Archive : Immobiliensachverständiger

Von einer Entscheidung im Jahr 2009 zu drei tragenden Säulen – und einem klaren Blick nach vorn

Als ich mich 2009 dazu entschlossen habe, die Sachverständigentätigkeit in Vollzeit aufzunehmen, war das kein Masterplan. Es war vielmehr der Wunsch, Dinge fachlich sauber, unabhängig und verantwortungsvoll zu bewerten – im Sinne aller Beteiligten.

Rückblickend haben sich aus dieser Entscheidung drei essentielle Säulen entwickelt, die heute das Fundament der ILS-Bau-Consulting UG bilden:

1️⃣ Tagesgeschäft & Regulierung Die gutachterliche Tätigkeit als Bau- und Immobiliensachverständiger – verbunden mit der Regulierung versicherter und nicht versicherter Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden und Grundstücken – bundesweit. Die Nachfrage entwickelte sich so dynamisch, dass schnell klar wurde: Qualität lässt sich nicht unbegrenzt skalieren, wenn man sie allein tragen will.

2️⃣ Bildung & Qualifizierung Die Suche nach geeignetem Personal führte mich zwangsläufig in die Bildungslandschaft. Was ich dort vorfand, entsprach jedoch weder meiner Vorstellung von Inhaltstiefe noch von Praxisnähe. So entstand das zweite Standbein: der eigene Bildungsträger.

Da der Begriff „Sachverständiger“ historisch primär an die öffentliche Bestellung gekoppelt ist – und diese in den letzten Jahrzehnten strukturell an Wirksamkeit verloren hat (siehe SV-Listungen der IHK, BDSF) – war ein anderer Weg erforderlich. Heute kooperieren wir mit einem DAkkS-zugelassenen Bildungsträger, der gemeinsam mit uns DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierungsprüfungen durchführt. Ein Modell, das der öffentlichen Bestellung gleichkommt – national wie EU-weit. Für 2026 ist dieses System nun vollständig etabliert.

Parallel dazu hat sich der Bildungsbereich in den letzten zwei Jahren rasant entwickelt. Für 2026 ist klar: Auch dieses Standbein lässt sich nicht mehr allein tragen. Umso mehr freue ich mich, namhafte Dozenten gewonnen zu haben, die fachlich wie didaktisch exakt unserem Anspruch entsprechen.

3️⃣ Digitalisierung & KI Bereits seit 2018 arbeiten wir an der Digitalisierung von Gebäuden. Was einst als Idee eines „virtuellen Gutachtens“ begann, ist heute eine branchenübergreifende digitale Gebäudeakte. Dass uns die KI hier inzwischen massiv unterstützt, war damals nicht geplant – aber strategisch ein Glücksfall. Auch für 2026 sind hier weitere Entwicklungsschritte vorgesehen.

Besonders wertvoll waren und sind die konstruktiven Gespräche und Kooperationen – u. a. mit Uwe Ziegler der LVM Versicherung, den Versicherungsforen Leipzig GmbH , Handwerksbetrieben, Kommunen, der Bundespolizei, sowie der fachliche Austausch mit Nico Streker , dem Versicherungspodcast MarKo Petersohn sowie Makler und Vermittler Podcast und auch meine veröffetlichten Fachbeiträge wie zum Beispiel beim Fachverlagen wie dem Bausachverständige des Fraunhofer IRB Verlag.

Dass diese Entwicklung von Fernsehproduktionen wie Arriba Media oder auch FILMREIF TV begleitet wurde, war nie Ziel – aber Bestätigung. Auch hier wird 2026 noch einiges kommen.

Unterm Strich: Die ILS-Bau-Consulting UG hat sich besser entwickelt, als wir es jemals geplant oder vermutet hätten. Gerade 2025 war geprägt von echten Quantensprüngen in Entwicklung und Kooperation – trotz einer angespannten wirtschaftlichen Gesamtlage.

Vielleicht liegt das daran, dass ich stets versucht habe, Klasse statt Masse zu etablieren – und Mehrwert nicht isoliert, sondern kollektiv zu denken.

👉 Wer Kooperationen sucht, 👉 wer sich fundiert und praxisnah ausbilden lassen möchte, 👉 oder wer an der Weiterentwicklung unserer drei Säulen mitwirken will: Der Dialog ist ausdrücklich erwünscht.

Veränderung ist kein Risiko. Sie ist ein Prozess. Und sie bietet Chancen – wenn man bereit ist, sie zu nutzen.

TV trifft Sachverstand: ILS-Bau-Consulting bald im Fernsehen

Am heutigen Produktionstag standen spannende Entwicklungen rund um zukünftige TV-Projekte auf dem Plan. In einer Web-Konferenz mit filmreif TV wurden erste Konzepte und Inhaltsideen besprochen – mit dem Ziel, das Fachwissen aus dem Sachverständigenwesen sichtbar und verständlich für ein breites Publikum zu machen.

Gleichzeitig fanden die ersten Aufnahmen mit einer anderen Filmproduktion arriba media für ein anderes Projekt statt. Wir freuen uns, in den kommenden Wochen erste Einblicke und Ausstrahlungstermine bekanntzugeben.

🎬 Themen wie:

  • Bauschäden,

  • Gefahrenstoffe im Bestand

  • Bau-Schiksale

  • und praxisnahe Schadenbeispiele

werden zukünftig medial mit aufbereitet – fundiert, professionell und aus erster Hand.

Bleiben Sie dran – unsere Expertise wird sichtbar!

Sachverständige und die Grenze zur Regulierungsprognose – Wo liegt unsere Verantwortung?

Als Sachverständige für versicherte Sach- und Haftpflichtschäden sind wir neutrale Gutachter und bewerten Schäden objektiv nach anerkannten Regeln der Technik. Doch in der Praxis entsteht oft eine Grauzone:

  • Versicherungsnehmer fragen: „Wie viel wird die Versicherung zahlen?“
  • Versicherer erwarten: „Geben Sie uns eine Einschätzung zur Regulierung!“
  • Handwerker möchten wissen: „Wird meine Rechnung übernommen?“

📌 Aber gehört das noch zu unserer Aufgabe?
Eine zu erwartende Regulierung vorherzusagen, kann schnell in den Bereich der Rechtsberatung fallen – ein sensibles Thema mit weitreichenden Konsequenzen.

💡 Wo ziehen wir also die Grenze?
Sollten wir uns strikt auf die technische Bewertung konzentrieren? Oder ist eine vorsichtige Prognose im Sinne der Versicherungsnehmer und Auftraggeber wünschenswert?

Ich habe hier eine klare Meinung – aber wie seht ihr das? Ich freue mich auf eure Gedanken in den Kommentaren!

➡️ Mehr erfahren & mitdiskutieren: [Kontakt & Kommentarbereich]

#Sachverständiger #Versicherungsschäden #Gutachten #Schadensregulierung #FachlicheDiskussion

Jahresrückblick 2024: Gemeinsam auf Erfolgskurs

Jahresrückblick 2024: Gemeinsam auf Erfolgskurs

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – Zeit, zurückzublicken auf ein ereignisreiches Jahr voller Innovationen, Kooperationen und Erfolge. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, unsere Highlights mit Ihnen zu teilen und Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken.

Fachliche Meilensteine und Veröffentlichungen

In diesem Jahr hatten wir die Ehre, unsere Expertise in renommierten Fachpublikationen zu teilen:

  • Fraunhofer IRB Verlag – Sachverständige: Beiträge, die praxisnah und wegweisend für die Branche sind.

  • Forum Verlag – SanierungsVorsprung: Artikel, die den Fokus auf innovative Lösungen im Bereich Bauschäden und Sanierung legen.

Zertifizierung und Bildungspartnerschaften

Unsere Arbeit wurde 2024 von bedeutenden Institutionen anerkannt:

  • Zulassung und Zertifizierung als Bildungsträger für Schulungen mit versicherungsrechtlichem Hintergrund bei Sach- und Haftpflichtschäden.

  • Fortführung der Bildungspartnerschaft mit der Initiative des GDV „gut beraten“ – ein Vertrauensbeweis für unsere Qualität.

drohenflugboerse

Branchenübergreifende Zusammenarbeit

Wir haben gemeinsam mit starken Partnern die Branche geprägt:

  • Rekon-Interschaden Jahrestagung: Als Vortragender und Aussteller konnten wir unsere Expertise präsentieren und wertvolle Netzwerke knüpfen.

  • Kooperationen mit der LVM Versicherung und dem Deutschen Schadensservice: Ein Beweis für unser Vertrauen und unsere Fachkompetenz.

  • Launch der Drohnenflugplattform „drohnenflugboerse.de“: Eine Innovation, die digitale Transformation und Effizienz in die Gutachterarbeit bringt.

Bildung und Qualifizierung

Ein besonderes Highlight war die Entscheidung der DEKRA, ihre Sachverständigen von uns ausbilden zu lassen – ein Erfolg, der die Ergebnisse unserer überzeugenden Regionaltagungen bestätigt.

Neue Perspektiven durch Umzug und Kooperation

Der Umzug von Iserlohn nach Hagen war ein bedeutender Schritt:

  • Dank der Kooperation mit der Bildungsherberge der Fernuniversität Hagen bieten wir ab 2025 komfortable Seminare mit Übernachtungsmöglichkeiten an. Die ersten Veranstaltungen finden bereits im Januar und März/April statt.

Zukunftsweisende Vorhaben

  • Der GDV prüft aktuell die Anerkennung unseres Sachverständigenlehrgangs. Im kommenden Jahr planen wir, diesen durch die DAkkS als DIN EN ISO/IEC 17024-Lehrgang akkreditieren zu lassen.

  • Diese Entwicklung würde den Lehrgang mit einer öffentlichen Bestellung gleichstellen.

Stolz auf die nächste Generation

Ein ganz persönlicher Meilenstein: Mein Sohn hat den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und bereits erste Inhouse-Vorträge für 2025 gebucht, wie z. B. bei der Sachverständigen-Tagung des Berufsbildungswerks der Dachdecker in Hessen.

Danke für Ihre Unterstützung

Ein Jahr wie dieses wäre ohne Sie nicht möglich gewesen. Lassen Sie uns gemeinsam das Jahr 2025 mit neuen Projekten und Visionen beginnen. Bleiben Sie gespannt und folgen Sie uns weiterhin auf unseren Kanälen – Ihre Interaktion und Ihr Feedback treiben uns an!

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

 

Suchen freiberufliche Drohnenpiloten !

Werden Sie freiberuflicher Drohnenpilot für Luftaufnahmen von Versicherungsschäden

Möchten Sie Ihre Leidenschaft für das Fliegen von Drohnen in eine lukrative Einnahmequelle verwandeln? Sind Sie auf der Suche nach neuen Möglichkeiten, Ihre Fähigkeiten zu nutzen und dabei gutes Geld zu verdienen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unser Unternehmen ist auf die Erfassung von Luftaufnahmen spezialisiert, insbesondere für versicherungsrechtliche Bau- und Gebäudeschäden in ganz Deutschland. Wir suchen kontinuierlich nach talentierten und zuverlässigen Drohnenpiloten, die mit uns zusammenarbeiten möchten, um unseren Kunden hochwertige Luftaufnahmen bereitzustellen.

Was bieten wir Ihnen?

  1. Attraktive Vergütung: Wir bieten faire Vergütungen für Ihre Arbeit, die über Fallpauschalen abgerechnet werden. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Aufgabe können Sie mit einer Vergütung von etwa 150,- bis 350,-€ pro Auftrag rechnen.

  2. Schulungen zu standardisierten Prozessen: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vergütung, sondern auch bei Ihrer Weiterentwicklung. Wir bieten Schulungen zu den standardisierten Prozessen der Versicherungsbranche an, die in den meisten Fällen für die Durchführung von Luftaufnahmen erforderlich sind. Diese Schulungen stehen Ihnen zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung, insbesondere für diejenigen, die sich schnell bei uns anmelden.

  3. Flexibilität und Unterstützung: Als freiberuflicher Drohnenpilot haben Sie die Flexibilität, Ihre eigenen Arbeitszeiten festzulegen und Ihre Einsätze zu planen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei Fragen und Anliegen, um sicherzustellen, dass Ihre Tätigkeit reibungslos verläuft.

Wie können Sie sich bewerben?

Registrieren Sie sich noch heute auf unserer Webseite www.drohnenflugboerse.de und werden Sie Teil unseres Netzwerks von professionellen Drohnenpiloten. 

Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zur Anmeldung die Datenschutzerklärung beachten müssen. Diese finden Sie zum Download Datenschutzvereinbarung . Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind ausschließlich für den Auftrag zu verwendet und dürfen nicht für Werbe- und/oder eigene Verkaufsprodukte eingesetzt werden.

Nutzen Sie Ihre Fähigkeiten, um sich ein wenig Taschengeld dazu zu verdienen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Schadensbewertung zu leisten.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam erfolgreich zu sein!

1. Jahrestagung der REKON-Interschaden

Ein Blick auf die Zukunft der Schadenregulierung

Die Atmosphäre war elektrisierend, als ich auf der Bühne stand und über die Zukunft der Schadenregulierung sprach. Umgeben von talentierten Fachleuten, fühlte ich mich geehrt, meine Erkenntnisse zu teilen.

Digitale Transformation mit Drohnen

In meinem Vortrag drehte sich alles um die Macht der Drohnen bei der Schadensbewertung. Diese fliegenden Helfer sind unsere Verbündeten in der digitalen Ära. Hier sind einige der faszinierenden Aspekte, die ich hervorhob:

  1. Trotz fehlender Kapazitäten eine hinreichende Beweisischerung: Drohnen ermöglichen eine rasche Überprüfung von Dächern, ohne dass ein Mensch auf gefährliche Höhen klettern und trotzdem kann für den Fachmann eine hinreichende Beweissicherung erfolgen, sodass Prüfungen nach Aktenlage möglich sind. Die hochauflösenden Kameras liefern genaue Bilder, die bei der Bewertung von Schäden entscheidend sind und das bevor sämtliche Schäden schon Notabgedeckt und/oder beseitigt wurden.

  2. Identifizierung von Hagelschäden: Drohnen können präzise Hagelschäden an Gebäuden und Grundstücksbestandteilen erkennen. Dies beschleunigt die Schadensbewertung und ermöglicht eine effiziente Regulierung.

Forschung trifft praktische Anwendung

Mein Beitrag im „sachverständige“  des Fraunhofer IRB Verlags diente als Grundlage für den Vortrag zur Hagelschlagsbewertung. Die Verbindung zwischen bereits getätigter Feststellungen und praktischer Anwendung ist entscheidend für den Erfolg unserer Branche und Regulierungstätigkeiten. Wir müssen stets auf dem neuesten Stand bleiben und innovative Technologien nutzen, um den Schadenregulierungsprozess zu optimieren.

Ein herzliches Dankeschön an den Veranstalter Rolf Seitz der Rekon-Interschaden

Die Organisatoren der 1. Jahrestagung verdienen unseren Dank. Sie haben eine Plattform geschaffen, auf der Innovation und Wissen gedeihen können. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Schadenregulierung!

!Dankeschön

 

Foto: Ein herzliches Dankeschön an die Veranstalter der 1. Jahrestagung.

💡 Innovation und Wissen – die treibenden Kräfte unserer Branche.

Jahresrückblick 2021

Mit diesem Video möchten wir nicht nur einen kleinen Einblick in unser gleich ausklingendes Jahr 2021 ermöglichen, sondern auch ein dickes Dankeschön an unserer Mitmenschen da draußen.
Ich denke jeder von uns hat einen eigenen bitteren Beigeschmack für dieses Jahr.
Jedoch haben Adjektive, wie ich bereits einem Freund mitgeteilt hatte einen sehr angenehmen Vorteil, sie besitzen immer einen Gegensatz.Nach schlecht kommt gut, nach kalt kommt warm etc. somit kann das gute Jahr 2022 ruhig kommen.
Lasst usn die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam das Jahr 2022 gestaltet und zwar ganz nach unseren Vorstellungen.In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit und Optimismus.

Eure Langes

DANKE…….

Dieses Jahr war recht turbulent und das beziehen ich nicht auf unsere unternehmerischen Belange, sondern auf die äußeren Umstände.

Denn unser Geschäftsjahr war eines mit der erfolgreichsten der letzten Jahre und das verdanken wir jenen die uns ihr Vertrauen gewidmet haben.

„Dafür möchten wir uns ganz herzlichst bei euch bedanken!“

Im Ahrtal waren wir mit unserem Unternehmen nur ehrenamtlich für Betroffene und Berufskollegen im Einsatz und wir haben pingeligst darauf geachtet kein Geld am Leid anderer zu verdienen.

Dieses hat uns verändert, auch bezüglich unserer zukünftigen Firmenpolitik aber dazu mehr im Jahr 2022.

Zusammenfassend möchten wir uns daher nochmals bei jeden von Euch bedanken und freuen uns schon darauf mit euch gemeinsam die Normalität uns wieder zurückzuerobern.

In diesem Sinne eure Familie  Lange

Schadensursache bei Verfärbungen und Rissbildungen im Sockelputzbereich

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen am Sockelputz

Am gesamten umlaufenden, einsehbaren Sockelbereich wurden Farbabweichungen bzw. dunkle Ränder im Sockelputz sowie Farbabblätterungen und Ausblühungen in unterschiedlicher Qualität und Quantität bis zu einer Höhe von rund 30cm über Geländeoberkante festgestellt.

Ein höherer Schadensumfang in Qualität und Quantität war besonders an den feuchtigkeitsbelasteten Gebäudeseiten der Nord- und Westansicht des Gebäudes zu erkennen.

Ebenfalls konnten in diesen Bereichen netzartige Rissbildungen mit einem Risspaltmaß von ≤ 0,7mm erkannt werden.

Die Schadensursache am Sockelputz

Das vorliegende Schadensbild war auf eine nicht funktionstüchtige Abdichtung im Sockelbereich sowie einem  stark saugenden Sockelputz zurückzuführen.

Durch den erhöhten Spritzwasseranfall der angrenzenden Geländeoberfläche kam es hier zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbelastung bzw. durch die Gebäudepositionierung (West- u. Nordansicht) zu einem verzögerten Trocknungs- bzw. Kondensationsverhalten.

Auf Grund einer freigelegten Anschlussstelle an der Terrassenausgangstür konnte bereits eine nicht funktionstüchtige Abdichtungsebene festgestellt werden.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Auf Grund des derzeit vorliegenden Schadensbildes ist davon auszugehen, dass eine umlaufende Sockelputzsanierung erforderlich ist um die Funktionstüchtigkeit der Sockelabdichtung sicherzustellen.

Weitergehens werden die bereits vorliegenden Putzrisse von ≤ 0,7mm zu weiteren frostbedingten Hohlstellen im Sockelputz führen und wären somit im Sinne des fehlenden Schlagregen- bzw. Spritzwasserschutz als Mangel zu beseitigen.

Sturmtief „Sabine“

Das Sturmtief ist gerade vor ein paart Stunden über uns hinweggezogen.

Witziger Weise, hat es uns diesmal auch erwischt. Nach einem mächtigen Krachen, lag auch schon die Fichte des Nachbarn bei uns im Garten.

Was ist zu tun nach einem erlittenen Sturmschaden

Wie ich bereits in einem älteren Beitrag aus 2018 unterVersicherungsschaden – Was ist zu tun ?“

geschrieben hatte, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

  1. Melden Sie den Schaden ihrer Versicherung
  2. Machen Sie ausreichend Fotos
    1. Eine Gesamtaufnahme
    2. Eine Teilaufnahme in einem Sichtabstand von 2-4 m
    3. Eine Detailaufnahme in einem Sichtabstand von 0,5 – 1,0m
  3. Kommen Sie ihrer Schadensminderungspflicht nach, in dem Sie Notmaßnahmen beauftragen.
    1. Offene Dächer mit einer Plane abdecken
    2. Gefahrenstellen absichern
  4. Danach überlegen Sie sich, in welcher Form Sie den Schaden regulieren lassen wollen.
    1. Möchten Sie den Schaden selbst reparieren, dann machen Sie dem Versicherer eine Auflistung ihrer zu erwartenden Arbeitsstunden einschl. zu erwartenden Materialkosten.
    2. Möchten Sie das der Schaden durch einen Handwerker behoben wird, dann holen Sie sich schon einmal Angebote ein. Wichtig ist, dass sich die Kosten nur auf die erforderliche Instandsetzung beziehen.
    3. Möchten Sie den Schaden fiktiv, sprich in einer pauschalen Regulierungsvereinbarung abrechnen, dann sollten Sie sich ebenfalls Angebote durch den Handwerker organisieren. Denn die fiktive Regulierung bezieht sich auf rund 60-70% der schadensbedingten Aufwendungen durch einen Handwerker.

Wenn Sie gar nicht weiter kommen, schreiben Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen schnellst möglich antworten via Mail, wie Sie am besten vorgehen sollten.

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