Archive : Baugutachter

Wenn der Fassade die Luft ausbleibt

Was war passiert

Bei dem hier zu bewertenden Schadensbild handelt es sich um eine in Auftrag gegebene Fassadenbekleidung bestehend aus fasergebundene Fassadenpaneelen mit hinterlüfteten Konstruktionsaufbau.

Bereits kurz nach dem ersten Frostwechsel der Fertigstellung konnten durch die Auftraggeberseite Unregelmäßigkeiten durch Blasenbildung in der Paneeloberflächen der südlichen Fassadenbekleidungen festgestellt werden. Der ausführende Unternehmer wurde darüber informiert und ging von einem Produktionsfehler der Paneele aus. Die beeinträchtigten Profile wurden kurzerhand in Zusammenarbeit mit dem Hersteller ausgetauscht.

Im darauffolgenden Jahr wurden weitere Profile beeinträchtigt und auch die bereits ausgetauschten wiesen erneut Blasenbildungen auf.

Feststellungen im Ortstermin

Nach Inaugenscheinnahme durch meine Person als beauftragter Sachverständiger konnten Ablösungen der Farboberfläche sowie Blasenbildungen zwischen Profil und Oberflächenbeschichtung an Balkon- und Eingangsbekleidung erkannt werden.

Das Schadensbild selbst erstreckte sich zum überwiegenden Teil auf den östlichen und südlichen Brüstungsbereich des Balkons sowie den am Balkon anschließenden westlichen und südlichen Bekleidungsbereich des südlichen Eingangsbereichs.  

Ebenfalls konnte ober- und unterseitig der Bekleidung kein Lüftungsquerschnitt an Hand von Öffnungen und/oder Lüftungsprofilen erkannt werden. Im Bereich der balkonseitigen Brüstungsabdeckung wurde diese knirsch an die Bekleidungsebene anmontiert, eine Überdeckung der Metallabdeckung lag nicht vor.

Nach Demontage der Bekleidungspaneele in Teilbereichen war festzustellen, dass diese direkt auf einer Vordeckung verlegt wurden, welche auf die Tragekonstruktion getackert wurde wurde.

Ursache: Der Fassade wurde im wahrsten Sinne des Wortes die Luft abgeschnürt

Im Sinne der Dachdeckerfachregeln für Fassadenbekleidungen unter Punkt 5.10 sowie analog zur DIN 18516-1 unter 4.2.2 sind hier Lüftungsquerschnitte von mind. 20mm zwischen Bekleidung und Unterkonstruktion sowie 50 cm²/lfm Anschlusslängen sicherzustellen um eine ausreichende Kondensation des Deckmaterial und Ableitung des Tauwassers zu ermöglichen. Dieses wird ebenfalls durch die Herstellervorgaben eingefordert.

Das Deckmaterial erlitt somit eine stetige Durchfeuchtung, welche im Frostwechsel bzw. durch thermische Einwirkung zur Ablösung der Oberflächenbeschichtung führte.

Zusätzlich wird auf Grundlage der Fachregeln für Metallarbeiten nach Punkt 6.3.1 sowie den Abbildungen III.16 / Tabelle und Punkt 8 für Mauerabdeckungen ein Überstand der Abdeckung von mind. 2cm gefordert, um ein kapillares hinterlaufen von ableitenden Niederschlagswasser zu vermeiden.

Zusammenfassend konnte somit Niederschlagswasser oberhalb der Bekleidung kapillar in den Konstruktionsbereich eindringen und durch den fehlenden Lüftungsquerschnitt wurde zusätzlich eine Kondensation nicht mehr ermöglicht.

Die Instandsetzung

Zur Ursachenbehebung ist es daher erforderliche den vorhandenen Bekleidungsbelag zu demontieren um nachfolgend einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt sowie ausreichenden Überdeckungsabstand von Mauerabdeckung zur Bekleidung im Sinne der zuvor benannten Vorgaben sicherzustellen.

Die Kostenermittlung lag auf Grundlage des Baukostenindex  bei rund 15.500,- € brutto.

Daher immer schön darauf achten das eine hinterlüftete Fassadenkonstruktion, mit welchem Bekleidungsbelag auch immer einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt aufweist.

Das selbige gilt im Übrigen auch bei Dachkonstruktionen.

In diesem Sinne hoffe ich, einen informativen Beitrag veröffentlicht zu haben und würde mich natürlich über ein Feedback zur Motivation sehr freuen.

Die kooperative Digitalisierung ist im Bau- u. Immobiliengewerbe angekommen

Unsere Grundidee nimmt nicht nur immer mehr Gestalt, sondern auch immer größere und weitere Strukturen an.

Bereits im Jahr 2010 starteten wir mit dem Aufbau der Kooperationen von Fachleuten rund um den Bau- und Immobiliensektor, welcher bis zum heutigen Tage stetig weiterwächst.

Dann begannen wir vor 2 Jahren eine umfangreiche Beratung und Kooperation mit dem Unternehmen wirfliegendrohne.de, welches heute nicht nur meinen Sohn einen festen Arbeitsplatz, sondern den Innen- und Außenbereichscan perfektioniert hat.

Zusätzlich wurde im versicherungsrechtlichen Bereich die Zusammenarbeit mit dem deutschlandweit tätigen Drohnenflug – Unternehmen FairFleet und der Versicherungskammer Bayern realisiert.

Und auch die Dekra Claims Service vertraute uns die Federführung des „ÜBERFLIEGER“ – Programms für drohnenbasierte Untersuchungsmethoden in ihrem Hause an.

Was kommt da noch?

Doch damit nicht genug, denn das Ur-Unternehmen  aerodyne.group hat nunmehr das Interesse der Zusammenarbeit mit uns angemeldet und wir danken Herrn Stephan Winkler für das entgegen gebrachte Vertrauen.

Man könnte jetzt meinen wir wären am Zenit unserer Arbeiten angekommen, doch das ist weit gefehlt.

 Denn nun gilt es die gesammelten Puzzleteile alle zu einem großen Ganzen zusammenzufügen.

Von der Datenauswertung durch unsere hausinternen Gutachterkooperationen der jeweilig, unterschiedlichen Fachgebiete bis hin zur abgeschlossenen Instandsetzung durch unsere Handwerkskooperationen, soll die Visualisierung für all unsere Auftraggeber das i-Tüpfelchen darstellen.

Durch COVID-19 mussten wir bedauerlicherweise diverse bzw. ein recht großes Kooperationstreffen verschieben, daher darf man auf das Jahr 2021 extrem gespannt sein.

Aber auch das Jahr 2020 beherbergt noch das Eine oder Andere sehr vielversprechende Kooperationsgespräch mit diversen Newcomer aus dem Bau- und Immobiliensektor.  

Schäden im WDVS durch Schlagregen und Kondensat

Bei dem zu bewertenden Objekt handelte es sich um ein in den 60er Jahren erstelltes Reihenendhaus.

Durch die Eigentümer wurde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist farbliche Abweichungen in einem vor 6 Jahren angebrachten Wärmedämmverbundsystems festgestellt.

Die Ausrichtung der Fassade war westlich und somit der Wetterschlagseite zugewandt.

Schadensbild durch Verfärbungen im WDVS

Das Schadensbild befand sich essenziell, mittig der benannten Westfassade zwischen dem Erd- und Obergeschoss nahe der Geschossdecke.

Keilförmig verliefen hier die verdunkelten Farbabsetzungen waagerecht und senkrecht im Bereich der darunter angeordneten Dämmplatten bestehend aus expandierte Polystyrolplatten in verklebter Form.

Zusätzlich konnte Hohlstellen und Putzausbrüche in unterschiedlicher Qualität und Quantität in diesen Bereichen festgestellt werden.

Schadensursache der Verfärbungen im WDVS

Bei der Schadensursache ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ursachenübergreifende Schadensphänomene handelt.

Denn verwunderlich sollte hier die fehlende Schlagregensicherheit nach bereits so kurzer Nutzungsphase des Oberflächenputzes sein.

Nach Aussage der der Eigentümer wurde das Wärmedämmverbundsystem direkt auf die ehemalige Fassadenbekleidung aufgebracht.

Hierbei handelte es sich um eine Spaltklinkerfassade in vollflächiger Verklebung.

Da sich das Schadensbild essenziell im Bereich der Geschossdecke befand, geht der beauftragte Sachverstände von einer zusätzliche Kondensatbelastung durch Wärmebrücken im Ischelbereich (Übergang Wand zur Decke) sowie Boden zur Wand aus.

Durch die unterschiedlichen Volumenveränderungen der eingelagerten Feuchtigkeit sowie unterschiedliche Trocknungsverhalten, kam es zusätzlich zu Oberflächenputzbeschädigungen.

Offene Putzstellen führten Weitergehens zu einem mangelhaften Schlagregenschutz und zu einer zusätzlichen Befeuchtung.

Weitere Vorgehensweise

Als weiterführende Untersuchungen werden hier nunmehr Bauteilöffnungen erfolgen einschl. Kondensationsberechnungen.

So dass nachträglich ermittelt werden kann in welchem Umfang bzw. in welchen Bereich des Konstruktionsaufbaus der Taupunkt angesiedelt ist.

Derzeit ist davon auszugehen, dass eine wertsteigernde Sanierung der gesamten Fassade als unumgänglich zu betrachten ist.

Schadensursache bei Verfärbungen und Rissbildungen im Sockelputzbereich

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen am Sockelputz

Am gesamten umlaufenden, einsehbaren Sockelbereich wurden Farbabweichungen bzw. dunkle Ränder im Sockelputz sowie Farbabblätterungen und Ausblühungen in unterschiedlicher Qualität und Quantität bis zu einer Höhe von rund 30cm über Geländeoberkante festgestellt.

Ein höherer Schadensumfang in Qualität und Quantität war besonders an den feuchtigkeitsbelasteten Gebäudeseiten der Nord- und Westansicht des Gebäudes zu erkennen.

Ebenfalls konnten in diesen Bereichen netzartige Rissbildungen mit einem Risspaltmaß von ≤ 0,7mm erkannt werden.

Die Schadensursache am Sockelputz

Das vorliegende Schadensbild war auf eine nicht funktionstüchtige Abdichtung im Sockelbereich sowie einem  stark saugenden Sockelputz zurückzuführen.

Durch den erhöhten Spritzwasseranfall der angrenzenden Geländeoberfläche kam es hier zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbelastung bzw. durch die Gebäudepositionierung (West- u. Nordansicht) zu einem verzögerten Trocknungs- bzw. Kondensationsverhalten.

Auf Grund einer freigelegten Anschlussstelle an der Terrassenausgangstür konnte bereits eine nicht funktionstüchtige Abdichtungsebene festgestellt werden.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Auf Grund des derzeit vorliegenden Schadensbildes ist davon auszugehen, dass eine umlaufende Sockelputzsanierung erforderlich ist um die Funktionstüchtigkeit der Sockelabdichtung sicherzustellen.

Weitergehens werden die bereits vorliegenden Putzrisse von ≤ 0,7mm zu weiteren frostbedingten Hohlstellen im Sockelputz führen und wären somit im Sinne des fehlenden Schlagregen- bzw. Spritzwasserschutz als Mangel zu beseitigen.

Schadensursache bei abgerissenen Sockeleinfassungen vom keramischen Bodenbelägen

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen keramischen Bodenbelägen

Im überwiegenden Teil der Raumeckbereiche im Erd- u. Obergeschoss der keramischen Bodenbeläge in Flur und Badezimmer wurden Fugenaufrisse in unterschiedlicher Qualität und Quantität mit einem mittleren Spaltmaß von rund ≥ 2mm bis ≤ 4mm zwischen Boden- und Sockelfliese festgestellt.

In Teilbereich des Flur- und Treppenhausbelags wurden sogar Sockelfliesen vom Wandbereich gänzlich abgelöst.

Dichtspritzstoffe wiesen in der Sockelkonstruktion der zuvor benannten Bereiche daher kein geschlossenes Deckbild mehr auf.

Die Schadensursache der abgerissenen Sockeleinfassung

Der vorbeschriebene Abriss bzw.  Klaffungen in den Randfugen der Bodenbeläge resultieren aus einem Schwindvorgang des Estrichs nach dem Einbau der Beläge.

Auf Grund der kraftschlüssigen Verbindung zwischen Belag und Estrich wurde dessen Möglichkeit zur Formänderung in seiner Ausdehnung behindert.

Die Verwölbung des Estrichbelags in Form seines Schwindverhaltens führte daher zum absinken der Ränder bzw. Abriss der Fugenkonstruktionen.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Eine Instandsetzung von nachträglich verformter Beläge erfolgt zweckmäßigerweise erst nach Abklingen der Verformungen.

Vielfach reicht eine Neuverfugung oder ein Tiefersetzen der Randeinfassungen bei solch einem Schadensbild aus.

In wie weit ein abschneiden der Randbereich des Estrichs erforderlich ist, wäre stetig nur an Hand einer Freilegung dieser Bereiche und Beurteilung der Einzwängungen abschließend zu beurteilen.

Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534

Die neue DIN 18534 spiegelt die zeitgemäße Baupraxis in Bezug auf die Aufnahme alternativer Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten für die Innenraumabdichtung wieder.

Auf Grund dessen wurde erstmals die durch den Fachverband Fliesen u. Natursteine mit Stand Januar 2010, bezüglich flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen einschließlich Nutz- und Schutzschicht aus Fliesen und Platten mit in die Norm aufgenommen.

Klassifizierung auf Grundlage der Raumnutzung u. Wassereinwirkung

Die Anforderungen an den Konstruktionsaufbau richten sich daher in erster Linie, an die zu erwartenden Wassereinwirkung einschließlich der geplanten Raumnutzung selbst.

Daher wurden auch die Anforderungen an Abdichtung, Dämmlage sowie lastenverteilende und Nutzschicht in drei unterschiedliche Konstruktionsaufbauten aufgegliedert.

  1. Mit einer Abdichtungsebene unterhalb der Dämm- und lastenverteilenden Schicht
  2. Einer Abdichtungsebene zwischen lastenverteilender und abschließender Nutzschicht
  3. Sowie einem aus den beiden zuvor benannten Aufbauten kombinierten Konstruktionsaufbau

Die Wahl des Konstruktionsaufbaus, ergibt sich grundsätzlich aus den zu bestimmenden bzw. zu erwartenden Wassereinwirkungsklassen.

Die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen

Wie bereits zuvor benannt richtet sich der zu wählenden Konstruktionsaufbau an die zu erwartende Wassereinwirkungsklassen sowie der räumlichen Nutzung.

Somit ist selbsterklärend, dass zwischen Laboren und Schwimmbädern ein anderer Maßstab zugrunde liegen sollte, als bei privaten Bädern.

Die nachfolgende Tabelle soll, daher ein Überblick verschaffen.

Wassereinwirkungsklasse

Wassereinwirkung

Nutzungsbereiche

W 0 – I

Gering

Flächen mit geringer Einwirkung von anfallenden Spritzwasser w.z.B. Küchen, Hauswirtschaftsräumen u. Gäste-WC´s

W 1 – I

Mäßig

Flächen mit mäßiger Einwirkung von Brauch- u. Spritzwasser w.z.B. Boden- und Wandflächen des häuslichen Gebrauchs ohne aufstauendes Wasser

W 2 – I

Hoch

Flächen mit hoher Einwirkung von Spritz- u. Brauchwasser sowie zeitweise aufstauendes Wasser w.z.B. Bodenflächen von bodengleichen Duschen, Duschen in Sport- und Gewerbestätten, Bodenflächen mit Abläufen und Rinnen sowie Wand- und Bodenflächen von Sport- und Gewerbestätten

W 3 – I

Sehr hoch

Flächen mit sehr hoher Einwirkung von Spritz- und Brauchwasser sowie länger anhaltende anstauende Feuchtigkeit und intensive Reinigungsverfahren w.z.B. Schwimmbäder, Brauereien und/oder Labore sowie gewerbliche Küchen

 

Auf Grund zu erwartender Wassereinwirkungsklassen sind nachfolgend aufgeführte Abdichtungsstoffe zulässig.

Abdichtungsart

Abdichtungsort

Wasserein.Kl.

Riss.Kl.

(DIN18534-1)

Mindestst. mm

Polymerbitumendispersion

Wand

W 0-I bis W 2-I

R 1-I

0,5 mm

Polymerbitumendispersion

Boden

W 0-I bis W 1-I

R 1-I

0,5mm

Minr. Dichtungsschlämme

Wand/Boden

W 0-1 bis W 3-I

R 1-I

2,0mm

Reaktionsharz

Wand/Boden

W 0-I bis W 3-I

R 1-I

1,0mm

 

Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 2

Im zweiten Teil der fortführenden Themenreihe der Gipskartonplattenwände möchten wir uns mit den Detailpunkten der zulässigen Wandhöhen und Dehnungsfugen befassen.

Diese sind jedoch in ihren Einbaubereichen wie im ersten Teil der Themenreihe zu unterteilen.

Zulässige Wandhöhen mit Metallständerwerken nach DIN 17183-1

Die zulässigen Wandhöhen, sind wie bereits zuvor benannt in ihre Einbaubereiche, Beplankung und ihre Ständerwerkausführung zu unterteilen.

Die nachfolgenden Tabellen sollen daher einen Überblick der zulässigen Höhe und Ausführungen ermöglichen.

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50/75CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm75 mm3,00 m2,75 m 2,60 m
CW 50/100CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm + 12,5mm100 mm4,00 m3,50 m 2,60 m
CW 75/100CW 75x50x0612,5 mm100 mm4,50 m3,75 m
CW 75/125CW 75x50x0612,5 mm + 12,5 mm125 mm5,50 m5,00 m
CW 100/125CW 100x50x0612,5 mm125 mm5,00 m4,25 m
CW 100/150CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm150 mm6,50 m5,75 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei zug- und druckfestverbundenen Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50/155CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm4,50 m4,00 m ❶
CW 75 + 75/205CW 75x50x0612,5 mm +12,5 mm< 500 mm6,00 m5,50 m
CW 100 + 100/255CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm6,50 m6,00 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

❶ Durchbiegung < h/350 bis ≤ h/200

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei getrennten Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50 / ….CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mmAbhängig von Ständerwerk-reihenabstand2,60 m—-
CW 75 + 75 / …..CW 75x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben3,00 m 3,50 m2,50 m 2,75 m    
CW 100 + 100 / ….CW 100x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben4,00 m 4,25 m3,00 m 3,50 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt der Trennfugen

Im Generellen müssen alle Baukörpertrennfugen in den Ständerwerkwänden mit übernommen werden.

Zusätzlich sind bei Wandlängen ≥ 15 m Bewegungsfugen mit zu berücksichtigen.

(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt Wandöffnungen

Wandöffnungen sind selbsterklärend so auszubilden, dass eine ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Kräfte an angrenzenden Bauteilen abgeleitet werden können.

Somit sind in den Randbereichen der Öffnung zwischen den Ständern zusätzliche Riegel und/oder Aussteifungen mit Stahlblechen erforderlich.

Dämmstoffe und Brandverhalten

Kommen Dämmstoffe zum Einsatz in den Ständerwerkwänden, sind diese bezüglich ihres Brandverhaltens zu berücksichtigen.

Im Sinne der DIN 4102-01 werden diese nach ihren Einsatzerfordernissen nach Klasse A1, A2, B1, B2 und B3 unterteilt.

In Montagewände sollten mindestens B2-klassifizierte Dämmstoffe mit d = ≥ 40 mm eingebaut werden.

Der Nachweis einer erreichten Feuerwiderstandsklasse kann an Hand der DIN 4102-4/-22 bezüglich der klassifizierten Normkonstruktionen erfolgen oder an Hand der Bauaufsichtlichen Zulassung des Produktes bzw. bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses.  

Verlegung der Platten

Die Platten sind auf Ständern oder Riegeln dicht gestoßen zu verlegen.

Bei einlagiger Beplankung sind die Stöße der Längstkanten um mindestens einen Ständer- bzw. Riegelabstand zu versetzen. Bei mehrlagigen Beplankungen auch innerhalb einer Beplankungsseite.

Stirnseitige Stöße sind bei einlagigen Beplankungen aus brandschutztechnischen Gründen mit Profilen zu unterlegen.

Fugen sind alle zu verspachteln. Auch bei mehrlagigen Beplankungen hat dieses zu erfolgen.

Ein weiteres Digitalisierungsprojekt mit dem Märkischen Kreis

Wie bereits in den vergangenen Tagen bekannt gegeben wurde auf unseren sozialen Plattformen, stehen noch einige Projekte zur Digitalisierung an.

In dieser Woche wurde das Verwaltungsgebäude des Märkischen Kreises erfasst und ausgewertet bzw. wird derzeit von mir ausgearbeitet.

Der Überflug wurde jedoch bereits durch das Unternehmen wirfliegendrohne.de in der 26.KW. erfüllt.

Die Auftragsgrundlage liegt hier in erster Linie in der Anfertigung des digitalen Twins für weitere An- und Umbaumaßnahmen.

Ein gleichartiges Projekt wird derzeit für die Schlossruine in Arnsberg mit uns geplant.

Es bleibt also spannend.

Steildachkonstruktionen und ihr fehlender Dichtigkeitsanspruch

Dachflächen sind im Generellen so zu konzeptionieren, dass Niederschläge ordnungsgemäß und schnellstmöglich abgeleitet werden können.

Dieses ist jedoch nicht immer auf Grund von konstruktiven Belangen oder örtlichen Gegebenheiten möglich.

Auf Grund dessen ist es erforderlich zwischen zwei Arten der Dachkonstruktionen, wie Eindeckungen und Abdichtungen wählen zu können.

Daher sollte sich ein Planer des Dilemmas bezüglich des fehlenden Dichtigkeitsanspruchs bei Steildacheindeckungen bewusst sein.

Fachregeln verweisen bereits darauf

In den Dachdeckerfachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird bereits in den „Grundregeln für Dacheindeckungen in Punkt 5.8 darauf verwiesen, dass;

Dacheindeckungen regensicher sein müssen……

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Regensicher bedeutet jedoch nicht regendicht. Daher wird auch weiterführend darauf hingewiesen, dass;

…… Durch extreme Witterungseinwirkungen, wie zum Beispiel Treibregen, Flugschnee, Vereisungen und Schneeablagerungen,…… kurzfristig bzw. vorübergehend  Niederschlagsfeuchte unter die Dacheindeckung gelangen kann und zur Durchfeuchtung der darunterliegenden Räume führen.

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Derartige Einwirkungen können nur ausgeschlossen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen w.z.B Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen geplant und funktionstüchtig ausgeführt werden.

Die örtlichen Gegebenheiten des zu bewertenden Objekts

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise einschl. einer Steildacheindeckung von rund 45° Dachneigung.

Die Dacheindeckung wiesen eine südliche und nördliche Ausrichtung auf.

Die Schleppdachgaube erfolgte mit geschwungenen Gaubenwangen, auch umgangssprachlich als Fledermausgaube bekannt.

Auf dem KVH-Dachstuhl wurde eine atmungsaktive Unterspannbahn (Delta SPF) verlegt und der Lüftungsquerschnitt mit DIN-Lattung 28/48cm, welche stumpfstoßend an der Traufkeilbohle endeten.

Die Trägerlattung an den Wangen wurde mit versetzt, angeordneten Spalierlatten bis auf einer Höhe von 3cm aufgeschichtet und miteinander mechanisch fixiert.

Die Dacheindeckung erfolgte mit einem Pressdachziegel einschl. Kopf- und Seitenfalz (Creaton Flachdachziegel).

Das Schadensbild am Objekt

Bereits bei der Begehung der Dachfläche konnte erkannt werden, dass auf Grund des plattenartigen Deckmaterials an den Wangenbereichen keine geschlossene Dacheindeckung realisiert werden konnte.

Im Übergang von der geschwungenen Wangenfläche zur Hauptdachfläche, lagen Spaltmaßen in der Seitenüberdeckung von rund 4-5cm vor.

Die klaffend, offenen Seitenüberdeckungen des Deckmaterials waren auf Grund der Gebäudepositionierung an der Norddachfläche nach Westen gerichtet, sodass Schlagregen ungehindert eindringen kann/konnte.

Zusätzlich wurde auf der östlichen Gaubenwange durch Windsogkräfte eine sturmzerstörende Bauteilöffnung auf rund 5m² festgestellt.

Bei der Freilegung der Gaubenwangen, konnte eine erhebliche Materialermüdung an der Unterspannbahn sowie der Holzlattenkonstruktion erkannt werden.

Was war die Schadensproblematik?

Durch eindringende UV-Strahlung und Niederschlagsfeuchtigkeit wurde die schützende Unterkonstruktion erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Die UV-Belastung führte zur Versprödung der Vordeckung, sodass durch diese keine ableitende Funktion in Teilbereichen mehr vorlag.

Durch die stumpf an der Keilbohle endenden Konterlatten, welche den Lüftungsquerschnitt sicherstellen sollten, staute sich die eingedrungene Feuchtigkeit in Foliensäcken und führte zur Dauerbefeuchtung des Kopfholzes der Konterlatten.

Auf Grund der nicht funktionstüchtigen Unterkonstruktion, wurde anfallendes Tageswasser ungehindert in das Gebäudeinnere geleitet und verursachte dort einen innenliegenden Nässeschaden.

Schadensbeseitigung

Da die Dacheindeckung aus Tondachziegel weiterhin erhalten bleiben sollte, konnte die Instandsetzung nur über zwei alternative Möglichkeiten realisiert werden.

Zum einen bestand die Möglichkeit, die Neigungen an den geschwungenen Gauben wesentlich flach, auslaufender zu gestalten, sodass ein geschlossenes Deckbild realisiert werden könnte.

Welches jedoch auf Grund seiner Unverhältnismäßigkeit und Optik verworfen wurde.

Daher wurde die Anordnung eines regedichten Unterdachs der gesamten Gaubenflächen empfohlen.

Die Unterspannung der Hauptdachfläche sollte so an das regendichte Unterdach angeordnet, dass ein aufstauen in den Übergang verhindert wird und ein schnellstmögliches Ablauf sichergestellt werden kann.

Die zu erwartenden Kosten wären hier bei rund 8.700,- € einzuordnen.

Facebook u. Instergramm-Account gehackt

Am 08.06.2020 wurden die Account der ILS-Bau-Consulting UG. (haftungsbeschränkt) sowie des Baugutachters Lange gehackt und gekapert.

Der Angriff geschah im direkten Beisein von uns

Wir trauten unseren Augen nicht, als wir im angemeldeten Facebook-Account mit ansehen mussten das unser Profilbild mit einem uns unbekannt Bild belegt wurde.

Binnen kürzester Zweit wurden uns die Möglichkeit genommen Passwort und Mailadressen zu korrigieren.

Mit einer Neuanmeldung einschließlich Sperrung unseres Accounts, versuchten wir den Schaden abzuwenden.

Nicht nur Facebook wurde betroffen

Auch der Instagram-Account wurde binnen von Sekunden so manipuliert, dass uns nur noch die Sperrung des @baugutachter_lange und @derstefanlange möglich war.

Es wurden jedoch bereits neue Zugänge eingerichtet.

Polizei und Betreiber wurden bereits schriftlich informiert

Nach dem die wichtigsten Präventionen vorgenommen wurden, erfolgte ebenfalls die schriftliche Benachrichtigung des Betreibers sowie unseren Follower und der Polizei.

Da wir jedoch nicht genau abschätzen können, welche Daten bereits abgegriffen werden konnten, bitten wir alle bei dubiosen Nachrichten weder Daten frei zu geben oder Anhänge zu öffnen.

Ebenfalls bitten wir euch um eure Mithilfe.

Sollten euch dubiose Nachrichten erreichen, bitten wir euch uns kurz darüber in Kenntnis zu setzen unter iris.petritz@ils-bau-consulting.de

Die neuen Anschlüsse

Unter Instagram werden wir zukünftig unsere Beiträge unter @bau.sv.lange veröffentlichen.

Wir danken euch jetzt schon für eurer Verständnis und freuen uns trotzdem auf eine weiterhin gute, gemeinsame Zeit auf den sozialen Plattformen.

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