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Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 2

Im zweiten Teil der fortführenden Themenreihe der Gipskartonplattenwände möchten wir uns mit den Detailpunkten der zulässigen Wandhöhen und Dehnungsfugen befassen.

Diese sind jedoch in ihren Einbaubereichen wie im ersten Teil der Themenreihe zu unterteilen.

Zulässige Wandhöhen mit Metallständerwerken nach DIN 17183-1

Die zulässigen Wandhöhen, sind wie bereits zuvor benannt in ihre Einbaubereiche, Beplankung und ihre Ständerwerkausführung zu unterteilen.

Die nachfolgenden Tabellen sollen daher einen Überblick der zulässigen Höhe und Ausführungen ermöglichen.

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50/75CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm75 mm3,00 m2,75 m 2,60 m
CW 50/100CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm + 12,5mm100 mm4,00 m3,50 m 2,60 m
CW 75/100CW 75x50x0612,5 mm100 mm4,50 m3,75 m
CW 75/125CW 75x50x0612,5 mm + 12,5 mm125 mm5,50 m5,00 m
CW 100/125CW 100x50x0612,5 mm125 mm5,00 m4,25 m
CW 100/150CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm150 mm6,50 m5,75 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei zug- und druckfestverbundenen Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50/155CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm4,50 m4,00 m ❶
CW 75 + 75/205CW 75x50x0612,5 mm +12,5 mm< 500 mm6,00 m5,50 m
CW 100 + 100/255CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm6,50 m6,00 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

❶ Durchbiegung < h/350 bis ≤ h/200

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei getrennten Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50 / ….CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mmAbhängig von Ständerwerk-reihenabstand2,60 m—-
CW 75 + 75 / …..CW 75x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben3,00 m 3,50 m2,50 m 2,75 m    
CW 100 + 100 / ….CW 100x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben4,00 m 4,25 m3,00 m 3,50 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt der Trennfugen

Im Generellen müssen alle Baukörpertrennfugen in den Ständerwerkwänden mit übernommen werden.

Zusätzlich sind bei Wandlängen ≥ 15 m Bewegungsfugen mit zu berücksichtigen.

(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt Wandöffnungen

Wandöffnungen sind selbsterklärend so auszubilden, dass eine ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Kräfte an angrenzenden Bauteilen abgeleitet werden können.

Somit sind in den Randbereichen der Öffnung zwischen den Ständern zusätzliche Riegel und/oder Aussteifungen mit Stahlblechen erforderlich.

Dämmstoffe und Brandverhalten

Kommen Dämmstoffe zum Einsatz in den Ständerwerkwänden, sind diese bezüglich ihres Brandverhaltens zu berücksichtigen.

Im Sinne der DIN 4102-01 werden diese nach ihren Einsatzerfordernissen nach Klasse A1, A2, B1, B2 und B3 unterteilt.

In Montagewände sollten mindestens B2-klassifizierte Dämmstoffe mit d = ≥ 40 mm eingebaut werden.

Der Nachweis einer erreichten Feuerwiderstandsklasse kann an Hand der DIN 4102-4/-22 bezüglich der klassifizierten Normkonstruktionen erfolgen oder an Hand der Bauaufsichtlichen Zulassung des Produktes bzw. bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses.  

Verlegung der Platten

Die Platten sind auf Ständern oder Riegeln dicht gestoßen zu verlegen.

Bei einlagiger Beplankung sind die Stöße der Längstkanten um mindestens einen Ständer- bzw. Riegelabstand zu versetzen. Bei mehrlagigen Beplankungen auch innerhalb einer Beplankungsseite.

Stirnseitige Stöße sind bei einlagigen Beplankungen aus brandschutztechnischen Gründen mit Profilen zu unterlegen.

Fugen sind alle zu verspachteln. Auch bei mehrlagigen Beplankungen hat dieses zu erfolgen.

Ein weiteres Digitalisierungsprojekt mit dem Märkischen Kreis

Wie bereits in den vergangenen Tagen bekannt gegeben wurde auf unseren sozialen Plattformen, stehen noch einige Projekte zur Digitalisierung an.

In dieser Woche wurde das Verwaltungsgebäude des Märkischen Kreises erfasst und ausgewertet bzw. wird derzeit von mir ausgearbeitet.

Der Überflug wurde jedoch bereits durch das Unternehmen wirfliegendrohne.de in der 26.KW. erfüllt.

Die Auftragsgrundlage liegt hier in erster Linie in der Anfertigung des digitalen Twins für weitere An- und Umbaumaßnahmen.

Ein gleichartiges Projekt wird derzeit für die Schlossruine in Arnsberg mit uns geplant.

Es bleibt also spannend.

Steildachkonstruktionen und ihr fehlender Dichtigkeitsanspruch

Dachflächen sind im Generellen so zu konzeptionieren, dass Niederschläge ordnungsgemäß und schnellstmöglich abgeleitet werden können.

Dieses ist jedoch nicht immer auf Grund von konstruktiven Belangen oder örtlichen Gegebenheiten möglich.

Auf Grund dessen ist es erforderlich zwischen zwei Arten der Dachkonstruktionen, wie Eindeckungen und Abdichtungen wählen zu können.

Daher sollte sich ein Planer des Dilemmas bezüglich des fehlenden Dichtigkeitsanspruchs bei Steildacheindeckungen bewusst sein.

Fachregeln verweisen bereits darauf

In den Dachdeckerfachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird bereits in den „Grundregeln für Dacheindeckungen in Punkt 5.8 darauf verwiesen, dass;

Dacheindeckungen regensicher sein müssen……

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Regensicher bedeutet jedoch nicht regendicht. Daher wird auch weiterführend darauf hingewiesen, dass;

…… Durch extreme Witterungseinwirkungen, wie zum Beispiel Treibregen, Flugschnee, Vereisungen und Schneeablagerungen,…… kurzfristig bzw. vorübergehend  Niederschlagsfeuchte unter die Dacheindeckung gelangen kann und zur Durchfeuchtung der darunterliegenden Räume führen.

Regeln für Dacheindeckungen Stand 2018 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik

Derartige Einwirkungen können nur ausgeschlossen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen w.z.B Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen geplant und funktionstüchtig ausgeführt werden.

Die örtlichen Gegebenheiten des zu bewertenden Objekts

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise einschl. einer Steildacheindeckung von rund 45° Dachneigung.

Die Dacheindeckung wiesen eine südliche und nördliche Ausrichtung auf.

Die Schleppdachgaube erfolgte mit geschwungenen Gaubenwangen, auch umgangssprachlich als Fledermausgaube bekannt.

Auf dem KVH-Dachstuhl wurde eine atmungsaktive Unterspannbahn (Delta SPF) verlegt und der Lüftungsquerschnitt mit DIN-Lattung 28/48cm, welche stumpfstoßend an der Traufkeilbohle endeten.

Die Trägerlattung an den Wangen wurde mit versetzt, angeordneten Spalierlatten bis auf einer Höhe von 3cm aufgeschichtet und miteinander mechanisch fixiert.

Die Dacheindeckung erfolgte mit einem Pressdachziegel einschl. Kopf- und Seitenfalz (Creaton Flachdachziegel).

Das Schadensbild am Objekt

Bereits bei der Begehung der Dachfläche konnte erkannt werden, dass auf Grund des plattenartigen Deckmaterials an den Wangenbereichen keine geschlossene Dacheindeckung realisiert werden konnte.

Im Übergang von der geschwungenen Wangenfläche zur Hauptdachfläche, lagen Spaltmaßen in der Seitenüberdeckung von rund 4-5cm vor.

Die klaffend, offenen Seitenüberdeckungen des Deckmaterials waren auf Grund der Gebäudepositionierung an der Norddachfläche nach Westen gerichtet, sodass Schlagregen ungehindert eindringen kann/konnte.

Zusätzlich wurde auf der östlichen Gaubenwange durch Windsogkräfte eine sturmzerstörende Bauteilöffnung auf rund 5m² festgestellt.

Bei der Freilegung der Gaubenwangen, konnte eine erhebliche Materialermüdung an der Unterspannbahn sowie der Holzlattenkonstruktion erkannt werden.

Was war die Schadensproblematik?

Durch eindringende UV-Strahlung und Niederschlagsfeuchtigkeit wurde die schützende Unterkonstruktion erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Die UV-Belastung führte zur Versprödung der Vordeckung, sodass durch diese keine ableitende Funktion in Teilbereichen mehr vorlag.

Durch die stumpf an der Keilbohle endenden Konterlatten, welche den Lüftungsquerschnitt sicherstellen sollten, staute sich die eingedrungene Feuchtigkeit in Foliensäcken und führte zur Dauerbefeuchtung des Kopfholzes der Konterlatten.

Auf Grund der nicht funktionstüchtigen Unterkonstruktion, wurde anfallendes Tageswasser ungehindert in das Gebäudeinnere geleitet und verursachte dort einen innenliegenden Nässeschaden.

Schadensbeseitigung

Da die Dacheindeckung aus Tondachziegel weiterhin erhalten bleiben sollte, konnte die Instandsetzung nur über zwei alternative Möglichkeiten realisiert werden.

Zum einen bestand die Möglichkeit, die Neigungen an den geschwungenen Gauben wesentlich flach, auslaufender zu gestalten, sodass ein geschlossenes Deckbild realisiert werden könnte.

Welches jedoch auf Grund seiner Unverhältnismäßigkeit und Optik verworfen wurde.

Daher wurde die Anordnung eines regedichten Unterdachs der gesamten Gaubenflächen empfohlen.

Die Unterspannung der Hauptdachfläche sollte so an das regendichte Unterdach angeordnet, dass ein aufstauen in den Übergang verhindert wird und ein schnellstmögliches Ablauf sichergestellt werden kann.

Die zu erwartenden Kosten wären hier bei rund 8.700,- € einzuordnen.

Digitalisierung von Bestandsimmobilien erzielt eine immer größer werdende Beliebtheit

Besonders zu Zeiten erhobener Kontakteinschränkungen ist es besonders hilfreich Projekte, Maßnahmen und Konzepte an Hand eines digitalen Twins via Homeoffice zu besprechen.

Auftraggeber bestimmt die zu ermittelnden Daten

Sowie ein virtuelles Gebäude erstellt wurde, bestimmt unser Auftraggeber, welche Informationen dem Objekt zugewiesen und ermittelt werden sollen.

Umstrukturiertes BuildingInformationModeling (BIM) für Bestandsimmobilien

Somit können von einfachen Bestandflächenermittlung bis hin zu Sanierungsüberlegungen alles angelegt werden.

Wenn wir ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen gerne alles weitere mit Ihnen bzw. stimmen uns mit Ihnen ab.

Mauerwerksrisse mit horizontalen und treppenartigen Verlauf auf Höhe der Geschossdecken

Bei dem zu bewertenden Schadensfall handelte es sich um ein 3-geschossiges Doppelhaus als Neubau aus dem Jahre 2016.

Die Geschossdecken wurden als über die Doppelhaushälfte durchlaufend auf den Außenwänden eingespannte Stahlbetondeckenkonstruktionen ausgeführt.

Die Erstellung der Außenwände erfolgte mit Porenbetonblöcken. Die Dachkonstruktion ist als Pultdachkonstruktion in Vollschalung auf Lagerpfetten mit Flachdachabdichtung errichtet worden.

Schadensbild

Das Schadensbild stellte sich durch treppenartige Rissflanken an der südwestlichen Außenwand des Dachgeschosses nach oben zur Dachkonstruktion verlaufend dar.

Auf der diagonal gegenüberliegenden Gebäudeaußenseite befanden sich die treppenartigen Risse in der Stoß- und Lagerfuge hingegen unterhalb der Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Obergeschoss in Richtung Gründung verlaufend.

Gleichermaßen waren umlaufende horizontale Risse in unterschiedlicher Qualität und Quantität an allen Mauerwerksscheiben im Ober- und Dachgeschoss Nahe der Geschossdecke festzustellen.

Abrisse der Türsturzbereiche lagen ebenfalls im gesamten Obergeschoss unterhalb der Geschossdecke vor.

Derzeitiger Untersuchungsstand

Da dem Hauseigentümer keine Gebäudeunterlagen zum Zeitpunkt des Ortstermins vorlagen werden diese nunmehr über den damaligen Verkäufer bzw. über das örtliche Bauamt und ausführenden Handwerksbetrieben angefordert.

An Hand einer vorliegenden Schnittzeichnung des Objekts konnte jedoch erkannt werden, dass in der Nordostansicht keine stützenden Wände berücksichtigt wurden, so dass derzeit von einem statischen Problem auszugehen ist.

 

rot = Rissbereiche in den Wänden 
blau = anzunehmender Durchhang an GS-Decke

Zu beweisen gilt nunmehr, dass durch den Deckendurchhang an der nordöstlichen Gebäudehälfte eine überverhältnismäßige Stauchung in den Wandscheiben zum benannten Schadensbild führte.

Des Weiteren wird durch die Bauherren eine erhöhte Schallübertragung, der die nachbarschaftliche Gebäudehälfte bekannt gegeben, welche vermutlich der durchlaufenden Geschossdecken geschuldet sein wird.

Da es sich derzeit jedoch nur um eine Schadenseinschätzung handelt, werden nunmehr nach Erhalt der Unterlagen und Ausführungsdetails weitere Untersuchungen erfolgen müssen.

Diese werden wir, soweit dieses möglich ist bzw. beauftragt wird, fortlaufend veröffentlichen.

Viel hilft nicht viel !!!

Bei dem hier zu beurteilenden Schadensbild, war der Ausführende tatsächlich der Meinung, dass einer der vielen aufgebrachten Bahnen schon die vorliegende Undichtigkeit beseitigen würde.

Bedauerlicherweise drang das anfallende Niederschlagswasser kapillar über den unzureichend thermisch verklebten Traufbereich ein.

Das Niederschlagswasser tropfte somit nicht in die vormontierte Dachrinne, sondern lief entgegengesetzt der Schwerkraft ins Konstruktionsinnere, sprich in den Wohnbereich ein.

Um diesen Fauxpas zu beseitigen, wurde ein weiterer Fachunternehmer angeheuert, welcher kurzum eine Dampfsperre (V60S4 Al01 talkumiert), eine Trennlage (G200S4 talkumiert) und eine Oberflächenbahn (PYE PV S5 beschiefert) auf den vorliegenden Bestand, in thermisch vollflächiger Verklebung, anbot.

Das dumme war nur, dass es sich um ein Badezimmer mit Zwischensparrendämmung  handelt.

Somit konnte die schon zu erkennende bauphysikalische Katastrophe noch abgewendet werden. Denn Dampfsperren gehören bei solch einem Konstruktionsaufbau vor die Dämmlage, sprich unterhalb der Sparren und nicht darüber.

Daher Augen auf beim Feuchtigkeitsverlauf.

 

Wenn man den Boden unter den Füßen verliert.

Die langanhaltenden Trockenperioden sowie Starkregensituationen binnen kurzer Zeitfenster, führen zu immer mehr unterspülen der Tragschichten oder lassen sie gar schrumpfen, so dass es zu lastenbedingten Verformungen bzw. punktuellen Belastungen am Baukörper kommt.

Endresultat sind Risse in der Gebäudehülle, sowie auch in diesem Falle.

Weiterführend werden wir hier einen Bodengutachter mit einbeziehen, um die weiteren Instandsetzungsmaßnahme und Bodenertüchtigungen mit diesem Abzustimmen.

Partnerschaften trotz Corona-Krise

Die Gespräche und Verhandlungen für zukünftige Kooperationen laufen trotz Corona-Krise und Kontakteinschränkungen im vollem Umfang weiter.

Sicherlich verzichten wir derzeit auf unser allzeit bekanntes Handshake-Foto und daher auch auf unsere Beitragsveröffentlichungen.

Jedoch lässt die Zukunft wieder einige interessante Netzwerkpartnerschaften erwarten.

Neu Sachverständigenkollegen

Wie bereits in der Vergangenheit bekannt gegeben wurde, kamen wir auf Grund der hohen Nachfrage immer öfter an unsere Grenzen und mussten Aufträge ablehnen.

Damit wir aber auch zukünftig unseren Qualitätsansprüchen der ILS-Bau-Consulting UG. sicherstellen können, haben wir uns dazu entschlossen weitere spezialisierte Sachverständige zu verpflichten.

In Kürze wird uns daher ein weiterer Sachverständiger für den Bereich Glas und Fensterbau zur Verfügung stehen.

Für das Maler- und Lackiererhandwerk stehen wir mit einem Sachverständigenkollegen in Verhandlungen.

Des Weiteren werden zwei SV-Kollegen im Bereich des DEKRA-Projekts mit einbezogen.

Veröffentlichung der Kooperationen

Nach Lockerung der derzeitigen Kontakteinschränkungen durch die Corona-Krise, werde ich es mir jedoch nicht nehmen lassen den persönlichen Kontakt mit einem Handschlag, fotodokumentarisch festzuhalten und zu veröffentlichen.

Nur im Moment würde ein derartiges Foto mit Mundschutz und Handschuhe wohl befremdlich wirken.

Daher bitten wir um eure Geduld.

In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Leserinnen und Lesern eine angenehme Zeit trotz der derzeitigen Lage und bleiben Sie gesund.

Sturmtief „Sabine“

Das Sturmtief ist gerade vor ein paart Stunden über uns hinweggezogen.

Witziger Weise, hat es uns diesmal auch erwischt. Nach einem mächtigen Krachen, lag auch schon die Fichte des Nachbarn bei uns im Garten.

Was ist zu tun nach einem erlittenen Sturmschaden

Wie ich bereits in einem älteren Beitrag aus 2018 unterVersicherungsschaden – Was ist zu tun ?“

geschrieben hatte, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

  1. Melden Sie den Schaden ihrer Versicherung
  2. Machen Sie ausreichend Fotos
    1. Eine Gesamtaufnahme
    2. Eine Teilaufnahme in einem Sichtabstand von 2-4 m
    3. Eine Detailaufnahme in einem Sichtabstand von 0,5 – 1,0m
  3. Kommen Sie ihrer Schadensminderungspflicht nach, in dem Sie Notmaßnahmen beauftragen.
    1. Offene Dächer mit einer Plane abdecken
    2. Gefahrenstellen absichern
  4. Danach überlegen Sie sich, in welcher Form Sie den Schaden regulieren lassen wollen.
    1. Möchten Sie den Schaden selbst reparieren, dann machen Sie dem Versicherer eine Auflistung ihrer zu erwartenden Arbeitsstunden einschl. zu erwartenden Materialkosten.
    2. Möchten Sie das der Schaden durch einen Handwerker behoben wird, dann holen Sie sich schon einmal Angebote ein. Wichtig ist, dass sich die Kosten nur auf die erforderliche Instandsetzung beziehen.
    3. Möchten Sie den Schaden fiktiv, sprich in einer pauschalen Regulierungsvereinbarung abrechnen, dann sollten Sie sich ebenfalls Angebote durch den Handwerker organisieren. Denn die fiktive Regulierung bezieht sich auf rund 60-70% der schadensbedingten Aufwendungen durch einen Handwerker.

Wenn Sie gar nicht weiter kommen, schreiben Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen schnellst möglich antworten via Mail, wie Sie am besten vorgehen sollten.

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