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Jahresrückblick 2021

Mit diesem Video möchten wir nicht nur einen kleinen Einblick in unser gleich ausklingendes Jahr 2021 ermöglichen, sondern auch ein dickes Dankeschön an unserer Mitmenschen da draußen.
Ich denke jeder von uns hat einen eigenen bitteren Beigeschmack für dieses Jahr.
Jedoch haben Adjektive, wie ich bereits einem Freund mitgeteilt hatte einen sehr angenehmen Vorteil, sie besitzen immer einen Gegensatz.Nach schlecht kommt gut, nach kalt kommt warm etc. somit kann das gute Jahr 2022 ruhig kommen.
Lasst usn die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam das Jahr 2022 gestaltet und zwar ganz nach unseren Vorstellungen.In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit und Optimismus.

Eure Langes

DANKE…….

Dieses Jahr war recht turbulent und das beziehen ich nicht auf unsere unternehmerischen Belange, sondern auf die äußeren Umstände.

Denn unser Geschäftsjahr war eines mit der erfolgreichsten der letzten Jahre und das verdanken wir jenen die uns ihr Vertrauen gewidmet haben.

„Dafür möchten wir uns ganz herzlichst bei euch bedanken!“

Im Ahrtal waren wir mit unserem Unternehmen nur ehrenamtlich für Betroffene und Berufskollegen im Einsatz und wir haben pingeligst darauf geachtet kein Geld am Leid anderer zu verdienen.

Dieses hat uns verändert, auch bezüglich unserer zukünftigen Firmenpolitik aber dazu mehr im Jahr 2022.

Zusammenfassend möchten wir uns daher nochmals bei jeden von Euch bedanken und freuen uns schon darauf mit euch gemeinsam die Normalität uns wieder zurückzuerobern.

In diesem Sinne eure Familie  Lange

Demenzkranker Vater verursacht Leitungswasserschaden

Wie versprochen kommt nun der Beitrag, welcher sehr knapp auf den zweiten Platz in unserer Umfrage bei Instagram unter bau.sv.lange gelandet ist. Hier wollte ich euch näherbringen, warum der demenzerkrankte Vater des Gebäudeeigentümers einen ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung gezaubert hat.

Wie bereits schon unschwer zu erkennen ist, benötigt es nicht immer eine versicherte Ursache um einen versicherten Leitungswasserschaden im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen vorliegen zu haben.

Denn Schadensursache und Folgeschaden durch Wasseraustritt werden unabhängig von einander behandelt und reguliert.

Sowie auch in diesem Falle, wo der demenzerkrankte Vater in seiner Überforderung den Duschkopf abriss und das gesamte Dachgeschoss aus der Dusche heraus unter Wasser setzte.

Wenn dieses erstmalig vorkommt, sollte es kein Problem darstellen, dieses über die Gebäudeleitungswasserversicherung zum Neuwert (wenn vereinbart) regulieren zu lassen. Beim mehrfachen Vorkommnis, wird der Versicherer sicherlich prüfen ob eine fahrlässige oder grobfahrlässige Obliegenheitsverletzung nicht zu einer Kürzungsquote führen könnte. Sollte es jedoch zur Regelmäßigkeit kommen, dann wird sicherlich die Rechtsprechung auch mal den Vorsatz genauer prüfen. (keine Rechtsbelehrung, bin ja kein Jurist)

Aus welchen Leitungen kann Leitungswasser bestimmungswidrig austreten?

Versichert sind alle Rohre und damit verbundenen Schläuche und Vorrichtungen innerhalb des Gebäudes die der Zu- oder Abwasserleitung dienen. Heizungs- und Klimaanlageleitungen sowie Wasserlösch- und Berieselungsanlage. Ja sogar Wasserbetten und Aquarien.

Außerhalb des Gebäudes, können Leitungen über Zusatzklauseln bei diversen Versicherungen mitversichert werden.

Es ist unerheblich ob die Schadensursache überhaupt versichert ist.

So wie auch im besagten Falle.

Wenn Ihr Fragen und/oder Anregungen habt, gerne nachfolgend.

In diesem Sinne…..

Betriebshaftpflicht und ihre Tücken

Telefonmarathon mit den Juristen

Ihr wolltet wissen, was zu diesem 2-tägigen Telefonmarathon geführt hatte. Es war ein umfangreicher Haftpflichtschaden an drei Gewerbehallen an denen eine Photovoltaikanlage nicht nach den anerkannten Regeln der Technik montiert wurde durch einen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen

Kurz nach der Montage drang Niederschlagswasser ein und verursachte an zwei Hallen, Nässeschäden am Betriebsinventar.

Dadurch das der Subunternehmer ein Erfüllungsgehilfe war, musste dieser ebenfalls gegenüber dem Generalunternehmer haften, was bei einem Verrichtungsgehilfen (z.B. Mitarbeiter) nicht der Fall gewesen wäre.

In diesem Beitrag möchte ich daher kurz auf die Besonderheiten des Tätigkeits- u. Bearbeitungsschaden (wenn vertraglich vereinbart in Betriebshaftpflicht) nehmen, sowie dem versicherten Folgeschaden und Begleitschaden sowie dem nicht versicherten Erfüllungsschaden.

Und ganz wichtig im Haftpflichtschaden kann kein Anspruch zum Neuwert erhoben werden, sondern nur die Regulierung zum Zeitwert.

Beweissicherung am Campus

Im wahrsten Sinne des Wortes, stand ich hier dem Sachverständigenkollegen / Marc Schütt,  als Flügelmann zur Seite und unterstützte diesen mit Drohnenaufnahmen in einem vorsorglichen Beweisischerungsverfahren an einem Campusgelände in Köln.

Mit Einsatz der Drohnen und Hubfahrzeugen wurden hier über hunderte von Fensterbeschädigungen erfasst und ausgewertet und zum späteren Zeitpunkt schriftlich dokumentiert.

Wenn der Fassade die Luft ausbleibt

Was war passiert

Bei dem hier zu bewertenden Schadensbild handelt es sich um eine in Auftrag gegebene Fassadenbekleidung bestehend aus fasergebundene Fassadenpaneelen mit hinterlüfteten Konstruktionsaufbau.

Bereits kurz nach dem ersten Frostwechsel der Fertigstellung konnten durch die Auftraggeberseite Unregelmäßigkeiten durch Blasenbildung in der Paneeloberflächen der südlichen Fassadenbekleidungen festgestellt werden. Der ausführende Unternehmer wurde darüber informiert und ging von einem Produktionsfehler der Paneele aus. Die beeinträchtigten Profile wurden kurzerhand in Zusammenarbeit mit dem Hersteller ausgetauscht.

Im darauffolgenden Jahr wurden weitere Profile beeinträchtigt und auch die bereits ausgetauschten wiesen erneut Blasenbildungen auf.

Feststellungen im Ortstermin

Nach Inaugenscheinnahme durch meine Person als beauftragter Sachverständiger konnten Ablösungen der Farboberfläche sowie Blasenbildungen zwischen Profil und Oberflächenbeschichtung an Balkon- und Eingangsbekleidung erkannt werden.

Das Schadensbild selbst erstreckte sich zum überwiegenden Teil auf den östlichen und südlichen Brüstungsbereich des Balkons sowie den am Balkon anschließenden westlichen und südlichen Bekleidungsbereich des südlichen Eingangsbereichs.  

Ebenfalls konnte ober- und unterseitig der Bekleidung kein Lüftungsquerschnitt an Hand von Öffnungen und/oder Lüftungsprofilen erkannt werden. Im Bereich der balkonseitigen Brüstungsabdeckung wurde diese knirsch an die Bekleidungsebene anmontiert, eine Überdeckung der Metallabdeckung lag nicht vor.

Nach Demontage der Bekleidungspaneele in Teilbereichen war festzustellen, dass diese direkt auf einer Vordeckung verlegt wurden, welche auf die Tragekonstruktion getackert wurde wurde.

Ursache: Der Fassade wurde im wahrsten Sinne des Wortes die Luft abgeschnürt

Im Sinne der Dachdeckerfachregeln für Fassadenbekleidungen unter Punkt 5.10 sowie analog zur DIN 18516-1 unter 4.2.2 sind hier Lüftungsquerschnitte von mind. 20mm zwischen Bekleidung und Unterkonstruktion sowie 50 cm²/lfm Anschlusslängen sicherzustellen um eine ausreichende Kondensation des Deckmaterial und Ableitung des Tauwassers zu ermöglichen. Dieses wird ebenfalls durch die Herstellervorgaben eingefordert.

Das Deckmaterial erlitt somit eine stetige Durchfeuchtung, welche im Frostwechsel bzw. durch thermische Einwirkung zur Ablösung der Oberflächenbeschichtung führte.

Zusätzlich wird auf Grundlage der Fachregeln für Metallarbeiten nach Punkt 6.3.1 sowie den Abbildungen III.16 / Tabelle und Punkt 8 für Mauerabdeckungen ein Überstand der Abdeckung von mind. 2cm gefordert, um ein kapillares hinterlaufen von ableitenden Niederschlagswasser zu vermeiden.

Zusammenfassend konnte somit Niederschlagswasser oberhalb der Bekleidung kapillar in den Konstruktionsbereich eindringen und durch den fehlenden Lüftungsquerschnitt wurde zusätzlich eine Kondensation nicht mehr ermöglicht.

Die Instandsetzung

Zur Ursachenbehebung ist es daher erforderliche den vorhandenen Bekleidungsbelag zu demontieren um nachfolgend einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt sowie ausreichenden Überdeckungsabstand von Mauerabdeckung zur Bekleidung im Sinne der zuvor benannten Vorgaben sicherzustellen.

Die Kostenermittlung lag auf Grundlage des Baukostenindex  bei rund 15.500,- € brutto.

Daher immer schön darauf achten das eine hinterlüftete Fassadenkonstruktion, mit welchem Bekleidungsbelag auch immer einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt aufweist.

Das selbige gilt im Übrigen auch bei Dachkonstruktionen.

In diesem Sinne hoffe ich, einen informativen Beitrag veröffentlicht zu haben und würde mich natürlich über ein Feedback zur Motivation sehr freuen.

Schäden im WDVS durch Schlagregen und Kondensat

Bei dem zu bewertenden Objekt handelte es sich um ein in den 60er Jahren erstelltes Reihenendhaus.

Durch die Eigentümer wurde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist farbliche Abweichungen in einem vor 6 Jahren angebrachten Wärmedämmverbundsystems festgestellt.

Die Ausrichtung der Fassade war westlich und somit der Wetterschlagseite zugewandt.

Schadensbild durch Verfärbungen im WDVS

Das Schadensbild befand sich essenziell, mittig der benannten Westfassade zwischen dem Erd- und Obergeschoss nahe der Geschossdecke.

Keilförmig verliefen hier die verdunkelten Farbabsetzungen waagerecht und senkrecht im Bereich der darunter angeordneten Dämmplatten bestehend aus expandierte Polystyrolplatten in verklebter Form.

Zusätzlich konnte Hohlstellen und Putzausbrüche in unterschiedlicher Qualität und Quantität in diesen Bereichen festgestellt werden.

Schadensursache der Verfärbungen im WDVS

Bei der Schadensursache ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ursachenübergreifende Schadensphänomene handelt.

Denn verwunderlich sollte hier die fehlende Schlagregensicherheit nach bereits so kurzer Nutzungsphase des Oberflächenputzes sein.

Nach Aussage der der Eigentümer wurde das Wärmedämmverbundsystem direkt auf die ehemalige Fassadenbekleidung aufgebracht.

Hierbei handelte es sich um eine Spaltklinkerfassade in vollflächiger Verklebung.

Da sich das Schadensbild essenziell im Bereich der Geschossdecke befand, geht der beauftragte Sachverstände von einer zusätzliche Kondensatbelastung durch Wärmebrücken im Ischelbereich (Übergang Wand zur Decke) sowie Boden zur Wand aus.

Durch die unterschiedlichen Volumenveränderungen der eingelagerten Feuchtigkeit sowie unterschiedliche Trocknungsverhalten, kam es zusätzlich zu Oberflächenputzbeschädigungen.

Offene Putzstellen führten Weitergehens zu einem mangelhaften Schlagregenschutz und zu einer zusätzlichen Befeuchtung.

Weitere Vorgehensweise

Als weiterführende Untersuchungen werden hier nunmehr Bauteilöffnungen erfolgen einschl. Kondensationsberechnungen.

So dass nachträglich ermittelt werden kann in welchem Umfang bzw. in welchen Bereich des Konstruktionsaufbaus der Taupunkt angesiedelt ist.

Derzeit ist davon auszugehen, dass eine wertsteigernde Sanierung der gesamten Fassade als unumgänglich zu betrachten ist.

Schadensursache bei Verfärbungen und Rissbildungen im Sockelputzbereich

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen am Sockelputz

Am gesamten umlaufenden, einsehbaren Sockelbereich wurden Farbabweichungen bzw. dunkle Ränder im Sockelputz sowie Farbabblätterungen und Ausblühungen in unterschiedlicher Qualität und Quantität bis zu einer Höhe von rund 30cm über Geländeoberkante festgestellt.

Ein höherer Schadensumfang in Qualität und Quantität war besonders an den feuchtigkeitsbelasteten Gebäudeseiten der Nord- und Westansicht des Gebäudes zu erkennen.

Ebenfalls konnten in diesen Bereichen netzartige Rissbildungen mit einem Risspaltmaß von ≤ 0,7mm erkannt werden.

Die Schadensursache am Sockelputz

Das vorliegende Schadensbild war auf eine nicht funktionstüchtige Abdichtung im Sockelbereich sowie einem  stark saugenden Sockelputz zurückzuführen.

Durch den erhöhten Spritzwasseranfall der angrenzenden Geländeoberfläche kam es hier zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbelastung bzw. durch die Gebäudepositionierung (West- u. Nordansicht) zu einem verzögerten Trocknungs- bzw. Kondensationsverhalten.

Auf Grund einer freigelegten Anschlussstelle an der Terrassenausgangstür konnte bereits eine nicht funktionstüchtige Abdichtungsebene festgestellt werden.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Auf Grund des derzeit vorliegenden Schadensbildes ist davon auszugehen, dass eine umlaufende Sockelputzsanierung erforderlich ist um die Funktionstüchtigkeit der Sockelabdichtung sicherzustellen.

Weitergehens werden die bereits vorliegenden Putzrisse von ≤ 0,7mm zu weiteren frostbedingten Hohlstellen im Sockelputz führen und wären somit im Sinne des fehlenden Schlagregen- bzw. Spritzwasserschutz als Mangel zu beseitigen.

Schadensursache bei abgerissenen Sockeleinfassungen vom keramischen Bodenbelägen

Zu Grunde lag eine Schaden- u. Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an einem vier Jahre alten Neubau.

Hier wurde durch das beauftragte Sachverständigenbüro das Objekt im Gesamten in Augenschein genommen und Mängel bzw. daraus resultierende Schäden in Ursache und Umfang erfasst und bewertet.

Die Schadensfeststellungen keramischen Bodenbelägen

Im überwiegenden Teil der Raumeckbereiche im Erd- u. Obergeschoss der keramischen Bodenbeläge in Flur und Badezimmer wurden Fugenaufrisse in unterschiedlicher Qualität und Quantität mit einem mittleren Spaltmaß von rund ≥ 2mm bis ≤ 4mm zwischen Boden- und Sockelfliese festgestellt.

In Teilbereich des Flur- und Treppenhausbelags wurden sogar Sockelfliesen vom Wandbereich gänzlich abgelöst.

Dichtspritzstoffe wiesen in der Sockelkonstruktion der zuvor benannten Bereiche daher kein geschlossenes Deckbild mehr auf.

Die Schadensursache der abgerissenen Sockeleinfassung

Der vorbeschriebene Abriss bzw.  Klaffungen in den Randfugen der Bodenbeläge resultieren aus einem Schwindvorgang des Estrichs nach dem Einbau der Beläge.

Auf Grund der kraftschlüssigen Verbindung zwischen Belag und Estrich wurde dessen Möglichkeit zur Formänderung in seiner Ausdehnung behindert.

Die Verwölbung des Estrichbelags in Form seines Schwindverhaltens führte daher zum absinken der Ränder bzw. Abriss der Fugenkonstruktionen.

Die Pauschalaussage der Schadensbehebung

Eine Instandsetzung von nachträglich verformter Beläge erfolgt zweckmäßigerweise erst nach Abklingen der Verformungen.

Vielfach reicht eine Neuverfugung oder ein Tiefersetzen der Randeinfassungen bei solch einem Schadensbild aus.

In wie weit ein abschneiden der Randbereich des Estrichs erforderlich ist, wäre stetig nur an Hand einer Freilegung dieser Bereiche und Beurteilung der Einzwängungen abschließend zu beurteilen.

Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534

Die neue DIN 18534 spiegelt die zeitgemäße Baupraxis in Bezug auf die Aufnahme alternativer Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten für die Innenraumabdichtung wieder.

Auf Grund dessen wurde erstmals die durch den Fachverband Fliesen u. Natursteine mit Stand Januar 2010, bezüglich flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen einschließlich Nutz- und Schutzschicht aus Fliesen und Platten mit in die Norm aufgenommen.

Klassifizierung auf Grundlage der Raumnutzung u. Wassereinwirkung

Die Anforderungen an den Konstruktionsaufbau richten sich daher in erster Linie, an die zu erwartenden Wassereinwirkung einschließlich der geplanten Raumnutzung selbst.

Daher wurden auch die Anforderungen an Abdichtung, Dämmlage sowie lastenverteilende und Nutzschicht in drei unterschiedliche Konstruktionsaufbauten aufgegliedert.

  1. Mit einer Abdichtungsebene unterhalb der Dämm- und lastenverteilenden Schicht
  2. Einer Abdichtungsebene zwischen lastenverteilender und abschließender Nutzschicht
  3. Sowie einem aus den beiden zuvor benannten Aufbauten kombinierten Konstruktionsaufbau

Die Wahl des Konstruktionsaufbaus, ergibt sich grundsätzlich aus den zu bestimmenden bzw. zu erwartenden Wassereinwirkungsklassen.

Die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen

Wie bereits zuvor benannt richtet sich der zu wählenden Konstruktionsaufbau an die zu erwartende Wassereinwirkungsklassen sowie der räumlichen Nutzung.

Somit ist selbsterklärend, dass zwischen Laboren und Schwimmbädern ein anderer Maßstab zugrunde liegen sollte, als bei privaten Bädern.

Die nachfolgende Tabelle soll, daher ein Überblick verschaffen.

Wassereinwirkungsklasse

Wassereinwirkung

Nutzungsbereiche

W 0 – I

Gering

Flächen mit geringer Einwirkung von anfallenden Spritzwasser w.z.B. Küchen, Hauswirtschaftsräumen u. Gäste-WC´s

W 1 – I

Mäßig

Flächen mit mäßiger Einwirkung von Brauch- u. Spritzwasser w.z.B. Boden- und Wandflächen des häuslichen Gebrauchs ohne aufstauendes Wasser

W 2 – I

Hoch

Flächen mit hoher Einwirkung von Spritz- u. Brauchwasser sowie zeitweise aufstauendes Wasser w.z.B. Bodenflächen von bodengleichen Duschen, Duschen in Sport- und Gewerbestätten, Bodenflächen mit Abläufen und Rinnen sowie Wand- und Bodenflächen von Sport- und Gewerbestätten

W 3 – I

Sehr hoch

Flächen mit sehr hoher Einwirkung von Spritz- und Brauchwasser sowie länger anhaltende anstauende Feuchtigkeit und intensive Reinigungsverfahren w.z.B. Schwimmbäder, Brauereien und/oder Labore sowie gewerbliche Küchen

 

Auf Grund zu erwartender Wassereinwirkungsklassen sind nachfolgend aufgeführte Abdichtungsstoffe zulässig.

Abdichtungsart

Abdichtungsort

Wasserein.Kl.

Riss.Kl.

(DIN18534-1)

Mindestst. mm

Polymerbitumendispersion

Wand

W 0-I bis W 2-I

R 1-I

0,5 mm

Polymerbitumendispersion

Boden

W 0-I bis W 1-I

R 1-I

0,5mm

Minr. Dichtungsschlämme

Wand/Boden

W 0-1 bis W 3-I

R 1-I

2,0mm

Reaktionsharz

Wand/Boden

W 0-I bis W 3-I

R 1-I

1,0mm

 

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