstellen identifizieren – Risiko durch unzureichende Drainagen, Kellerabdichtungen & Entwässerungssysteme
Präventive Maßnahmen – Kosten-Nutzen-Abwägung für bauliche Schutzmaßnahmen

Wir bringen 30+ Jahre Erfahrung aus dem Bauwesen mit und bewerten dein Gebäude unabhängig und fachlich fundiert.

📩 Jetzt unverbindlich beraten lassen & das Risiko richtig einschätzen!

Jahresrückblick 2024: Gemeinsam auf Erfolgskurs

Jahresrückblick 2024: Gemeinsam auf Erfolgskurs

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – Zeit, zurückzublicken auf ein ereignisreiches Jahr voller Innovationen, Kooperationen und Erfolge. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, unsere Highlights mit Ihnen zu teilen und Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken.

Fachliche Meilensteine und Veröffentlichungen

In diesem Jahr hatten wir die Ehre, unsere Expertise in renommierten Fachpublikationen zu teilen:

  • Fraunhofer IRB Verlag – Sachverständige: Beiträge, die praxisnah und wegweisend für die Branche sind.

  • Forum Verlag – SanierungsVorsprung: Artikel, die den Fokus auf innovative Lösungen im Bereich Bauschäden und Sanierung legen.

Zertifizierung und Bildungspartnerschaften

Unsere Arbeit wurde 2024 von bedeutenden Institutionen anerkannt:

  • Zulassung und Zertifizierung als Bildungsträger für Schulungen mit versicherungsrechtlichem Hintergrund bei Sach- und Haftpflichtschäden.

  • Fortführung der Bildungspartnerschaft mit der Initiative des GDV „gut beraten“ – ein Vertrauensbeweis für unsere Qualität.

drohenflugboerse

Branchenübergreifende Zusammenarbeit

Wir haben gemeinsam mit starken Partnern die Branche geprägt:

  • Rekon-Interschaden Jahrestagung: Als Vortragender und Aussteller konnten wir unsere Expertise präsentieren und wertvolle Netzwerke knüpfen.

  • Kooperationen mit der LVM Versicherung und dem Deutschen Schadensservice: Ein Beweis für unser Vertrauen und unsere Fachkompetenz.

  • Launch der Drohnenflugplattform „drohnenflugboerse.de“: Eine Innovation, die digitale Transformation und Effizienz in die Gutachterarbeit bringt.

Bildung und Qualifizierung

Ein besonderes Highlight war die Entscheidung der DEKRA, ihre Sachverständigen von uns ausbilden zu lassen – ein Erfolg, der die Ergebnisse unserer überzeugenden Regionaltagungen bestätigt.

Neue Perspektiven durch Umzug und Kooperation

Der Umzug von Iserlohn nach Hagen war ein bedeutender Schritt:

  • Dank der Kooperation mit der Bildungsherberge der Fernuniversität Hagen bieten wir ab 2025 komfortable Seminare mit Übernachtungsmöglichkeiten an. Die ersten Veranstaltungen finden bereits im Januar und März/April statt.

Zukunftsweisende Vorhaben

  • Der GDV prüft aktuell die Anerkennung unseres Sachverständigenlehrgangs. Im kommenden Jahr planen wir, diesen durch die DAkkS als DIN EN ISO/IEC 17024-Lehrgang akkreditieren zu lassen.

  • Diese Entwicklung würde den Lehrgang mit einer öffentlichen Bestellung gleichstellen.

Stolz auf die nächste Generation

Ein ganz persönlicher Meilenstein: Mein Sohn hat den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und bereits erste Inhouse-Vorträge für 2025 gebucht, wie z. B. bei der Sachverständigen-Tagung des Berufsbildungswerks der Dachdecker in Hessen.

Danke für Ihre Unterstützung

Ein Jahr wie dieses wäre ohne Sie nicht möglich gewesen. Lassen Sie uns gemeinsam das Jahr 2025 mit neuen Projekten und Visionen beginnen. Bleiben Sie gespannt und folgen Sie uns weiterhin auf unseren Kanälen – Ihre Interaktion und Ihr Feedback treiben uns an!

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

 

Suchen freiberufliche Drohnenpiloten !

Werden Sie freiberuflicher Drohnenpilot für Luftaufnahmen von Versicherungsschäden

Möchten Sie Ihre Leidenschaft für das Fliegen von Drohnen in eine lukrative Einnahmequelle verwandeln? Sind Sie auf der Suche nach neuen Möglichkeiten, Ihre Fähigkeiten zu nutzen und dabei gutes Geld zu verdienen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unser Unternehmen ist auf die Erfassung von Luftaufnahmen spezialisiert, insbesondere für versicherungsrechtliche Bau- und Gebäudeschäden in ganz Deutschland. Wir suchen kontinuierlich nach talentierten und zuverlässigen Drohnenpiloten, die mit uns zusammenarbeiten möchten, um unseren Kunden hochwertige Luftaufnahmen bereitzustellen.

Was bieten wir Ihnen?

  1. Attraktive Vergütung: Wir bieten faire Vergütungen für Ihre Arbeit, die über Fallpauschalen abgerechnet werden. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Aufgabe können Sie mit einer Vergütung von etwa 150,- bis 350,-€ pro Auftrag rechnen.

  2. Schulungen zu standardisierten Prozessen: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vergütung, sondern auch bei Ihrer Weiterentwicklung. Wir bieten Schulungen zu den standardisierten Prozessen der Versicherungsbranche an, die in den meisten Fällen für die Durchführung von Luftaufnahmen erforderlich sind. Diese Schulungen stehen Ihnen zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung, insbesondere für diejenigen, die sich schnell bei uns anmelden.

  3. Flexibilität und Unterstützung: Als freiberuflicher Drohnenpilot haben Sie die Flexibilität, Ihre eigenen Arbeitszeiten festzulegen und Ihre Einsätze zu planen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei Fragen und Anliegen, um sicherzustellen, dass Ihre Tätigkeit reibungslos verläuft.

Wie können Sie sich bewerben?

Registrieren Sie sich noch heute auf unserer Webseite www.drohnenflugboerse.de und werden Sie Teil unseres Netzwerks von professionellen Drohnenpiloten. 

Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zur Anmeldung die Datenschutzerklärung beachten müssen. Diese finden Sie zum Download Datenschutzvereinbarung . Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind ausschließlich für den Auftrag zu verwendet und dürfen nicht für Werbe- und/oder eigene Verkaufsprodukte eingesetzt werden.

Nutzen Sie Ihre Fähigkeiten, um sich ein wenig Taschengeld dazu zu verdienen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Schadensbewertung zu leisten.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam erfolgreich zu sein!

1. Jahrestagung der REKON-Interschaden

Ein Blick auf die Zukunft der Schadenregulierung

Die Atmosphäre war elektrisierend, als ich auf der Bühne stand und über die Zukunft der Schadenregulierung sprach. Umgeben von talentierten Fachleuten, fühlte ich mich geehrt, meine Erkenntnisse zu teilen.

Digitale Transformation mit Drohnen

In meinem Vortrag drehte sich alles um die Macht der Drohnen bei der Schadensbewertung. Diese fliegenden Helfer sind unsere Verbündeten in der digitalen Ära. Hier sind einige der faszinierenden Aspekte, die ich hervorhob:

  1. Trotz fehlender Kapazitäten eine hinreichende Beweisischerung: Drohnen ermöglichen eine rasche Überprüfung von Dächern, ohne dass ein Mensch auf gefährliche Höhen klettern und trotzdem kann für den Fachmann eine hinreichende Beweissicherung erfolgen, sodass Prüfungen nach Aktenlage möglich sind. Die hochauflösenden Kameras liefern genaue Bilder, die bei der Bewertung von Schäden entscheidend sind und das bevor sämtliche Schäden schon Notabgedeckt und/oder beseitigt wurden.

  2. Identifizierung von Hagelschäden: Drohnen können präzise Hagelschäden an Gebäuden und Grundstücksbestandteilen erkennen. Dies beschleunigt die Schadensbewertung und ermöglicht eine effiziente Regulierung.

Forschung trifft praktische Anwendung

Mein Beitrag im „sachverständige“  des Fraunhofer IRB Verlags diente als Grundlage für den Vortrag zur Hagelschlagsbewertung. Die Verbindung zwischen bereits getätigter Feststellungen und praktischer Anwendung ist entscheidend für den Erfolg unserer Branche und Regulierungstätigkeiten. Wir müssen stets auf dem neuesten Stand bleiben und innovative Technologien nutzen, um den Schadenregulierungsprozess zu optimieren.

Ein herzliches Dankeschön an den Veranstalter Rolf Seitz der Rekon-Interschaden

Die Organisatoren der 1. Jahrestagung verdienen unseren Dank. Sie haben eine Plattform geschaffen, auf der Innovation und Wissen gedeihen können. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Schadenregulierung!

!Dankeschön

 

Foto: Ein herzliches Dankeschön an die Veranstalter der 1. Jahrestagung.

💡 Innovation und Wissen – die treibenden Kräfte unserer Branche.

Jahresrückblick 2021

Mit diesem Video möchten wir nicht nur einen kleinen Einblick in unser gleich ausklingendes Jahr 2021 ermöglichen, sondern auch ein dickes Dankeschön an unserer Mitmenschen da draußen.
Ich denke jeder von uns hat einen eigenen bitteren Beigeschmack für dieses Jahr.
Jedoch haben Adjektive, wie ich bereits einem Freund mitgeteilt hatte einen sehr angenehmen Vorteil, sie besitzen immer einen Gegensatz.Nach schlecht kommt gut, nach kalt kommt warm etc. somit kann das gute Jahr 2022 ruhig kommen.
Lasst usn die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam das Jahr 2022 gestaltet und zwar ganz nach unseren Vorstellungen.In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit und Optimismus.

Eure Langes

Beweissicherung am Campus

Im wahrsten Sinne des Wortes, stand ich hier dem Sachverständigenkollegen / Marc Schütt,  als Flügelmann zur Seite und unterstützte diesen mit Drohnenaufnahmen in einem vorsorglichen Beweisischerungsverfahren an einem Campusgelände in Köln.

Mit Einsatz der Drohnen und Hubfahrzeugen wurden hier über hunderte von Fensterbeschädigungen erfasst und ausgewertet und zum späteren Zeitpunkt schriftlich dokumentiert.

Steildachkonstruktionen und ihr fehlender Dichtigkeitsanspruch

Dachflächen sind im Generellen so zu konzeptionieren, dass Niederschläge ordnungsgemäß und schnellstmöglich abgeleitet werden können.

Dieses ist jedoch nicht immer auf Grund von konstruktiven Belangen oder örtlichen Gegebenheiten möglich.

Auf Grund dessen ist es erforderlich zwischen zwei Arten der Dachkonstruktionen, wie Eindeckungen und Abdichtungen wählen zu können.

Daher sollte sich ein Planer des Dilemmas bezüglich des fehlenden Dichtigkeitsanspruchs bei Steildacheindeckungen bewusst sein.

Fachregeln verweisen bereits darauf

In den Dachdeckerfachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird bereits in den „Grundregeln für Dacheindeckungen in Punkt 5.8 darauf verwiesen, dass;

Dacheindeckungen regensicher sein müssen……

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Regensicher bedeutet jedoch nicht regendicht. Daher wird auch weiterführend darauf hingewiesen, dass;

…… Durch extreme Witterungseinwirkungen, wie zum Beispiel Treibregen, Flugschnee, Vereisungen und Schneeablagerungen,…… kurzfristig bzw. vorübergehend  Niederschlagsfeuchte unter die Dacheindeckung gelangen kann und zur Durchfeuchtung der darunterliegenden Räume führen.

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Derartige Einwirkungen können nur ausgeschlossen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen w.z.B Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen geplant und funktionstüchtig ausgeführt werden.

Die örtlichen Gegebenheiten des zu bewertenden Objekts

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise einschl. einer Steildacheindeckung von rund 45° Dachneigung.

Die Dacheindeckung wiesen eine südliche und nördliche Ausrichtung auf.

Die Schleppdachgaube erfolgte mit geschwungenen Gaubenwangen, auch umgangssprachlich als Fledermausgaube bekannt.

Auf dem KVH-Dachstuhl wurde eine atmungsaktive Unterspannbahn (Delta SPF) verlegt und der Lüftungsquerschnitt mit DIN-Lattung 28/48cm, welche stumpfstoßend an der Traufkeilbohle endeten.

Die Trägerlattung an den Wangen wurde mit versetzt, angeordneten Spalierlatten bis auf einer Höhe von 3cm aufgeschichtet und miteinander mechanisch fixiert.

Die Dacheindeckung erfolgte mit einem Pressdachziegel einschl. Kopf- und Seitenfalz (Creaton Flachdachziegel).

Das Schadensbild am Objekt

Bereits bei der Begehung der Dachfläche konnte erkannt werden, dass auf Grund des plattenartigen Deckmaterials an den Wangenbereichen keine geschlossene Dacheindeckung realisiert werden konnte.

Im Übergang von der geschwungenen Wangenfläche zur Hauptdachfläche, lagen Spaltmaßen in der Seitenüberdeckung von rund 4-5cm vor.

Die klaffend, offenen Seitenüberdeckungen des Deckmaterials waren auf Grund der Gebäudepositionierung an der Norddachfläche nach Westen gerichtet, sodass Schlagregen ungehindert eindringen kann/konnte.

Zusätzlich wurde auf der östlichen Gaubenwange durch Windsogkräfte eine sturmzerstörende Bauteilöffnung auf rund 5m² festgestellt.

Bei der Freilegung der Gaubenwangen, konnte eine erhebliche Materialermüdung an der Unterspannbahn sowie der Holzlattenkonstruktion erkannt werden.

Was war die Schadensproblematik?

Durch eindringende UV-Strahlung und Niederschlagsfeuchtigkeit wurde die schützende Unterkonstruktion erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Die UV-Belastung führte zur Versprödung der Vordeckung, sodass durch diese keine ableitende Funktion in Teilbereichen mehr vorlag.

Durch die stumpf an der Keilbohle endenden Konterlatten, welche den Lüftungsquerschnitt sicherstellen sollten, staute sich die eingedrungene Feuchtigkeit in Foliensäcken und führte zur Dauerbefeuchtung des Kopfholzes der Konterlatten.

Auf Grund der nicht funktionstüchtigen Unterkonstruktion, wurde anfallendes Tageswasser ungehindert in das Gebäudeinnere geleitet und verursachte dort einen innenliegenden Nässeschaden.

Schadensbeseitigung

Da die Dacheindeckung aus Tondachziegel weiterhin erhalten bleiben sollte, konnte die Instandsetzung nur über zwei alternative Möglichkeiten realisiert werden.

Zum einen bestand die Möglichkeit, die Neigungen an den geschwungenen Gauben wesentlich flach, auslaufender zu gestalten, sodass ein geschlossenes Deckbild realisiert werden könnte.

Welches jedoch auf Grund seiner Unverhältnismäßigkeit und Optik verworfen wurde.

Daher wurde die Anordnung eines regedichten Unterdachs der gesamten Gaubenflächen empfohlen.

Die Unterspannung der Hauptdachfläche sollte so an das regendichte Unterdach angeordnet, dass ein aufstauen in den Übergang verhindert wird und ein schnellstmögliches Ablauf sichergestellt werden kann.

Die zu erwartenden Kosten wären hier bei rund 8.700,- € einzuordnen.

Mauerwerksrisse mit horizontalen und treppenartigen Verlauf auf Höhe der Geschossdecken

Bei dem zu bewertenden Schadensfall handelte es sich um ein 3-geschossiges Doppelhaus als Neubau aus dem Jahre 2016.

Die Geschossdecken wurden als über die Doppelhaushälfte durchlaufend auf den Außenwänden eingespannte Stahlbetondeckenkonstruktionen ausgeführt.

Die Erstellung der Außenwände erfolgte mit Porenbetonblöcken. Die Dachkonstruktion ist als Pultdachkonstruktion in Vollschalung auf Lagerpfetten mit Flachdachabdichtung errichtet worden.

Schadensbild

Das Schadensbild stellte sich durch treppenartige Rissflanken an der südwestlichen Außenwand des Dachgeschosses nach oben zur Dachkonstruktion verlaufend dar.

Auf der diagonal gegenüberliegenden Gebäudeaußenseite befanden sich die treppenartigen Risse in der Stoß- und Lagerfuge hingegen unterhalb der Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Obergeschoss in Richtung Gründung verlaufend.

Gleichermaßen waren umlaufende horizontale Risse in unterschiedlicher Qualität und Quantität an allen Mauerwerksscheiben im Ober- und Dachgeschoss Nahe der Geschossdecke festzustellen.

Abrisse der Türsturzbereiche lagen ebenfalls im gesamten Obergeschoss unterhalb der Geschossdecke vor.

Derzeitiger Untersuchungsstand

Da dem Hauseigentümer keine Gebäudeunterlagen zum Zeitpunkt des Ortstermins vorlagen werden diese nunmehr über den damaligen Verkäufer bzw. über das örtliche Bauamt und ausführenden Handwerksbetrieben angefordert.

An Hand einer vorliegenden Schnittzeichnung des Objekts konnte jedoch erkannt werden, dass in der Nordostansicht keine stützenden Wände berücksichtigt wurden, so dass derzeit von einem statischen Problem auszugehen ist.

 

rot = Rissbereiche in den Wänden 
blau = anzunehmender Durchhang an GS-Decke

Zu beweisen gilt nunmehr, dass durch den Deckendurchhang an der nordöstlichen Gebäudehälfte eine überverhältnismäßige Stauchung in den Wandscheiben zum benannten Schadensbild führte.

Des Weiteren wird durch die Bauherren eine erhöhte Schallübertragung, der die nachbarschaftliche Gebäudehälfte bekannt gegeben, welche vermutlich der durchlaufenden Geschossdecken geschuldet sein wird.

Da es sich derzeit jedoch nur um eine Schadenseinschätzung handelt, werden nunmehr nach Erhalt der Unterlagen und Ausführungsdetails weitere Untersuchungen erfolgen müssen.

Diese werden wir, soweit dieses möglich ist bzw. beauftragt wird, fortlaufend veröffentlichen.

Viel hilft nicht viel !!!

Bei dem hier zu beurteilenden Schadensbild, war der Ausführende tatsächlich der Meinung, dass einer der vielen aufgebrachten Bahnen schon die vorliegende Undichtigkeit beseitigen würde.

Bedauerlicherweise drang das anfallende Niederschlagswasser kapillar über den unzureichend thermisch verklebten Traufbereich ein.

Das Niederschlagswasser tropfte somit nicht in die vormontierte Dachrinne, sondern lief entgegengesetzt der Schwerkraft ins Konstruktionsinnere, sprich in den Wohnbereich ein.

Um diesen Fauxpas zu beseitigen, wurde ein weiterer Fachunternehmer angeheuert, welcher kurzum eine Dampfsperre (V60S4 Al01 talkumiert), eine Trennlage (G200S4 talkumiert) und eine Oberflächenbahn (PYE PV S5 beschiefert) auf den vorliegenden Bestand, in thermisch vollflächiger Verklebung, anbot.

Das dumme war nur, dass es sich um ein Badezimmer mit Zwischensparrendämmung  handelt.

Somit konnte die schon zu erkennende bauphysikalische Katastrophe noch abgewendet werden. Denn Dampfsperren gehören bei solch einem Konstruktionsaufbau vor die Dämmlage, sprich unterhalb der Sparren und nicht darüber.

Daher Augen auf beim Feuchtigkeitsverlauf.

 

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