Werden Sie freiberuflicher Drohnenpilot für Luftaufnahmen von Versicherungsschäden
Möchten Sie Ihre Leidenschaft für das Fliegen von Drohnen in eine lukrative Einnahmequelle verwandeln? Sind Sie auf der Suche nach neuen Möglichkeiten, Ihre Fähigkeiten zu nutzen und dabei gutes Geld zu verdienen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Unser Unternehmen ist auf die Erfassung von Luftaufnahmen spezialisiert, insbesondere für versicherungsrechtliche Bau- und Gebäudeschäden in ganz Deutschland. Wir suchen kontinuierlich nach talentierten und zuverlässigen Drohnenpiloten, die mit uns zusammenarbeiten möchten, um unseren Kunden hochwertige Luftaufnahmen bereitzustellen.
Was bieten wir Ihnen?
Attraktive Vergütung: Wir bieten faire Vergütungen für Ihre Arbeit, die über Fallpauschalen abgerechnet werden. Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Aufgabe können Sie mit einer Vergütung von etwa 150,- bis 350,-€ pro Auftrag rechnen.
Schulungen zu standardisierten Prozessen: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vergütung, sondern auch bei Ihrer Weiterentwicklung. Wir bieten Schulungen zu den standardisierten Prozessen der Versicherungsbranche an, die in den meisten Fällen für die Durchführung von Luftaufnahmen erforderlich sind. Diese Schulungen stehen Ihnen zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung, insbesondere für diejenigen, die sich schnell bei uns anmelden.
Flexibilität und Unterstützung: Als freiberuflicher Drohnenpilot haben Sie die Flexibilität, Ihre eigenen Arbeitszeiten festzulegen und Ihre Einsätze zu planen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei Fragen und Anliegen, um sicherzustellen, dass Ihre Tätigkeit reibungslos verläuft.
Wie können Sie sich bewerben?
Registrieren Sie sich noch heute auf unserer Webseite www.drohnenflugboerse.de und werden Sie Teil unseres Netzwerks von professionellen Drohnenpiloten.
Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zur Anmeldung die Datenschutzerklärung beachten müssen. Diese finden Sie zum Download Datenschutzvereinbarung . Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind ausschließlich für den Auftrag zu verwendet und dürfen nicht für Werbe- und/oder eigene Verkaufsprodukte eingesetzt werden.
Nutzen Sie Ihre Fähigkeiten, um sich ein wenig Taschengeld dazu zu verdienen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Schadensbewertung zu leisten.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam erfolgreich zu sein!
Die Atmosphäre war elektrisierend, als ich auf der Bühne stand und über die Zukunft der Schadenregulierung sprach. Umgeben von talentierten Fachleuten, fühlte ich mich geehrt, meine Erkenntnisse zu teilen.
Digitale Transformation mit Drohnen
In meinem Vortrag drehte sich alles um die Macht der Drohnen bei der Schadensbewertung. Diese fliegenden Helfer sind unsere Verbündeten in der digitalen Ära. Hier sind einige der faszinierenden Aspekte, die ich hervorhob:
Trotz fehlender Kapazitäten eine hinreichende Beweisischerung: Drohnen ermöglichen eine rasche Überprüfung von Dächern, ohne dass ein Mensch auf gefährliche Höhen klettern und trotzdem kann für den Fachmann eine hinreichende Beweissicherung erfolgen, sodass Prüfungen nach Aktenlage möglich sind. Die hochauflösenden Kameras liefern genaue Bilder, die bei der Bewertung von Schäden entscheidend sind und das bevor sämtliche Schäden schon Notabgedeckt und/oder beseitigt wurden.
Identifizierung von Hagelschäden: Drohnen können präzise Hagelschäden an Gebäuden und Grundstücksbestandteilen erkennen. Dies beschleunigt die Schadensbewertung und ermöglicht eine effiziente Regulierung.
Forschung trifft praktische Anwendung
Mein Beitrag im „sachverständige“ des Fraunhofer IRB Verlags diente als Grundlage für den Vortrag zur Hagelschlagsbewertung. Die Verbindung zwischen bereits getätigter Feststellungen und praktischer Anwendung ist entscheidend für den Erfolg unserer Branche und Regulierungstätigkeiten. Wir müssen stets auf dem neuesten Stand bleiben und innovative Technologien nutzen, um den Schadenregulierungsprozess zu optimieren.
Ein herzliches Dankeschön an den Veranstalter Rolf Seitz der Rekon-Interschaden
Die Organisatoren der 1. Jahrestagung verdienen unseren Dank. Sie haben eine Plattform geschaffen, auf der Innovation und Wissen gedeihen können. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Schadenregulierung!
!Dankeschön
Foto: Ein herzliches Dankeschön an die Veranstalter der 1. Jahrestagung.
💡 Innovation und Wissen – die treibenden Kräfte unserer Branche.
Ich freue mich, euch mitteilen zu können, dass ich am 16.03.2026 von 11:30 bis 12:00 Uhr auf der Creator Stage der ISH-Weltleitmesse für Wärme-, Kälte- und Lüftungsanlagen in Frankfurt einen Bühnenauftritt zum Thema versicherte Leitungswasserschäden halten werde.
Ich werde meine Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich der primären Ursachen von Leitungswasserschäden und die damit verbundenen Kosten mit Ihnen teilen. Darüber hinaus werde ich aufzeigen, wie sich durch eine gezielte Prävention und Schadensregulierung Kosten einsparen lassen.
Ein weiterer Schwerpunkt meines Vortrags wird die Verwendung von Social Media als Gutachter und Sachverständiger sein. Ich werde Ihnen aufzeigen, wie sich Social Media in diesem Bereich nutzen lässt und welche Vorteile dies bietet.
Ich stehe auch gerne für Gespräche und Diskussionen zur Verfügung, sowohl nach meinem Auftritt als auch während der gesamten Messe. Ich freue mich darauf, viele inspirierende Kollegen und Interessierte zu treffen und meine Leidenschaft für dieses spannende und innovative Feld zu teilen.
Wenn Sie also auf der Suche nach neuen Einblicken, innovativen Ideen und interessanten Gesprächen im Bereich versicherter Leitungswasserschäden und der Verwendung von Social Media als Gutachter und Sachverständiger sind, schauen Sie unbedingt auf der ISH-Weltleitmesse in Frankfurt vorbei und besuchen Sie meine Bühnenpräsentation auf der Creator Stage. Ich freue mich darauf, Sie dort zu treffen!
Bald ist es wieder so weit, dass sich Handwerker und Handwerkerinnen sowie Personen des öffentlichen Lebens und Protagonisten des Handwerk- sowie Immobilienbranche zusammenkommen zum alljährlichen Treffen von lustaufhandwerk. Diesmal trifft man sich in Koblenz
#lustaufhandwerk 2021 in Berlin
War genau, wie das Jahr zuvor in Düsseldorf, ein episches Feuerwerk des Zusammentreffens. Wobei in Berlin tatsächlich sogar landesübergreifend Handwerker und Handwerkerinnen aus der Schweiz und Österreich mit zur Mutterstadt gepilgert sind.
Wer oder was ist #lustaufhandwerk eigentlich
In erster Linie ist es eine Handwerks – Community auf Instagram, die vor Jahren durch Kristijan Cacis und Thorsten Moortz ins Leben gerufen wurde um junge Menschen für das Handwerk zu begeistern und hat rein gar nix mit diesem Kandidaten hier zu schaffen.
Mittlerweile ist es jedoch ein Selbstläufer durch die Handwerkerinnen und Handwerker der Community selbst geworden, welche täglich auf Instagram in Interaktion stehen.
Man unterstützt sich, hilft sich gegenseitig aus und löst gemeinschaftlich Probleme des Handwerkeralltags.
Auch neue Initiativen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Handwerk, werden hier angegangen.
Werde ein Teil dieser Instagram Community
Melde dich noch heute an und verlinke dich mit @lustaufhandwerk oder mit meiner Person @bau.sv.lange , ich helfe auch gerne weiter und komme auch nach Koblenz.
Der genaue Termin und Anschrift der Location erfolgt in den nächsten Tagen.
Dieser Frage musste ich mich in der jüngsten Vergangenheit, als beauftragter Baugutachter aus Iserlohn öfters stellen lassen.
Daher möchte ich diesen Beitrag dazu nutzen, um meine Erfahrungen aus den vergangenen Tagen kund zu tun und zur offenen Diskussion einzuladen.
Feuchtigkeit und Schimmelbefall in der Wohnung
Diese Art der Aufträge nahmen seit dem Jahr 2019/2020 vermehr zu. Auftraggeber beauftragten mich die Herkunft der Feuchtigkeit an Schlafzimmerdecken, Schlafzimmerwänden sowie Fenster – Bereiche auf den Grund zu gehen.
Durch Mieter oder Wohnungseigentümer wurden Wassertropfen an Zimmerdecken (besonders Schlafzimmerdecken) und Fensterscheiben festgestellt.
Aber auch der Schimmelbefall an Fußbodenleisten oder hinter Schlafzimmerschränken wurde vermehrt als Auftragsgrundlage genannt.
Richtig lüften und Schimmelbildung vermeiden
Diese Aussage hat wohl vermutlich jeder Mieter in solch einem Fall mit Feuchtigkeit in der Wohnung von seinem Vermieter zu hören bekommen.
Jedoch vergessen viele Vermieter und Hauseigentümer, dass ihre Mieter berufstätig sind und den Lüftungsempfehlungen des Umwelt Bundesamtes oder auch der Verbraucherzentrale nur sehr schwer gerecht werden können.
Es wird empfohlen 3- bis 4-mal täglich rund 10 bis 20 Minuten durch Stoßlüftung einen Luftaustausch in der gesamten Wohnung vorzunehmen.
Kann Nutzerverhalten vom Vermieter vorgeschrieben werden?
Vermieter hingegen erfahren oftmals kein Verständnis von ihren Mietern, da diese ja nun mal Miete bezahlen um die Wohnung nach ihren Vorstellungen nutzen zu können.
Auch Aussagen wie Zitat; „wer kommt dann bei den Energiekosten für das stetige wieder aufheizen der Wohnung auf?“ werden Vermietern sicherlich allzu bekannt sein.
Gerade jetzt wo diese Kosten exorbitant in die Höhe schnellen.
Im Allgemeinen wird es sich auch für den Vermieter als schwierig gestalten dem Mieter ein Nutzungsverhalten vorzuschreiben, solange dieses nicht von einer üblichen Nutzung abweicht oder strafrechtlicher Natur ist.
Mangelhafte Wohnung vs. Falsches lüften
Aber ist es tatsächlich nur dem falschen Nutzerverhalten bzw. dem falschen lüften oder der mangelhaften Wohnung geschuldet.
Dieses kann ich aus meiner deutschlandweit tätigen Baugutachter – Tätigkeit verneinen.
Denn es handelt sich zum überwiegenden Teil um ursachenübergreifende Schadensphänomene, die es in meiner Arbeit als Bausachverständiger zu ermitteln gilt.
Ursachen von Schimmel und Feuchtigkeit in Wohnungen
Die verschiedenen Ursachen für aufkommenden Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen sind;
Geometrische Wärmebrücken
Konstruktive Wärmebrücken
Positionierung u. Ausrichtung des Gebäudes
Unterdimensionierte bis fehlende Heizungsanlagen
Unterdimensionierte bis fehlende Lüftungsanlagen
Nutzerverhalten
Lüftungsverhalten
Konstruktive Gebäudemängel u. Gebäudeschäden
Um nur mal einen kleinen Teil der Ursachen zu benennen, welche als Ursache zum Tragen kommen könnten.
Was verursacht den Schimmelbefall in der Wohnung?
Um sich dieser Frage zu widmen, sollte man sich zuerst mit Grundsätzen der Bauphysik beschäftigen.
Zuerst einmal ist anzumerken, dass stetig Feuchtigkeit in unterschiedlicher Qualität und Quantität am Baukörper vorhanden ist und sich nicht gänzlich vermeiden lässt.
Diese entsteht im Baukörper bereits schon durch die normale Nutzung (kochen, baden, atmen…) und wird natürlich durch übermäßige Beanspruchung (nasse Wäsche aufhängen in der Wohnung etc.) erhöht.
Von außen wirken im allgemeinen witterungsbedingte Feuchtigkeit (Schlagregen, Nebel, Flugschnee etc.) sowie im Bodenbereich aufstauendes Sickerwasser, Spritzwasser oder sogar Grundwasser auf die äußere Gebäudehülle ein.
Diese besagte Feuchtigkeit wird durch die Umgebungsluft sowie den Baukonstruktionen selbst aufgenommen und gespeichert.
Warme Luft kann daher viel Feuchtigkeit im gasförmigen Aggregatzustand aufnehmen, welches auch für porenlastige Baustoffe (Mörtelfugen, mineralische Putze etc.) gilt.
Jetzt geschieht folgendes;
Warme Raumluft nimmt viel gasförmige Flüssigkeit auf
Wärme wandert nunmehr zum kälteren Punkt
Warme Raumluft mit viel Feuchtigkeit wandern über die Gebäudehülle zum kälteren Äußeren (besonders in der Winterperiode) und verliert über jede Konstruktionsschicht an Temperatur (Transmissionsverlauf)
Kalte Luft kann jedoch nicht mehr so viel Feuchtigkeit speichern, sodass der Aggregatzustand von gasförmig in flüssig wechselt (der sogenannte Taupunkt) und Kondenswasser entsteht.
Dieser Taupunkt sollte daher soweit wie möglich an der äußeren Gebäudehülle positioniert werden, sodass durch Temperatur/Sonneneinwirkung eine Austrocknung der Gebäudehülle realisiert werden kann.
Aufgrund der zuvor benannten Ursachen, kann dieser Taupunkt immer mehr ins Gebäudeinnere positioniert werden.
Zum Beispiel, dass der Konstruktionsaufbau eine schnellen Temperaturabfall begünstigt (konstruktive Wärmebrücke)
Oder Gebäudeunterführungen/Gebäudeecken oder sonnenabgewandte Gebäudefronten einen schnelleren Temperaturabfall aufweisen (geometrische Wärmebrücke)
Durch das Nutzerverhalten mehr Feuchtigkeit im Gebäudeinneren produziert wird.
Durch unterdimensionierte Heizungsanlage keine ausreichende Raumtemperatur erzielt werden kann.
Das fensterlose Räume keine technische Belüftung aufweisen.
Um nur mal einen geringen Teil der Taupunktverschiebung zu benennen.
Taupunktverschiebung und sein Schimmelbefall
Wenn nunmehr aus den zuvor benannten Gründen keine ausreichende Austrocknung der Gebäudehüllen realisiert werden kann, beginnt der Prozess des Folgeschadens.
Denn Schimmel benötigt in erster Linie drei Grundlagen um zu gedeihen;
Temperatur
Feuchtigkeit
Nährboden
Da die Beeinflussung von Temperatur (behagliches Raumklima) und Nährboden (Tapeten, Holzbekleidungen etc.) eher kontraproduktiv zum Wohnbehagen führen, wäre der Augenmerk auf die Feuchtigkeit zu richten.
Daher ist es unabdingbar durch einen Fachmann die Gewichtung der Schadensursache bestimmen zu lassen, sodass durch diesen die geeigneten Maßnahmen empfohlen werden können um den Baukörper langfristig zu schützen.
Fazit
Bei allen Konstruktionen sollte die Taupunktposition soweit wie möglich vom Wohnbereich weg positioniert werden und so positioniert/konstruiert werden, dass eine eigenständige / bestmögliche Austrocknung (besonders in der warmen Jahreszeit) realisiert wird.
Und was hat Corona damit zu tun?
Hier geht es um das veränderte Nutzerverhalten. Auf Grund der pandemischen Lage und dem daraus resultierenden Home-Office, wurde dieses in vielen Fällen aus optischen Gründen in den kältesten Raum der Wohnung platziert.
Dem Schlafzimmer
Bei vielen meiner zu bewertenden Schimmelschäden konnte ich dieses feststellen, was somit zu einer höheren Feuchtigkeit auf Grund der Anwesenheit, sowie einem geringeren Heiz- und Lüftungsverhalten führte. (Denn niemand sitzt gerne im Kalten bzw. schläft gerne im zu Warmen).
Wenn nunmehr noch konstruktive Belange negativ auf die vorliegende Nutzung einwirkenden, war der Streit zwischen Mieter und Vermieter vorprogrammiert.
Zusammenfassend
Es ist also zu erkennen, dass es sich zum überwiegenden Teil immer um mehrere Faktoren handelt, die auf eine Schadens- oder Mangelsituation einwirken.
Daher ist es ratsam sich einen Fachmann in diesem Gebiet anzuvertrauen, der den Beteiligten klar darstellen kann, welche Ursache welcher Gewichtung zu zuordnen ist.
Denn nur dann sind alle in der Lage, konstruktive auf die vorherrschende Ursache Einfluss zu nehmen.
Wie ist eure Meinung zu diesem Thema bzw. welche Erfahrungen habt ihr in der Vergangenheit diesbezüglich gemacht.
Ich würde mich sehr über einen regen Austausch freuen.
Bis dahin verbleibe ich wie gewohnt mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland euer Stefan Lange
Mit diesem Video möchten wir nicht nur einen kleinen Einblick in unser gleich ausklingendes Jahr 2021 ermöglichen, sondern auch ein dickes Dankeschön an unserer Mitmenschen da draußen. Ich denke jeder von uns hat einen eigenen bitteren Beigeschmack für dieses Jahr. Jedoch haben Adjektive, wie ich bereits einem Freund mitgeteilt hatte einen sehr angenehmen Vorteil, sie besitzen immer einen Gegensatz.Nach schlecht kommt gut, nach kalt kommt warm etc. somit kann das gute Jahr 2022 ruhig kommen. Lasst usn die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam das Jahr 2022 gestaltet und zwar ganz nach unseren Vorstellungen.In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit und Optimismus.
Dieses Jahr war recht turbulent und das beziehen ich nicht auf unsere unternehmerischen Belange, sondern auf die äußeren Umstände.
Denn unser Geschäftsjahr war eines mit der erfolgreichsten der letzten Jahre und das verdanken wir jenen die uns ihr Vertrauen gewidmet haben.
„Dafür möchten wir uns ganz herzlichst bei euch bedanken!“
Im Ahrtal waren wir mit unserem Unternehmen nur ehrenamtlich für Betroffene und Berufskollegen im Einsatz und wir haben pingeligst darauf geachtet kein Geld am Leid anderer zu verdienen.
Dieses hat uns verändert, auch bezüglich unserer zukünftigen Firmenpolitik aber dazu mehr im Jahr 2022.
Zusammenfassend möchten wir uns daher nochmals bei jeden von Euch bedanken und freuen uns schon darauf mit euch gemeinsam die Normalität uns wieder zurückzuerobern.
Wie versprochen kommt nun der Beitrag, welcher sehr knapp auf den zweiten Platz in unserer Umfrage bei Instagram unter bau.sv.lange gelandet ist. Hier wollte ich euch näherbringen, warum der demenzerkrankte Vater des Gebäudeeigentümers einen ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung gezaubert hat.
Wie bereits schon unschwer zu erkennen ist, benötigt es nicht immer eine versicherte Ursache um einen versicherten Leitungswasserschaden im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen vorliegen zu haben.
Denn Schadensursache und Folgeschaden durch Wasseraustritt werden unabhängig von einander behandelt und reguliert.
Sowie auch in diesem Falle, wo der demenzerkrankte Vater in seiner Überforderung den Duschkopf abriss und das gesamte Dachgeschoss aus der Dusche heraus unter Wasser setzte.
Wenn dieses erstmalig vorkommt, sollte es kein Problem darstellen, dieses über die Gebäudeleitungswasserversicherung zum Neuwert (wenn vereinbart) regulieren zu lassen. Beim mehrfachen Vorkommnis, wird der Versicherer sicherlich prüfen ob eine fahrlässige oder grobfahrlässige Obliegenheitsverletzung nicht zu einer Kürzungsquote führen könnte. Sollte es jedoch zur Regelmäßigkeit kommen, dann wird sicherlich die Rechtsprechung auch mal den Vorsatz genauer prüfen. (keine Rechtsbelehrung, bin ja kein Jurist)
Aus welchen Leitungen kann Leitungswasser bestimmungswidrig austreten?
Versichert sind alle Rohre und damit verbundenen Schläuche und Vorrichtungen innerhalb des Gebäudes die der Zu- oder Abwasserleitung dienen. Heizungs- und Klimaanlageleitungen sowie Wasserlösch- und Berieselungsanlage. Ja sogar Wasserbetten und Aquarien.
Außerhalb des Gebäudes, können Leitungen über Zusatzklauseln bei diversen Versicherungen mitversichert werden.
Es ist unerheblich ob die Schadensursache überhaupt versichert ist.
So wie auch im besagten Falle.
Wenn Ihr Fragen und/oder Anregungen habt, gerne nachfolgend.
Ihr wolltet wissen, was zu diesem 2-tägigen Telefonmarathon geführt hatte. Es war ein umfangreicher Haftpflichtschaden an drei Gewerbehallen an denen eine Photovoltaikanlage nicht nach den anerkannten Regeln der Technik montiert wurde durch einen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen
Kurz nach der Montage drang Niederschlagswasser ein und verursachte an zwei Hallen, Nässeschäden am Betriebsinventar.
Dadurch das der Subunternehmer ein Erfüllungsgehilfe war, musste dieser ebenfalls gegenüber dem Generalunternehmer haften, was bei einem Verrichtungsgehilfen (z.B. Mitarbeiter) nicht der Fall gewesen wäre.
In diesem Beitrag möchte ich daher kurz auf die Besonderheiten des Tätigkeits- u. Bearbeitungsschaden (wenn vertraglich vereinbart in Betriebshaftpflicht) nehmen, sowie dem versicherten Folgeschaden und Begleitschaden sowie dem nicht versicherten Erfüllungsschaden.
Und ganz wichtig im Haftpflichtschaden kann kein Anspruch zum Neuwert erhoben werden, sondern nur die Regulierung zum Zeitwert.
Im wahrsten Sinne des Wortes, stand ich hier dem Sachverständigenkollegen / Marc Schütt, als Flügelmann zur Seite und unterstützte diesen mit Drohnenaufnahmen in einem vorsorglichen Beweisischerungsverfahren an einem Campusgelände in Köln.
Mit Einsatz der Drohnen und Hubfahrzeugen wurden hier über hunderte von Fensterbeschädigungen erfasst und ausgewertet und zum späteren Zeitpunkt schriftlich dokumentiert.