Brandereignis durch Silvesterfeuerwerk: Was ist passiert?
In der Silvesternacht kam es in Hagen zu einem größeren Brandeinsatz, über den auch die öffentliche Berichterstattung ausführlich informiert hat.
Nach bisherigen Erkenntnissen und Medienangaben wurde der Brand vermutlich durch eine fehlgeleitete Silvesterrakete verursacht, die in einen Baum einschlug. Von dort aus entwickelte sich ein Feuer, das sich unkontrolliert ausbreitete und schließlich auf angrenzende Gebäude übergriff.
Solche Schadenbilder sind insbesondere rund um den Jahreswechsel keine Seltenheit – die versicherungsrechtliche Bewertung ist jedoch häufig komplex und wird von Betroffenen oft missverstanden.


Wann liegt versicherungsrechtlich ein „Brand“ vor?
Nach den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen, insbesondere den Musterbedingungen 2022 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), liegt ein versicherter Brand dann vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
🔥 Das Feuer ist ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden
oder🔥 Das Feuer hat den bestimmungsgemäßen Herd verlassen
🔥 Das Feuer war in der Lage, sich aus eigener Kraft auszubreiten
Genau diese Kriterien sind bei vielen Feuerwerksschäden in der Silvesternacht erfüllt – insbesondere dann, wenn Raketen oder Batterien unkontrolliert in Bäume, Dächer oder Fassaden einschlagen.
👉 Ein Brand, der sich eigenständig weiterentwickelt und nicht mehr kontrollierbar ist, fällt grundsätzlich unter den versicherten Brandbegriff der Wohngebäudeversicherung.

Einordnung des Schadensfalls in Hagen
Überträgt man diese versicherungsrechtlichen Kriterien auf den Brandfall in Hagen, ergibt sich folgende sachverständige Bewertung:
Die Silvesterrakete stellt keinen bestimmungsgemäßen Herd dar
Der Brand entstand außerhalb einer vorgesehenen Feuerstätte
Das Feuer konnte sich selbstständig ausbreiten (Baum → Gebäude → Nachbargebäude)
➡️ Damit handelt es sich nach den GDV-Musterbedingungen um einen versicherten Brand im Sinne der Wohngebäudeversicherung – vorbehaltlich der individuellen Versicherungsbedingungen.

Warum der Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen entscheidend bleibt
Auch wenn sich die meisten Versicherungsgesellschaften an den GDV-Musterbedingungen orientieren, gilt:
📌 Maßgeblich sind immer die vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Abweichungen sind möglich, wenn auch in der Praxis eher selten. Daher sollte jeder betroffene Eigentümer:
seine konkreten Vertragsbedingungen prüfen
oder diese durch einen Sachverständigen oder Fachberater einordnen lassen
Verursacher bekannt? Warum das für Versicherte wichtig ist
Ist der mutmaßliche Verursacher des Brandes bekannt oder zumindest eingrenzbar, sollte diese Information unbedingt dem Gebäudeversicherer mitgeteilt werden.
Der Hintergrund ist versicherungstechnisch äußerst relevant:
🔄 Abtretung von Haftungsansprüchen
In der Regel tritt der Versicherungsnehmer seine möglichen Haftungsansprüche gegen den Verursacher an die Wohngebäudeversicherung ab.
Das ist aus Sicht des Geschädigten sinnvoll, denn:
🏠 Wohngebäudeversicherung reguliert meist zum gleitenden Neuwert
👤 Private Haftpflichtversicherung ersetzt in der Regel nur den Zeitwert
➡️ Für den Geschädigten bedeutet das regelmäßig eine deutlich bessere Schadenregulierung, wenn zunächst über die Gebäudeversicherung abgewickelt wird.


Typische Fehler nach Feuerwerksschäden
Aus der Praxis lassen sich immer wieder dieselben Fehler beobachten:
❌ vorschnelle Schuldzuweisungen
❌ unvollständige Schadenmeldungen
❌ fehlende technische Ursachendokumentation
❌ Verzicht auf sachverständige Unterstützung
Gerade bei Brandschäden mit möglicher Drittverursachung ist eine fachlich fundierte Schaden- und Ursachenanalyse entscheidend.
Fazit: Sachliche Bewertung statt Vermutung
Der Brand in der Silvesternacht in Hagen zeigt exemplarisch, wie schnell aus einem Feuerwerkskörper ein erheblicher Gebäudeschaden entstehen kann.
Versicherungsrechtlich handelt es sich in solchen Fällen häufig um gedeckte Brandschäden, sofern die Voraussetzungen der Bedingungen erfüllt sind.
👉 Nicht die Vermutung entscheidet, sondern die fachliche Bewertung.
👉 Nicht der Knall, sondern die Ursache und Ausbreitung des Feuers.
Hinweis des Sachverständigen
Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der sachverständigen und versicherungstechnischen Einordnung.








