Der heutige Termin bei der KIMW Prüf- und Analyse GmbH / Kunststoff Institut Lüdenscheid markiert einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung meiner fachlichen Arbeit.
Ausgangspunkt des Austauschs war mein bereits 2024 veröffentlichter Fachartikel beim Fraunhofer IRB Verlag zum Thema hagelbedingte und nicht hagelbedingte Schäden an Kunststoffstegkammerplatten. Die zugehörige fachliche Verteidigung ist ausgearbeitet und wird dem Verlag in Kürze angeboten.
Darüber hinaus wurden gemeinsame Perspektiven für:
materialtechnische Schadensanalysen und Laboruntersuchungen,
Sensorik- und Monitoringlösungen im Rahmen der digitalen Gebäudeakte,
sowie interdisziplinäre Forschungs- und Praxisprojekte mit Versicherungsbezug konkret diskutiert.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse praxisnah nutzbar zu machen und gleichzeitig neue Bewertungs- und Dokumentationsstandards zu entwickeln.
Abgerundet wurde der Termin durch eine ausführliche Führung durch das Institut, die eindrucksvoll zeigte, wie moderne Prüftechnik, Forschung und angewandte Materialkunde ineinandergreifen.
Auch eine zukünftige Zusammenarbeit im Seminar- und Weiterbildungsbereich wurde perspektivisch vereinbart.
Diese Kooperation steht für fachliche Tiefe, gegenseitige Wertschätzung und einen klaren Blick nach vorn.
Die Plattform drohnenflugboerse.de wächst: Mit expira, einem der namhaftesten Regulierungsunternehmen in der Versicherungsbranche, haben wir einen weiteren starken Partner gewonnen.
Unsere Qualitätsstandards waren schon bisher hoch. Doch expira stellt noch höhere Anforderungen an die Arbeit mit Drohnenflügen – Anforderungen, denen wir selbstverständlich gerecht werden.
Dazu gehören:
Standardisierte Drohnenflugaufnahmen
Gezielte Qualifikationssteigerung der Piloten
Neue Präsenzseminare, durchgeführt von zwei erfahrenen Dozenten
Die geplante Möglichkeit, künftig auch die A2-Lizenz-Prüfung in Kooperation mit dem LBA anzubieten
Mit diesem Schritt entwickeln wir unsere Plattform konsequent weiter – im Interesse unserer Auftraggeber und Drohnenpiloten gleichermaßen.
Am heutigen Produktionstag standen spannende Entwicklungen rund um zukünftige TV-Projekte auf dem Plan. In einer Web-Konferenz mit filmreif TV wurden erste Konzepte und Inhaltsideen besprochen – mit dem Ziel, das Fachwissen aus dem Sachverständigenwesen sichtbar und verständlich für ein breites Publikum zu machen.
Gleichzeitig fanden die ersten Aufnahmen mit einer anderen Filmproduktion arriba media für ein anderes Projekt statt. Wir freuen uns, in den kommenden Wochen erste Einblicke und Ausstrahlungstermine bekanntzugeben.
🎬 Themen wie:
Bauschäden,
Gefahrenstoffe im Bestand
Bau-Schiksale
und praxisnahe Schadenbeispiele
werden zukünftig medial mit aufbereitet – fundiert, professionell und aus erster Hand.
Bleiben Sie dran – unsere Expertise wird sichtbar!
Es passiert nicht alle Tage, dass sich ein Filmteam für die Arbeit eines Baugutachters interessiert – aber genau das ist aktuell der Fall! Nach einem ersten Telefonat letzte Woche mit Hanna von filmreitTV ging es heute weiter mit E-Mails. Ob daraus ein spannendes Format entsteht? Wir werden sehen.
Was mich besonders freut: Bauschäden und deren Bewertung rücken immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Denn ein fundiertes Gutachten kann im Ernstfall über viel Geld entscheiden – sei es für Eigentümer, Versicherungen oder Handwerksbetriebe.
Habt ihr einen besonders interessanten oder kniffligen Schadenfall? Vielleicht ergibt sich ja die Möglichkeit, echte Fälle für das mögliche Format zu begleiten! Wer sich angesprochen fühlt, darf sich gerne melden.
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – Zeit, zurückzublicken auf ein ereignisreiches Jahr voller Innovationen, Kooperationen und Erfolge. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, unsere Highlights mit Ihnen zu teilen und Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken.
Fachliche Meilensteine und Veröffentlichungen
In diesem Jahr hatten wir die Ehre, unsere Expertise in renommierten Fachpublikationen zu teilen:
Fraunhofer IRB Verlag – Sachverständige: Beiträge, die praxisnah und wegweisend für die Branche sind.
Forum Verlag – SanierungsVorsprung: Artikel, die den Fokus auf innovative Lösungen im Bereich Bauschäden und Sanierung legen.
Zertifizierung und Bildungspartnerschaften
Unsere Arbeit wurde 2024 von bedeutenden Institutionen anerkannt:
Zulassung und Zertifizierung als Bildungsträger für Schulungen mit versicherungsrechtlichem Hintergrund bei Sach- und Haftpflichtschäden.
Fortführung der Bildungspartnerschaft mit der Initiative des GDV „gut beraten“ – ein Vertrauensbeweis für unsere Qualität.
Branchenübergreifende Zusammenarbeit
Wir haben gemeinsam mit starken Partnern die Branche geprägt:
Rekon-Interschaden Jahrestagung: Als Vortragender und Aussteller konnten wir unsere Expertise präsentieren und wertvolle Netzwerke knüpfen.
Kooperationen mit der LVM Versicherung und dem Deutschen Schadensservice: Ein Beweis für unser Vertrauen und unsere Fachkompetenz.
Launch der Drohnenflugplattform „drohnenflugboerse.de“: Eine Innovation, die digitale Transformation und Effizienz in die Gutachterarbeit bringt.
Bildung und Qualifizierung
Ein besonderes Highlight war die Entscheidung der DEKRA, ihre Sachverständigen von uns ausbilden zu lassen – ein Erfolg, der die Ergebnisse unserer überzeugenden Regionaltagungen bestätigt.
Neue Perspektiven durch Umzug und Kooperation
Der Umzug von Iserlohn nach Hagen war ein bedeutender Schritt:
Dank der Kooperation mit der Bildungsherberge der Fernuniversität Hagen bieten wir ab 2025 komfortable Seminare mit Übernachtungsmöglichkeiten an. Die ersten Veranstaltungen finden bereits im Januar und März/April statt.
Zukunftsweisende Vorhaben
Der GDV prüft aktuell die Anerkennung unseres Sachverständigenlehrgangs. Im kommenden Jahr planen wir, diesen durch die DAkkS als DIN EN ISO/IEC 17024-Lehrgang akkreditieren zu lassen.
Diese Entwicklung würde den Lehrgang mit einer öffentlichen Bestellung gleichstellen.
Stolz auf die nächste Generation
Ein ganz persönlicher Meilenstein: Mein Sohn hat den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und bereits erste Inhouse-Vorträge für 2025 gebucht, wie z. B. bei der Sachverständigen-Tagung des Berufsbildungswerks der Dachdecker in Hessen.
Danke für Ihre Unterstützung
Ein Jahr wie dieses wäre ohne Sie nicht möglich gewesen. Lassen Sie uns gemeinsam das Jahr 2025 mit neuen Projekten und Visionen beginnen. Bleiben Sie gespannt und folgen Sie uns weiterhin auf unseren Kanälen – Ihre Interaktion und Ihr Feedback treiben uns an!
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!
Vom 22. bis 25. August 2024 findet das jährliche Lustaufhandwerk-Event Ferropolis in Gräfenheinichen statt. Hier treffen sich Handwerker aus ganz Deutschland und darüber hinaus, um sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und den Nachwuchs im Handwerk zu fördern.
Das Event im Überblick
Datum: 22. – 25. August 2024 Ort:Ferropolisstraße 1 in Gräfenhainichen
Was Sie erwartet:
Networking mit Handwerkern aus verschiedenen Ländern
Inspirierende Workshops und Vorträge
Austausch von Best Practices
Präsentation neuester Trends und Techniken im Handwerk
Highlight 2024: Macher-Festival der Real-Life-Guys und #lustaufhandwerk
Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist das Macher-Festival der Real-Life-Guys zusammen mit der Instagram-Community #lustaufhandwerk. Lassen Sie sich von den kreativen Köpfen inspirieren, die mit ihren innovativen Projekten und Erfindungen die Handwerkswelt aufmischen.
Sichern Sie sich Ihre Tickets
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Teil dieses einzigartigen Events zu sein. Tickets sind noch erhältlich! Besuchen Sie [Ticketlink] und sichern Sie sich Ihren Platz.
Warum Sie teilnehmen sollten
Netzwerken: Treffen Sie Gleichgesinnte und knüpfen Sie wertvolle Kontakte.
Lernen: Profitieren Sie von Workshops und Vorträgen renommierter Experten.
Innovation: Entdecken Sie die neuesten Trends und Techniken im Handwerk.
Inspiration: Lassen Sie sich vom Macher-Festival der Real-Life-Guys begeistern.
Über Lustaufhandwerk
Lustaufhandwerk ist eine Plattform, die sich für die Förderung des Handwerks und die Nachwuchsgewinnung einsetzt. Mit unseren jährlichen Events bieten wir eine Community auf Instagram für und von Handwerker, um sich zu vernetzen, weiterzubilden und gemeinsam die Zukunft des Handwerks zu gestalten.
Schau vorbei und werden ein Teil einer starken Gemeinschaft, die das Handwerk lebt und liebt.
Die Atmosphäre war elektrisierend, als ich auf der Bühne stand und über die Zukunft der Schadenregulierung sprach. Umgeben von talentierten Fachleuten, fühlte ich mich geehrt, meine Erkenntnisse zu teilen.
Digitale Transformation mit Drohnen
In meinem Vortrag drehte sich alles um die Macht der Drohnen bei der Schadensbewertung. Diese fliegenden Helfer sind unsere Verbündeten in der digitalen Ära. Hier sind einige der faszinierenden Aspekte, die ich hervorhob:
Trotz fehlender Kapazitäten eine hinreichende Beweisischerung: Drohnen ermöglichen eine rasche Überprüfung von Dächern, ohne dass ein Mensch auf gefährliche Höhen klettern und trotzdem kann für den Fachmann eine hinreichende Beweissicherung erfolgen, sodass Prüfungen nach Aktenlage möglich sind. Die hochauflösenden Kameras liefern genaue Bilder, die bei der Bewertung von Schäden entscheidend sind und das bevor sämtliche Schäden schon Notabgedeckt und/oder beseitigt wurden.
Identifizierung von Hagelschäden: Drohnen können präzise Hagelschäden an Gebäuden und Grundstücksbestandteilen erkennen. Dies beschleunigt die Schadensbewertung und ermöglicht eine effiziente Regulierung.
Forschung trifft praktische Anwendung
Mein Beitrag im „sachverständige“ des Fraunhofer IRB Verlags diente als Grundlage für den Vortrag zur Hagelschlagsbewertung. Die Verbindung zwischen bereits getätigter Feststellungen und praktischer Anwendung ist entscheidend für den Erfolg unserer Branche und Regulierungstätigkeiten. Wir müssen stets auf dem neuesten Stand bleiben und innovative Technologien nutzen, um den Schadenregulierungsprozess zu optimieren.
Ein herzliches Dankeschön an den Veranstalter Rolf Seitz der Rekon-Interschaden
Die Organisatoren der 1. Jahrestagung verdienen unseren Dank. Sie haben eine Plattform geschaffen, auf der Innovation und Wissen gedeihen können. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Schadenregulierung!
!Dankeschön
Foto: Ein herzliches Dankeschön an die Veranstalter der 1. Jahrestagung.
💡 Innovation und Wissen – die treibenden Kräfte unserer Branche.
„Wer nicht aufpasst, verschenkt hier Geld“ Dieses Thema wird sogar in der Fachwelt recht kontrovers diskutiert und man ist sich stets uneinig, wer letztendlich den Schaden in welchem Umfang zu regulieren hat. Dabei ist es ganz einfach, wenn man weiß, worauf es ankommt.
Der Hintergrund des Beitrages besteht darin, dass ein Versicherungsnehmer an seinem Mehrfamilienhaus eine Sanierung zur Minimirung des Energieverbrauchs durchführen lassen wollte. Dies hat er seinem Gebäudeversicherer auch so mitgeteilt.
Zusätzlich war das Objekt während der gesamten Sanierungsmaßnahme durch die Mieter bewohnt. Das Dach wurde durch den beauftragten Dachdecker mit einer Unterspannbahn versehen, die dafür sorgt, dass Regen abgeleitet wird, der durch den Wind unter die Ein-deckung gerät. Bei einem aufkom-menden Gewitter wurde die Vorde-ckung von einer Sturmböe erfasst und abgedeckt. Niederschlagswasser drang ins Gebäudeinnere ein und verursachte einen Nässeschaden vom Dachge-schoss bis ins Kellergeschoss. Nicht nur das Gebäude war betroffen, sondern auch der Hausrat der Mieterparteien.
Die Frage, die jetzt aufkam, war, wer zahlt den entstandenen Schaden. Steildachsanierung
Auf den ersten Blick könnte man mei-nen, dass einzig der ausführende Handwerker für den entstandenen Schaden einzustehen hat. Immerhin scheint es dieser versäumt zu haben, sein unfertiges Gewerk hinreichend gegen Umwelteinflüsse abzusichern und dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum seines Vertragspartners und der Mieter bei Durchführung der Sanie-rungsmaßnahmen keinen Schaden nimmt.
Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechtsgüter des Vertragspartners folgt aus § 241 Abs.2 BGB; die Haftung bei Missachtung aus § 280 Abs. 1 BGB. Gegenüber den Mietern könnte zudem eine deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Beschädigung des Eigen-tums in Betracht kommen.
Hinzu kommt, dass zum Schadenszeit-punkt normalerweise auch weder eine Teilabnahme noch eine Endabnahme der Dachdeckerarbeiten vorliegt, so-dass die Gefahr alleinig beim ausfüh-renden Handwerker liegt, und man deshalb davon ausgehen könnte, dass die Gebäudeversicherung des Eigen-tümers nicht greift.
Es erscheint, als sei der Weg damit vorgegeben: Man nimmt den Handwerker in Anspruch, der den Schaden dann normalerweise seiner Betriebshaftpflichtversicherung meldet.
Es erscheint, als sei der Weg damit vorgegeben: Man nimmt den Handwerker in Anspruch, der den Schaden dann normalerweise seiner Betriebshaftpflichtversicherung meldet.
Das Pendant zur zuvor benannten Haftpflichtregulierung des Handwerkers wäre der Gebäudeversicherer des Eigentümers. Letzterer versichert über die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) die Gefahren Sturm und Hagel, Brand etc., wenn daraus ein Folgenschaden am Gebäude des Versicherungsnehmers entsteht. In dem geschilderten Fall könnte die Regulierungsverantwortung des Gebäudeversicherers darin untermauert werden, dass die bereits angebrachten Bauteile/-stoffe fest mit dem versicherten Gebäude verbunden wurden.
Gleiches gilt auch für den Hausratversicherer. Denn auch dieser versichert die entstandenen Schäden durch die Gefahren Sturm und Hagel am versicherten Inventar im und am versicherten Ort.
Fakten zur Regulierung
Ein besonderes Augenmerk ist jedoch darauf zu richten, dass nicht alle ent-standenen Schäden durch die Betriebs-haftpflichtversicherung des ausführen-den Handwerkers abgedeckt werden.
Der sogenannte Erfüllungsschaden, sprich das beschädigte Bauteil bzw. die falsch ausgeführte vertraglich geschuldete Leistung (Vordeckung, Dach etc.), genießen im Generellen keinen Deckungsschutz. Derartige Schäden müssen somit durch den Handwerker im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung eigenverantwortlich getragen und beseitigt werden. In unserem besagten Fall würde die abgerissene Unterspannbahn daher nicht durch den Betriebshaftpflichtversicherer reguliert werden. Wenn beim Betriebshaftpflichtversicherer des Handwerkers keine Deckung vorliegt, bedeutet dies also nicht automatisch, dass keine Haftungsansprüche gegenüber dem verursachenden Handwerker geltend gemacht werden können. Dies sind demnach Schäden, für die der Handwerker selbst einzustehen hat.
Neuwert vs. Zeitwert
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass es im Bereich der unterschiedlichen Versicherungszweige (Haftpflicht, Gebäude- oder Hausratversicherung) auch unterschiedliche Regulierungsgrundlagen gibt.
Im Bereich sämtlicher Haftpflichtschäden dient im Allgemeinen der Zeitwert als Regulierungsgrundlage. Hier wird durch die Versicherungsgesellschaften nur der Wert reguliert, den die beschädigte Sache vor Schadenseintritt noch an Wert aufwies. Dies führt oftmals zu Diskrepanzen zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und der letztendlichen Regulierungsentschädigung der Versicherungsgesellschaft. Diese Differenz ist auch nicht nachträglich durch den Verursacher auszugleichen, da es bei der Zeitwertregulierung in erster Linie darum geht, eine Übervorteilung des Anspruchstellers auszuschließen.
Es gibt jedoch Ausnahmen in der Haftpflichtregulierung, bei denen die Zeitwertregulierung nicht zu Grunde gelegt werden kann. Dies geschieht immer dann, wenn eine durchgeführte Teilerneuerung oder Teilinstandsetzung zu keiner wesentlichen Werterhöhung der instand zu setzenden oder wiederzubeschaffenden Sache führt. Oder die Kosten der Reparaturmaßnahme den Wert der beschädigten Sache vor Schadenseintritt nicht überschreitet. Unter diesen Umständen ist der sogenannte Neuwertabzug oder umgangssprachlich der Abzug „Neu für Alt“ nicht gerechtfertigt und der Versicherer hat die tatsächlich entstandenen Kosten zu entschädigen.
In diesem Falle spricht man dann auch von einer Neuwertregulierung. Diese Regulierungsart des Neuwertes liegt auch bei den Gebäudeversicherungen vor – mit den Versicherungs-Gebäude-Bedingungen (ab VGB.88) – solange hier nicht etwas Gesondertes vereinbart wurde. Diesbezüglich ist der Gebäudeversicherer verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten zu regulieren.
Bei der Hausratversicherung geht es eher um den Wiederbeschaffungswert der Sache nach gleicher Art und Güte. Da hier ein umfänglicher Markt für Hausratgegenstände des täglichen Gebrauchs vorhanden ist, wird diesbezüglich auch eher weniger der Neuwert reguliert, sondern vorrangig der Wiederbeschaffungswert auf dem Gebrauchtmarkt. Nur Gebrauchsgegenstände, die auf dem gegenwärtigen Gebrauchtmarkt nicht erhältlich sind oder Hausratgegenstände, die nicht in erster Linie dem alltäglichen Gebrauch (Hobbygegenstände, Antiquitäten) zugeordnet werden können, werden in der Regulierung gesondert betrachtet.
Wie jetzt anhand der zuvor benannten Belange erkennbar ist, stehen nunmehr nicht nur verschiedene Regulierungsmodalitäten wie:
Zeitwert
Neuwert
Wiederbeschaffungswert
sondern auch unterschiedliche Haftende zur Diskussion, wie:
Haftpflichtversicherung des Dachdeckers
Haftungsanspruch gegenüber dem Dachdecker selbst
Gebäudeversicherer des Versicherungsnehmers
Hausratversicherer der Mieterparteien
Soviel zum Überblick.
Nur unter welchen Umständen und normativen Vorgaben können die einzelnen Protagonisten nun in ihre Verantwortung genommen werden?
Worauf es ankommt
Wie bereits zu Beginn benannt, muss natürlich zuerst ein Schaden im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen (VGB) durch eine versicherte Gefahr wie zum Beispiel durch Sturm vorhanden sein. Weitere versicherte Gefahren sind
Brand
Blitz- und Überspannungsschäden
Explosion, Implosion und Verpuffung
Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen sowie dessen Ladung
Leitungswasserschäden
sowie daraus resultierende Folgeschäden.
Um diese Gefahren jedoch auch unter abweichenden Bedingungen wie der benannten Sanierung weiterhin abgesichert zu wissen, sollte der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit geboten werden, eine Einschätzung der vorliegenden Gefahrenerhöhung vornehmen zu können. Hierbei handelt es sich nämlich nach dem Versicherungsvertragsgesetzt (§ 23 des VVG) um eine Verpflichtung der Auskunftsobliegenheit des Versicherungsnehmers. Sicherlich könnte darüber diskutiert werden, inwieweit die besagte Sanierung eher als unerhebliche Gefahrenerhöhung (§ 27 VVG) zu deklarieren wäre, da der Versicherer bereits bei Vertragsabschluss davon ausgehen muss, dass Sanierungen und Instandsetzungen an Bestandsimmobilien anfallen werden. Um das Risiko anfallender Diskussionen zu minimieren, empfiehlt es sich, die Versicherungsgesellschaft vor Beginn der Maßnahmen darüber in Kenntnis zu setzen. Somit ist sichergestellt, dass kein Deckungsversagen bei Schaden einer versicherten Gefahr zu erwarten ist und eine Regulierung zum vereinbarten (Neu-) Wert vorausgesetzt werden kann.
Wenn nunmehr ein verschuldetes Verhalten des beauftragtes Handwerkers (nicht sach- u. fachgerechte Arbeiten oder Unterlassen einer ordnungsgemäßen Absicherung) vorliegt, ergeben sich für den Gebäudeeigentümer zwei haftungsrelevante Ansprechpartner. Hier könnten der geschädigte Gebäudeeigentümer sowie die Mieter zwischen den beiden Haftenden wählen. Bezüglich der besagten Zeitwertregulierung im Haftpflichtschaden stellt es sich als selbsterklärend dar, dass hier die Regulierung des Gebäudeeigentümers eher durch den Gebäudeversicherer erfolgen sollte. Wichtig ist jedoch, dass ebenfalls auf Grund der Auskunfts- und Mitwirkungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers die Versicherungsgesellschaft über den Haftungsanspruch gegenüber Dritte informiert wird.
Der Anspruch gegenüber Dritten geht jetzt nunmehr auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 86 VVG) auf den regulierenden Versicherer über. Das bedeutet, dass nach abgeschlossener Regulierung gegenüber dem Geschädigten die Versicherungsgesellschaft ihren Regeressanspruch zum Zeitwert gegenüber dem Haftpflichtversicherer sowie verursachenden Handwerker gelten machen kann.
Zusammenfassend
Liegt also ein versicherter Sachschaden am Gebäude oder Inventar im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen vor und wurde die Gefahrenerhöhung durch den Versicherungsnehmer dem Versicherer im Vorfeld der Arbeiten angezeigt und wurde auch der vorliegende Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten – dem Handwerker – dem Gebäudeversicherung zur Kenntnis gebracht ,so wäre dem Geschädigten zu empfehlen, den Gebäudeversicherer um Regulierung zu ersuchen. Dann würde dem Geschädigten nämlich die Neuwertregulierung zu Gute kommen.
Der Versicherungsnehmer kann somit wählen, wen er zur Regulierung heranziehen möchte. Die Wahl sollte gut überlegt sein.
Ich freue mich, euch mitteilen zu können, dass ich am 16.03.2026 von 11:30 bis 12:00 Uhr auf der Creator Stage der ISH-Weltleitmesse für Wärme-, Kälte- und Lüftungsanlagen in Frankfurt einen Bühnenauftritt zum Thema versicherte Leitungswasserschäden halten werde.
Ich werde meine Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich der primären Ursachen von Leitungswasserschäden und die damit verbundenen Kosten mit Ihnen teilen. Darüber hinaus werde ich aufzeigen, wie sich durch eine gezielte Prävention und Schadensregulierung Kosten einsparen lassen.
Ein weiterer Schwerpunkt meines Vortrags wird die Verwendung von Social Media als Gutachter und Sachverständiger sein. Ich werde Ihnen aufzeigen, wie sich Social Media in diesem Bereich nutzen lässt und welche Vorteile dies bietet.
Ich stehe auch gerne für Gespräche und Diskussionen zur Verfügung, sowohl nach meinem Auftritt als auch während der gesamten Messe. Ich freue mich darauf, viele inspirierende Kollegen und Interessierte zu treffen und meine Leidenschaft für dieses spannende und innovative Feld zu teilen.
Wenn Sie also auf der Suche nach neuen Einblicken, innovativen Ideen und interessanten Gesprächen im Bereich versicherter Leitungswasserschäden und der Verwendung von Social Media als Gutachter und Sachverständiger sind, schauen Sie unbedingt auf der ISH-Weltleitmesse in Frankfurt vorbei und besuchen Sie meine Bühnenpräsentation auf der Creator Stage. Ich freue mich darauf, Sie dort zu treffen!
Dieser Frage musste ich mich in der jüngsten Vergangenheit, als beauftragter Baugutachter aus Iserlohn öfters stellen lassen.
Daher möchte ich diesen Beitrag dazu nutzen, um meine Erfahrungen aus den vergangenen Tagen kund zu tun und zur offenen Diskussion einzuladen.
Feuchtigkeit und Schimmelbefall in der Wohnung
Diese Art der Aufträge nahmen seit dem Jahr 2019/2020 vermehr zu. Auftraggeber beauftragten mich die Herkunft der Feuchtigkeit an Schlafzimmerdecken, Schlafzimmerwänden sowie Fenster – Bereiche auf den Grund zu gehen.
Durch Mieter oder Wohnungseigentümer wurden Wassertropfen an Zimmerdecken (besonders Schlafzimmerdecken) und Fensterscheiben festgestellt.
Aber auch der Schimmelbefall an Fußbodenleisten oder hinter Schlafzimmerschränken wurde vermehrt als Auftragsgrundlage genannt.
Richtig lüften und Schimmelbildung vermeiden
Diese Aussage hat wohl vermutlich jeder Mieter in solch einem Fall mit Feuchtigkeit in der Wohnung von seinem Vermieter zu hören bekommen.
Jedoch vergessen viele Vermieter und Hauseigentümer, dass ihre Mieter berufstätig sind und den Lüftungsempfehlungen des Umwelt Bundesamtes oder auch der Verbraucherzentrale nur sehr schwer gerecht werden können.
Es wird empfohlen 3- bis 4-mal täglich rund 10 bis 20 Minuten durch Stoßlüftung einen Luftaustausch in der gesamten Wohnung vorzunehmen.
Kann Nutzerverhalten vom Vermieter vorgeschrieben werden?
Vermieter hingegen erfahren oftmals kein Verständnis von ihren Mietern, da diese ja nun mal Miete bezahlen um die Wohnung nach ihren Vorstellungen nutzen zu können.
Auch Aussagen wie Zitat; „wer kommt dann bei den Energiekosten für das stetige wieder aufheizen der Wohnung auf?“ werden Vermietern sicherlich allzu bekannt sein.
Gerade jetzt wo diese Kosten exorbitant in die Höhe schnellen.
Im Allgemeinen wird es sich auch für den Vermieter als schwierig gestalten dem Mieter ein Nutzungsverhalten vorzuschreiben, solange dieses nicht von einer üblichen Nutzung abweicht oder strafrechtlicher Natur ist.
Mangelhafte Wohnung vs. Falsches lüften
Aber ist es tatsächlich nur dem falschen Nutzerverhalten bzw. dem falschen lüften oder der mangelhaften Wohnung geschuldet.
Dieses kann ich aus meiner deutschlandweit tätigen Baugutachter – Tätigkeit verneinen.
Denn es handelt sich zum überwiegenden Teil um ursachenübergreifende Schadensphänomene, die es in meiner Arbeit als Bausachverständiger zu ermitteln gilt.
Ursachen von Schimmel und Feuchtigkeit in Wohnungen
Die verschiedenen Ursachen für aufkommenden Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen sind;
Geometrische Wärmebrücken
Konstruktive Wärmebrücken
Positionierung u. Ausrichtung des Gebäudes
Unterdimensionierte bis fehlende Heizungsanlagen
Unterdimensionierte bis fehlende Lüftungsanlagen
Nutzerverhalten
Lüftungsverhalten
Konstruktive Gebäudemängel u. Gebäudeschäden
Um nur mal einen kleinen Teil der Ursachen zu benennen, welche als Ursache zum Tragen kommen könnten.
Was verursacht den Schimmelbefall in der Wohnung?
Um sich dieser Frage zu widmen, sollte man sich zuerst mit Grundsätzen der Bauphysik beschäftigen.
Zuerst einmal ist anzumerken, dass stetig Feuchtigkeit in unterschiedlicher Qualität und Quantität am Baukörper vorhanden ist und sich nicht gänzlich vermeiden lässt.
Diese entsteht im Baukörper bereits schon durch die normale Nutzung (kochen, baden, atmen…) und wird natürlich durch übermäßige Beanspruchung (nasse Wäsche aufhängen in der Wohnung etc.) erhöht.
Von außen wirken im allgemeinen witterungsbedingte Feuchtigkeit (Schlagregen, Nebel, Flugschnee etc.) sowie im Bodenbereich aufstauendes Sickerwasser, Spritzwasser oder sogar Grundwasser auf die äußere Gebäudehülle ein.
Diese besagte Feuchtigkeit wird durch die Umgebungsluft sowie den Baukonstruktionen selbst aufgenommen und gespeichert.
Warme Luft kann daher viel Feuchtigkeit im gasförmigen Aggregatzustand aufnehmen, welches auch für porenlastige Baustoffe (Mörtelfugen, mineralische Putze etc.) gilt.
Jetzt geschieht folgendes;
Warme Raumluft nimmt viel gasförmige Flüssigkeit auf
Wärme wandert nunmehr zum kälteren Punkt
Warme Raumluft mit viel Feuchtigkeit wandern über die Gebäudehülle zum kälteren Äußeren (besonders in der Winterperiode) und verliert über jede Konstruktionsschicht an Temperatur (Transmissionsverlauf)
Kalte Luft kann jedoch nicht mehr so viel Feuchtigkeit speichern, sodass der Aggregatzustand von gasförmig in flüssig wechselt (der sogenannte Taupunkt) und Kondenswasser entsteht.
Dieser Taupunkt sollte daher soweit wie möglich an der äußeren Gebäudehülle positioniert werden, sodass durch Temperatur/Sonneneinwirkung eine Austrocknung der Gebäudehülle realisiert werden kann.
Aufgrund der zuvor benannten Ursachen, kann dieser Taupunkt immer mehr ins Gebäudeinnere positioniert werden.
Zum Beispiel, dass der Konstruktionsaufbau eine schnellen Temperaturabfall begünstigt (konstruktive Wärmebrücke)
Oder Gebäudeunterführungen/Gebäudeecken oder sonnenabgewandte Gebäudefronten einen schnelleren Temperaturabfall aufweisen (geometrische Wärmebrücke)
Durch das Nutzerverhalten mehr Feuchtigkeit im Gebäudeinneren produziert wird.
Durch unterdimensionierte Heizungsanlage keine ausreichende Raumtemperatur erzielt werden kann.
Das fensterlose Räume keine technische Belüftung aufweisen.
Um nur mal einen geringen Teil der Taupunktverschiebung zu benennen.
Taupunktverschiebung und sein Schimmelbefall
Wenn nunmehr aus den zuvor benannten Gründen keine ausreichende Austrocknung der Gebäudehüllen realisiert werden kann, beginnt der Prozess des Folgeschadens.
Denn Schimmel benötigt in erster Linie drei Grundlagen um zu gedeihen;
Temperatur
Feuchtigkeit
Nährboden
Da die Beeinflussung von Temperatur (behagliches Raumklima) und Nährboden (Tapeten, Holzbekleidungen etc.) eher kontraproduktiv zum Wohnbehagen führen, wäre der Augenmerk auf die Feuchtigkeit zu richten.
Daher ist es unabdingbar durch einen Fachmann die Gewichtung der Schadensursache bestimmen zu lassen, sodass durch diesen die geeigneten Maßnahmen empfohlen werden können um den Baukörper langfristig zu schützen.
Fazit
Bei allen Konstruktionen sollte die Taupunktposition soweit wie möglich vom Wohnbereich weg positioniert werden und so positioniert/konstruiert werden, dass eine eigenständige / bestmögliche Austrocknung (besonders in der warmen Jahreszeit) realisiert wird.
Und was hat Corona damit zu tun?
Hier geht es um das veränderte Nutzerverhalten. Auf Grund der pandemischen Lage und dem daraus resultierenden Home-Office, wurde dieses in vielen Fällen aus optischen Gründen in den kältesten Raum der Wohnung platziert.
Dem Schlafzimmer
Bei vielen meiner zu bewertenden Schimmelschäden konnte ich dieses feststellen, was somit zu einer höheren Feuchtigkeit auf Grund der Anwesenheit, sowie einem geringeren Heiz- und Lüftungsverhalten führte. (Denn niemand sitzt gerne im Kalten bzw. schläft gerne im zu Warmen).
Wenn nunmehr noch konstruktive Belange negativ auf die vorliegende Nutzung einwirkenden, war der Streit zwischen Mieter und Vermieter vorprogrammiert.
Zusammenfassend
Es ist also zu erkennen, dass es sich zum überwiegenden Teil immer um mehrere Faktoren handelt, die auf eine Schadens- oder Mangelsituation einwirken.
Daher ist es ratsam sich einen Fachmann in diesem Gebiet anzuvertrauen, der den Beteiligten klar darstellen kann, welche Ursache welcher Gewichtung zu zuordnen ist.
Denn nur dann sind alle in der Lage, konstruktive auf die vorherrschende Ursache Einfluss zu nehmen.
Wie ist eure Meinung zu diesem Thema bzw. welche Erfahrungen habt ihr in der Vergangenheit diesbezüglich gemacht.
Ich würde mich sehr über einen regen Austausch freuen.
Bis dahin verbleibe ich wie gewohnt mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland euer Stefan Lange