Archive : Baugutachter

Jahresrückblick 2024: Gemeinsam auf Erfolgskurs

Jahresrückblick 2024: Gemeinsam auf Erfolgskurs

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – Zeit, zurückzublicken auf ein ereignisreiches Jahr voller Innovationen, Kooperationen und Erfolge. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, unsere Highlights mit Ihnen zu teilen und Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken.

Fachliche Meilensteine und Veröffentlichungen

In diesem Jahr hatten wir die Ehre, unsere Expertise in renommierten Fachpublikationen zu teilen:

  • Fraunhofer IRB Verlag – Sachverständige: Beiträge, die praxisnah und wegweisend für die Branche sind.

  • Forum Verlag – SanierungsVorsprung: Artikel, die den Fokus auf innovative Lösungen im Bereich Bauschäden und Sanierung legen.

Zertifizierung und Bildungspartnerschaften

Unsere Arbeit wurde 2024 von bedeutenden Institutionen anerkannt:

  • Zulassung und Zertifizierung als Bildungsträger für Schulungen mit versicherungsrechtlichem Hintergrund bei Sach- und Haftpflichtschäden.

  • Fortführung der Bildungspartnerschaft mit der Initiative des GDV „gut beraten“ – ein Vertrauensbeweis für unsere Qualität.

drohenflugboerse

Branchenübergreifende Zusammenarbeit

Wir haben gemeinsam mit starken Partnern die Branche geprägt:

  • Rekon-Interschaden Jahrestagung: Als Vortragender und Aussteller konnten wir unsere Expertise präsentieren und wertvolle Netzwerke knüpfen.

  • Kooperationen mit der LVM Versicherung und dem Deutschen Schadensservice: Ein Beweis für unser Vertrauen und unsere Fachkompetenz.

  • Launch der Drohnenflugplattform „drohnenflugboerse.de“: Eine Innovation, die digitale Transformation und Effizienz in die Gutachterarbeit bringt.

Bildung und Qualifizierung

Ein besonderes Highlight war die Entscheidung der DEKRA, ihre Sachverständigen von uns ausbilden zu lassen – ein Erfolg, der die Ergebnisse unserer überzeugenden Regionaltagungen bestätigt.

Neue Perspektiven durch Umzug und Kooperation

Der Umzug von Iserlohn nach Hagen war ein bedeutender Schritt:

  • Dank der Kooperation mit der Bildungsherberge der Fernuniversität Hagen bieten wir ab 2025 komfortable Seminare mit Übernachtungsmöglichkeiten an. Die ersten Veranstaltungen finden bereits im Januar und März/April statt.

Zukunftsweisende Vorhaben

  • Der GDV prüft aktuell die Anerkennung unseres Sachverständigenlehrgangs. Im kommenden Jahr planen wir, diesen durch die DAkkS als DIN EN ISO/IEC 17024-Lehrgang akkreditieren zu lassen.

  • Diese Entwicklung würde den Lehrgang mit einer öffentlichen Bestellung gleichstellen.

Stolz auf die nächste Generation

Ein ganz persönlicher Meilenstein: Mein Sohn hat den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und bereits erste Inhouse-Vorträge für 2025 gebucht, wie z. B. bei der Sachverständigen-Tagung des Berufsbildungswerks der Dachdecker in Hessen.

Danke für Ihre Unterstützung

Ein Jahr wie dieses wäre ohne Sie nicht möglich gewesen. Lassen Sie uns gemeinsam das Jahr 2025 mit neuen Projekten und Visionen beginnen. Bleiben Sie gespannt und folgen Sie uns weiterhin auf unseren Kanälen – Ihre Interaktion und Ihr Feedback treiben uns an!

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

 

Drohnenflugboerse.de – Ihre Plattform für innovative Drohnenlösungen!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Drohnenflugboerse.de offiziell online ist! Unsere Plattform bringt Drohnenpiloten und Auftraggeber effizient zusammen – egal ob für Bild- und Videoaufnahmen, Inspektionen, landwirtschaftliche Analysen oder innovative Digitalisierungsprojekte.

Der erste Auftrag ist live!

Der erste Drohnenflugauftrag wurde bereits hochgeladen: eine Inspektion eines Hagelschadens an einer Gewerbehalle. Namhafte Partner wie DEKRA und Rekon-Interschaden werden mit verschiedenen Aufträgen und innovativen Lösungen ebenfalls vertreten sein.

Schon jetzt zeigt sich die Vielseitigkeit der Plattform: Neben Drohnenaufnahmen für Inspektionen und Analysen gibt es bereits Interesse an landwirtschaftlichen Bestandserhebungen bzw. Bestandssaat und Innenraumscans für Digitalisierungsprojekte. Wir sind gespannt, wann der erste Zulieferauftrag via Drohne bei uns eingeht!

So funktioniert die Plattform

Ob Sie Drohnenaufträge hochladen oder annehmen möchten – Drohnenflugboerse.de bietet ein einfaches und transparentes System:

  1. Für Auftraggeber:

    • Erstellen Sie Ihren Auftrag mit detaillierten Informationen: Was soll gemacht werden? Worauf muss geachtet werden?
    • Bei der Veröffentlichung wird die Plattformgebühr von 20 % automatisch vom öffentlich sichtbaren Honorar abgezogen. So sehen potenzielle Drohnenpiloten direkt ihren Verdienst.
    • Am Monatsende erhalten Sie eine übersichtliche Abrechnung über alle Ihre Aufträge.
  2. Für Drohnenpiloten:

    • Nach Registrierung können Sie verfügbare Aufträge über das Landkarten-Monitoring einsehen und passende Aufträge auswählen.
    • Stellen Sie sicher, dass Sie nach Auftragserfüllung die notwendigen Rechnungsdaten direkt hochladen.
  3. Datenschutz & Sicherheit:

    • Jeder Nutzer bestätigt bei der Anmeldung, die datenschutzrechtlichen Vorgaben gelesen und akzeptiert zu haben.
    • Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für die jeweilige Auftragsabwicklung verwendet werden.
    • Alle Auftragsdaten bleiben bis zum Abschluss (Daten-Download durch den Auftraggeber) auf der Plattform gespeichert.

Werden Sie Teil einer wachsenden Community!

Nutzen Sie Drohnenflugboerse.de, um Ihr Business zu erweitern, spannende Aufträge zu finden oder innovative Projekte umzusetzen. Ob Inspektionen, Landwirtschaft, Architektur oder kreative Projekte – hier ist Platz für Ihre Ideen!

Rückblick auf die DEKRA Claims Regionaltagungen und Ausblick auf zukünftige Zusammenarbeit

Die DEKRA Claims Regionaltagungen 2024 in Nürburg, Morschen, Lüneburg, Leipzig und Regensburg waren ein voller Erfolg! Während der Tournee durch Deutschland hatte ich die Ehre, mit zahlreichen Fachleuten und Versicherungsprofis wertvolle Einblicke in die Praxis der Schadenregulierung zu teilen. Es wurden tiefgehende Fachvorträge rund um Themen wie Sturmschäden, Hagel, Marderschäden und den Einsatz moderner Technologien gehalten – immer mit Blick auf praxisorientierte Lösungen für versicherte Sachschäden.

Besonders freut uns die Nachricht, dass die DEKRA Claims entschieden hat, bei uns ihre festangestellten Mitarbeiter im Bereich Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden ausbilden zu lassen. Unser Seminar zum zertifizierten Sachverständigen bietet auch freiberuflichen Kollegen die Möglichkeit, ihre Qualifikationen zu erweitern. Während viele Bildungsträger im Auftrag der DEKRA zertifizieren, sind wir stolz darauf, als einer der wenigen die DEKRA selbst auszubilden und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung in der Schadenregulierung zu leisten.

Diese enge Kooperation mit der DEKRA bedeutet für uns eine Bestätigung unserer Arbeit und stärkt unser Engagement für die Aus- und Weiterbildung von Sachverständigen.

„Ihr Weg zum zertifizierten Experten – Seminar ‚Sachverständigenwesen: Zum zertifizierten Sachverständigen für Sach- u. Haftpflichtschäden an Gebäuden’“

Dieses umfassende 15-tägige Seminar bietet Ihnen eine einzigartige Gelegenheit, sich intensiv in das Sachverständigenwesen einzuarbeiten. Mit praxisnahen Modulen und themenspezifischen Zwischenprüfungen wird der Lernerfolg kontinuierlich sichergestellt.

Ein Meilenstein: Im Frühjahr wird der GDV unsere Inhalte auf Brauchbarkeit und Nutzen für die Branche prüfen. Mit der DEKRA Claims an unserer Seite, die das Seminar bereits als Schulung für ihre festangestellten Experten freigegeben hat, garantieren wir höchste Qualitätsstandards.

Werden Sie Teil dieser exklusiven Ausbildung – mit dem Wissen, das in der Praxis wirklich zählt. [Jetzt mehr erfahren und anmelden]

Lustaufhandwerk-Event 2024: Treffpunkt für Handwerker aus aller Welt

Vom 22. bis 25. August 2024 findet das jährliche Lustaufhandwerk-Event Ferropolis in Gräfenheinichen statt. Hier treffen sich Handwerker aus ganz Deutschland und darüber hinaus, um sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und den Nachwuchs im Handwerk zu fördern.

Das Event im Überblick

Datum: 22. – 25. August 2024
Ort:Ferropolisstraße 1 in Gräfenhainichen

Was Sie erwartet:

  • Networking mit Handwerkern aus verschiedenen Ländern
  • Inspirierende Workshops und Vorträge
  • Austausch von Best Practices
  • Präsentation neuester Trends und Techniken im Handwerk

Highlight 2024: Macher-Festival der Real-Life-Guys und #lustaufhandwerk

Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist das Macher-Festival der Real-Life-Guys zusammen mit der Instagram-Community #lustaufhandwerk. Lassen Sie sich von den kreativen Köpfen inspirieren, die mit ihren innovativen Projekten und Erfindungen die Handwerkswelt aufmischen.

Sichern Sie sich Ihre Tickets

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Teil dieses einzigartigen Events zu sein. Tickets sind noch erhältlich! Besuchen Sie [Ticketlink] und sichern Sie sich Ihren Platz.

Warum Sie teilnehmen sollten

  • Netzwerken: Treffen Sie Gleichgesinnte und knüpfen Sie wertvolle Kontakte.
  • Lernen: Profitieren Sie von Workshops und Vorträgen renommierter Experten.
  • Innovation: Entdecken Sie die neuesten Trends und Techniken im Handwerk.
  • Inspiration: Lassen Sie sich vom Macher-Festival der Real-Life-Guys begeistern.

Über Lustaufhandwerk

Lustaufhandwerk ist eine Plattform, die sich für die Förderung des Handwerks und die Nachwuchsgewinnung einsetzt. Mit unseren jährlichen Events bieten wir eine Community auf Instagram für und von  Handwerker, um sich zu vernetzen, weiterzubilden und gemeinsam die Zukunft des Handwerks zu gestalten.


Schau vorbei und werden ein Teil einer starken Gemeinschaft, die das Handwerk lebt und liebt.

Wir freuen uns auf Dich!

Inhouse-Seminar „Dachschäden im Fokus“ bei der Deutsche Schaden-Service GmbH

Erfolgreiches Seminar über Dachschäden

Am 28.06.2024 durften wir ein äußerst erfolgreiches Inhouse-Seminar bei der Deutschen Schaden-Service GmbH zum Thema „Dachschäden im Fokus – Bewertung, Abgrenzung und Instandsetzung für Profis“ abhalten. Unsere Teilnehmer, erfahrene Fachleute auf ihrem Gebiet, haben nicht nur durch ihr fundiertes Wissen überzeugt, sondern auch durch ihre wissbegierigen Fragen und den intensiven Austausch eine großartige Atmosphäre geschaffen. Der Tag war geprägt von lebhaften Diskussionen und hat uns allen gezeigt, wie viel Spaß Lernen machen kann.

Schadensbewertung und Regulierungsempfehlungen

Im Seminar wurden verschiedene Schlüsselthemen behandelt, darunter wie ein Dachdeckermeister und Baugutachter die Schadensbewertung vornimmt und seine Regulierungsempfehlungen ableitet. Dies umfasste detaillierte Anleitungen zur Unterscheidung zwischen versicherten und nicht versicherten Schäden, sowie praktische Beispiele zur Instandsetzung. Unser Experte Stefan Lange vermittelten den Teilnehmern, wie wichtig es ist, das Schadensbild genau zu analysieren, um unnötige Kosten für Versicherer zu vermeiden und eine effiziente Schadensregulierung zu gewährleisten.

Zielgruppe des Seminars

Dieses Seminar ist besonders geeignet für alle, die im Bereich der versicherten und nicht versicherten Gebäudeschäden aktiv sind, wie z.B. Schadensregulierer, Sachverständige, Versicherungskaufleute, Handwerker und andere Fachleute. Es bietet wertvolle Einblicke und praktische Kenntnisse, die in der täglichen Arbeit direkt angewendet werden können.

Zukunftsperspektive und Kontaktaufnahme

Ein großes Dankeschön an die engagierte Truppe, die diesen Seminartag so bereichert hat. Wir freuen uns auf eine zukünftige Zusammenarbeit ganz im Sinne von „Kooperieren statt konkurrieren“.

Für alle, die sich für diese Inhalte interessieren, bieten wir weitere Präsenzveranstaltungen, Inhouse-Schulungen und zukünftig auch Online-Seminare an. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und anstehende Termine unter dispo@ils-bau-consulting.de .

Bleiben Sie gespannt auf unsere kommenden Seminare und Schulungen!

1. Jahrestagung der REKON-Interschaden

Ein Blick auf die Zukunft der Schadenregulierung

Die Atmosphäre war elektrisierend, als ich auf der Bühne stand und über die Zukunft der Schadenregulierung sprach. Umgeben von talentierten Fachleuten, fühlte ich mich geehrt, meine Erkenntnisse zu teilen.

Digitale Transformation mit Drohnen

In meinem Vortrag drehte sich alles um die Macht der Drohnen bei der Schadensbewertung. Diese fliegenden Helfer sind unsere Verbündeten in der digitalen Ära. Hier sind einige der faszinierenden Aspekte, die ich hervorhob:

  1. Trotz fehlender Kapazitäten eine hinreichende Beweisischerung: Drohnen ermöglichen eine rasche Überprüfung von Dächern, ohne dass ein Mensch auf gefährliche Höhen klettern und trotzdem kann für den Fachmann eine hinreichende Beweissicherung erfolgen, sodass Prüfungen nach Aktenlage möglich sind. Die hochauflösenden Kameras liefern genaue Bilder, die bei der Bewertung von Schäden entscheidend sind und das bevor sämtliche Schäden schon Notabgedeckt und/oder beseitigt wurden.

  2. Identifizierung von Hagelschäden: Drohnen können präzise Hagelschäden an Gebäuden und Grundstücksbestandteilen erkennen. Dies beschleunigt die Schadensbewertung und ermöglicht eine effiziente Regulierung.

Forschung trifft praktische Anwendung

Mein Beitrag im „sachverständige“  des Fraunhofer IRB Verlags diente als Grundlage für den Vortrag zur Hagelschlagsbewertung. Die Verbindung zwischen bereits getätigter Feststellungen und praktischer Anwendung ist entscheidend für den Erfolg unserer Branche und Regulierungstätigkeiten. Wir müssen stets auf dem neuesten Stand bleiben und innovative Technologien nutzen, um den Schadenregulierungsprozess zu optimieren.

Ein herzliches Dankeschön an den Veranstalter Rolf Seitz der Rekon-Interschaden

Die Organisatoren der 1. Jahrestagung verdienen unseren Dank. Sie haben eine Plattform geschaffen, auf der Innovation und Wissen gedeihen können. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Schadenregulierung!

!Dankeschön

 

Foto: Ein herzliches Dankeschön an die Veranstalter der 1. Jahrestagung.

💡 Innovation und Wissen – die treibenden Kräfte unserer Branche.

„Versichertes Chaos – Sturmschäden während der Dachsanierung“

- Der Weg zur richtigen Versicherung -

Einleitung

„Wer nicht aufpasst, verschenkt hier Geld“ Dieses Thema wird sogar in der Fachwelt recht kontrovers diskutiert und man ist sich stets uneinig, wer letztendlich den Schaden in welchem Umfang zu regulieren hat. Dabei ist es ganz einfach, wenn man weiß, worauf es ankommt.

Der Hintergrund des Beitrages besteht darin, dass ein Versicherungsnehmer an seinem Mehrfamilienhaus eine Sanierung zur Minimirung des Energieverbrauchs durchführen lassen wollte. Dies hat er seinem Gebäudeversicherer auch so mitgeteilt.

Steildachsanierung (Bild: © ILS-Bau-Consulting)

Zusätzlich war das Objekt während der gesamten Sanierungsmaßnahme durch die Mieter bewohnt. Das Dach wurde durch den beauftragten Dachdecker mit einer Unterspannbahn versehen, die dafür sorgt, dass Regen abgeleitet wird, der durch den Wind unter die Ein-deckung gerät. Bei einem aufkom-menden Gewitter wurde die Vorde-ckung von einer Sturmböe erfasst und abgedeckt. Niederschlagswasser drang ins Gebäudeinnere ein und verursachte einen Nässeschaden vom Dachge-schoss bis ins Kellergeschoss. Nicht nur das Gebäude war betroffen, sondern auch der Hausrat der Mieterparteien.

Die Frage, die jetzt aufkam, war, wer zahlt den entstandenen Schaden. Steildachsanierung

(Bild: © ILS-Bau-Consulting)

Kontroverses Dilemma

Auf den ersten Blick könnte man mei-nen, dass einzig der ausführende Handwerker für den entstandenen Schaden einzustehen hat. Immerhin scheint es dieser versäumt zu haben, sein unfertiges Gewerk hinreichend gegen Umwelteinflüsse abzusichern und dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum seines Vertragspartners und der Mieter bei Durchführung der Sanie-rungsmaßnahmen keinen Schaden nimmt.

Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechtsgüter des Vertragspartners folgt aus § 241 Abs.2 BGB; die Haftung bei Missachtung aus § 280 Abs. 1 BGB. Gegenüber den Mietern könnte zudem eine deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Beschädigung des Eigen-tums in Betracht kommen.

Hinzu kommt, dass zum Schadenszeit-punkt normalerweise auch weder eine Teilabnahme noch eine Endabnahme der Dachdeckerarbeiten vorliegt, so-dass die Gefahr alleinig beim ausfüh-renden Handwerker liegt, und man deshalb davon ausgehen könnte, dass die Gebäudeversicherung des Eigen-tümers nicht greift.

Es erscheint, als sei der Weg damit vorgegeben: Man nimmt den Handwerker in Anspruch, der den Schaden dann normalerweise seiner Betriebshaftpflichtversicherung meldet.

Es erscheint, als sei der Weg damit vorgegeben: Man nimmt den Handwerker in Anspruch, der den Schaden dann normalerweise seiner Betriebshaftpflichtversicherung meldet.

Das Pendant zur zuvor benannten Haftpflichtregulierung des Handwerkers wäre der Gebäudeversicherer des Eigentümers. Letzterer versichert über die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) die Gefahren Sturm und Hagel, Brand etc., wenn daraus ein Folgenschaden am Gebäude des Versicherungsnehmers entsteht. In dem geschilderten Fall könnte die Regulierungsverantwortung des Gebäudeversicherers darin untermauert werden, dass die bereits angebrachten Bauteile/-stoffe fest mit dem versicherten Gebäude verbunden wurden.

Gleiches gilt auch für den Hausratversicherer. Denn auch dieser versichert die entstandenen Schäden durch die Gefahren Sturm und Hagel am versicherten Inventar im und am versicherten Ort.

Fakten zur Regulierung

Ein besonderes Augenmerk ist jedoch darauf zu richten, dass nicht alle ent-standenen Schäden durch die Betriebs-haftpflichtversicherung des ausführen-den Handwerkers abgedeckt werden.

Der sogenannte Erfüllungsschaden, sprich das beschädigte Bauteil bzw. die falsch ausgeführte vertraglich geschuldete Leistung (Vordeckung, Dach etc.), genießen im Generellen keinen Deckungsschutz. Derartige Schäden müssen somit durch den Handwerker im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung eigenverantwortlich getragen und beseitigt werden. In unserem besagten Fall würde die abgerissene Unterspannbahn daher nicht durch den Betriebshaftpflichtversicherer reguliert werden. Wenn beim Betriebshaftpflichtversicherer des Handwerkers keine Deckung vorliegt, bedeutet dies also nicht automatisch, dass keine Haftungsansprüche gegenüber dem verursachenden Handwerker geltend gemacht werden können. Dies sind demnach Schäden, für die der Handwerker selbst einzustehen hat.

Neuwert vs. Zeitwert

Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass es im Bereich der unterschiedlichen Versicherungszweige (Haftpflicht, Gebäude- oder Hausratversicherung) auch unterschiedliche Regulierungsgrundlagen gibt.

Im Bereich sämtlicher Haftpflichtschäden dient im Allgemeinen der Zeitwert als Regulierungsgrundlage. Hier wird durch die Versicherungsgesellschaften nur der Wert reguliert, den die beschädigte Sache vor Schadenseintritt noch an Wert aufwies. Dies führt oftmals zu Diskrepanzen zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und der letztendlichen Regulierungsentschädigung der Versicherungsgesellschaft. Diese Differenz ist auch nicht nachträglich durch den Verursacher auszugleichen, da es  bei der Zeitwertregulierung  in erster Linie darum geht, eine Übervorteilung des Anspruchstellers auszuschließen. 

Es gibt jedoch Ausnahmen in der Haftpflichtregulierung, bei denen die Zeitwertregulierung nicht zu Grunde gelegt werden kann. Dies geschieht immer dann, wenn eine durchgeführte Teilerneuerung oder Teilinstandsetzung zu keiner wesentlichen Werterhöhung der instand zu setzenden oder wiederzubeschaffenden Sache führt. Oder die Kosten der Reparaturmaßnahme den Wert der beschädigten Sache vor Schadenseintritt nicht überschreitet. Unter diesen Umständen ist der sogenannte Neuwertabzug oder umgangssprachlich der Abzug „Neu für Alt“ nicht gerechtfertigt und der Versicherer hat die tatsächlich entstandenen Kosten zu entschädigen.

In diesem Falle spricht man dann auch von einer Neuwertregulierung. Diese Regulierungsart des Neuwertes liegt auch bei den Gebäudeversicherungen vor – mit den Versicherungs-Gebäude-Bedingungen (ab VGB.88) – solange hier nicht etwas Gesondertes vereinbart wurde. Diesbezüglich ist der Gebäudeversicherer verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten zu regulieren.

Bei der Hausratversicherung geht es eher um den Wiederbeschaffungswert der Sache nach gleicher Art und Güte. Da hier ein umfänglicher Markt für Hausratgegenstände des täglichen Gebrauchs vorhanden ist, wird diesbezüglich auch eher weniger der Neuwert reguliert, sondern vorrangig der Wiederbeschaffungswert auf dem Gebrauchtmarkt. Nur Gebrauchsgegenstände, die auf dem gegenwärtigen Gebrauchtmarkt nicht erhältlich sind oder Hausratgegenstände, die nicht in erster Linie dem alltäglichen Gebrauch (Hobbygegenstände, Antiquitäten) zugeordnet werden können, werden  in der Regulierung gesondert betrachtet.

Wie jetzt anhand der zuvor benannten Belange erkennbar ist, stehen nunmehr nicht nur verschiedene Regulierungsmodalitäten wie:

  • Zeitwert
  • Neuwert
  • Wiederbeschaffungswert
  •  

sondern auch unterschiedliche Haftende zur Diskussion, wie:

  • Haftpflichtversicherung des Dachdeckers
  • Haftungsanspruch gegenüber dem Dachdecker selbst
  • Gebäudeversicherer des Versicherungsnehmers
  • Hausratversicherer der Mieterparteien
  •  

Soviel zum Überblick.

Nur unter welchen Umständen und normativen Vorgaben können die einzelnen Protagonisten nun in ihre Verantwortung genommen werden?

Worauf es ankommt

Wie bereits zu Beginn benannt, muss natürlich zuerst ein Schaden im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen (VGB) durch eine versicherte Gefahr wie zum Beispiel durch Sturm vorhanden sein. Weitere versicherte Gefahren sind

  • Brand
  • Blitz- und Überspannungsschäden
  • Explosion, Implosion und Verpuffung
  • Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen sowie dessen Ladung
  • Leitungswasserschäden
  •  

sowie daraus resultierende Folgeschäden.

Um diese Gefahren jedoch auch unter abweichenden Bedingungen wie der benannten Sanierung weiterhin abgesichert zu wissen, sollte der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit geboten werden, eine Einschätzung der vorliegenden Gefahrenerhöhung vornehmen zu können. Hierbei handelt es sich nämlich nach dem Versicherungsvertragsgesetzt (§ 23 des VVG) um eine Verpflichtung der Auskunftsobliegenheit des Versicherungsnehmers. Sicherlich könnte darüber diskutiert werden, inwieweit die besagte Sanierung eher als unerhebliche Gefahrenerhöhung (§ 27 VVG) zu deklarieren wäre, da der Versicherer bereits bei Vertragsabschluss davon ausgehen muss, dass Sanierungen und Instandsetzungen an Bestandsimmobilien anfallen werden. Um das Risiko anfallender Diskussionen zu minimieren, empfiehlt es sich, die Versicherungsgesellschaft vor Beginn der Maßnahmen darüber in Kenntnis zu setzen. Somit ist sichergestellt, dass kein Deckungsversagen bei Schaden einer versicherten Gefahr zu erwarten ist und eine Regulierung zum vereinbarten  (Neu-) Wert vorausgesetzt werden kann.

Wenn nunmehr ein verschuldetes Verhalten des beauftragtes Handwerkers (nicht sach- u. fachgerechte Arbeiten oder Unterlassen einer ordnungsgemäßen Absicherung) vorliegt, ergeben sich für den Gebäudeeigentümer zwei haftungsrelevante Ansprechpartner. Hier könnten der geschädigte Gebäudeeigentümer sowie die Mieter zwischen den beiden Haftenden wählen. Bezüglich der besagten Zeitwertregulierung im Haftpflichtschaden stellt es sich als selbsterklärend dar, dass hier die Regulierung des Gebäudeeigentümers eher durch den Gebäudeversicherer erfolgen sollte.  Wichtig ist jedoch, dass ebenfalls auf Grund der Auskunfts- und Mitwirkungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers die Versicherungsgesellschaft über den Haftungsanspruch gegenüber Dritte informiert wird.

Der Anspruch gegenüber Dritten geht jetzt nunmehr auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 86 VVG) auf den regulierenden Versicherer über. Das bedeutet, dass nach abgeschlossener Regulierung gegenüber dem Geschädigten die Versicherungsgesellschaft ihren Regeressanspruch zum Zeitwert gegenüber dem Haftpflichtversicherer sowie verursachenden Handwerker gelten machen kann.

Zusammenfassend

Liegt also ein versicherter Sachschaden am Gebäude oder Inventar im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen vor und wurde die Gefahrenerhöhung durch den Versicherungsnehmer dem Versicherer im Vorfeld der Arbeiten angezeigt und wurde auch der vorliegende Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten – dem Handwerker – dem Gebäudeversicherung zur Kenntnis gebracht ,so wäre dem Geschädigten zu empfehlen, den Gebäudeversicherer um Regulierung zu ersuchen. Dann würde dem Geschädigten nämlich die Neuwertregulierung zu Gute kommen.  

Der Versicherungsnehmer kann somit wählen, wen er zur Regulierung heranziehen möchte. Die Wahl sollte gut überlegt sein.

ISH-Weltleitmesse für Wasser, Wärme u. Luft

Ich freue mich, euch mitteilen zu können, dass ich am 16.03.2026 von 11:30 bis 12:00 Uhr auf der Creator Stage der ISH-Weltleitmesse für Wärme-, Kälte- und Lüftungsanlagen in Frankfurt einen Bühnenauftritt zum Thema versicherte Leitungswasserschäden halten werde.

Ich werde meine Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich der primären Ursachen von Leitungswasserschäden und die damit verbundenen Kosten mit Ihnen teilen. Darüber hinaus werde ich aufzeigen, wie sich durch eine gezielte Prävention und Schadensregulierung Kosten einsparen lassen.

Ein weiterer Schwerpunkt meines Vortrags wird die Verwendung von Social Media als Gutachter und Sachverständiger sein. Ich werde Ihnen aufzeigen, wie sich Social Media in diesem Bereich nutzen lässt und welche Vorteile dies bietet.

Ich stehe auch gerne für Gespräche und Diskussionen zur Verfügung, sowohl nach meinem Auftritt als auch während der gesamten Messe. Ich freue mich darauf, viele inspirierende Kollegen und Interessierte zu treffen und meine Leidenschaft für dieses spannende und innovative Feld zu teilen.

Wenn Sie also auf der Suche nach neuen Einblicken, innovativen Ideen und interessanten Gesprächen im Bereich versicherter Leitungswasserschäden und der Verwendung von Social Media als Gutachter und Sachverständiger sind, schauen Sie unbedingt auf der ISH-Weltleitmesse in Frankfurt vorbei und besuchen Sie meine Bühnenpräsentation auf der Creator Stage. Ich freue mich darauf, Sie dort zu treffen!

#LUSTAUFHANDWERK-TREFFEN 2022

Bald ist es wieder so weit, dass sich Handwerker und Handwerkerinnen sowie Personen des öffentlichen Lebens und Protagonisten des Handwerk- sowie Immobilienbranche zusammenkommen zum alljährlichen Treffen von lustaufhandwerk. Diesmal trifft man sich in Koblenz

#lustaufhandwerk 2021 in Berlin

War genau, wie das Jahr zuvor in Düsseldorf, ein episches Feuerwerk des Zusammentreffens. Wobei in Berlin tatsächlich sogar landesübergreifend Handwerker und Handwerkerinnen aus der Schweiz und Österreich mit zur Mutterstadt gepilgert sind.

Wer oder was ist #lustaufhandwerk eigentlich

In erster Linie ist es eine Handwerks – Community auf Instagram, die vor Jahren durch Kristijan Cacis und Thorsten Moortz ins Leben gerufen wurde um junge Menschen für das Handwerk zu begeistern und hat rein gar nix mit diesem Kandidaten hier zu schaffen.

Mittlerweile ist es jedoch ein Selbstläufer durch die Handwerkerinnen und Handwerker der Community selbst geworden, welche täglich auf Instagram in Interaktion stehen.

Man unterstützt sich, hilft sich gegenseitig aus und löst gemeinschaftlich Probleme des Handwerkeralltags.

Auch neue Initiativen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Handwerk, werden hier angegangen.

Werde ein Teil dieser Instagram Community

Melde dich noch heute an und verlinke dich mit @lustaufhandwerk oder mit meiner Person @bau.sv.lange , ich helfe auch gerne weiter und komme auch nach Koblenz.

Der genaue Termin und Anschrift der Location erfolgt in den nächsten Tagen.

Ich werde auf jeden Fall dort anzutreffen sein.

Gruß euer

Stefan

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