Archive : Iserlohn

Ein paar Bilder machen und online stellen? Genau daran scheitern viele Immobilienverkäufe.

Viele Menschen unterschätzen, was professionelle Maklertätigkeit tatsächlich bedeutet.

Von außen betrachtet wirkt ein Immobilienverkauf oft einfach:

Ein paar Fotos machen.
Ein Exposé erstellen.
Das Objekt auf den bekannten Plattformen veröffentlichen.
Besichtigungstermine durchführen.
Käufer finden.
Abschluss.

Doch genau diese verkürzte Sichtweise führt in der Praxis häufig zu Problemen.

Denn ein Immobilienverkauf beginnt nicht erst mit dem Inserat. Er beginnt deutlich früher — mit der Vorbereitung.

Käufer kaufen nicht nur ein Objekt

Wer eine Immobilie kauft, kauft nicht nur Wohnfläche, Lage und Ausstattung.

  • Er kauft auch Verantwortung.
  • Er übernimmt ein Gebäude mit seiner Geschichte, seinen Veränderungen, seinen technischen Eigenschaften, seinen rechtlichen Rahmenbedingungen und möglicherweise auch seinen Risiken.

Deshalb stellen Kaufinteressenten oft Fragen, die weit über den ersten Eindruck hinausgehen:

  • Woher kommt ein Riss in der Wand?
  • Gibt es Hinweise auf Schadstoffe im Bestand?
  • Sind alle Umbauten genehmigt?
  • Passt die Bauakte zu dem, was vor Ort tatsächlich vorhanden ist?
  • Gibt es Baulasten?
  • Sind Rechte Dritter im Grundbuch eingetragen?
  • Besteht ein Nießbrauchrecht?
  • Wie lange läuft eine Erbpacht?
  • Sind Erschließungskosten zu erwarten?
  • Kann eine Wand verändert, geöffnet oder entfernt werden?

Diese Fragen sind nicht lästig. Sie sind berechtigt.

Und sie entscheiden häufig darüber, ob aus Interesse Vertrauen entsteht — oder Unsicherheit.

Fehlende Antworten bremsen den Verkaufsprozess

Viele Verkaufsprozesse geraten nicht deshalb ins Stocken, weil das Objekt uninteressant ist.

Sie geraten ins Stocken, weil wichtige Informationen zu spät geklärt werden.

Wenn Käufer erst im laufenden Prozess merken, dass Unterlagen fehlen, bautechnische Fragen offen sind oder rechtliche Rahmenbedingungen nicht sauber eingeordnet wurden, entsteht Unsicherheit.

Und Unsicherheit ist im Immobilienverkauf gefährlich.

Sie führt zu Rückfragen.
Sie verzögert Entscheidungen.
Sie erschwert Finanzierungen.
Sie belastet Verhandlungen.
Und sie kann dazu führen, dass Interessenten vollständig Abstand nehmen.

Deshalb ist es ein Irrtum, Maklertätigkeit auf Sichtbarkeit zu reduzieren.

Sichtbarkeit ist wichtig.

Aber Sichtbarkeit allein verkauft keine Immobilie zuverlässig.

Professionelle Maklertätigkeit beginnt vor dem Inserat

Ein guter Verkaufsprozess wird vorbereitet, bevor das Objekt online geht.

Dazu gehört, Unterlagen zu sammeln, Angaben zu prüfen, Besonderheiten zu erkennen und typische Käuferfragen vorwegzunehmen.

Gerade bei Bestandsimmobilien ist das entscheidend.

Denn dort gibt es häufig Themen, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind, aber später kaufentscheidend werden können.

Eine nachträglich veränderte Raumaufteilung.

Ein älterer Keller.

Ein auffälliger Riss.

Ein nicht eindeutig dokumentierter Anbau.

Ein Erbpachtgrundstück.

Ein ungeklärter Eintrag.

Eine fehlende Information aus der Bauakte.

All das muss nicht automatisch ein Problem sein.

Aber es muss verstanden, eingeordnet und kommuniziert werden.

Sachverständige Einordnung schafft Vertrauen

In unseren Verkaufsprozessen werden bautechnische Fragestellungen frühzeitig sachverständig eingeordnet.

Das bedeutet nicht, dass jedes Objekt schlechtgeredet wird.

Im Gegenteil.

Es geht darum, Klarheit zu schaffen.

Welche Auffälligkeiten sind eher unkritisch?

Welche Punkte sollten vorab geprüft werden?

Welche Fragen werden Käufer wahrscheinlich stellen?

Welche Informationen sollten Eigentümer bereithalten?

Welche Themen können später den Verkauf verzögern?

Diese frühe Einordnung hilft, den Verkaufsprozess belastbarer zu machen.

Sie schafft Orientierung für Verkäufer.

Sie schafft Transparenz für Käufer.

Und sie reduziert vermeidbare Reibungsverluste.

Fazit

Ein gutes Inserat bringt Aufmerksamkeit. Aber Aufmerksamkeit allein reicht nicht. Ein erfolgreicher Immobilienverkauf braucht Vorbereitung, Struktur, Kommunikation und Vertrauen.

Wer Maklertätigkeit auf Fotos und Online-Plattformen reduziert, übersieht genau den Teil der Arbeit, der später über Tempo, Sicherheit und Abschluss entscheiden kann.

Oder kurz gesagt: Ein Objekt wird durch ein Inserat sichtbar. Aber erst durch einen gut vorbereiteten Verkaufsprozess wird es entscheidungsfähig.

Bungalow in der Iserlohner-Heide

Bungalow in der Iserlohner-Heide mit Ausbaumöglichkeiten im Untergeschoss. 

Das Objekt überzeugt bereits heute durch einen sehr gut durchdachten Grundriss, der großzügiges Wohnen, klare Raumstrukturen und eine flexible Nutzung ermöglicht. Damit eignet sich der Bungalow sowohl für Familien als auch für Menschen, die Wohnen und Arbeiten sinnvoll miteinander verbinden möchten.

Nach Rücksprache mit der Baubehörde bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Nutzungsänderung des Untergeschosses, etwa als Anliegerwohnung, Bürofläche oder Homeoffice-Bereich. Auch eine Aufstockung mit Satteldach wurde als.

Objektdaten

  • Wohnfläche von 144 m²
  • Erd-/Obergeschoss: Küche /Gäste-WC / Esszimmer / Badezimmer mit Wanne u. Dusche / Wohnzimmer / Schlafzimmer und 2 Kinderzimmer
  • Untergeschoss: 3 Zimmer / Badezimmer mit Dusche sowie 6 Kellerräume
  • Grundstück von 674 m²/ Erbpacht
  • Baujahr 1971 

Besonderheiten

  • Dachsanierung komplett 2019
  • Fenstersanierung in 2020
  • Heizungsanlage durch Fernwärme
  • Energiebedarfsausweis mit 136,9 kWh/(m²*a) 
  • Untergeschoss massiv
  • Ober-/Erdgeschoss in Holzständerwerkbauweise mit asbestgebundenen Fassadenplatten

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Name
Zustimmung

Fachlicher Austausch mit Zukunft: Zusammenarbeit mit dem Kunststoff Institut Lüdenscheid

Der heutige Termin bei der KIMW Prüf- und Analyse GmbH / Kunststoff Institut Lüdenscheid markiert einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung meiner fachlichen Arbeit.

Ausgangspunkt des Austauschs war mein bereits 2024 veröffentlichter Fachartikel beim Fraunhofer IRB Verlag zum Thema hagelbedingte und nicht hagelbedingte Schäden an Kunststoffstegkammerplatten. Die zugehörige fachliche Verteidigung ist ausgearbeitet und wird dem Verlag in Kürze angeboten.

Darüber hinaus wurden gemeinsame Perspektiven für:

  • materialtechnische Schadensanalysen und Laboruntersuchungen,

  • Sensorik- und Monitoringlösungen im Rahmen der digitalen Gebäudeakte,

  • sowie interdisziplinäre Forschungs- und Praxisprojekte mit Versicherungsbezug
    konkret diskutiert.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse praxisnah nutzbar zu machen und gleichzeitig neue Bewertungs- und Dokumentationsstandards zu entwickeln.

Abgerundet wurde der Termin durch eine ausführliche Führung durch das Institut, die eindrucksvoll zeigte, wie moderne Prüftechnik, Forschung und angewandte Materialkunde ineinandergreifen.

Auch eine zukünftige Zusammenarbeit im Seminar- und Weiterbildungsbereich wurde perspektivisch vereinbart.

Diese Kooperation steht für fachliche Tiefe, gegenseitige Wertschätzung und einen klaren Blick nach vorn.

expira setzt auf drohnenflugboerse.de – Qualitätsstandard steigt weiter

Die Plattform drohnenflugboerse.de wächst: Mit expira, einem der namhaftesten Regulierungsunternehmen in der Versicherungsbranche, haben wir einen weiteren starken Partner gewonnen.

Unsere Qualitätsstandards waren schon bisher hoch. Doch expira stellt noch höhere Anforderungen an die Arbeit mit Drohnenflügen – Anforderungen, denen wir selbstverständlich gerecht werden.

Dazu gehören:

  • Standardisierte Drohnenflugaufnahmen

  • Gezielte Qualifikationssteigerung der Piloten

  • Neue Präsenzseminare, durchgeführt von zwei erfahrenen Dozenten

  • Die geplante Möglichkeit, künftig auch die A2-Lizenz-Prüfung in Kooperation mit dem LBA anzubieten

Mit diesem Schritt entwickeln wir unsere Plattform konsequent weiter – im Interesse unserer Auftraggeber und Drohnenpiloten gleichermaßen.

👉 Mehr erfahren & Teil der Plattform werden: www.drohnenflugboerse.de

TV trifft Sachverstand: ILS-Bau-Consulting bald im Fernsehen

Am heutigen Produktionstag standen spannende Entwicklungen rund um zukünftige TV-Projekte auf dem Plan. In einer Web-Konferenz mit filmreif TV wurden erste Konzepte und Inhaltsideen besprochen – mit dem Ziel, das Fachwissen aus dem Sachverständigenwesen sichtbar und verständlich für ein breites Publikum zu machen.

Gleichzeitig fanden die ersten Aufnahmen mit einer anderen Filmproduktion arriba media für ein anderes Projekt statt. Wir freuen uns, in den kommenden Wochen erste Einblicke und Ausstrahlungstermine bekanntzugeben.

🎬 Themen wie:

  • Bauschäden,

  • Gefahrenstoffe im Bestand

  • Bau-Schiksale

  • und praxisnahe Schadenbeispiele

werden zukünftig medial mit aufbereitet – fundiert, professionell und aus erster Hand.

Bleiben Sie dran – unsere Expertise wird sichtbar!

Neues TV-Format? Filmteam interessiert sich für meinen Alltag als Baugutachter!

Es passiert nicht alle Tage, dass sich ein Filmteam für die Arbeit eines Baugutachters interessiert – aber genau das ist aktuell der Fall! Nach einem ersten Telefonat letzte Woche mit Hanna von filmreitTV ging es heute weiter mit E-Mails. Ob daraus ein spannendes Format entsteht? Wir werden sehen.

Was mich besonders freut: Bauschäden und deren Bewertung rücken immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Denn ein fundiertes Gutachten kann im Ernstfall über viel Geld entscheiden – sei es für Eigentümer, Versicherungen oder Handwerksbetriebe.

Habt ihr einen besonders interessanten oder kniffligen Schadenfall? Vielleicht ergibt sich ja die Möglichkeit, echte Fälle für das mögliche Format zu begleiten! Wer sich angesprochen fühlt, darf sich gerne melden.

▶️ Jetzt Kontakt aufnehmen

#Baugutachten #Schadensbewertung #Filmprojekt #Immobilien #Versicherungsschäden

Jahresrückblick 2024: Gemeinsam auf Erfolgskurs

Jahresrückblick 2024: Gemeinsam auf Erfolgskurs

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – Zeit, zurückzublicken auf ein ereignisreiches Jahr voller Innovationen, Kooperationen und Erfolge. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, unsere Highlights mit Ihnen zu teilen und Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken.

Fachliche Meilensteine und Veröffentlichungen

In diesem Jahr hatten wir die Ehre, unsere Expertise in renommierten Fachpublikationen zu teilen:

  • Fraunhofer IRB Verlag – Sachverständige: Beiträge, die praxisnah und wegweisend für die Branche sind.

  • Forum Verlag – SanierungsVorsprung: Artikel, die den Fokus auf innovative Lösungen im Bereich Bauschäden und Sanierung legen.

Zertifizierung und Bildungspartnerschaften

Unsere Arbeit wurde 2024 von bedeutenden Institutionen anerkannt:

  • Zulassung und Zertifizierung als Bildungsträger für Schulungen mit versicherungsrechtlichem Hintergrund bei Sach- und Haftpflichtschäden.

  • Fortführung der Bildungspartnerschaft mit der Initiative des GDV „gut beraten“ – ein Vertrauensbeweis für unsere Qualität.

drohenflugboerse

Branchenübergreifende Zusammenarbeit

Wir haben gemeinsam mit starken Partnern die Branche geprägt:

  • Rekon-Interschaden Jahrestagung: Als Vortragender und Aussteller konnten wir unsere Expertise präsentieren und wertvolle Netzwerke knüpfen.

  • Kooperationen mit der LVM Versicherung und dem Deutschen Schadensservice: Ein Beweis für unser Vertrauen und unsere Fachkompetenz.

  • Launch der Drohnenflugplattform „drohnenflugboerse.de“: Eine Innovation, die digitale Transformation und Effizienz in die Gutachterarbeit bringt.

Bildung und Qualifizierung

Ein besonderes Highlight war die Entscheidung der DEKRA, ihre Sachverständigen von uns ausbilden zu lassen – ein Erfolg, der die Ergebnisse unserer überzeugenden Regionaltagungen bestätigt.

Neue Perspektiven durch Umzug und Kooperation

Der Umzug von Iserlohn nach Hagen war ein bedeutender Schritt:

  • Dank der Kooperation mit der Bildungsherberge der Fernuniversität Hagen bieten wir ab 2025 komfortable Seminare mit Übernachtungsmöglichkeiten an. Die ersten Veranstaltungen finden bereits im Januar und März/April statt.

Zukunftsweisende Vorhaben

  • Der GDV prüft aktuell die Anerkennung unseres Sachverständigenlehrgangs. Im kommenden Jahr planen wir, diesen durch die DAkkS als DIN EN ISO/IEC 17024-Lehrgang akkreditieren zu lassen.

  • Diese Entwicklung würde den Lehrgang mit einer öffentlichen Bestellung gleichstellen.

Stolz auf die nächste Generation

Ein ganz persönlicher Meilenstein: Mein Sohn hat den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und bereits erste Inhouse-Vorträge für 2025 gebucht, wie z. B. bei der Sachverständigen-Tagung des Berufsbildungswerks der Dachdecker in Hessen.

Danke für Ihre Unterstützung

Ein Jahr wie dieses wäre ohne Sie nicht möglich gewesen. Lassen Sie uns gemeinsam das Jahr 2025 mit neuen Projekten und Visionen beginnen. Bleiben Sie gespannt und folgen Sie uns weiterhin auf unseren Kanälen – Ihre Interaktion und Ihr Feedback treiben uns an!

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

 

Lustaufhandwerk-Event 2024: Treffpunkt für Handwerker aus aller Welt

Vom 22. bis 25. August 2024 findet das jährliche Lustaufhandwerk-Event Ferropolis in Gräfenheinichen statt. Hier treffen sich Handwerker aus ganz Deutschland und darüber hinaus, um sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und den Nachwuchs im Handwerk zu fördern.

Das Event im Überblick

Datum: 22. – 25. August 2024
Ort:Ferropolisstraße 1 in Gräfenhainichen

Was Sie erwartet:

  • Networking mit Handwerkern aus verschiedenen Ländern
  • Inspirierende Workshops und Vorträge
  • Austausch von Best Practices
  • Präsentation neuester Trends und Techniken im Handwerk

Highlight 2024: Macher-Festival der Real-Life-Guys und #lustaufhandwerk

Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist das Macher-Festival der Real-Life-Guys zusammen mit der Instagram-Community #lustaufhandwerk. Lassen Sie sich von den kreativen Köpfen inspirieren, die mit ihren innovativen Projekten und Erfindungen die Handwerkswelt aufmischen.

Sichern Sie sich Ihre Tickets

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Teil dieses einzigartigen Events zu sein. Tickets sind noch erhältlich! Besuchen Sie [Ticketlink] und sichern Sie sich Ihren Platz.

Warum Sie teilnehmen sollten

  • Netzwerken: Treffen Sie Gleichgesinnte und knüpfen Sie wertvolle Kontakte.
  • Lernen: Profitieren Sie von Workshops und Vorträgen renommierter Experten.
  • Innovation: Entdecken Sie die neuesten Trends und Techniken im Handwerk.
  • Inspiration: Lassen Sie sich vom Macher-Festival der Real-Life-Guys begeistern.

Über Lustaufhandwerk

Lustaufhandwerk ist eine Plattform, die sich für die Förderung des Handwerks und die Nachwuchsgewinnung einsetzt. Mit unseren jährlichen Events bieten wir eine Community auf Instagram für und von  Handwerker, um sich zu vernetzen, weiterzubilden und gemeinsam die Zukunft des Handwerks zu gestalten.


Schau vorbei und werden ein Teil einer starken Gemeinschaft, die das Handwerk lebt und liebt.

Wir freuen uns auf Dich!

1. Jahrestagung der REKON-Interschaden

Ein Blick auf die Zukunft der Schadenregulierung

Die Atmosphäre war elektrisierend, als ich auf der Bühne stand und über die Zukunft der Schadenregulierung sprach. Umgeben von talentierten Fachleuten, fühlte ich mich geehrt, meine Erkenntnisse zu teilen.

Digitale Transformation mit Drohnen

In meinem Vortrag drehte sich alles um die Macht der Drohnen bei der Schadensbewertung. Diese fliegenden Helfer sind unsere Verbündeten in der digitalen Ära. Hier sind einige der faszinierenden Aspekte, die ich hervorhob:

  1. Trotz fehlender Kapazitäten eine hinreichende Beweisischerung: Drohnen ermöglichen eine rasche Überprüfung von Dächern, ohne dass ein Mensch auf gefährliche Höhen klettern und trotzdem kann für den Fachmann eine hinreichende Beweissicherung erfolgen, sodass Prüfungen nach Aktenlage möglich sind. Die hochauflösenden Kameras liefern genaue Bilder, die bei der Bewertung von Schäden entscheidend sind und das bevor sämtliche Schäden schon Notabgedeckt und/oder beseitigt wurden.

  2. Identifizierung von Hagelschäden: Drohnen können präzise Hagelschäden an Gebäuden und Grundstücksbestandteilen erkennen. Dies beschleunigt die Schadensbewertung und ermöglicht eine effiziente Regulierung.

Forschung trifft praktische Anwendung

Mein Beitrag im „sachverständige“  des Fraunhofer IRB Verlags diente als Grundlage für den Vortrag zur Hagelschlagsbewertung. Die Verbindung zwischen bereits getätigter Feststellungen und praktischer Anwendung ist entscheidend für den Erfolg unserer Branche und Regulierungstätigkeiten. Wir müssen stets auf dem neuesten Stand bleiben und innovative Technologien nutzen, um den Schadenregulierungsprozess zu optimieren.

Ein herzliches Dankeschön an den Veranstalter Rolf Seitz der Rekon-Interschaden

Die Organisatoren der 1. Jahrestagung verdienen unseren Dank. Sie haben eine Plattform geschaffen, auf der Innovation und Wissen gedeihen können. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Schadenregulierung!

!Dankeschön

 

Foto: Ein herzliches Dankeschön an die Veranstalter der 1. Jahrestagung.

💡 Innovation und Wissen – die treibenden Kräfte unserer Branche.

„Versichertes Chaos – Sturmschäden während der Dachsanierung“

- Der Weg zur richtigen Versicherung -

Einleitung

„Wer nicht aufpasst, verschenkt hier Geld“ Dieses Thema wird sogar in der Fachwelt recht kontrovers diskutiert und man ist sich stets uneinig, wer letztendlich den Schaden in welchem Umfang zu regulieren hat. Dabei ist es ganz einfach, wenn man weiß, worauf es ankommt.

Der Hintergrund des Beitrages besteht darin, dass ein Versicherungsnehmer an seinem Mehrfamilienhaus eine Sanierung zur Minimirung des Energieverbrauchs durchführen lassen wollte. Dies hat er seinem Gebäudeversicherer auch so mitgeteilt.

Steildachsanierung (Bild: © ILS-Bau-Consulting)

Zusätzlich war das Objekt während der gesamten Sanierungsmaßnahme durch die Mieter bewohnt. Das Dach wurde durch den beauftragten Dachdecker mit einer Unterspannbahn versehen, die dafür sorgt, dass Regen abgeleitet wird, der durch den Wind unter die Ein-deckung gerät. Bei einem aufkom-menden Gewitter wurde die Vorde-ckung von einer Sturmböe erfasst und abgedeckt. Niederschlagswasser drang ins Gebäudeinnere ein und verursachte einen Nässeschaden vom Dachge-schoss bis ins Kellergeschoss. Nicht nur das Gebäude war betroffen, sondern auch der Hausrat der Mieterparteien.

Die Frage, die jetzt aufkam, war, wer zahlt den entstandenen Schaden. Steildachsanierung

(Bild: © ILS-Bau-Consulting)

Kontroverses Dilemma

Auf den ersten Blick könnte man mei-nen, dass einzig der ausführende Handwerker für den entstandenen Schaden einzustehen hat. Immerhin scheint es dieser versäumt zu haben, sein unfertiges Gewerk hinreichend gegen Umwelteinflüsse abzusichern und dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum seines Vertragspartners und der Mieter bei Durchführung der Sanie-rungsmaßnahmen keinen Schaden nimmt.

Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechtsgüter des Vertragspartners folgt aus § 241 Abs.2 BGB; die Haftung bei Missachtung aus § 280 Abs. 1 BGB. Gegenüber den Mietern könnte zudem eine deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Beschädigung des Eigen-tums in Betracht kommen.

Hinzu kommt, dass zum Schadenszeit-punkt normalerweise auch weder eine Teilabnahme noch eine Endabnahme der Dachdeckerarbeiten vorliegt, so-dass die Gefahr alleinig beim ausfüh-renden Handwerker liegt, und man deshalb davon ausgehen könnte, dass die Gebäudeversicherung des Eigen-tümers nicht greift.

Es erscheint, als sei der Weg damit vorgegeben: Man nimmt den Handwerker in Anspruch, der den Schaden dann normalerweise seiner Betriebshaftpflichtversicherung meldet.

Es erscheint, als sei der Weg damit vorgegeben: Man nimmt den Handwerker in Anspruch, der den Schaden dann normalerweise seiner Betriebshaftpflichtversicherung meldet.

Das Pendant zur zuvor benannten Haftpflichtregulierung des Handwerkers wäre der Gebäudeversicherer des Eigentümers. Letzterer versichert über die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) die Gefahren Sturm und Hagel, Brand etc., wenn daraus ein Folgenschaden am Gebäude des Versicherungsnehmers entsteht. In dem geschilderten Fall könnte die Regulierungsverantwortung des Gebäudeversicherers darin untermauert werden, dass die bereits angebrachten Bauteile/-stoffe fest mit dem versicherten Gebäude verbunden wurden.

Gleiches gilt auch für den Hausratversicherer. Denn auch dieser versichert die entstandenen Schäden durch die Gefahren Sturm und Hagel am versicherten Inventar im und am versicherten Ort.

Fakten zur Regulierung

Ein besonderes Augenmerk ist jedoch darauf zu richten, dass nicht alle ent-standenen Schäden durch die Betriebs-haftpflichtversicherung des ausführen-den Handwerkers abgedeckt werden.

Der sogenannte Erfüllungsschaden, sprich das beschädigte Bauteil bzw. die falsch ausgeführte vertraglich geschuldete Leistung (Vordeckung, Dach etc.), genießen im Generellen keinen Deckungsschutz. Derartige Schäden müssen somit durch den Handwerker im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung eigenverantwortlich getragen und beseitigt werden. In unserem besagten Fall würde die abgerissene Unterspannbahn daher nicht durch den Betriebshaftpflichtversicherer reguliert werden. Wenn beim Betriebshaftpflichtversicherer des Handwerkers keine Deckung vorliegt, bedeutet dies also nicht automatisch, dass keine Haftungsansprüche gegenüber dem verursachenden Handwerker geltend gemacht werden können. Dies sind demnach Schäden, für die der Handwerker selbst einzustehen hat.

Neuwert vs. Zeitwert

Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass es im Bereich der unterschiedlichen Versicherungszweige (Haftpflicht, Gebäude- oder Hausratversicherung) auch unterschiedliche Regulierungsgrundlagen gibt.

Im Bereich sämtlicher Haftpflichtschäden dient im Allgemeinen der Zeitwert als Regulierungsgrundlage. Hier wird durch die Versicherungsgesellschaften nur der Wert reguliert, den die beschädigte Sache vor Schadenseintritt noch an Wert aufwies. Dies führt oftmals zu Diskrepanzen zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und der letztendlichen Regulierungsentschädigung der Versicherungsgesellschaft. Diese Differenz ist auch nicht nachträglich durch den Verursacher auszugleichen, da es  bei der Zeitwertregulierung  in erster Linie darum geht, eine Übervorteilung des Anspruchstellers auszuschließen. 

Es gibt jedoch Ausnahmen in der Haftpflichtregulierung, bei denen die Zeitwertregulierung nicht zu Grunde gelegt werden kann. Dies geschieht immer dann, wenn eine durchgeführte Teilerneuerung oder Teilinstandsetzung zu keiner wesentlichen Werterhöhung der instand zu setzenden oder wiederzubeschaffenden Sache führt. Oder die Kosten der Reparaturmaßnahme den Wert der beschädigten Sache vor Schadenseintritt nicht überschreitet. Unter diesen Umständen ist der sogenannte Neuwertabzug oder umgangssprachlich der Abzug „Neu für Alt“ nicht gerechtfertigt und der Versicherer hat die tatsächlich entstandenen Kosten zu entschädigen.

In diesem Falle spricht man dann auch von einer Neuwertregulierung. Diese Regulierungsart des Neuwertes liegt auch bei den Gebäudeversicherungen vor – mit den Versicherungs-Gebäude-Bedingungen (ab VGB.88) – solange hier nicht etwas Gesondertes vereinbart wurde. Diesbezüglich ist der Gebäudeversicherer verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten zu regulieren.

Bei der Hausratversicherung geht es eher um den Wiederbeschaffungswert der Sache nach gleicher Art und Güte. Da hier ein umfänglicher Markt für Hausratgegenstände des täglichen Gebrauchs vorhanden ist, wird diesbezüglich auch eher weniger der Neuwert reguliert, sondern vorrangig der Wiederbeschaffungswert auf dem Gebrauchtmarkt. Nur Gebrauchsgegenstände, die auf dem gegenwärtigen Gebrauchtmarkt nicht erhältlich sind oder Hausratgegenstände, die nicht in erster Linie dem alltäglichen Gebrauch (Hobbygegenstände, Antiquitäten) zugeordnet werden können, werden  in der Regulierung gesondert betrachtet.

Wie jetzt anhand der zuvor benannten Belange erkennbar ist, stehen nunmehr nicht nur verschiedene Regulierungsmodalitäten wie:

  • Zeitwert
  • Neuwert
  • Wiederbeschaffungswert
  •  

sondern auch unterschiedliche Haftende zur Diskussion, wie:

  • Haftpflichtversicherung des Dachdeckers
  • Haftungsanspruch gegenüber dem Dachdecker selbst
  • Gebäudeversicherer des Versicherungsnehmers
  • Hausratversicherer der Mieterparteien
  •  

Soviel zum Überblick.

Nur unter welchen Umständen und normativen Vorgaben können die einzelnen Protagonisten nun in ihre Verantwortung genommen werden?

Worauf es ankommt

Wie bereits zu Beginn benannt, muss natürlich zuerst ein Schaden im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen (VGB) durch eine versicherte Gefahr wie zum Beispiel durch Sturm vorhanden sein. Weitere versicherte Gefahren sind

  • Brand
  • Blitz- und Überspannungsschäden
  • Explosion, Implosion und Verpuffung
  • Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen sowie dessen Ladung
  • Leitungswasserschäden
  •  

sowie daraus resultierende Folgeschäden.

Um diese Gefahren jedoch auch unter abweichenden Bedingungen wie der benannten Sanierung weiterhin abgesichert zu wissen, sollte der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit geboten werden, eine Einschätzung der vorliegenden Gefahrenerhöhung vornehmen zu können. Hierbei handelt es sich nämlich nach dem Versicherungsvertragsgesetzt (§ 23 des VVG) um eine Verpflichtung der Auskunftsobliegenheit des Versicherungsnehmers. Sicherlich könnte darüber diskutiert werden, inwieweit die besagte Sanierung eher als unerhebliche Gefahrenerhöhung (§ 27 VVG) zu deklarieren wäre, da der Versicherer bereits bei Vertragsabschluss davon ausgehen muss, dass Sanierungen und Instandsetzungen an Bestandsimmobilien anfallen werden. Um das Risiko anfallender Diskussionen zu minimieren, empfiehlt es sich, die Versicherungsgesellschaft vor Beginn der Maßnahmen darüber in Kenntnis zu setzen. Somit ist sichergestellt, dass kein Deckungsversagen bei Schaden einer versicherten Gefahr zu erwarten ist und eine Regulierung zum vereinbarten  (Neu-) Wert vorausgesetzt werden kann.

Wenn nunmehr ein verschuldetes Verhalten des beauftragtes Handwerkers (nicht sach- u. fachgerechte Arbeiten oder Unterlassen einer ordnungsgemäßen Absicherung) vorliegt, ergeben sich für den Gebäudeeigentümer zwei haftungsrelevante Ansprechpartner. Hier könnten der geschädigte Gebäudeeigentümer sowie die Mieter zwischen den beiden Haftenden wählen. Bezüglich der besagten Zeitwertregulierung im Haftpflichtschaden stellt es sich als selbsterklärend dar, dass hier die Regulierung des Gebäudeeigentümers eher durch den Gebäudeversicherer erfolgen sollte.  Wichtig ist jedoch, dass ebenfalls auf Grund der Auskunfts- und Mitwirkungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers die Versicherungsgesellschaft über den Haftungsanspruch gegenüber Dritte informiert wird.

Der Anspruch gegenüber Dritten geht jetzt nunmehr auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 86 VVG) auf den regulierenden Versicherer über. Das bedeutet, dass nach abgeschlossener Regulierung gegenüber dem Geschädigten die Versicherungsgesellschaft ihren Regeressanspruch zum Zeitwert gegenüber dem Haftpflichtversicherer sowie verursachenden Handwerker gelten machen kann.

Zusammenfassend

Liegt also ein versicherter Sachschaden am Gebäude oder Inventar im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen vor und wurde die Gefahrenerhöhung durch den Versicherungsnehmer dem Versicherer im Vorfeld der Arbeiten angezeigt und wurde auch der vorliegende Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten – dem Handwerker – dem Gebäudeversicherung zur Kenntnis gebracht ,so wäre dem Geschädigten zu empfehlen, den Gebäudeversicherer um Regulierung zu ersuchen. Dann würde dem Geschädigten nämlich die Neuwertregulierung zu Gute kommen.  

Der Versicherungsnehmer kann somit wählen, wen er zur Regulierung heranziehen möchte. Die Wahl sollte gut überlegt sein.