Author : Stefan Lange

Jahresrückblick 2021

Mit diesem Video möchten wir nicht nur einen kleinen Einblick in unser gleich ausklingendes Jahr 2021 ermöglichen, sondern auch ein dickes Dankeschön an unserer Mitmenschen da draußen.
Ich denke jeder von uns hat einen eigenen bitteren Beigeschmack für dieses Jahr.
Jedoch haben Adjektive, wie ich bereits einem Freund mitgeteilt hatte einen sehr angenehmen Vorteil, sie besitzen immer einen Gegensatz.Nach schlecht kommt gut, nach kalt kommt warm etc. somit kann das gute Jahr 2022 ruhig kommen.
Lasst usn die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam das Jahr 2022 gestaltet und zwar ganz nach unseren Vorstellungen.In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit und Optimismus.

Eure Langes

DANKE…….

Dieses Jahr war recht turbulent und das beziehen ich nicht auf unsere unternehmerischen Belange, sondern auf die äußeren Umstände.

Denn unser Geschäftsjahr war eines mit der erfolgreichsten der letzten Jahre und das verdanken wir jenen die uns ihr Vertrauen gewidmet haben.

„Dafür möchten wir uns ganz herzlichst bei euch bedanken!“

Im Ahrtal waren wir mit unserem Unternehmen nur ehrenamtlich für Betroffene und Berufskollegen im Einsatz und wir haben pingeligst darauf geachtet kein Geld am Leid anderer zu verdienen.

Dieses hat uns verändert, auch bezüglich unserer zukünftigen Firmenpolitik aber dazu mehr im Jahr 2022.

Zusammenfassend möchten wir uns daher nochmals bei jeden von Euch bedanken und freuen uns schon darauf mit euch gemeinsam die Normalität uns wieder zurückzuerobern.

In diesem Sinne eure Familie  Lange

Demenzkranker Vater verursacht Leitungswasserschaden

Wie versprochen kommt nun der Beitrag, welcher sehr knapp auf den zweiten Platz in unserer Umfrage bei Instagram unter bau.sv.lange gelandet ist. Hier wollte ich euch näherbringen, warum der demenzerkrankte Vater des Gebäudeeigentümers einen ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung gezaubert hat.

Wie bereits schon unschwer zu erkennen ist, benötigt es nicht immer eine versicherte Ursache um einen versicherten Leitungswasserschaden im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen vorliegen zu haben.

Denn Schadensursache und Folgeschaden durch Wasseraustritt werden unabhängig von einander behandelt und reguliert.

Sowie auch in diesem Falle, wo der demenzerkrankte Vater in seiner Überforderung den Duschkopf abriss und das gesamte Dachgeschoss aus der Dusche heraus unter Wasser setzte.

Wenn dieses erstmalig vorkommt, sollte es kein Problem darstellen, dieses über die Gebäudeleitungswasserversicherung zum Neuwert (wenn vereinbart) regulieren zu lassen. Beim mehrfachen Vorkommnis, wird der Versicherer sicherlich prüfen ob eine fahrlässige oder grobfahrlässige Obliegenheitsverletzung nicht zu einer Kürzungsquote führen könnte. Sollte es jedoch zur Regelmäßigkeit kommen, dann wird sicherlich die Rechtsprechung auch mal den Vorsatz genauer prüfen. (keine Rechtsbelehrung, bin ja kein Jurist)

Aus welchen Leitungen kann Leitungswasser bestimmungswidrig austreten?

Versichert sind alle Rohre und damit verbundenen Schläuche und Vorrichtungen innerhalb des Gebäudes die der Zu- oder Abwasserleitung dienen. Heizungs- und Klimaanlageleitungen sowie Wasserlösch- und Berieselungsanlage. Ja sogar Wasserbetten und Aquarien.

Außerhalb des Gebäudes, können Leitungen über Zusatzklauseln bei diversen Versicherungen mitversichert werden.

Es ist unerheblich ob die Schadensursache überhaupt versichert ist.

So wie auch im besagten Falle.

Wenn Ihr Fragen und/oder Anregungen habt, gerne nachfolgend.

In diesem Sinne…..

Betriebshaftpflicht und ihre Tücken

Telefonmarathon mit den Juristen

Ihr wolltet wissen, was zu diesem 2-tägigen Telefonmarathon geführt hatte. Es war ein umfangreicher Haftpflichtschaden an drei Gewerbehallen an denen eine Photovoltaikanlage nicht nach den anerkannten Regeln der Technik montiert wurde durch einen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen

Kurz nach der Montage drang Niederschlagswasser ein und verursachte an zwei Hallen, Nässeschäden am Betriebsinventar.

Dadurch das der Subunternehmer ein Erfüllungsgehilfe war, musste dieser ebenfalls gegenüber dem Generalunternehmer haften, was bei einem Verrichtungsgehilfen (z.B. Mitarbeiter) nicht der Fall gewesen wäre.

In diesem Beitrag möchte ich daher kurz auf die Besonderheiten des Tätigkeits- u. Bearbeitungsschaden (wenn vertraglich vereinbart in Betriebshaftpflicht) nehmen, sowie dem versicherten Folgeschaden und Begleitschaden sowie dem nicht versicherten Erfüllungsschaden.

Und ganz wichtig im Haftpflichtschaden kann kein Anspruch zum Neuwert erhoben werden, sondern nur die Regulierung zum Zeitwert.

Einsatz in München….

Der Einsatz in München von über 2 Monaten lief nicht ganz so, wie er eigentlich geplant war. Dennoch haben wir versucht das Bestmögliche für unsere Auftraggeber dort zu realisieren.

Geplant war eigentlich….

Das wir im Monat Juli 2021 bis rund Ende August 2021 für diverse Auftraggeber im Münchener Großraum zum Einsatz kommen sollten.

Hier wurden wir durch Versicherungen, Dienstleister sowie recht große Hausverwaltungen bezüglich eines Massenschadensereignis „Kumulschaden Hagel“ zur Schadenserfassung/-bewertung und Regulierungsabwicklung beauftragt.

Hier mal ein kleiner Eindruck

Dieses Auftragsszenario ist eigentlich mittlerweile zum jährlich wiederkehrenden Standard geworden.

Diesmal hatte man uns sogar nahegelegt, darüber nachzudenken dort einen Zweitwohnsitz in Betracht zu ziehen.

Doch dann kam alles anders

Genau zu diesem fest verplanten Zeitraum, verursachten weitere Unwetterereignisse in der gesamten Bundesrepublik Massenschadensituationen.

Besonders schwer betroffen waren hier Ortschaften direkt vor unserer eigenen Haustür in Nordrhein-Westfalen sowie Rheinlandpfalz.

Da auch hier einige unserer Großauftraggeber betroffen waren, blieb uns nichts Anderes übrig als in diesem Zeitraum zwischen den Bundesländern zu pendeln.

Die Schäden waren/sind verheerend

Ich denke die Bilder sind uns aus den Medien alle bekannt, daher möchte ich auf Rücksicht meiner Auftraggeber auf detaillierte Bilder hier verzichten.

Was mich persönlich noch heute bis ins Knochenmark entsetzt ist, die teilweise fehlende Zivilcourage diverser Kommunalpolitiker. Menschen die eigentlich in Positionen standen Entscheidungen zu treffen, keine Entscheidungen treffen wollten/durften/konnten.

Umso mehr hat es mein Herz ergriffen, dass Menschen und Unternehmer aus dem ganzen Lande der Bevölkerung ohne zu zögern diesen Menschen ihre Entscheidungen abgenommen haben. Hilfe aus unserer Instagram-Handwerker-Bubble von #lustaufhandwerk war und ist auch immer noch ein Teil davon.

Auch diverse Versicherungsgesellschaften haben kurze Prozessentscheidungen getroffen um den betroffenen Menschen dort zu helfen.

„Das ist wirklich lobenswert, denn hier zeigte sich, dass die Bevölkerung keine Reglementierung benötigt!“

……dieses sollten unsere Berufspolitiker mal nach so einer Wahlschlappe in Betracht ziehen.

Einsatz wurde jetzt erst einmal wieder auf die Heimat verlegt.

Diesbezüglich möchte ich mich auch nochmals persönlich hier bedanken, für das Verständnis unserer süddeutschen Auftraggeber.

Denn die Aufträge in Bayern wurden jetzt erst einmal auf Eis gelegt.

Beweissicherung am Campus

Im wahrsten Sinne des Wortes, stand ich hier dem Sachverständigenkollegen / Marc Schütt,  als Flügelmann zur Seite und unterstützte diesen mit Drohnenaufnahmen in einem vorsorglichen Beweisischerungsverfahren an einem Campusgelände in Köln.

Mit Einsatz der Drohnen und Hubfahrzeugen wurden hier über hunderte von Fensterbeschädigungen erfasst und ausgewertet und zum späteren Zeitpunkt schriftlich dokumentiert.

Wenn der Fassade die Luft ausbleibt

Was war passiert

Bei dem hier zu bewertenden Schadensbild handelt es sich um eine in Auftrag gegebene Fassadenbekleidung bestehend aus fasergebundene Fassadenpaneelen mit hinterlüfteten Konstruktionsaufbau.

Bereits kurz nach dem ersten Frostwechsel der Fertigstellung konnten durch die Auftraggeberseite Unregelmäßigkeiten durch Blasenbildung in der Paneeloberflächen der südlichen Fassadenbekleidungen festgestellt werden. Der ausführende Unternehmer wurde darüber informiert und ging von einem Produktionsfehler der Paneele aus. Die beeinträchtigten Profile wurden kurzerhand in Zusammenarbeit mit dem Hersteller ausgetauscht.

Im darauffolgenden Jahr wurden weitere Profile beeinträchtigt und auch die bereits ausgetauschten wiesen erneut Blasenbildungen auf.

Feststellungen im Ortstermin

Nach Inaugenscheinnahme durch meine Person als beauftragter Sachverständiger konnten Ablösungen der Farboberfläche sowie Blasenbildungen zwischen Profil und Oberflächenbeschichtung an Balkon- und Eingangsbekleidung erkannt werden.

Das Schadensbild selbst erstreckte sich zum überwiegenden Teil auf den östlichen und südlichen Brüstungsbereich des Balkons sowie den am Balkon anschließenden westlichen und südlichen Bekleidungsbereich des südlichen Eingangsbereichs.  

Ebenfalls konnte ober- und unterseitig der Bekleidung kein Lüftungsquerschnitt an Hand von Öffnungen und/oder Lüftungsprofilen erkannt werden. Im Bereich der balkonseitigen Brüstungsabdeckung wurde diese knirsch an die Bekleidungsebene anmontiert, eine Überdeckung der Metallabdeckung lag nicht vor.

Nach Demontage der Bekleidungspaneele in Teilbereichen war festzustellen, dass diese direkt auf einer Vordeckung verlegt wurden, welche auf die Tragekonstruktion getackert wurde wurde.

Ursache: Der Fassade wurde im wahrsten Sinne des Wortes die Luft abgeschnürt

Im Sinne der Dachdeckerfachregeln für Fassadenbekleidungen unter Punkt 5.10 sowie analog zur DIN 18516-1 unter 4.2.2 sind hier Lüftungsquerschnitte von mind. 20mm zwischen Bekleidung und Unterkonstruktion sowie 50 cm²/lfm Anschlusslängen sicherzustellen um eine ausreichende Kondensation des Deckmaterial und Ableitung des Tauwassers zu ermöglichen. Dieses wird ebenfalls durch die Herstellervorgaben eingefordert.

Das Deckmaterial erlitt somit eine stetige Durchfeuchtung, welche im Frostwechsel bzw. durch thermische Einwirkung zur Ablösung der Oberflächenbeschichtung führte.

Zusätzlich wird auf Grundlage der Fachregeln für Metallarbeiten nach Punkt 6.3.1 sowie den Abbildungen III.16 / Tabelle und Punkt 8 für Mauerabdeckungen ein Überstand der Abdeckung von mind. 2cm gefordert, um ein kapillares hinterlaufen von ableitenden Niederschlagswasser zu vermeiden.

Zusammenfassend konnte somit Niederschlagswasser oberhalb der Bekleidung kapillar in den Konstruktionsbereich eindringen und durch den fehlenden Lüftungsquerschnitt wurde zusätzlich eine Kondensation nicht mehr ermöglicht.

Die Instandsetzung

Zur Ursachenbehebung ist es daher erforderliche den vorhandenen Bekleidungsbelag zu demontieren um nachfolgend einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt sowie ausreichenden Überdeckungsabstand von Mauerabdeckung zur Bekleidung im Sinne der zuvor benannten Vorgaben sicherzustellen.

Die Kostenermittlung lag auf Grundlage des Baukostenindex  bei rund 15.500,- € brutto.

Daher immer schön darauf achten das eine hinterlüftete Fassadenkonstruktion, mit welchem Bekleidungsbelag auch immer einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt aufweist.

Das selbige gilt im Übrigen auch bei Dachkonstruktionen.

In diesem Sinne hoffe ich, einen informativen Beitrag veröffentlicht zu haben und würde mich natürlich über ein Feedback zur Motivation sehr freuen.

Immobilienportfolio im 8-stelligen Marktwert

Da meine rechtlichen/technischen/fachlichen Beiträge aus den vergangenen Tagen vermisst werden, möchte ich kurz Rede und Antwort stehen.

Wie einige von euch mitbekommen haben, hatten wir noch recht kurzfristig eine Verkehrswertermittlung/Marktwertanalyse von einer Immobilieninvestorengruppe angenommen, welche an einem Bieterverfahren teilgenommen hatte.

Das Immobilienportfolio umfasste 11 Mehrfamilienhäuser von 2 bis 10 Wohneinheiten, 3 Grundstücke und 4 Gewerbeobjekte mit Bruttogrundflächen von rund 8.000 m², sprich einem 8-stelligen Marktwert.

Da die Bewertung neben meinem ursprünglichen Tagesgeschäft sowie zwei Todesfälle in der Familie abgewickelt werden musste, blieb nicht wirklich viel Zeit.

Daher möchte ich nochmals meinen besonderen Dank an meinen Sohn  @diggifly_lange sowie wirfliegendrohne.de  und auch Mandy von   @immo_mas aussprechen, ohne die ein derartiges Unterfangen hätte gar nicht bewältigt werden können.

Daher macht euch keine Sorgen neue Beiträge aus diesen Gefilden folgen demnächst wieder.

Die kooperative Digitalisierung ist im Bau- u. Immobiliengewerbe angekommen

Unsere Grundidee nimmt nicht nur immer mehr Gestalt, sondern auch immer größere und weitere Strukturen an.

Bereits im Jahr 2010 starteten wir mit dem Aufbau der Kooperationen von Fachleuten rund um den Bau- und Immobiliensektor, welcher bis zum heutigen Tage stetig weiterwächst.

Dann begannen wir vor 2 Jahren eine umfangreiche Beratung und Kooperation mit dem Unternehmen wirfliegendrohne.de, welches heute nicht nur meinen Sohn einen festen Arbeitsplatz, sondern den Innen- und Außenbereichscan perfektioniert hat.

Zusätzlich wurde im versicherungsrechtlichen Bereich die Zusammenarbeit mit dem deutschlandweit tätigen Drohnenflug – Unternehmen FairFleet und der Versicherungskammer Bayern realisiert.

Und auch die Dekra Claims Service vertraute uns die Federführung des „ÜBERFLIEGER“ – Programms für drohnenbasierte Untersuchungsmethoden in ihrem Hause an.

Was kommt da noch?

Doch damit nicht genug, denn das Ur-Unternehmen  aerodyne.group hat nunmehr das Interesse der Zusammenarbeit mit uns angemeldet und wir danken Herrn Stephan Winkler für das entgegen gebrachte Vertrauen.

Man könnte jetzt meinen wir wären am Zenit unserer Arbeiten angekommen, doch das ist weit gefehlt.

 Denn nun gilt es die gesammelten Puzzleteile alle zu einem großen Ganzen zusammenzufügen.

Von der Datenauswertung durch unsere hausinternen Gutachterkooperationen der jeweilig, unterschiedlichen Fachgebiete bis hin zur abgeschlossenen Instandsetzung durch unsere Handwerkskooperationen, soll die Visualisierung für all unsere Auftraggeber das i-Tüpfelchen darstellen.

Durch COVID-19 mussten wir bedauerlicherweise diverse bzw. ein recht großes Kooperationstreffen verschieben, daher darf man auf das Jahr 2021 extrem gespannt sein.

Aber auch das Jahr 2020 beherbergt noch das Eine oder Andere sehr vielversprechende Kooperationsgespräch mit diversen Newcomer aus dem Bau- und Immobiliensektor.  

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