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Schäden im WDVS durch Schlagregen und Kondensat

Bei dem zu bewertenden Objekt handelte es sich um ein in den 60er Jahren erstelltes Reihenendhaus.

Durch die Eigentümer wurde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist farbliche Abweichungen in einem vor 6 Jahren angebrachten Wärmedämmverbundsystems festgestellt.

Die Ausrichtung der Fassade war westlich und somit der Wetterschlagseite zugewandt.

Schadensbild durch Verfärbungen im WDVS

Das Schadensbild befand sich essenziell, mittig der benannten Westfassade zwischen dem Erd- und Obergeschoss nahe der Geschossdecke.

Keilförmig verliefen hier die verdunkelten Farbabsetzungen waagerecht und senkrecht im Bereich der darunter angeordneten Dämmplatten bestehend aus expandierte Polystyrolplatten in verklebter Form.

Zusätzlich konnte Hohlstellen und Putzausbrüche in unterschiedlicher Qualität und Quantität in diesen Bereichen festgestellt werden.

Schadensursache der Verfärbungen im WDVS

Bei der Schadensursache ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ursachenübergreifende Schadensphänomene handelt.

Denn verwunderlich sollte hier die fehlende Schlagregensicherheit nach bereits so kurzer Nutzungsphase des Oberflächenputzes sein.

Nach Aussage der der Eigentümer wurde das Wärmedämmverbundsystem direkt auf die ehemalige Fassadenbekleidung aufgebracht.

Hierbei handelte es sich um eine Spaltklinkerfassade in vollflächiger Verklebung.

Da sich das Schadensbild essenziell im Bereich der Geschossdecke befand, geht der beauftragte Sachverstände von einer zusätzliche Kondensatbelastung durch Wärmebrücken im Ischelbereich (Übergang Wand zur Decke) sowie Boden zur Wand aus.

Durch die unterschiedlichen Volumenveränderungen der eingelagerten Feuchtigkeit sowie unterschiedliche Trocknungsverhalten, kam es zusätzlich zu Oberflächenputzbeschädigungen.

Offene Putzstellen führten Weitergehens zu einem mangelhaften Schlagregenschutz und zu einer zusätzlichen Befeuchtung.

Weitere Vorgehensweise

Als weiterführende Untersuchungen werden hier nunmehr Bauteilöffnungen erfolgen einschl. Kondensationsberechnungen.

So dass nachträglich ermittelt werden kann in welchem Umfang bzw. in welchen Bereich des Konstruktionsaufbaus der Taupunkt angesiedelt ist.

Derzeit ist davon auszugehen, dass eine wertsteigernde Sanierung der gesamten Fassade als unumgänglich zu betrachten ist.

Schadensursache bei Verfärbungen und Rissbildungen im Sockelputzbereich

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen am Sockelputz

Am gesamten umlaufenden, einsehbaren Sockelbereich wurden Farbabweichungen bzw. dunkle Ränder im Sockelputz sowie Farbabblätterungen und Ausblühungen in unterschiedlicher Qualität und Quantität bis zu einer Höhe von rund 30cm über Geländeoberkante festgestellt.

Ein höherer Schadensumfang in Qualität und Quantität war besonders an den feuchtigkeitsbelasteten Gebäudeseiten der Nord- und Westansicht des Gebäudes zu erkennen.

Ebenfalls konnten in diesen Bereichen netzartige Rissbildungen mit einem Risspaltmaß von ≤ 0,7mm erkannt werden.

Die Schadensursache am Sockelputz

Das vorliegende Schadensbild war auf eine nicht funktionstüchtige Abdichtung im Sockelbereich sowie einem  stark saugenden Sockelputz zurückzuführen.

Durch den erhöhten Spritzwasseranfall der angrenzenden Geländeoberfläche kam es hier zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbelastung bzw. durch die Gebäudepositionierung (West- u. Nordansicht) zu einem verzögerten Trocknungs- bzw. Kondensationsverhalten.

Auf Grund einer freigelegten Anschlussstelle an der Terrassenausgangstür konnte bereits eine nicht funktionstüchtige Abdichtungsebene festgestellt werden.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Auf Grund des derzeit vorliegenden Schadensbildes ist davon auszugehen, dass eine umlaufende Sockelputzsanierung erforderlich ist um die Funktionstüchtigkeit der Sockelabdichtung sicherzustellen.

Weitergehens werden die bereits vorliegenden Putzrisse von ≤ 0,7mm zu weiteren frostbedingten Hohlstellen im Sockelputz führen und wären somit im Sinne des fehlenden Schlagregen- bzw. Spritzwasserschutz als Mangel zu beseitigen.

Schadensursache bei abgerissenen Sockeleinfassungen vom keramischen Bodenbelägen

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen keramischen Bodenbelägen

Im überwiegenden Teil der Raumeckbereiche im Erd- u. Obergeschoss der keramischen Bodenbeläge in Flur und Badezimmer wurden Fugenaufrisse in unterschiedlicher Qualität und Quantität mit einem mittleren Spaltmaß von rund ≥ 2mm bis ≤ 4mm zwischen Boden- und Sockelfliese festgestellt.

In Teilbereich des Flur- und Treppenhausbelags wurden sogar Sockelfliesen vom Wandbereich gänzlich abgelöst.

Dichtspritzstoffe wiesen in der Sockelkonstruktion der zuvor benannten Bereiche daher kein geschlossenes Deckbild mehr auf.

Die Schadensursache der abgerissenen Sockeleinfassung

Der vorbeschriebene Abriss bzw.  Klaffungen in den Randfugen der Bodenbeläge resultieren aus einem Schwindvorgang des Estrichs nach dem Einbau der Beläge.

Auf Grund der kraftschlüssigen Verbindung zwischen Belag und Estrich wurde dessen Möglichkeit zur Formänderung in seiner Ausdehnung behindert.

Die Verwölbung des Estrichbelags in Form seines Schwindverhaltens führte daher zum absinken der Ränder bzw. Abriss der Fugenkonstruktionen.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Eine Instandsetzung von nachträglich verformter Beläge erfolgt zweckmäßigerweise erst nach Abklingen der Verformungen.

Vielfach reicht eine Neuverfugung oder ein Tiefersetzen der Randeinfassungen bei solch einem Schadensbild aus.

In wie weit ein abschneiden der Randbereich des Estrichs erforderlich ist, wäre stetig nur an Hand einer Freilegung dieser Bereiche und Beurteilung der Einzwängungen abschließend zu beurteilen.

Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534

Die neue DIN 18534 spiegelt die zeitgemäße Baupraxis in Bezug auf die Aufnahme alternativer Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten für die Innenraumabdichtung wieder.

Auf Grund dessen wurde erstmals die durch den Fachverband Fliesen u. Natursteine mit Stand Januar 2010, bezüglich flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen einschließlich Nutz- und Schutzschicht aus Fliesen und Platten mit in die Norm aufgenommen.

Klassifizierung auf Grundlage der Raumnutzung u. Wassereinwirkung

Die Anforderungen an den Konstruktionsaufbau richten sich daher in erster Linie, an die zu erwartenden Wassereinwirkung einschließlich der geplanten Raumnutzung selbst.

Daher wurden auch die Anforderungen an Abdichtung, Dämmlage sowie lastenverteilende und Nutzschicht in drei unterschiedliche Konstruktionsaufbauten aufgegliedert.

  1. Mit einer Abdichtungsebene unterhalb der Dämm- und lastenverteilenden Schicht
  2. Einer Abdichtungsebene zwischen lastenverteilender und abschließender Nutzschicht
  3. Sowie einem aus den beiden zuvor benannten Aufbauten kombinierten Konstruktionsaufbau

Die Wahl des Konstruktionsaufbaus, ergibt sich grundsätzlich aus den zu bestimmenden bzw. zu erwartenden Wassereinwirkungsklassen.

Die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen

Wie bereits zuvor benannt richtet sich der zu wählenden Konstruktionsaufbau an die zu erwartende Wassereinwirkungsklassen sowie der räumlichen Nutzung.

Somit ist selbsterklärend, dass zwischen Laboren und Schwimmbädern ein anderer Maßstab zugrunde liegen sollte, als bei privaten Bädern.

Die nachfolgende Tabelle soll, daher ein Überblick verschaffen.

Wassereinwirkungsklasse

Wassereinwirkung

Nutzungsbereiche

W 0 – I

Gering

Flächen mit geringer Einwirkung von anfallenden Spritzwasser w.z.B. Küchen, Hauswirtschaftsräumen u. Gäste-WC´s

W 1 – I

Mäßig

Flächen mit mäßiger Einwirkung von Brauch- u. Spritzwasser w.z.B. Boden- und Wandflächen des häuslichen Gebrauchs ohne aufstauendes Wasser

W 2 – I

Hoch

Flächen mit hoher Einwirkung von Spritz- u. Brauchwasser sowie zeitweise aufstauendes Wasser w.z.B. Bodenflächen von bodengleichen Duschen, Duschen in Sport- und Gewerbestätten, Bodenflächen mit Abläufen und Rinnen sowie Wand- und Bodenflächen von Sport- und Gewerbestätten

W 3 – I

Sehr hoch

Flächen mit sehr hoher Einwirkung von Spritz- und Brauchwasser sowie länger anhaltende anstauende Feuchtigkeit und intensive Reinigungsverfahren w.z.B. Schwimmbäder, Brauereien und/oder Labore sowie gewerbliche Küchen

 

Auf Grund zu erwartender Wassereinwirkungsklassen sind nachfolgend aufgeführte Abdichtungsstoffe zulässig.

Abdichtungsart

Abdichtungsort

Wasserein.Kl.

Riss.Kl.

(DIN18534-1)

Mindestst. mm

Polymerbitumendispersion

Wand

W 0-I bis W 2-I

R 1-I

0,5 mm

Polymerbitumendispersion

Boden

W 0-I bis W 1-I

R 1-I

0,5mm

Minr. Dichtungsschlämme

Wand/Boden

W 0-1 bis W 3-I

R 1-I

2,0mm

Reaktionsharz

Wand/Boden

W 0-I bis W 3-I

R 1-I

1,0mm

 

Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 2

Im zweiten Teil der fortführenden Themenreihe der Gipskartonplattenwände möchten wir uns mit den Detailpunkten der zulässigen Wandhöhen und Dehnungsfugen befassen.

Diese sind jedoch in ihren Einbaubereichen wie im ersten Teil der Themenreihe zu unterteilen.

Zulässige Wandhöhen mit Metallständerwerken nach DIN 17183-1

Die zulässigen Wandhöhen, sind wie bereits zuvor benannt in ihre Einbaubereiche, Beplankung und ihre Ständerwerkausführung zu unterteilen.

Die nachfolgenden Tabellen sollen daher einen Überblick der zulässigen Höhe und Ausführungen ermöglichen.

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50/75CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm75 mm3,00 m2,75 m 2,60 m
CW 50/100CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm + 12,5mm100 mm4,00 m3,50 m 2,60 m
CW 75/100CW 75x50x0612,5 mm100 mm4,50 m3,75 m
CW 75/125CW 75x50x0612,5 mm + 12,5 mm125 mm5,50 m5,00 m
CW 100/125CW 100x50x0612,5 mm125 mm5,00 m4,25 m
CW 100/150CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm150 mm6,50 m5,75 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei zug- und druckfestverbundenen Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50/155CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm4,50 m4,00 m ❶
CW 75 + 75/205CW 75x50x0612,5 mm +12,5 mm< 500 mm6,00 m5,50 m
CW 100 + 100/255CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm6,50 m6,00 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

❶ Durchbiegung < h/350 bis ≤ h/200

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei getrennten Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50 / ….CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mmAbhängig von Ständerwerk-reihenabstand2,60 m—-
CW 75 + 75 / …..CW 75x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben3,00 m 3,50 m2,50 m 2,75 m    
CW 100 + 100 / ….CW 100x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben4,00 m 4,25 m3,00 m 3,50 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt der Trennfugen

Im Generellen müssen alle Baukörpertrennfugen in den Ständerwerkwänden mit übernommen werden.

Zusätzlich sind bei Wandlängen ≥ 15 m Bewegungsfugen mit zu berücksichtigen.

(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt Wandöffnungen

Wandöffnungen sind selbsterklärend so auszubilden, dass eine ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Kräfte an angrenzenden Bauteilen abgeleitet werden können.

Somit sind in den Randbereichen der Öffnung zwischen den Ständern zusätzliche Riegel und/oder Aussteifungen mit Stahlblechen erforderlich.

Dämmstoffe und Brandverhalten

Kommen Dämmstoffe zum Einsatz in den Ständerwerkwänden, sind diese bezüglich ihres Brandverhaltens zu berücksichtigen.

Im Sinne der DIN 4102-01 werden diese nach ihren Einsatzerfordernissen nach Klasse A1, A2, B1, B2 und B3 unterteilt.

In Montagewände sollten mindestens B2-klassifizierte Dämmstoffe mit d = ≥ 40 mm eingebaut werden.

Der Nachweis einer erreichten Feuerwiderstandsklasse kann an Hand der DIN 4102-4/-22 bezüglich der klassifizierten Normkonstruktionen erfolgen oder an Hand der Bauaufsichtlichen Zulassung des Produktes bzw. bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses.  

Verlegung der Platten

Die Platten sind auf Ständern oder Riegeln dicht gestoßen zu verlegen.

Bei einlagiger Beplankung sind die Stöße der Längstkanten um mindestens einen Ständer- bzw. Riegelabstand zu versetzen. Bei mehrlagigen Beplankungen auch innerhalb einer Beplankungsseite.

Stirnseitige Stöße sind bei einlagigen Beplankungen aus brandschutztechnischen Gründen mit Profilen zu unterlegen.

Fugen sind alle zu verspachteln. Auch bei mehrlagigen Beplankungen hat dieses zu erfolgen.

Ein weiteres Digitalisierungsprojekt mit dem Märkischen Kreis

Wie bereits in den vergangenen Tagen bekannt gegeben wurde auf unseren sozialen Plattformen, stehen noch einige Projekte zur Digitalisierung an.

In dieser Woche wurde das Verwaltungsgebäude des Märkischen Kreises erfasst und ausgewertet bzw. wird derzeit von mir ausgearbeitet.

Der Überflug wurde jedoch bereits durch das Unternehmen wirfliegendrohne.de in der 26.KW. erfüllt.

Die Auftragsgrundlage liegt hier in erster Linie in der Anfertigung des digitalen Twins für weitere An- und Umbaumaßnahmen.

Ein gleichartiges Projekt wird derzeit für die Schlossruine in Arnsberg mit uns geplant.

Es bleibt also spannend.

Steildachkonstruktionen und ihr fehlender Dichtigkeitsanspruch

Dachflächen sind im Generellen so zu konzeptionieren, dass Niederschläge ordnungsgemäß und schnellstmöglich abgeleitet werden können.

Dieses ist jedoch nicht immer auf Grund von konstruktiven Belangen oder örtlichen Gegebenheiten möglich.

Auf Grund dessen ist es erforderlich zwischen zwei Arten der Dachkonstruktionen, wie Eindeckungen und Abdichtungen wählen zu können.

Daher sollte sich ein Planer des Dilemmas bezüglich des fehlenden Dichtigkeitsanspruchs bei Steildacheindeckungen bewusst sein.

Fachregeln verweisen bereits darauf

In den Dachdeckerfachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird bereits in den „Grundregeln für Dacheindeckungen in Punkt 5.8 darauf verwiesen, dass;

Dacheindeckungen regensicher sein müssen……

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Regensicher bedeutet jedoch nicht regendicht. Daher wird auch weiterführend darauf hingewiesen, dass;

…… Durch extreme Witterungseinwirkungen, wie zum Beispiel Treibregen, Flugschnee, Vereisungen und Schneeablagerungen,…… kurzfristig bzw. vorübergehend  Niederschlagsfeuchte unter die Dacheindeckung gelangen kann und zur Durchfeuchtung der darunterliegenden Räume führen.

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Derartige Einwirkungen können nur ausgeschlossen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen w.z.B Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen geplant und funktionstüchtig ausgeführt werden.

Die örtlichen Gegebenheiten des zu bewertenden Objekts

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise einschl. einer Steildacheindeckung von rund 45° Dachneigung.

Die Dacheindeckung wiesen eine südliche und nördliche Ausrichtung auf.

Die Schleppdachgaube erfolgte mit geschwungenen Gaubenwangen, auch umgangssprachlich als Fledermausgaube bekannt.

Auf dem KVH-Dachstuhl wurde eine atmungsaktive Unterspannbahn (Delta SPF) verlegt und der Lüftungsquerschnitt mit DIN-Lattung 28/48cm, welche stumpfstoßend an der Traufkeilbohle endeten.

Die Trägerlattung an den Wangen wurde mit versetzt, angeordneten Spalierlatten bis auf einer Höhe von 3cm aufgeschichtet und miteinander mechanisch fixiert.

Die Dacheindeckung erfolgte mit einem Pressdachziegel einschl. Kopf- und Seitenfalz (Creaton Flachdachziegel).

Das Schadensbild am Objekt

Bereits bei der Begehung der Dachfläche konnte erkannt werden, dass auf Grund des plattenartigen Deckmaterials an den Wangenbereichen keine geschlossene Dacheindeckung realisiert werden konnte.

Im Übergang von der geschwungenen Wangenfläche zur Hauptdachfläche, lagen Spaltmaßen in der Seitenüberdeckung von rund 4-5cm vor.

Die klaffend, offenen Seitenüberdeckungen des Deckmaterials waren auf Grund der Gebäudepositionierung an der Norddachfläche nach Westen gerichtet, sodass Schlagregen ungehindert eindringen kann/konnte.

Zusätzlich wurde auf der östlichen Gaubenwange durch Windsogkräfte eine sturmzerstörende Bauteilöffnung auf rund 5m² festgestellt.

Bei der Freilegung der Gaubenwangen, konnte eine erhebliche Materialermüdung an der Unterspannbahn sowie der Holzlattenkonstruktion erkannt werden.

Was war die Schadensproblematik?

Durch eindringende UV-Strahlung und Niederschlagsfeuchtigkeit wurde die schützende Unterkonstruktion erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Die UV-Belastung führte zur Versprödung der Vordeckung, sodass durch diese keine ableitende Funktion in Teilbereichen mehr vorlag.

Durch die stumpf an der Keilbohle endenden Konterlatten, welche den Lüftungsquerschnitt sicherstellen sollten, staute sich die eingedrungene Feuchtigkeit in Foliensäcken und führte zur Dauerbefeuchtung des Kopfholzes der Konterlatten.

Auf Grund der nicht funktionstüchtigen Unterkonstruktion, wurde anfallendes Tageswasser ungehindert in das Gebäudeinnere geleitet und verursachte dort einen innenliegenden Nässeschaden.

Schadensbeseitigung

Da die Dacheindeckung aus Tondachziegel weiterhin erhalten bleiben sollte, konnte die Instandsetzung nur über zwei alternative Möglichkeiten realisiert werden.

Zum einen bestand die Möglichkeit, die Neigungen an den geschwungenen Gauben wesentlich flach, auslaufender zu gestalten, sodass ein geschlossenes Deckbild realisiert werden könnte.

Welches jedoch auf Grund seiner Unverhältnismäßigkeit und Optik verworfen wurde.

Daher wurde die Anordnung eines regedichten Unterdachs der gesamten Gaubenflächen empfohlen.

Die Unterspannung der Hauptdachfläche sollte so an das regendichte Unterdach angeordnet, dass ein aufstauen in den Übergang verhindert wird und ein schnellstmögliches Ablauf sichergestellt werden kann.

Die zu erwartenden Kosten wären hier bei rund 8.700,- € einzuordnen.

Digitalisierung von Bestandsimmobilien erzielt eine immer größer werdende Beliebtheit

Besonders zu Zeiten erhobener Kontakteinschränkungen ist es besonders hilfreich Projekte, Maßnahmen und Konzepte an Hand eines digitalen Twins via Homeoffice zu besprechen.

Auftraggeber bestimmt die zu ermittelnden Daten

Sowie ein virtuelles Gebäude erstellt wurde, bestimmt unser Auftraggeber, welche Informationen dem Objekt zugewiesen und ermittelt werden sollen.

Umstrukturiertes BuildingInformationModeling (BIM) für Bestandsimmobilien

Somit können von einfachen Bestandflächenermittlung bis hin zu Sanierungsüberlegungen alles angelegt werden.

Wenn wir ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen gerne alles weitere mit Ihnen bzw. stimmen uns mit Ihnen ab.

Der Unterschied zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert

Um mal wieder die alte vs. aufleben zu lassen, heute mal wieder ein neuer Beitrag aus dem Reich des Versicherungswesen.

Die Versicherungssumme

Beschreibt, bis zu welche Schadenshöhe Versicherungsschutz besteht.

Der Versicherungswert

hingegen, beschreibt den Wert der versicherten Sache.

Diese kann z.B. zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum gemeinen Wert versichert sein.

Mauerwerksrisse mit horizontalen und treppenartigen Verlauf auf Höhe der Geschossdecken

Bei dem zu bewertenden Schadensfall handelte es sich um ein 3-geschossiges Doppelhaus als Neubau aus dem Jahre 2016.

Die Geschossdecken wurden als über die Doppelhaushälfte durchlaufend auf den Außenwänden eingespannte Stahlbetondeckenkonstruktionen ausgeführt.

Die Erstellung der Außenwände erfolgte mit Porenbetonblöcken. Die Dachkonstruktion ist als Pultdachkonstruktion in Vollschalung auf Lagerpfetten mit Flachdachabdichtung errichtet worden.

Schadensbild

Das Schadensbild stellte sich durch treppenartige Rissflanken an der südwestlichen Außenwand des Dachgeschosses nach oben zur Dachkonstruktion verlaufend dar.

Auf der diagonal gegenüberliegenden Gebäudeaußenseite befanden sich die treppenartigen Risse in der Stoß- und Lagerfuge hingegen unterhalb der Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Obergeschoss in Richtung Gründung verlaufend.

Gleichermaßen waren umlaufende horizontale Risse in unterschiedlicher Qualität und Quantität an allen Mauerwerksscheiben im Ober- und Dachgeschoss Nahe der Geschossdecke festzustellen.

Abrisse der Türsturzbereiche lagen ebenfalls im gesamten Obergeschoss unterhalb der Geschossdecke vor.

Derzeitiger Untersuchungsstand

Da dem Hauseigentümer keine Gebäudeunterlagen zum Zeitpunkt des Ortstermins vorlagen werden diese nunmehr über den damaligen Verkäufer bzw. über das örtliche Bauamt und ausführenden Handwerksbetrieben angefordert.

An Hand einer vorliegenden Schnittzeichnung des Objekts konnte jedoch erkannt werden, dass in der Nordostansicht keine stützenden Wände berücksichtigt wurden, so dass derzeit von einem statischen Problem auszugehen ist.

 

rot = Rissbereiche in den Wänden 
blau = anzunehmender Durchhang an GS-Decke

Zu beweisen gilt nunmehr, dass durch den Deckendurchhang an der nordöstlichen Gebäudehälfte eine überverhältnismäßige Stauchung in den Wandscheiben zum benannten Schadensbild führte.

Des Weiteren wird durch die Bauherren eine erhöhte Schallübertragung, der die nachbarschaftliche Gebäudehälfte bekannt gegeben, welche vermutlich der durchlaufenden Geschossdecken geschuldet sein wird.

Da es sich derzeit jedoch nur um eine Schadenseinschätzung handelt, werden nunmehr nach Erhalt der Unterlagen und Ausführungsdetails weitere Untersuchungen erfolgen müssen.

Diese werden wir, soweit dieses möglich ist bzw. beauftragt wird, fortlaufend veröffentlichen.

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