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Suchen freiberufliche Drohnenpiloten !

Werden Sie freiberuflicher Drohnenpilot für Luftaufnahmen von Versicherungsschäden

Möchten Sie Ihre Leidenschaft für das Fliegen von Drohnen in eine lukrative Einnahmequelle verwandeln? Sind Sie auf der Suche nach neuen Möglichkeiten, Ihre Fähigkeiten zu nutzen und dabei gutes Geld zu verdienen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unser Unternehmen ist auf die Erfassung von Luftaufnahmen spezialisiert, insbesondere für versicherungsrechtliche Bau- und Gebäudeschäden in ganz Deutschland. Wir suchen kontinuierlich nach talentierten und zuverlässigen Drohnenpiloten, die mit uns zusammenarbeiten möchten, um unseren Kunden hochwertige Luftaufnahmen bereitzustellen.

Was bieten wir Ihnen?

  1. Attraktive Vergütung: Wir bieten faire Vergütungen für Ihre Arbeit, die über Fallpauschalen abgerechnet werden. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Aufgabe können Sie mit einer Vergütung von etwa 150,- bis 350,-€ pro Auftrag rechnen.

  2. Schulungen zu standardisierten Prozessen: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vergütung, sondern auch bei Ihrer Weiterentwicklung. Wir bieten Schulungen zu den standardisierten Prozessen der Versicherungsbranche an, die in den meisten Fällen für die Durchführung von Luftaufnahmen erforderlich sind. Diese Schulungen stehen Ihnen zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung, insbesondere für diejenigen, die sich schnell bei uns anmelden.

  3. Flexibilität und Unterstützung: Als freiberuflicher Drohnenpilot haben Sie die Flexibilität, Ihre eigenen Arbeitszeiten festzulegen und Ihre Einsätze zu planen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei Fragen und Anliegen, um sicherzustellen, dass Ihre Tätigkeit reibungslos verläuft.

Wie können Sie sich bewerben?

Registrieren Sie sich noch heute auf unserer Webseite im Anmeldeformular rechts und werden Sie Teil unseres Netzwerks von professionellen Drohnenpiloten.

Nutzen Sie Ihre Fähigkeiten, um sich ein wenig Taschengeld dazu zu verdienen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Schadensbewertung zu leisten.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam erfolgreich zu sein!

 

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1. Jahrestagung der REKON-Interschaden

Ein Blick auf die Zukunft der Schadenregulierung

Die Atmosphäre war elektrisierend, als ich auf der Bühne stand und über die Zukunft der Schadenregulierung sprach. Umgeben von talentierten Fachleuten, fühlte ich mich geehrt, meine Erkenntnisse zu teilen.

Digitale Transformation mit Drohnen

In meinem Vortrag drehte sich alles um die Macht der Drohnen bei der Schadensbewertung. Diese fliegenden Helfer sind unsere Verbündeten in der digitalen Ära. Hier sind einige der faszinierenden Aspekte, die ich hervorhob:

  1. Trotz fehlender Kapazitäten eine hinreichende Beweisischerung: Drohnen ermöglichen eine rasche Überprüfung von Dächern, ohne dass ein Mensch auf gefährliche Höhen klettern und trotzdem kann für den Fachmann eine hinreichende Beweissicherung erfolgen, sodass Prüfungen nach Aktenlage möglich sind. Die hochauflösenden Kameras liefern genaue Bilder, die bei der Bewertung von Schäden entscheidend sind und das bevor sämtliche Schäden schon Notabgedeckt und/oder beseitigt wurden.

  2. Identifizierung von Hagelschäden: Drohnen können präzise Hagelschäden an Gebäuden und Grundstücksbestandteilen erkennen. Dies beschleunigt die Schadensbewertung und ermöglicht eine effiziente Regulierung.

Forschung trifft praktische Anwendung

Mein Beitrag im „sachverständige“  des Fraunhofer IRB Verlags diente als Grundlage für den Vortrag zur Hagelschlagsbewertung. Die Verbindung zwischen bereits getätigter Feststellungen und praktischer Anwendung ist entscheidend für den Erfolg unserer Branche und Regulierungstätigkeiten. Wir müssen stets auf dem neuesten Stand bleiben und innovative Technologien nutzen, um den Schadenregulierungsprozess zu optimieren.

Ein herzliches Dankeschön an den Veranstalter Rolf Seitz der Rekon-Interschaden

Die Organisatoren der 1. Jahrestagung verdienen unseren Dank. Sie haben eine Plattform geschaffen, auf der Innovation und Wissen gedeihen können. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Schadenregulierung!

!Dankeschön

 

Foto: Ein herzliches Dankeschön an die Veranstalter der 1. Jahrestagung.

💡 Innovation und Wissen – die treibenden Kräfte unserer Branche.

Jahresrückblick 2021

Mit diesem Video möchten wir nicht nur einen kleinen Einblick in unser gleich ausklingendes Jahr 2021 ermöglichen, sondern auch ein dickes Dankeschön an unserer Mitmenschen da draußen.
Ich denke jeder von uns hat einen eigenen bitteren Beigeschmack für dieses Jahr.
Jedoch haben Adjektive, wie ich bereits einem Freund mitgeteilt hatte einen sehr angenehmen Vorteil, sie besitzen immer einen Gegensatz.Nach schlecht kommt gut, nach kalt kommt warm etc. somit kann das gute Jahr 2022 ruhig kommen.
Lasst usn die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam das Jahr 2022 gestaltet und zwar ganz nach unseren Vorstellungen.In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit und Optimismus.

Eure Langes

Beweissicherung am Campus

Im wahrsten Sinne des Wortes, stand ich hier dem Sachverständigenkollegen / Marc Schütt,  als Flügelmann zur Seite und unterstützte diesen mit Drohnenaufnahmen in einem vorsorglichen Beweisischerungsverfahren an einem Campusgelände in Köln.

Mit Einsatz der Drohnen und Hubfahrzeugen wurden hier über hunderte von Fensterbeschädigungen erfasst und ausgewertet und zum späteren Zeitpunkt schriftlich dokumentiert.

Steildachkonstruktionen und ihr fehlender Dichtigkeitsanspruch

Dachflächen sind im Generellen so zu konzeptionieren, dass Niederschläge ordnungsgemäß und schnellstmöglich abgeleitet werden können.

Dieses ist jedoch nicht immer auf Grund von konstruktiven Belangen oder örtlichen Gegebenheiten möglich.

Auf Grund dessen ist es erforderlich zwischen zwei Arten der Dachkonstruktionen, wie Eindeckungen und Abdichtungen wählen zu können.

Daher sollte sich ein Planer des Dilemmas bezüglich des fehlenden Dichtigkeitsanspruchs bei Steildacheindeckungen bewusst sein.

Fachregeln verweisen bereits darauf

In den Dachdeckerfachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird bereits in den „Grundregeln für Dacheindeckungen in Punkt 5.8 darauf verwiesen, dass;

Dacheindeckungen regensicher sein müssen……

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Regensicher bedeutet jedoch nicht regendicht. Daher wird auch weiterführend darauf hingewiesen, dass;

…… Durch extreme Witterungseinwirkungen, wie zum Beispiel Treibregen, Flugschnee, Vereisungen und Schneeablagerungen,…… kurzfristig bzw. vorübergehend  Niederschlagsfeuchte unter die Dacheindeckung gelangen kann und zur Durchfeuchtung der darunterliegenden Räume führen.

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Derartige Einwirkungen können nur ausgeschlossen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen w.z.B Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen geplant und funktionstüchtig ausgeführt werden.

Die örtlichen Gegebenheiten des zu bewertenden Objekts

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise einschl. einer Steildacheindeckung von rund 45° Dachneigung.

Die Dacheindeckung wiesen eine südliche und nördliche Ausrichtung auf.

Die Schleppdachgaube erfolgte mit geschwungenen Gaubenwangen, auch umgangssprachlich als Fledermausgaube bekannt.

Auf dem KVH-Dachstuhl wurde eine atmungsaktive Unterspannbahn (Delta SPF) verlegt und der Lüftungsquerschnitt mit DIN-Lattung 28/48cm, welche stumpfstoßend an der Traufkeilbohle endeten.

Die Trägerlattung an den Wangen wurde mit versetzt, angeordneten Spalierlatten bis auf einer Höhe von 3cm aufgeschichtet und miteinander mechanisch fixiert.

Die Dacheindeckung erfolgte mit einem Pressdachziegel einschl. Kopf- und Seitenfalz (Creaton Flachdachziegel).

Das Schadensbild am Objekt

Bereits bei der Begehung der Dachfläche konnte erkannt werden, dass auf Grund des plattenartigen Deckmaterials an den Wangenbereichen keine geschlossene Dacheindeckung realisiert werden konnte.

Im Übergang von der geschwungenen Wangenfläche zur Hauptdachfläche, lagen Spaltmaßen in der Seitenüberdeckung von rund 4-5cm vor.

Die klaffend, offenen Seitenüberdeckungen des Deckmaterials waren auf Grund der Gebäudepositionierung an der Norddachfläche nach Westen gerichtet, sodass Schlagregen ungehindert eindringen kann/konnte.

Zusätzlich wurde auf der östlichen Gaubenwange durch Windsogkräfte eine sturmzerstörende Bauteilöffnung auf rund 5m² festgestellt.

Bei der Freilegung der Gaubenwangen, konnte eine erhebliche Materialermüdung an der Unterspannbahn sowie der Holzlattenkonstruktion erkannt werden.

Was war die Schadensproblematik?

Durch eindringende UV-Strahlung und Niederschlagsfeuchtigkeit wurde die schützende Unterkonstruktion erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Die UV-Belastung führte zur Versprödung der Vordeckung, sodass durch diese keine ableitende Funktion in Teilbereichen mehr vorlag.

Durch die stumpf an der Keilbohle endenden Konterlatten, welche den Lüftungsquerschnitt sicherstellen sollten, staute sich die eingedrungene Feuchtigkeit in Foliensäcken und führte zur Dauerbefeuchtung des Kopfholzes der Konterlatten.

Auf Grund der nicht funktionstüchtigen Unterkonstruktion, wurde anfallendes Tageswasser ungehindert in das Gebäudeinnere geleitet und verursachte dort einen innenliegenden Nässeschaden.

Schadensbeseitigung

Da die Dacheindeckung aus Tondachziegel weiterhin erhalten bleiben sollte, konnte die Instandsetzung nur über zwei alternative Möglichkeiten realisiert werden.

Zum einen bestand die Möglichkeit, die Neigungen an den geschwungenen Gauben wesentlich flach, auslaufender zu gestalten, sodass ein geschlossenes Deckbild realisiert werden könnte.

Welches jedoch auf Grund seiner Unverhältnismäßigkeit und Optik verworfen wurde.

Daher wurde die Anordnung eines regedichten Unterdachs der gesamten Gaubenflächen empfohlen.

Die Unterspannung der Hauptdachfläche sollte so an das regendichte Unterdach angeordnet, dass ein aufstauen in den Übergang verhindert wird und ein schnellstmögliches Ablauf sichergestellt werden kann.

Die zu erwartenden Kosten wären hier bei rund 8.700,- € einzuordnen.

Mauerwerksrisse mit horizontalen und treppenartigen Verlauf auf Höhe der Geschossdecken

Bei dem zu bewertenden Schadensfall handelte es sich um ein 3-geschossiges Doppelhaus als Neubau aus dem Jahre 2016.

Die Geschossdecken wurden als über die Doppelhaushälfte durchlaufend auf den Außenwänden eingespannte Stahlbetondeckenkonstruktionen ausgeführt.

Die Erstellung der Außenwände erfolgte mit Porenbetonblöcken. Die Dachkonstruktion ist als Pultdachkonstruktion in Vollschalung auf Lagerpfetten mit Flachdachabdichtung errichtet worden.

Schadensbild

Das Schadensbild stellte sich durch treppenartige Rissflanken an der südwestlichen Außenwand des Dachgeschosses nach oben zur Dachkonstruktion verlaufend dar.

Auf der diagonal gegenüberliegenden Gebäudeaußenseite befanden sich die treppenartigen Risse in der Stoß- und Lagerfuge hingegen unterhalb der Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Obergeschoss in Richtung Gründung verlaufend.

Gleichermaßen waren umlaufende horizontale Risse in unterschiedlicher Qualität und Quantität an allen Mauerwerksscheiben im Ober- und Dachgeschoss Nahe der Geschossdecke festzustellen.

Abrisse der Türsturzbereiche lagen ebenfalls im gesamten Obergeschoss unterhalb der Geschossdecke vor.

Derzeitiger Untersuchungsstand

Da dem Hauseigentümer keine Gebäudeunterlagen zum Zeitpunkt des Ortstermins vorlagen werden diese nunmehr über den damaligen Verkäufer bzw. über das örtliche Bauamt und ausführenden Handwerksbetrieben angefordert.

An Hand einer vorliegenden Schnittzeichnung des Objekts konnte jedoch erkannt werden, dass in der Nordostansicht keine stützenden Wände berücksichtigt wurden, so dass derzeit von einem statischen Problem auszugehen ist.

 

rot = Rissbereiche in den Wänden 
blau = anzunehmender Durchhang an GS-Decke

Zu beweisen gilt nunmehr, dass durch den Deckendurchhang an der nordöstlichen Gebäudehälfte eine überverhältnismäßige Stauchung in den Wandscheiben zum benannten Schadensbild führte.

Des Weiteren wird durch die Bauherren eine erhöhte Schallübertragung, der die nachbarschaftliche Gebäudehälfte bekannt gegeben, welche vermutlich der durchlaufenden Geschossdecken geschuldet sein wird.

Da es sich derzeit jedoch nur um eine Schadenseinschätzung handelt, werden nunmehr nach Erhalt der Unterlagen und Ausführungsdetails weitere Untersuchungen erfolgen müssen.

Diese werden wir, soweit dieses möglich ist bzw. beauftragt wird, fortlaufend veröffentlichen.

Viel hilft nicht viel !!!

Bei dem hier zu beurteilenden Schadensbild, war der Ausführende tatsächlich der Meinung, dass einer der vielen aufgebrachten Bahnen schon die vorliegende Undichtigkeit beseitigen würde.

Bedauerlicherweise drang das anfallende Niederschlagswasser kapillar über den unzureichend thermisch verklebten Traufbereich ein.

Das Niederschlagswasser tropfte somit nicht in die vormontierte Dachrinne, sondern lief entgegengesetzt der Schwerkraft ins Konstruktionsinnere, sprich in den Wohnbereich ein.

Um diesen Fauxpas zu beseitigen, wurde ein weiterer Fachunternehmer angeheuert, welcher kurzum eine Dampfsperre (V60S4 Al01 talkumiert), eine Trennlage (G200S4 talkumiert) und eine Oberflächenbahn (PYE PV S5 beschiefert) auf den vorliegenden Bestand, in thermisch vollflächiger Verklebung, anbot.

Das dumme war nur, dass es sich um ein Badezimmer mit Zwischensparrendämmung  handelt.

Somit konnte die schon zu erkennende bauphysikalische Katastrophe noch abgewendet werden. Denn Dampfsperren gehören bei solch einem Konstruktionsaufbau vor die Dämmlage, sprich unterhalb der Sparren und nicht darüber.

Daher Augen auf beim Feuchtigkeitsverlauf.

 

Der neue Bauschlosser

…….ist auch gleichzeitig der Alte Netzwerkpartner aus der Vergangenheit.

Herr Dirk Kraheck, der Inhaber der Bauschlosserei DK Designs aus Hemer sowie meine Person, schauen bereits auf eine lange bestehende Zusammenarbeit zurück.

Was macht es so besonders

Der Vorteil liegt hier in der bereits abgestimmten und über die Jahre hin perfektionierten Kommunikation.

Denn wenn man weiß, wie der andere tickt, dann kennt man auch seine Prioritäten.

Die damalig gewerkeübergreifende Zusammenarbeit als Handwerksunternehmer konnte auch in der akademischen bzw. sachverständigen Tätigkeit fortgeführt werden.

Fachliche Kompetenz in gebündelter Form

Unser neuer/alter Netzwerkpartner weißt nicht nur fachliche Kompetenzen im Bereich der Bauschlosserei oder Veredelung von Metalloberflächen auf, sondern ist auch immer menschlich geblieben.

Daher sind wir auch dankbar, Herrn Kraheck weiterhin als zuverlässigen und empathischen Ansprechpartner an unserer Seite zu wissen.

Denn was nützt der beste Sachverstand, wenn es keine handwerklich geschickte Hand gibt, die es umsetzt.

Hier liegt die Bereicherung für alle

Besonders im Bereich der Versicherungsschäden, werden durch die Versicherungsunternehmen nur die zielführenden Instandsetzungskosten übernommen.

Handwerksunternehmen die dieses verstehen, sind in der Lage für den Geschädigten das bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.

Und genau hier hat sich Herr Kraheck über die Jahre der Zusammenarbeit mehr als etabliert.

In den gesamten über 20 Jahren der Zusammenarbeit gab es noch keine Beschwerde oder Beanstandung aus diesem Bereich.

Daher möchte wir diesen Beitrag nicht nur als Information der Netzwerkpartnerschaft nutzen, sondern auch unsere Wertschätzung ausdrücken.

Auf in Richtung Zukunft

Der Technologie sind wir stetig aufgeschlossen aber das Altbewehrte muss gepflegt werden.

Daher freuen wir uns auf die weitere Zusammenarbeit mit seinem Fach- und unserem Sachverstand.

Streit zwischen Handwerker und Kunden – Oft aus überflüssigen Gründen !

Ich möchte diesen Beitrag dazu nutzen, zwischen Handwerkern und Auftraggebern Brücken zu schlagen und eventuell, überflüssige Missverständnissen vorzubeugen.

Denn es gehört mittlerweile zu meinem Tagesgeschäft, dass mich Bauherren damit beauftragen Handwerksleistungen auf Mängel zu prüfen, wenn Sie einen Mangel vermuten bzw.  Handwerksbetriebe mich mit der Abnahme ihrer Arbeiten beauftragen, um zurück gehaltene Zahlungen zu umgehen.

Probleme bereits schon vor Auftrag

Aus meiner Zeit als selbständiger Handwerksmeister weiß ich, dass bereits schon vor der Auftragsannahme die ersten Stolpersteine auf mich warteten. Denn der Kunde beauftragten mich mit einer gewissen Vorstellung der Auftragsabwicklung bzw. Endleistung, welche auf eingeholten Informationen aus dem Internet, Broschüren und Bekanntenkreis beruhten.

Diese Informationen waren nicht gänzlich falsch aber auch nicht immer eine tatsächliche Lösung für die örtlichen und/oder konstruktiven Gegebenheiten am Objekt selbst.

Und somit stand ich vor folgenden Dilemma ;

  • den Kunden bei seiner Vorstellung belassen und den Auftrag sehr wahrscheinlich zu erhalten
  • oder dem Bauherren zu erklären, dass seine Vorstellungen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind.

Mangel an Handwerker auch auf Streitigkeiten zurückzuführen

Auf Grund der zuvor benannten Problematik, wird ein Handwerksmeister immer entscheiden müssen in wie weit er die Kompromisse verantworten kann und der Auftrag selbst noch als wirtschaftlich zu betrachten ist.

Denn spätestens bei der Frage zur Wirtschaftlichkeit, kann sich der Handwerker sicher sein, die ungeteilte Aufmerksamkeit des Kunden zu haben.

Somit ist es selbsterklärend, das sich eine Handwerksbetrieb grundsätzlich erst einmal den wirtschaftlicheren und weniger kompromissbehafteten Aufträgen zuwenden wird.

Lösungen statt Konflikt

Meiner Meinung nach, ist jedoch kein Handwerker für die örtlichen Gegebenheiten verantwortlich. Noch viel weniger ist der Auftraggeber so zu betrachte, dass er keine eigenständige Entscheidungen treffen kann.

Daher ist es aus meiner Sicht völlig legitim, den Auftraggeber über die vorliegenden Schwierigkeiten mit einer Bedenkenformulierung im Angebot selbst oder als Anhang / Anlage zu informieren.

Mit dieser Vorgehensweise, können drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden ;

  • Der Auftraggeber entscheidet selbst
  • Der Auftragnehmer muss keine Kompromisse eingehen.
  • Und für beide Vertragsparteien ist die Wirtschaftlichkeit sicher gestellt.

Fazit des Beitrags

Lassen Sie sich daher als Kunde und Auftraggeber von ihrem Handwerksbetrieb ausreichend und umfangreich beraten bzw. scheuen Sie sich nicht als Handwerksbetrieb die örtlichen Problematiken und Gegebenheiten anzusprechen.

Um dann gemeinsam die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn eine solche Vorgehensweise, sichert den Endkunden vor teuren Nachträgen und den Auftraggeber vor Zahlungsausfällen.

Sollte ihr Kind jedoch in den Brunnen gefallen sein, so können Sie mich selbstverständlich beauftragen 😉

In diesem Sinne hoffe ich Ihnen wieder nützliche Informationen an die Hand gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Lange

 

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